Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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Vorstellungen / Re: ...ich jetzt auch....
« am: 03. April 2009, 10:53:29 »
Hallo Nicole!

Der nächste Treff ist evt. am 18.04.09 in Dieding (Nähe Saargemünd/Sarreguemines), falls sich genug Teilnehmer finden. Im Bereich "Veranstaltungen / Stammtische" kannst Du es nachlesen.

Gruß Mathis

302
Vorstellungen / Re: ...ich jetzt auch....
« am: 02. April 2009, 11:55:45 »
Hallo Nicole!

Auch ein herzliches Willkommen von mir, einem 57'er aus dem Bitscherland! Wir machen im Großraum (irgendwo zwischen Saargemünd, Saarbrücken und Bitsch) unregelmäßig Treffs der Teilnehmer. Termine vereinbaren wir hier im Forum. Vielleicht kannst Du ja mal dazukommen?

Gruß Mathis

303
Hallo!

Wegen des NATO-Gipfels in Straßburg und Baden-Baden/Kehl kontrolliert die Bundespolizei seit dem 20. März 2009 bis zum 4. April 2009 wieder verstärkt die Grenzen. 2 Infos hierzu:

http://www.bundespolizei.de/cln_109/nn_251812/DE/Home/01__Aktuelles/2009/0903/090320__grenzkontrollen.html

und

http://www.republicain-lorrain.fr/fr/sarreguemines/article/400902,86/Frontieres-sous-haute-protection.html

Gruß Mathis



304
Aktuelles aus Frankreich / Neuregelung Arbeitslosenversicherung
« am: 26. März 2009, 08:34:56 »
Hallo,

zum April tritt in Frankreich eine Neuregelung zur Arbeitslosenversicherung in Kraft. Der Einfachheit halber zitiere ich einen Presseartikel dazu aus der elsässischen DNA von heute:

Zitat
Die neue Vereinbarung zur Arbeitslosenversicherung, die die Regierung nun doch zulässt, ändert die Vergütungsmodalitäten bis Ende 2010.

Ab April tritt der umstrittene Text in Kraft. Er betrifft die Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung ausläuft. Hier die Hauptpunkte der Neuregelung:

ARBEITSLOSENGELD. Ein Arbeitsloser hat Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn er in den letzten 28 Monaten wenigstens vier Monate Beitragszahlungen geleistet hat (vorher sechs Monate in den letzten 22 Monaten). Die Dauer des Bezugs kommt der Dauer der Beitragszahlung gleich (nach dem Prinzip "ein Tag Beitrag = ein Tag Vergütung"), kann aber 24 Monate nicht überschreiten, es sei denn, der Arbeitslose ist älter als 50 Jahre. Bisher konnte ein unter 50jähriger Arbeitsloser, der 16 Monate gearbeitet hat auf eine Verfügung von 24 Monaten zählen.

BEITRAGSZAHLUNGEN. Die Höhe der Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird jeweils am 1. Januar und am 1. Juli jeden Jahres gesenkt wenn das Betriebsergebnis der Arbeitslosenkasse des vorherigen Semesters einen Überschuss von wenigstens 500 Millionen Euro aufweist. Das gilt ab 1. Juli 2009.

SONDERREGELUNGEN. Für die mehr als 50 Jährigen beträgt die maximale Dauer für den Bezug von Arbeitslosengeld 36 Monate unter der Bedingung, dass sie zuvor 36 Monate gearbeitet haben. Derzeit haben die Senioren Anrecht auf 36 Monate Arbeitslosengeld wenn sie 27 Monate gearbeitet haben.
Der Text sieht außerdem vor, dass das Alter, ab dem die Vergütung bis zum offiziellen Eintritt in den Ruhestand mit voller Rentenzahlung (spätestens mit 65 Jahren) von derzeit 60,5 Jahre auf 61 Jahre angehoben wird Anfang 2010.

SAISONARBEITER. In der bisher geltenden Regelung wurde nur für dreimal aufeinander folgende Zeitabschnitte Arbeitslosengeld gezahlt. Diese Regelung wird nun abgeschafft.
Der nun genehmigte Text war im vergangenen Dezember vom Arbeitgeberverband MEDEF und von der Gewerkschaft CFDT ausgehandelt und unterzeichnet worden. Für die Gewerkschaft ist die neue Regelung «besser als die alte» sie ist «einfacher und gerechter». Für die Arbeitgeber gewährte bis jetzt keine Arbeitslosenregelung «so viel Schutz wie diese». Für die Gewerkschaft FO «erhalten zwar zusätzliche 100 000 Arbeitslose Geld, aber 500 000 andere werden zeitlich kürzer entschädigt.»

