Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: lada geländewagen
« am: 05. Dezember 2012, 09:35:23 »
Hallo,

also bei mir im Bitscherland fahren einige Lada Niva ’rum. Vor allem Waldbesitzer oder Jäger haben so etwas. Was ich gehört habe: Verbrauch unzeitgemäß (es hieß: 12 Liter), ganz gut für Wald und Feld, aber als Alltagsauto nicht zu gebrauchen. Die C.T. Prüfung sei auch immer ein Abenteuer (ob’s klappt oder nicht). Aber: recht robust und vor allem günstig in der Anschaffung. Negativ: gäbe es nicht als Diesel, nur als Benziner (=Schluckspecht).

Gruß Mathis

197
Gesundheitswesen / Re: Arzt in Vollmunster??
« am: 28. November 2012, 10:32:22 »
Hallo,

ja, den gibt es:

Miltgen Jean-Marc
Activité : médecins généralistes
15 r Stade
57720 VOLMUNSTER

Tel. 03 87 96 72 04

Gruß Mathis

198
Behörden / Re: Lizenz/Wirtepatent in Frankreich
« am: 27. November 2012, 06:48:50 »
Hallo,

hier: http://www.silberkueste.de/2012/01/21/ausschank-von-alkohol-in-frankreich bekommst Du ein paar Infos über die Ausschanklizenzen in Frankreich. Ansonsten kann ich Dir noch die Gesetzestexte bei Légifrance empfehlen. Die sind hier: http://fr.wikipedia.org/wiki/Licence_IV_%28licence%29 verlinkt.

Gruß Mathis

199
Behörden / Re: Geburtsurkunde bei Umzug benötigt?
« am: 08. November 2012, 14:22:52 »
Hallo,

also ich habe eine Kopie der entsprechenden Seite des Familienbuchs vorgelegt, das war nicht mal beglaubigt, geschweige denn international. Der Sachbearbeiter meinte, dass es auf die Laune der Verwaltung der CPAM ankommt, ob das akzeptiert wird, sie könnten auch auf einer internationalen Urkunde bestehen. Und siehe da, sie haben es akzeptiert. Hat mir viel Fahrerei und Kosten erspart.

Gruß Mathis


200
Behörden / Re: Geburtsurkunde bei Umzug benötigt?
« am: 06. November 2012, 18:34:07 »
Hallo,

Ein Arbeitskollege erzählte mir, dass ich für den Grenzgängernachweis meine Geburtsurkunde benötige, stimmt das?


Für die Grenzgängerbescheinigung nicht, aber wenn Du Dich dann bei der französischen Krankenkasse anmeldest, dann brauchst Du eine. Das muss man nicht tun, ist aber sehr (!) empfehlenswert. Nicht nur wegen der Möglichkeit, in Frankreich zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen, sondern auch später wenn Du mal Rentner bist, oder falls Du mal arbeitslos wirst, dann brauchst Du eine Nummer bei der Sozialversicherung.

Gruß Mathis

201
Steuern / Re: Steuererhöhung in Frankreich
« am: 21. Oktober 2012, 08:12:05 »
Hallo,

ein Artikel zur sog. Reichensteuer aktuell in der DNA:

http://www.dna.fr/actualite/2012/10/21/nationalversammlung-stimmt-fur-reichensteuer

Gruß Mathis

202
Steuern / Re: Beamter in Frankreich was muss ich tun
« am: 18. Oktober 2012, 08:40:24 »
Hallo,

also zuerst: ich bin kein Steuerexperte, ich gebe nur das weiter, was ich bisher so von Finanzämtern und Steuerberatern erfahren habe, also kann ich keine Garantie geben, dass es 100% exakt ist.

Für die Formulare in Frankreich gibt es folgende Adresse:

http://www.impots.gouv.fr

und dort auf "Particuliers", und dann auf "Recherche de formulaires"

Bei "Année" würdest Du nächstes Jahr dann 2013 eingeben, und bei "Numéro d'imprimé" dann 2042 (oder 2047).

Ein klein wenig Französisch müsstest Du allerdings können.

Was ist beschränkte, was ist unbeschränkte Steuerpflicht? Das ist ganz gut in diesem Wikipedia Artikel erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht

Gruß Mathis

203
Steuern / Re: Beamter in Frankreich was muss ich tun
« am: 18. Oktober 2012, 07:57:56 »
Hallo,

wenn Du in Deutschland als Beamter oder sonstiger Staatsdiener arbeitest, dann kannst Du den (steuerlichen) Grenzgängerstatus nicht bekommen, daher gibt es dafür keine speziellen Formulare. Bei mir ist das ähnlich, ich falle nicht unter die Grenzgängerregelung, und muss auch jeweils 2 Steuererklärungen machen. In Deutschland machst Du entweder eine Erklärung für die beschränkte Steuerpflicht, oder Du stellst einen Antrag auf die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Da sind allerdings einige Details zu beachten, unter anderem geht letzteres nur, wenn Du in Frankreich keine größeren Einkünfte hast (10% der Gesamteinkünfte). In Frankreich hingegen bist Du im Falle einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, musst also alles angeben. Die Einkünfte aus Deutschland, die bereits in Deutschland versteuert sind, die werden natürlich in Frankreich nicht nochmal versteuert.

