Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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Hallo Christine,

finde ich sehr interessant, und es würde mich interessieren, wie Du das geschafft hast. Hattest Du das Material in Deutschland oder in Frankreich beschafft? Auch würden mich die technischen Details interessieren, weil mein Haus eine "Hochenergieschleuder" ist, und ich eine Dämmung in den nächsten Jahren unbedingt angehen muss, denn sonst fressen mich die Energierechnungen irgendwann auf. Vielleicht kannst Du mir auch ne private Nachricht schreiben.

Gruß Mathis

242
Behörden / Re: Umzug nach Deutschland
« am: 28. Juni 2011, 20:04:12 »
Hallo,

aber natürlich, das ist das "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern". Puh, langer Name. Kurz oft nur D-F-DBA genannt. Es dient dazu, dass Du in keinem Fall für ein Einkommen in beiden Ländern zur Steuer herangezogen werden darfst.

Aber wenn Du einen Wohnsitz und die Arbeitsstelle in Deutschland hast, dann musst Du auch in Deutschland Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Solltest Du auch noch in Frankreich einen Wohnsitz haben, dann darfst Du einmal im Jahr in Frankreich eine Steuererklärung einreichen. Dort musst Du aufführen was Du an Einkünften (in welchem Staat) hattest, und belegen, dass Du schon in Deutschland Steuern zahlst. Das trifft auch für Menschen zu, die in Deutschland arbeiten, nur einen Wohnsitz in Frankreich haben, und nicht unter das Grenzgängerabkommen fallen, z.B. Beamte oder sog. Grenzpendler, bei denen der Arbeitsort außerhalb der Grenzzone liegt.

Du hast halt die doppelte Arbeit und evt. noch Ärger mit dem F-Finanzamt, weil die nicht blicken, dass Du kein Grenzgänger bist und die Steuer festsetzen, wobei Du dann Widerspruch einlegen musst. (Ist bei mir fast jedes Jahr so, da ich Grenzpendler und kein Grenzgänger bin).

Gruß Mathis

243
Aktuelles aus Frankreich / Re: Loppsi 2
« am: 17. Juni 2011, 07:55:59 »
Hi,

Zitat von: veuveclicquot-m
naja, solange ICH solche Dinge sehen oder lesen muss, mache ich mir über chinesische oder nordkoreanische Verhältnisse mal gar keine Gedanken

Nun, wenn Du solche Dinge nicht mehr siehst, weil eine Art "virtueller Vorhang" zugezogen wird, meinst Du dann, dass sie nicht mehr passieren? Viel mehr sollten sie an der Wurzel bekämpft werden (löschen der Seiten und Strafverfolgung der Täter). Und überall dort, wo bisher eine Sperr-Infrastruktur in demokratischen Ländern aufgebaut wurde, wurden auch ganz schnell politisch missliebige oder extreme Seiten gesperrt. Und immer wieder gab es Kollateralschäden, sprich es wurden völlig harmlose Seiten gesperrt, nur weil sie auf der gleichen Domain oder IP lagen.

Gruß Mathis

244
Aktuelles aus Frankreich / Re: Loppsi 2
« am: 17. Juni 2011, 06:52:38 »
Hi,

leider haben sehr wenige damit ein Problem. Das Argument, dass die Bevölkerung nur vor kriminellen oder sonstigen "bösen" Inhalten geschützt werden soll, das benutzen auch die Chinesen, die Iraner, die Nordkoreaner... Insofern ist die Errichtung einer Sperr-Infrastruktur der erste Schritt in die Zensur. Der zweite Schritt ist die Schaffung einer Institution, die Sperrungen anordnet und verwaltet. Natürlich ohne rechtliche Kontrolle (Richter, Klagemöglichkeiten...). Prinzipiell ist da kein Unterschied zwischen der “Great Chinese Firewall”  und Loppsi. Eine Behörde ordnet an welche Internet-Inhalte Du als Bürger sehen darfst, und welche Dir "schaden" könnten (... oder der Regierung schaden könnten?), und diese werden gesperrt.