Gruß Mathis

305
Vorstellungen / Re: Bonjour, Guten Tag, Servus und Grüß Gott
« am: 04. März 2009, 09:29:57 »
Hallo Hermann,

und herzlich willkommen bei den Grenzgängern!

Ist der Shar-Pei auf dem Bild euer Hund?


Gruß Mathis

306
Technik / Re: Mobilfunkvertrag in D mit Wohnsitzin F?
« am: 27. Februar 2009, 11:36:05 »
Hi Markus,

(Simyo France SMS in F  0,10.- Cent und Gesprächsminute in F 0,19.- Cent) für Deutschland Vodafon Prepaid Karte (SMS und Gespräch 0,05.- Cents im Vodafonnetz).

Das klingt auch sehr interessant, welcher Vodafone Prepaid Anbieter hat 5 cent/min? Leider sind die Prepaid-Angebote in Frankreich immer noch mit Verfallsdatum, das bedeutet, es gibt einen versteckten Mindestumsatz (Zitat von Simyo.fr "votre crédit est valable 3 mois"). Das Guthaben gilt also immer nur 3 Monate. Oder habe ich was falsch verstanden? Würde mich interessieren, denn in D gilt inzwischen das Guthaben entweder unbegrenzt, oder zumindest relativ lange.

Gruß Mathis

307
Rund um's Tier / Re: Melden Tiere / Katzen in F
« am: 27. Februar 2009, 10:20:08 »
Hallo!

Auch wenn's praktisch keiner macht, die Vorschrift besteht. Ich zitiere die französische Botschaft in Deutschland:

"Daueraufenthalt: Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden."

Dieses Register führt das "ministère de l'Agriculture et de la pêche" in Paris.

Hier ein Link zur Quelle:

http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article340

im Zweifel kann man sich an die Botschaft wenden (siehe unten auf der Seite, "Nachfragen bitte an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft").

Gruß Mathis

308
Technik / Re: Mobilfunkvertrag in D mit Wohnsitzin F?
« am: 25. Februar 2009, 13:24:29 »
Hi,

in einem kleinen 100 Einwohner-Kaff in der Nähe von Bitsch oder Bitche im Mosel-Département.

Gruß Mathis

309
Technik / Re: Mobilfunkvertrag in D mit Wohnsitzin F?
« am: 25. Februar 2009, 11:38:03 »
Grüß Dich,

nein, nichts spricht gegen Prepaid oder ALDI, ich möchte nur, dass ich meine Adresse in Frankreich dafür angeben kann. Ich glaube aber, dass ALDI über das E-Netz geht, und das ist bei mir immer das schwächste, bzw. nicht vorhanden. Besser sind Telekom D1 und Vodafone D2. Mittelmäßig ist O2, aber die bauen im Moment gerade aus.


Gruß Mathis

310
Technik / Mobilfunkvertrag in D mit Wohnsitzin F?
« am: 25. Februar 2009, 10:14:17 »
Hallo!

Ich habe meinen alten Mobilvertrag beendet, und wollte nun einen neuen abschließen. Nun hat mir z.B. O2 gesagt, dass sie ihre Produkte nur in Deutschland vermarkten, außerhalb nicht. Kennt ihr einen Mobilanbieter (egal ob Reseller oder Netzbetreiber), der problemlos auch Verträge mit Teilnehmern mit Wohnadresse in Frankreich macht? Oder liegt das im Ermessen des lokalen Händlers?

Gruß Mathis

311
Arbeiten / Firma Convar in Pirmasens?
« am: 20. Februar 2009, 10:27:30 »
Hallo in die Runde,

gibt es eventuell unter uns jemanden (oder kennt wer wen…) der in Pirmasens bei der Firma Convar arbeitet? Falls ja, würde ich mich sehr über eine Rückmeldung per privater Nachricht freuen!

Gruß Mathis


312
Hallo,

soweit ich es mitbekommen habe, gab es schon eine Rauchmelderpflicht in Frankreich, jedoch nicht ausnahmslos, sondern mit gewissen Einschränkungen. Nun sollen überall Rauchmelder installiert werden müssen. Ich glaube aber kaum, dass ein Gemeindemitarbeiter alle Wohnungen kontrollieren wird oder so etwas. Ich denke eher, dass es zu zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Problemen (Schadensersatz, Fahrlässigkeit) führen kann, wenn man bei einem Unglücksfall keinen Rauchmelder hat. Der Hintergrund sind wohl die Todesfälle von Menschen, die im Schlaf vom Brand überrascht wurden. Details, welche Art von Rauchmeldern es ein sollen, ob die per Funk verbunden sein müssen oder nicht, ob es Melder sein sollen, die auch die Pompiers alarmieren usw, habe ich bisher nicht gesehen, wird aber wahrscheinlich noch bekannt gemacht.