Was brauchst Du für Formulare? Da es in Frankreich kein Meldesystem wie in Deutschland gibt, weiß das Finanzamt dort erst mal nichts von Dir. Also musst Du aktiv werden. Du reichst einfach die erste Steuererklärung ein, dann kommt jedes Jahr automatisch die Aufforderung eine abzugeben. Die Steuererklärung dort muss bis spätestens 31.5. des Folgejahres abgegeben sein, also würde ich mich Ende April  bis Anfang Mai darum kümmern. Du bekommst die Formulare auf den Finanzämtern (das ist immer fas Formular No. 2042) oder im Internet zum Download. Ebenfalls könnte noch die No. 2047 relevant sein, das ist zur genauen Auflistung Deiner ausländischen (=nicht französischen) Einkünfte. Achtung, es gibt jedes Jahr neue Formulare, also immer die aktuellen verwenden. Als Beleg ist es gut, wenn Du eine Kopie Deiner deutschen Steuerbescheinigung beilegst.

Ich selbst lasse den deutschen Part von einer Steuerberaterin machen, das kostet zwar, aber es ist sicherer. Die Erklärung in Frankreich ist relativ einfach, das mache ich selbst. Wenn Du Routine hast, dauert das kaum 10 Minuten.


Gruß Mathis

204
Hallo,

es war wegen der Lieferschwierigkeiten und der überhöhten Preise zu erwarten: der Innenminister Manuel Valls hat den Termin zur obligatorischen Mitführpflicht für Alkoholtester, die bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld von elf Euro bestraft werden kann, auf den 1.3.2013 verschoben. Der Artikel hierzu in der elsässischen DNA:

http://www.dna.fr/actualite/2012/10/10/kein-alkoholtest-im-auto-erst-ab-marz-strafbar


Gruß Mathis

205
Hallo Joel,

nur eine Idee, ich mag damit auch daneben liegen. Ich finde es eigenartig, dass er Käufer erst _nach_ dem Kauf auf die Idee kommt, den km-Stand zu verifizieren. Wenn ich mich mit derartigen technischen Details befasse, dann würde ich das selbstverständlich vor dem Kauf tun, um mein Risiko zu mildern. Wenn der Käufer Dir allerdings jetzt anbieten würde, er würde auf Anwalt, Gericht etc. verzichten, wenn Du ihm einen beträchtlichen Teil des Kaufpreises zurückgibst, dann könnte es auch so sein, dass Du der Betrogene bist. Mit einem Adapter und dem passenden Programm aus dem Netz könnte auch er den internen km-Stand hochgestellt haben, um so günstig an ein Fahrzeug zu kommen, oder es bei Nichtgefallen leicht zurückgeben zu können. Das nur als Einwand…

Falls er mit der juristischen Keule droht, hast Du doch sicher eine Rechtsschutzversicherung in Frankreich, oder? Falls ja, würde ich meinen Versicherungsmenschen fragen, wie da die Unterstützung wäre, würde er klagen. So einfach zurücknehmen würde ich es nicht, man weiß ja nicht, was er inzwischen mit dem Fahrzeug gemacht hat.

Gruß Mathis

206
Technik / Re: Free Mobile
« am: 03. September 2012, 14:02:26 »
Hallo Eric,

ja doch, ich bin bei Free-Mobile. Habe mir aber nur die Mini-Variante genommen (2 Euro/Monat). Das ist was die internationalen Möglichkeiten angeht total eingeschränkt. Ich behalte aber meinen Vodafone-Vertrag, daher war es nur ein Test. Wenn Du von Frankreich nach Deutschland telefonieren willst, dann geht das nur mit einer Zusatzoption, die eine Art Prepaid Option ist. Außerhalb Frankreichs kannst Du mit der 2€ Karte nicht telefonieren. Aber innerhalb Frankreichs ist die 2€ Variante optimal für ein Notfallhandy.

Bei der 19.99 Euro Variante ist es ganz anders, aber ich habe keine Erfahrung damit. Von Frankreich nach Deutschland (Festnetz) ist es in der Flat dabei, Mobil kostet 19 ct./min. Die Kosten in Deutschland sind durch die EU-Roaming-Regeln begrenzt, da darf Free nicht mehr verlangen. Von D nach F sind es 34 ct. Und in D angerufen werden sind 9 ct..

Gruß Mathis

207
Hallo,

am besten ziehst Du Dir die Infos aus den Beiträgen, die Dir nützt. Den Rest kann man ja überlesen...

Vielleicht noch zur Erklärung, warum Deine Frage so deutlich beantwortet wurde. Frankreich hat ein geringeres Lohnsteuerniveau, und auch keinen Soli. Daher ist es unter Umständen lukrativ, in Frankreich als Grenzgänger zu wohnen. Vor einigen Jahren hat sich das herumgesprochen, und in der Grenzregion entstanden viele Scheinwohnsitze, z.B. Freizeitgrundstücke oder Ferienhäuser (Hütten), die gar nicht als Wohnung tauglich waren. Sogar Campingplatzadressen wurden angegeben.

