Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 10. Februar 2009, 08:26:56 »
Hallo noch mal!

Grundsätzlich darfst Du Dir natürlich Wohnungen kaufen oder anmieten, auch ohne dort einen Wohnsitz zu begründen. Nur geht es bei solchen Dingen auch um die Frage der Plausibilität. Nehmen wir mal an, Du möchtest die Anzahl der Tage, die Du nicht zurückfahren darfst, ohne den Grenzgängerstatus zu verlieren, in einer Wohnung in D bleiben. Da die Finanzämter sowohl den 1. Tag (Nicht-Heimfahrt), als auch den nächsten Tag (Nicht-Hinfahrt) als schädliche Tage zählen können, wären das im Jahr 22 Übernachtungen in D. Das wären also nicht mal 2 Übernachtungen im Monat. Jetzt nehmen wir mal an, Du hättest eine sehr billige Wohnung angemietet, sagen wir für 250 Euro incl. aller Nebenkosten. Für 22 Übernachtungen würdest Du also 3000 Euro im Jahr ausgeben. Das sind ca. 136 Euro pro Nacht. Das geht viel billiger, in Pensionen schon für vielleicht 25 - 30 Euro. Wenn ich jetzt ein kritischer Finanzbeamter wäre, und das wüsste, würde ich mir sagen: heeee, der ist vielleicht viel öfter dort, als er angibt, vielleicht sollte man mal ein bisschen nachforschen, denn wenn dem Staat die komplette Lohnsteuer entgeht, wäre das schon ein Sümmchen.

Vielleicht verstehst Du jetzt, warum Deine Idee etwas skeptisch betrachtet wird. Auch Berühmtheiten wie Boris Becker hatten schon ähnliche Ideen und riesige Probleme damit.

Daher: wenn es wirklich nur um ca. 2 Übernachtungen pro Monat geht, dann nimm lieber ein Zimmer in einer Pension.


Gruß Mathis

317
Sonstiges / Re: Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 06. Februar 2009, 06:43:37 »
Hallo!

Um das Thema zum Abschluss zu bringen:

Ich habe mich mal persönlich dort gemeldet, und geschildert, dass die Voraussetzung "nur Bankeinzug" mich von ihrer Dienstleistung ausschließen würde. Sprich, dann könne ich eben gar nicht bezahlen. Dann ging alles ganz einfach: wir machen eine Rechnung, und dann "Barzahlung nach Erhalt". Also: Problem erstmal gelöst.

Gruß Mathis

318
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 03. Februar 2009, 08:54:39 »
Hallo,

grundsätzlich darf man auch mal in einem Hotel oder bei Freunden in D übernachten, ohne gleich den Grenzgängerstatus zu verlieren, aber wenn Du der offizielle Mieter einer Wohnung (egal wie klein oder groß) bist, kann das Finanzamt zur Überzeugung kommen, dass Du einen Wohnsitz in D hast, und damit könnten sie den Grenzgängerstatus aberkennen. In jedem Fall hättest Du ziemlich zu tun, zu beweisen, wie oft Du Dich genau wo aufgehalten hast.

Man kann davon ausgehen, dass die Finanzämter natürlich jeden Steuerzahler halten möchten, und es gab auch schon einige Aktionen (im Saarland), wo man massiv gegen sog. "Scheingrenzgänger" vorgegangen worden ist. In diesen Fällen war auch der offizielle Wohnsitz nur in F.

Finanzämter können (wenn sie wollen) durchaus darüber nachforschen, ob Strom, Wasser, Müll, Telefon oder Internet auf Deinen Namen in D angemeldet sind.

Gruß Mathis

319
Aktuelles aus Frankreich / Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« am: 28. Januar 2009, 11:10:37 »
Hallo!

Es geht hier um die Jahre vom 65. bis zum 69. Lebensjahr. Ich kopiere ein Teil eines Zeitungsartikels von gestern rein, wo es erklärt wurde.
Zitat:

"Les employeurs doivent désormais interroger leurs salariés âgés de 65 à 69 ans chaque année sur leur intention ou non de partir en retraite: c’est le résultat d’un volet du budget 2009 de la Sécurité sociale qui repousse à 70 ans la retraite d’office. Selon le décret d’application publié au journal officielle 31 décembre dernier, l’entreprise doit questionner son salarié trois mois avant ses 65e, 66e, 67e, 68e et 69e anniversaires. Une fois interrogé, le salarié dispose d’un mois pour signifier son intention de rester en activité. Dans ce cas, il ne peut pas être contraint durant l’année qui suit de partir en retraite, à moins d’être licencié pour «cause réelle et sérieuse», est-il précisé sur le site internet du ministère du Travail. Mais cette législation demande à être articulée avec l’ancienne, d’où des particularités pour 2009. Ainsi, toutes les mises à la retraite d’office notifiées avant le 31 décembre 2008 par les employeurs à leurs salariés atteignant 65 ans ou plus sont valables. Dans le cas où aucune notification n’a été faite en 2008, le décret indique que l’employeur souhaitant mettre un salarié à la retraite (atteignant 65 ans ou plus) en 2009 doit l’interroger non pas trois mois avant son anniversaire, mais trois mois avant la date souhaitée pour cette mise à la retraite. Le salarié dispose ensuite d’un mois pour répondre et éventuellement s’opposer à un départ."