Ich habe noch einen weiteren Text bei France-Info gefunden, den ich hier anfüge:

Chaque année, la France enregistre 800 morts à cause des émanations de fumée. Un amendement a été adopté hier à l’Assemblée, dans le cadre de la loi sur le logement de Christine Boutin. Cette disposition avait été souhaitée depuis 2005, suite à l’incendie à l’Haÿ-les Roses en Région parisienne qui avait fait 14 morts.

Cet amendement rend obligatoire l’installation de détecteurs de fumée dans les locaux d’habitation en sachant que chaque année près de 10 000 personnes sont victimes d’un incendie pendant leur sommeil et que le nombre de décès est proche de 800. Or, dans les pays où cette installation est obligatoire, on compte moitié moins de victimes.

Problème selon les associations de consommateurs, cette installation et son entretien sont à la charge de l’occupant du logement...Il disposera d’un délai de 5 ans après l’entrée en vigueur de la loi pour s’y conformer.


Gruß Mathis


313
Hallo!

Die frz. Nationalversammlung hat eine Vorschrift beschlossen, dass von jetzt an bis in 5 Jahren (2014) in jedem Haushalt, egal ob Eigentum oder gemietet, egal ob selbst oder von Dritten bewohnt, Rauchmelder installiert werden müssen. Für die Installation sind nach dem Text die jeweiligen Bewohner verantwortlich, und nicht die Vermieter. Hier die Meldung von France-Info:


Des détecteurs de fumée dans tous les logements d’ici 2014

France Info - 10/02/2009 19:39

L’Assemblée nationale a adopté la nuit dernière une disposition
visant à rendre obligatoire, d’ici à cinq ans, l’installation de
détecteurs de fumée pour les occupants de tous les logements, qu’ils
soient locataires ou propriétaires.

L’amendement, introduit au projet de loi de Christine Boutin sur le
logement, impose à tout occupant d’un logement, qu’il soit locataire
ou propriétaire, l’obligation d’installer un détecteur de fumée,
afin de "protéger sa propre famille, sous son propre toit, pour une
somme de quelques dizaines d’euros".

Cette mesure reprend une proposition de loi, déposée en 2005 après
une série d’incendies meurtriers, qui a déjà été adoptée en première
et deuxième lecture par le Sénat et l’Assemblée.

Le texte proposé donne cinq ans à l’occupant pour installer le
dispositif à compter de l’entrée en vigueur de la loi.
L’installation sera à la charge du locataire... Ce qui révolte
l’association de consommateurs CLCV.


Gruß Mathis

314
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 11. Februar 2009, 07:26:15 »
Hi Juniemond,

Werde mich mal nach einer günstigen Pension umschaunen. Danke nochmal.

Ich will Dir Deine Übernachtungen in der Nähe des Arbeitsplatzes ja nicht ausreden, das kann bei langen Arbeitstagen oder bei Schicht schon eine Riesenerleichterung sein. Pass aber auf, dass Du hinterher nicht noch in Erklärungsnot kommst, und vielleicht richtig viel Steuern nachzahlen musst. Als Tipp: hast Du evt. Verwandte oder Freunde in der Nähe der Arbeitsstelle? Vielleicht existiert ein ungenutztes Zimmer oder eine verwaiste Einliegerwohnung, die Du gegen einen kleinen Obulus gelegentlich nutzen kannst? Hast Du ein Wohnmobil, oder planst Du vielleicht eines anzuschaffen? Ein Bekannter von mir fährt öfter mit so einem Teil zur Arbeit, und wenn's mal wieder länger dauert....


Gruß Mathis

315
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 11. Februar 2009, 07:16:10 »
Hallo,

Es gibt eine 'Verständigungsvereinbarung' seitens des Bundesfinanzministeriums. Darin wird erklärt, dass es unschädlich ist, auch an 45 Arbeitstagen nicht an seine Wohnstätte zurückzukehren.
Also keine doppelte Anrechnung wie abends keine Rückkehr und morgens keinen Start.

Gut zu wissen, danke. Mir war die Auslegung, dass es 2 schädliche Tage sein sollen zwar schon bekannt, aber nicht verständlich. Aber... vieles was von Finanzbehörden so beschlossen wird ist nicht so verständlich (siehe z.B. die Steuer auf wegen Anlagenbetrugs nicht erhaltenen Gewinnen - aktueller Fall vor allem in Rheinland-Pfalz. Obwohl keine Gewinne vorliegen, werden doch Steuern darauf erhoben - irre).

Gruß Mathis

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