Hat auch funktioniert, aber irgendwann haben die deutschen Finanzämter angefangen da genauer nachzuforschen. Seit dem kann man nur zur großen Vorsicht raten. Es reicht, wenn Du ein Handy oder Smartphone besitzt, und dieses immer angeschaltet ist. Da hinterlässt man ein perfektes Bewegungsprofil, und die Provider sind gegenüber Behörden auch nicht sehr zurückhaltend, das herauszugeben. Oder Du bestellst regelmäßig über Ebay oder Amazon, aber alles läuft zu einer deutschen Adresse. Oder auf Dich läuft ein Internetanschluss, eine Mülltonne, Gas-, Wasser-, Stromanschluss in Deutschland. Alles das wären starke Indizien, dass Du nicht wirklich in F wohnst. Laut dem Urteil gegen Nadja Auermann reicht es, wenn Du eine dauerhafte Wohnmöglichkeit in Deutschland hast, und Dir das nachgewiesen werden kann. Das nur als Hintergrundinfo.

Gruß Mathis

208
Wohnen / Re: Vorvertrag bei Hauskauf in F-Moselle
« am: 01. September 2012, 22:45:07 »
Hallo Chava,

als ich damals meinen Vorvertrag machte, haben beide Parteien auf eine Anzahlung verzichtet, der Notar war auch einverstanden. Es ging also. Ansonsten kann ich Dir nur raten, mal ein Gespräch mit dem Notar (ohne die andere Partei) zu führen, und Dir die Möglichkeiten beim Immobilienkauf in Frankreich erklären zu lassen. Es gibt in Frankreich einen recht guten Käuferschutz, wo Du noch nach dem Kauf zurücktreten kannst.

Du schreibst von der Eintragung der Hypothek. Das gibt es doch nur im inneren Frankreich, in Alsace-Moselle (57,67,68) ist es genau wie in Deutschland das Grundbuch. Da würde ich nochmal nachfragen, ob das gemeint wurde.

Ansonsten solltest Du alles das prüfen, was Du auch in Deutschland prüfen würdest. Ist der Zustand ok, ist der Preis angemessen, gibt es Wegrechte von Dritten, ist das Grundstück belastet oder gibt es verdeckte Bauschäden und so weiter.

Gruß Mathis

209
Hallo,

auch ich dachte im ersten Moment, dass die Frage wohl nicht ernst gemeint sein kann. Falls sie es doch sein sollte: wenn Du Dich in Deutschland abmeldest, aber trotzdem weiter dort wohnst wäre es zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Solltest Du dazu auch noch den (steuerlichen) Grenzgängerstatus erhalten, dann wäre es eine Straftat, bei der unsere Finanzämter und unser Staat keinen Spaß versteht: Steuerhinterziehung. Und noch einige andere nette strafbewehrte Vergehen. Also kurzum: nein, es ist nicht legal. Und da Du an Deinem tatsächlichen Wohnsitz auch (Daten-)Spuren hinterlässt, wird’s sicherlich irgendwann herauskommen.

Gruß Mathis


Edith: Überschneidung mit Matthias#28, gebe Dir recht, so siehts aus.

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Wohnen / Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« am: 29. August 2012, 20:41:23 »
Hallo,

nach den üblichen Regeln der Internet-Kommunikation (Netikette) sollten Angriffe und Beleidigungen unterlassen werden. Zitat aus der Wiki: "Insbesondere sollten Unhöflichkeit, Doppeldeutigkeit oder gar Beleidigungen nicht die Kommunikation per Text, der die Sinngebung durch nonverbale Signale fehlt, erschweren."

Auch empfände ich es als viel erfrischender, wenn sich die Kombattanten in den entsprechenden Fachkreisen (z.B. bei Bauingenieuren, Bauphysikern) etc. austauschen würden, denn dort ist Fachpublikum, und nicht wie hier vorwiegend Laien. Nach gründlicher Diskussion im Fachforum kann ja gerne ein Link dorthin gesetzt werden, wo dann der Interessent nachlesen kann, was Experten zu den Thesen sagen. Nur kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass so manche hier geäußerte These bei Fachleuten zu Amüsement oder gründlichem Veriss führen würde. Oder mag das sogar der Grund dafür sein, warum die Diskussion vor Laien geführt werden soll?

In unserem Grenzgängerforum empfinde ich die nicht enden wollenden (Halb-)Fachwissensdiskussionen als sehr ermüdend und nicht mehr als hilfreich. Besonders, wenn sich die Diskussion von der ursprünglichen Frage des TE schon meilenweit entfernt hat.

Wenn allerdings der beleidigende Ton und die Eskalation der Unhöflichkeit in der Diskussion nicht zurückgehen sollten, würde die Moderation auch Timeouts (zeitliche Schreibsperren zum Nachdenken) verhängen.

Gruß Mathis

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