Die Jahre, die Du in Deutschland gearbeitet hast werden soweit ich weiß angerechnet. Das ist aber eine andere Frage, denn nicht das Wohnsitzland ist entscheidend, sondern das Sozialsystem, in welches zu einzahlst. Wenn Du in Frankreich wohnst und in Deutschland arbeitest, dann sind die deutschen Regeln interessant. Komplizierter wird es, wenn Du im Lauf des Berufslebens in beide System eingezahlt hast. Da solltest Du am besten mit einem der Berater sprechen (z.b. Eures)

Gruß Mathis

320
Sonstiges / Re: Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 26. Januar 2009, 09:26:08 »
Hallo!

Danke für eure Angebote, ich versuche es erst mal ohne deutsches Konto. Am Freitag habe ich leider niemanden mehr erreicht, ich hätte auch Kollegen und Freunde, die mir ihr deutsches Konto "leihen" würden, aber ein ganz kleines Bisschen geht's mir auch ums Prinzip. Ich fühle mich als EU Bürger doch sehr benachteiligt, wenn man mein französisches Konto nicht akzeptiert ;) !


Gruß Mathis

321
Aktuelles aus Frankreich / Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« am: 26. Januar 2009, 09:18:01 »
Hi,

Sind es in F noch aktuell die 160 Quartale bis zur Rente???

soweit ich weiß gilt das noch. Man soll in Zukunft allerdings freiwillig länger arbeiten können, um damit die Rentenzahlungen zu erhöhen. Habe leider die Quelle nicht mehr, aber ich glaube 3% pro Jahr kann man mehr bekommen. Habe mir den Artikel leider nicht ausgedruckt ...

Gruß Mathis

322
Sonstiges / Re: Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 23. Januar 2009, 13:37:17 »
Hallo,

wie siehts mit der IBAN- und der BIC Nummer aus???
Kann nicht mit denen Europaweit abgebucht und gutgeschrieben werden???

kann ich mal versuchen. Ich nehme einfach meine RIB mit, da steht ja alles drauf, und dann werde ich sehen, ob sie es akzeptieren. Bisher habe ich nur gefragt, ob ich per Überweisung oder Bar zahlen kann, das hat man abgelehnt, nur Bankeinzung...

Gruß Mathis

323
Sonstiges / Re: Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 23. Januar 2009, 10:07:23 »
Hallo Ralph,

und danke für die Info. Ich werde mal schauen, was das deutsche Verkehrsunternehmen, von dem ich eine Dauerkarte will (und NUR per Bankeinzug abrechnet!) dazu sagt. Die EU-Verbraucherzentrale hat einen kurzen Text dazu, es besteht Hoffnung, dass es dieses Jahr noch vereinheitlicht werden soll: (Zitat ECC-Net)

"Lastschriftverfahren: Hier werden nationale Unterschiede wohl bis November 2009 bestehen bleiben, wenn eine einheitliche Regelung erwartet wird. Noch gibt es keinen einheitlichen rechtlichen Rahmen z.B. für Widerrufsfristen.

Somit müssen Sie, wenn Sie beispielsweise ein Ferienhaus im EU-Ausland besitzen, weiterhin damit rechnen, dass die dortigen Strom- und Wasserversorger nicht bereit sind, Ihre monatlichen Abschläge für diese Immobilie von Ihrem Konto in Deutschland einzuziehen.

Bleiben wir bei den grenzüberschreitenden Lastschriften: Frühestens 2009 soll es dazu kommen, dass der Auftraggeber einen genauen Fälligkeitstermin angeben kann. Der Vorteil, der sich daraus ergäbe, wäre, dass sich Abbuchungen leichter nach verfolgen lassen."

Gruß Mathis

324
Sonstiges / Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 23. Januar 2009, 09:07:50 »
Hallo!

Soweit ich weiß, kann eine deutsche Bank kein Bankeinzug (Lastschriftverfahren) bei einer französischen Bank durchführen. Zumindest war es früher so. Es gibt aber inzwischen eine EU-Richtlinie, die anordnet, dass Hemmnisse im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr zu beseitigen sind, das merkt man z.B. daran, dass EU-Überweisungen keine Gebühren mehr kosten dürfen.

Frage: geht inzwischen Bankeinzug auch EU-weit? Wenn ja, wie geht das?

