Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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Inzwischen wurde die Regelung präzisiert. Ich übersetze mal ganz frei:

Vom 1. Mai 2014 an ist eine technische Überprüfung (CT=TÜV), die in einem Land der Europäischen Union durchgeführt wurde, gültig für die Anmeldung eines Fahrzeuges in Frankreich, sofern das Fahrzeug vorher in einem Land der Europäischen Union angemeldet war.

Sie können also ein Fahrzeug in Frankreich anmelden, welches zuvor in einem Land der Europäischen Union angemeldet war, ohne die technische Überprüfung (CT) erneut durchführen zu lassen, falls die Überprüfung noch gültig ist. Das bedeutet, dass sie weniger als 6 Monate zurückliegt.

Dagegen können Sie die technische Überprüfung (CT) nicht in einem Land der EU machen lassen, falls Ihr Fahrzeug in Frankreich zugelassen ist.


Quelle wie oben.

Also reicht der TÜV Bericht für die Anmeldung von Fahrzeugen aus Deutschland aus, aber abweichend zur Regelung in D darf der Prüftermin max. 6 Monate zurückliegen. Von Übersetzungen oder speziellen Formularen ist nicht die Rede. Mal sehen wie es in der Praxis funktionieren wird.


Gruß Mathis

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Hallo,

Zitat von: Sabine
Bei der Aufnahme der Personalien für's Protokoll sah der Polizist meine französische Adresse auf und legte mir nahe, ihm lieber eine deutsche zu nennen....was ich dann natürlich gerne getan habe.  :)

Das nenne ich Glück! Entweder hatte er einen guten Tag, oder er fand Dich sympathisch. Ich kenne ganz andere Geschichten von der Rennleitung hier. Besonders wenn Du diskutieren willst, das geht gar nicht.

Gruß Mathis

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Anmerkungen zum Forum / Re: eigene "alte" Beiträge
« am: 15. April 2014, 15:39:00 »
Hallo,

das ist ganz einfach: in Deinem Beitrag steht links oben Dein Name: Janine. Da clickst Du drauf, dann bekommst Du die Seite: "Zusammenfassung - Janine" gezeigt. Dort ist unten ein Eintrag: "Zeige die letzten Beiträge des Benutzers". Da drauf clicken, und schon hast Du sie.

Gruß Mathis

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Hi,

Du würdest Dich wundern, wie viele deutsche 750kg Anhänger ich schon mit der nachgeprägten Fahrzeugnummer gesehen habe. Dieser Irrtum ist nicht nur weit verbreitet, sondern es sind auch Franzosen betroffen, die sich nicht informieren. Man hat mal gehört, dass 750kg gehen... Steht doch auch im Versicherungsschein...

Solange man nicht erwischt wird, ist das kein Problem, sonst ist es Fahren ohne Zulassung, das wird teuer mit vielen Punkten...

Wenn Du den Anhänger neu kaufst, gibt es bei einigen Herstellern inzwischen die Frankreich-Option. z.B. STEMA oder TPV, um mal zwei günstige Anbieter zu nennen.


Gruß Mathis

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Hallo,

die Leute aus den Grenzdörfern bei uns holen sich eigentlich alle ihre Anhänger in Deutschland. Die sind oft stabiler und größer bei gleichem oder kleinerem Preis. In den diversen Baumärkten kann man sogar Anhänger mit zul. Ges.Gew. unter 500 Kilo bekommen, so dass man in F auch keine Zulassung braucht (bei den Verkäufern fragen, steht nicht immer dabei). Das sind in der Regel 750 Kilo Anhänger, an denen der Hersteller ein 450 oder 499 kg Typenschild angebracht hat. Das nennt man Ablasten. Da die eine europäische Typengenehmigung haben, kann man die einfach so mit dem F Kennzeichen ausstatten, und bis 499 kg direkt so benutzen. Wenn es abgelastete 750 kg Anhänger sind, halten die auch mal 600-700 kg Zuladung aus, aber hier gilt: lass Dich nicht erwischen!

Falls Du 750 kg zul. Ges.Gew. oder mehr brauchst, kommst Du um eine Zulassung und eigene Nummer nicht herum. Dazu brauchst Du franz. Papiere, das Vorgehen wäre wie beim Auto.

Meine Erfahrung: habe im deutschen Baumarkt (Glo...) nach einem Anhänger für Frankreich gefragt, und habe einen 750er (850kg Achse) mit einem 450kg Typenschild bekommen. Preis: wie der 750er, der gerade im Angebot war. In Frankreich einfach die Nummer nachmachen lassen, anbringen und fertig.


Gruß Mathis

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Hallo,

das ist wirklich heftig. Da ich noch nie bei SOLVIT einen Fall eröffnet habe, wusste ich das nicht. Aber ein Internetzugang darf nicht Voraussetzung sein, damit die EU hilft. Es muss also auch noch eine Möglichkeit geben, sich per Telefon oder Brief an SOLVIT oder eine andere Stelle der EU zu wenden.