Gruß Mathis

245
Hallo,

das ist eine Abkürzung die steht für:

''Cotisations Eurocompte Tranquillité'', also die Beiträge bzw. Gebühren für Dein Konto "Eurocompte Tranquillité", das Du bei der Crédit Mutuel hast. Bei Unklarheiten kannst Du bei der CM nachfragen, die müssen Auskunft geben.

Gruß Mathis


246
Hallo Banjo,

leider habe ich keine Gesetzesquelle, aus der das hervorgeht. Ich kann nur mit einem Zitat von eurococ.eu dienen:

Zitat
In welcher Sprache ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die ich bekomme?

Die Sprache der Übereinstimmungsbescheinigung wird vom Hersteller bestimmt. CoC werden gewöhnlich in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgegeben. In Übereinstimmung mit der EU-Gesetzgebung gibt es für die Übereinstimmungsbescheinigung keine festgelegte Sprache, die bei der Ausgabe benutzt werden muss. Die Gültigkeit und Echtheit dieses Dokuments ist daher nicht auf eine europäische Sprache beschränkt. Das bedeutet, dass die CoC in jeder Sprache akzeptiert werden.

Es wäre wohl auch nicht der Sinn eines EU-Dokumentes, welches nach genauen Vorgaben erstellt wurde, dass es dann noch mal nationalisiert werden müsste. Wenn Du aber gerade so ein Problem mit einem COC in Deutscher Sprache hast, dann könntest Du ja mal bei SOLVIT nachfragen. Ich kann es nicht, weil ich ja keinen Nachteil erlitten habe. Dazu muss man schon Betroffener sein.

Gruß Mathis

247
Hallo,

klar, wenn man den Beschwerdeweg beschreitet, wird es alles etwas länger dauern. Aber vielleicht hat mal jemand die Möglichkeit, diese Zeit einzuplanen (Zweitwagen, WoMo ect). Denn wenn sich erst mal die EU bzw. SOLVIT darum kümmert, dann geht das den offiziellen Weg, und am Ende steht ein Schreiben der zuständigen EU-Behörde mit dem man dann zur Préfecture gehen kann. Das müsste nur mal einer durchstehen, und dann könnte jeder mit diesem Problem dieses Schreiben vorlegen und es ginge. EU-Recht ist nämlich höherrangig als die plumpen Protektionismus-Versuche gewisser Mitgliedsstaaten. Also ich hätte mir die Zeit genommen und hätte die EU eingeschaltet, aber bei mir wurde das deutsche COC ohne Probleme anerkannt (in Forbach).

Gruß Mathis

248
Hallo,

da ein COC ein europäisches und kein nationales Dokument ist, muss die franz. Administration auch in deutscher Sprache erstellte COCs anerkennen, oder? Falls nicht gibt es die SOLVIT Beschwerdestelle, dort kann man genau solche Dinge vorbringen und bekommt in aller Regel auch geholfen. Siehe http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm


Gruß Mathis

249
Steuern / Re: Überstunden in Steuererklärung?
« am: 24. Mai 2011, 06:36:34 »
Hallo Ralph,

Danke für die Infos. Bei mir schwankt die taxe d’habitation immer ziemlich, durchaus mal um 50%, was mich ziemlich gewundert hat. Also habe ich mal nachgefragt, und habe zur Antwort bekommen, dass in die Berechnung auch die Einkünfte des jeweiligen Jahres mit einfließen würden, und die schwanken bei mir auch (Überstunden, Prämien). Daher habe ich das geglaubt. Ist bei Dir die taxe d’habitation immer ähnlich hoch? Mich beschleicht das Gefühl, dass die taxe d’habitation bei mir per Zufallsgenerator ermittelt wird.

Jedenfalls denke ich, dass ich mir die Zahlenakrobatik mit den Überstunden dann lieber spare, weil die Steuern ja schon beim gefräßigen deutschen Staat sind, und es nichts ändert, wo ich was eintrage. Keep it simple.