Gruß Mathis

325
Aktuelles aus Frankreich / Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« am: 23. Januar 2009, 09:00:37 »
Hallo Blue,

hat sich eigentlich im Jahr 2009 in Frankreich irgendetwas geändert gegenüber 2008? lg

Ein paar Dinge schon. Um die Neujahrstage herum durchsuche ich immer online die frz. Presse, und schaue nach Ankündigungen von größeren Änderungen. Was sich diesmal ändert ist z.B. die Zulassung für Autos (aber erst im April, soweit ich weiß), die Zulassung von Oldtimern, die Sache mit dem VE (véhicule endommagé). Ist aber alles schon hier geschrieben worden. Ach ja, die Finanzierung für die öffentlichen Sender wird umgestellt, die Zinsen für Sparbücher werden auf 2,5% sinken, man kann freiwillig länger bis zur Rente arbeiten... sonst fällt mir gerade nichts ein.

Gruß Mathis

326
Technik / Re: Neuf box nat port freischalten wer kann helfen
« am: 28. Dezember 2008, 22:33:52 »
... hat sich durch PM von 963 erledigt...


Gruß Mathis

327
Hallo!

Letzte Woche ist es nun auch mir passiert - "falsch" in SB geparkt und Knöllchen ist nach hause kommen ???

bei mir in der Nachbarschaft ist auch schon ein "Bagatellstrafzettel" (also kleiner Betrag – kleine Ordnungswidrigkeit) angekommen. Lustigerweise bei Innerfranzosen, die im Gegensatz zu den meisten Lotringern überhaupt kein Deutsch verstehen. Die wussten gar nicht, was der Brief bedeuten soll, und haben meinen direkten Nachbarn gefragt, der sehr gut Deutsch lesen kann… und dann haben sie etwas verärgert die Summe bezahlt.

Zitat
Was geht auf der fr. Zulassungstelle ab ?? (geben die wirklich die Daten rauß??)

An die Halter eines KFZ zu kommen ist seit dem Schengen-Informationssystem (SIS) sehr einfach. Die Polizei kann das sofort (Anfrage: zu überwachendes KFZ). Dazu bedarf es keiner weitern Hilfe der Franzosen, die Daten stehen zur Verfügung. Also machen die deutschen Behörden genau das, wogegen die deutsche Regierung auf EU-Ebene immer so vehement protestiert: den grenzüberschreitenden Strafzettel. Aber: eintreiben können es nur die Franzosen, da auf französischem Gebiet die Deutschen nicht zuständig sind. Und meines Wissens, werden Kleinbeträge (unter 70 oder 80 Euro) sowieso nicht grenzüberschreitend eingetrieben. Du könntest das also ignorieren. Aber, wenn Du öfter in Deutschland unterwegs bist, kann es sein, dass Du mal angehalten wirst, und doch (mit sämtlichen Mahn- und Verzugsgebühren) noch zahlen musst.

Was Du aber machen könntest, wäre folgendes: schreibe (oder lass Dir von einem Nachbarn schreiben) einen Brief in allerfeinstem Französisch, worin Du erklärst, die Vorwürfe nicht recht zu begreifen, und zwecks Klärung mit einem Juristen einen in Französisch geschrieben Brief haben möchtest, in dem die Vorwürfe noch mal detailliert erläutert werden. Vielleicht geben sie dann schon auf. Einen Versuch wär’s wert.

Gruß Mathis

328
Hi Pero

oooh - wer will und brauch das denn????   O0
Ich ned   >:D :lol: ;/

Ich fänd's auch bescheuert, aber war das nicht schon beschlossene Sache?


Gruß Mathis

329
Hallo,

nicht nur bei jüngeren Autos gibt es in F immer mehr Scherereien (strengere CT, VE Einstufung und Entzug der CG), auch die Oldies müssen ab 2009 neue Einschränkungen auf sich nehmen. Die Bestimmungen für die "Carte Grise Collection" werden ab 2009 deutlich geändert, es fallen einige Beschränkungen weg (fahren nur im Anmelde-Département und den angrenzenden usw.), aber die CGC gibt es nun nur noch für Fahrzeuge älter als 30 Jahre und man muss alle 5 Jahre zum CT. Die ersten Vorführungen zur CT sind 2009 und 2010 (für gerade / ungerade Nummern). Die Details kann man hier nachlesen (frz.):

http://www.classic-sport-cars.net/spip.php?article77

Nebenbei, wann kommt eigentlich die CT für Motorräder? Oder wurde das nochmal zurückgestellt?

Gruß Mathis

330
Hallo Mone,

Kann mir jemand etwas über bilinguale Kindergärten u.o. -krippen in bzw. zwischen Sarreguemines und Bitche 
sagen?

In der Nähe von Bitche gibt es einen bi-nationalen Kindergarten / École Maternelle. Der ist in der kleinen Gemeinde Liederschiedt und hat sowohl deutsches wie auch französisches Personal. Ein paar Infos findest Du hier:

http://www.fruehkindliche-mehrsprachigkeit.de/referenten/ecolematernellefrancoallemandedeliederschiedt.html

Unten steht auch eine Kontaktadresse und Telefonnummer, vielleicht fragst Du einfach mal dort nach.

Gruß Mathis


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