Vielleicht hilft das hier:

http://ec.europa.eu/solvit/contact/index_de.htm

Je nach Sprachkenntnissen könntest Du Dich an die deutsche Stelle (Ummeldung von D nach F oder umgekehrt) oder an die französische (COC eingezogen) wenden. In jedem Fall brauchst Du aber als Argument den EU-Binnenmarkt, sprich Du solltest zumindest planen das Fahrzeug in ein anderes EU Land zu verkaufen, wo man das COC haben möchte. Such Dir einfach eines aus ;-)

Gruß Mathis

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Hallo,

Zitat von: sable12
Die Dame an der Sous-Préfecture bestand auf  Originalunterlagen und ich bekam COC nicht zurück.
"Das Auto hat jetzt eine franz. carte-grise und wenn sie es verkaufen wollen, reicht die."

das ist nicht richtig, denn die deutschen Papiere reichen ja auch nicht, um es in Frankreich anzumelden. Hier wird Dir der Zugang zum europäischen Markt verwehrt, weil Du das Fahrzeug nur noch in Frankreich verkaufen und anmelden kannst. Vielleicht könntest Du den Fall mal bei SOLVIT vorlegen. Mit folgender Frage:

Du möchtest Dein KFZ in einem anderen EU Land verkaufen, wo man das COC Dokument benötigt. Die frz. Behörden haben das Dokument einbehalten und nicht wieder herausgegeben, daher wirst Du in Deinen Verbraucherrechten im Binnenmarkt diskriminiert.

So oder so ähnlich sollte die Anfrage lauten, dann könnte SOLVIT vielleicht helfen. Vielleicht kommt dann auch eine allgemeingültige Lösung heraus.

URL: http://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm

Gruß Mathis

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Hallo,

Zitat von: Ralph
Bleibt noch zu klären ob man den deutschen TÜV Bericht übersetzen lassen muß (dann kann man auch gleich in F CT machen) und ob der dann auch - wie in F vorgeschrieben - höchstens 6 Monate alt sein darf.

genau auf diese Details warte ich auch noch. Das mit den 6 Monaten halte ich für sehr wahrscheinlich, aber eine Pflicht zur Übersetzung wäre mal wieder eine Diskriminierung wegen der Sprache, das geht wohl nicht durch, da könnte man Solvit oder die EU einschalten. Der Gültigkeitszeitraum ist auch ohne Sprachkenntnisse leicht abzulesen. Auch ein COC darf ja in einer beliebigen europäischen Sprache sein. Warten wir’s einfach ab.

Gruß Mathis


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Hallo,

guggst Du da:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F16539.xhtml

Die Info ist soweit korrekt, Details gibt es zwar noch keine, aber eine TÜV-Prüfung aus einem anderen EU Land wird bei der Ummeldung nach Frankreich anerkannt werden. Das wird uns eine Menge Rennerei und Ärger mit Kurzzeitzulassungen sparen.

Gruß Mathis

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Marktplatz - Biete und Suche / Re: Mobiler Flammkuchenofen gesucht
« am: 25. März 2014, 09:52:06 »
Hallo,

bei der Firma Ramster in Pirmasens hab ich schon ein paar mal Öfen gemietet. Wenn Du eine Anhängerkupplung hast, bekommst Du sogar einen großen Ofen komplett mit Anhänger. Such mal im Web nach Ramster Pirmasens und auf der Seite nach Leihöfen. Einen Bäcker schicken die nicht mit, aber Flammeküche zu machen ist nicht schwer. Die ganzen Zutaten bekommst Du dort auch.

Gruß Mathis

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Rund um's Kind / Re: Hebamme
« am: 26. Februar 2014, 09:56:19 »
Zitat von: Dragonvamp
Man sollze nur manchmal daran denken, wo man lebt etc. Lebst du tiefer drin oder ganz woanders, reist du ja auch nicht extra nach Deutschland ein.

Sicher ist das so. Ich gehe auch gern zu meinen französischen Ärzten, aber wenn’s eilig ist… Der nächste deutsche Hausarzt: 6 km oder unter 10 min. Der nächste französische Hausarzt: 15 km oder 20 min. Das nächste gut ausgestattete deutsche Krankenhaus: 17 km oder 25 min, das nächste gut ausgestattete französische Krankenhaus: 40 km oder 45 min. Da kann ich, wenn ich einen Notfall habe, keine Rücksicht auf D oder F nehmen, sondern die Nähe entscheidet. Nur gut, wenn man in beiden Ländern versichert ist.


Gruß Mathis


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Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 26. Januar 2014, 12:42:07 »
Hi Spirou,

angenommen, Du stehst im Parkverbot, und einer vom Ordnungsamt verwarnt Dich mündlich, und bittet Dich dringend, das Auto wegzufahren… und Du antwortest: klar könnte ich wegfahren, aber das tue ich nicht, weil ich damit zeigen will, dass die Ordnungsämter korrupt und einseitig sind, und der ganze Staat überhaupt nicht für mich zuständig ist, weil ich ein freier Mensch bin…

Was meinst Du, was macht das Ordnungsamt dann? Okay, dann bleiben Sie halt stehen… Wohl kaum.

Das nur, um zu verdeutlichen, warum die Moderation reagieren musste.

WolfS und Eliott haben natürlich auch provoziert und sich nicht fair verhalten, darüber stimmt sich die Mod-Gruppe noch ab.

Gruß Mathis

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Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 25. Januar 2014, 10:24:23 »
Da leider eskaliert anstatt deeskaliert wird, und da die Bitten der Moderation nicht ernstgenommen wurden, wurde eine Schreibsperre für 30 Tage bei User -Helmut- verhängt, auch werden unsachliche und nicht themenbezogene Beiträge gelöscht.

Gruß Mathis

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Wohnen / Dringende Bitte
« am: 25. Januar 2014, 08:51:21 »
Um die Situation zu entspannen bitte ich die Kombattanten ihre gegenseitigen Anfeindungen doch bitte selbstständig aus dem Forum zu löschen. Es ist wirklich nicht nötig mit Gift zu spucken, wenn man mit der Meinung eines Anderen nicht einverstanden ist. Sollten die Bitten der Moderation nichts nutzen, wird es früher oder später zu Löschungen von unserer Seite kommen. Dann haben die Mods den schwarzen Peter, aber damit kommen wir schon klar. Also: bitte friedlich und sachlich bleiben.

Gruß Mathis


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