Gruß Mathis

250
Steuern / Überstunden in Steuererklärung?
« am: 23. Mai 2011, 13:11:48 »
Hallo!

Vielleicht könnte mir jemand bei einer Frage zur Steuererklärung einen Tipp geben.

Ich werde ja in Deutschland versteuert, muss aber trotzdem eine Erklärung in Frankreich abgeben. Die Frage ist folgende: ich trage ja die Einkünfte unter TK ein, da sie ja bereits versteuert sind. Ebenfalls unter AJ. Die Summe habe ich bisher immer ermittelt, in dem ich das deutsche Brutto genommen, und Sozialabgaben abgezogen habe. Aber letztes Jahr hatte ich ziemlich viele Überstunden, die ja in AU eingetragen werden müssen. Dazu die Frage:


In AJ das Brutto minus Sozialabgaben minus Überstundenbrutto
In AU das Überstundenbrutto (minus Soz.Abg. der Überstunden?)

In TK das gesamte Brutto minus Sozialabgaben.

Stimmt das so?


Da ich eh in Deutschland versteuert bin, könnte ich die Überstunden auch gar nicht abziehen, aber treibt das dann nicht die taxe d'habitation nach oben, oder ist das egal?


Danke für die Tipps!

Gruß Mathis


251
Hi,

Gerade bei den Moppeds wird und wurde so viel "verschärft", dass ich gar keine Lust mehr habe, mir eins zu holen. In D bin ich noch ab und zu gefahren, aber in F? Soll mind. 35 Euros kosten, ohne Warnweste.

In der letzten Zeit heißt es nur noch: verschärfen. Verkehrsrecht, Strafrecht, Internetrecht, wieder Grenzkontrollen, Kampf gegen Steuerbetrug, Kampf gegen den Terror, Kampf gegen Rauchen und Alkohol.... man könnte die Liste über Seiten schreiben. Dumm nur, dass das Stimmvieh (aka Wahlbürger) das alles gar nicht so schlecht findet, und sich nicht wirklich wehrt. Wo sind die alten Revoluzzer-Franzosen geblieben? Früher konnte vieles nicht durchgesetzt werden, weil es in Frankreich Proteste, Blockaden und Streiks gab. Heute? Alle schimpfen nur noch leise vor sich hin, und haben es bis zu den nächsten Wahlen vergessen.

Gruß Mathis

252
Hallo,

heute früh habe ich im Radio (France-Info) einen Beitrag über die geplanten Verschärfungen im Verkehrsrecht gehört, und wollte euch kurz darüber informieren. Was ist also geplant:

Wer mehr als 50 km/h zu schnell fährt, landet automatisch vorm Richter, und muss mit Haftstrafen rechnen.

Die Hinweisschilder auf (automatische) Radarfallen sollen alle abmontiert werden.

Motorradnummernschilder sollen deutlich größer werden, damit sie auch immer beim Blitzen entziffert werden können (Tortenblech-Format).

Motorradfahrer sollen nur noch mit reflektierender Warnweste fahren dürfen (über der Kleidung natürlich).

1000 neue Radarfallen bis Ende 2012.

Telefonieren am Steuer: 3 Punkte statt bisher 2.

Alkohol am Steuer: 8 statt bisher 6 Punkte.

Das alles ist noch nicht in Kraft, also immer die Presse und Medien verfolgen...

Gruß Mathis

253
Hallo Angela,

normalerweise sind diese Zeiten fest vorgegeben durch die regionale Geschäftsleitung der EDF (GRD). Der Umschaltimpuls wird ja zentral für alle Kunden der Region ausgesendet. Du kannst ja mal bei der EDF nachfragen, aber soweit ich gehört habe, sind die Zeiten nicht änderbar (jedenfalls nicht innerhalb eines Tarifs).

Zitat EDF zu den Zeiten:
Ces heures sont fixées localement par le Gestionnaire de Réseau de Distribution (GRD) en fonction des conditions d'exploitation du réseau qu'il gère.

Gruß Mathis

254
Behörden / Re: Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« am: 17. März 2011, 13:21:22 »
Salut Stefan,

Zitat von: suesssef
1. Ich wohne im BitcherLand und woher weiß ich welches Finanzamt in F für mich zuständig ist?

Fürs Bitscherland (ich schreib's halt lieber mit "sch") ist das 'Centre des Impôts Sarreguemines' (Finanzamt Saargemünd) zuständig.
Es ist 71, rue Clemenceau in Sarreguemines, Tel : 03 87 95 14 88, Postadresse:

HOTEL DES IMPOTS
BOITE POSTALE 81149
SARREGUEMINES
57215 SARREGUEMINES CEDEX

Zitat
2. Reicht das wenn ich die Formulare in einem Frankierten Rückumschlag dorthinschicke, oder muß ich persönlich vorbei?

Aufgrund von sehr chaotischen Erfahrungen mit dieser Behörde fahre ich lieber hin, denn ich habe Dinge erlebt wie gleichzeitig mehrfache Einkommenssteuerbescheide mit falschen Adressen (aber korrektem Namen), mehrmals hintereinander die taxe d'habitation mit ganz unterschiedlichen Summen für das gleiche Jahr zugesendet bekommen und vieles mehr. Im Gespräch konnte ich vieles vor Ort zufriedenstellend lösen.

Zitat
3. Wie sind die genauen Öffnungszeiten?

Jo, das ist: TLJ SF SAMEDI DE 8H30 A 11H30 ET DE 13H00 A 16H00 ET SUR RDV
(also Mo-Fr. 8:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 und auf Termin)

Gruß Mathis

255
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Roller fahren in F
« am: 14. Februar 2011, 17:21:18 »
Hallo Mark,

1) Meine Frau hat einen Roller (Automatikgetriebe, 50ccm, Vmax 45km/h).
Sie hat keinen Führerschein, ist aber vor 1988 geboren.
Das heißt doch, sie kann in Frankreich mit dem Ding fahren, oder?

Nur, wenn sie ihren Wohnsitz nachweisbar in Frankreich hat, dann müsste das gehen. Zitat "Pour conduire un cyclomoteur, il faut avoir plus de 14 ans et avoir suivi la formation de BSR ou être titulaire du permis de conduire si l'on est né après le 1er janvier 1988. Aucun titre n'est exigé si l'on est né avant cette date." (Wikipedia FR). Ob sie allerdings dann auch in Deutschland fahren darf, kann ich nicht sicher sagen. Die 125ccm Regelung für den Autoführerschein gilt z.B. nur in Frankreich.

Der Roller muss allerdings eine frz. Betriebserlaubnis haben, und natürlich auch versichert und angemeldet sein.

2) Kann sie einen deutschen Roller mit deutscher Betriebserlaubnis
und deutschem Versicherungskennzeichen hier in F fahren,
oder muss der irgendwie in F angemeldet und/oder versichert werden?

Ich sehe hier dauernd Roller "ohne alles" rumfahren...

Einen DE Roller mit DE Versicherungskennzeichen kann sie fahren, wenn sie den entsprechenden Führerschein und einen deutschen Wohnsitz hat. Die Roller in F, die ohne alles fahren sind seit dem 1.1.2011 illegal. Hat sich vielleicht noch nicht rumgesprochen, aber auch alte Roller und Mofas müssen nun angemeldet und mit einem Kennzeichen versehen sein. Zitat: "L'immatriculation est obligatoire pour les véhicules anciens à partir du 1er janvier 2011." Die Roller müssen also inzwischen eine Nummer haben, und auch die Versicherungsvignette muss sichtbar aufgeklebt werden.

Interessante Frage: wie ist es, wenn sie sich z.B. den in DE angemeldeten und versicherten Roller z.B. eines Verwandten oder Freundes leiht, und damit nur in Frankreich fährt? Nicht auf Dauer, aber leihweise. Gelten dann die franz. oder deutschen Führerscheinvorschriften?


Gruß Mathis

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