Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kfz-Anmeldung online
« am: 21. September 2017, 20:29:48 »
Hallo,

mit einem anderen, zugelassenen Auto? Oder mit Ausfuhrkennzeichen? Wenn Du ein Auto in Deutschland abgemeldet hast, und in Frankreich noch keine CG + Schilder und Versicherung hast, darfst Du damit natürlich nicht fahren. Ist blöd, aber solltest Du mit einem nicht zugelassenen und versicherten Auto einen Unfall bauen, wirst Du nicht mehr glücklich.

Gruß Mathis


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Steuern / Re: Höhere Steuern wegen Pool
« am: 18. September 2017, 13:31:55 »
Hallo,

die Taxe Amenagement für ein Pool ist eine einmalige Abgabe. Was allerdings passieren kann, ist eine Erhöhung anderer Steurern, insbesondere die taxe d'habitation. Siehe hier: https://www.impots.gouv.fr/portail/particulier/questions/jinstalle-une-piscine-y-t-il-une-incidence-sur-mes-impots-locaux

Gruß Mathis

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Steuern / Re: Höhere Steuern wegen Pool
« am: 17. September 2017, 13:46:35 »
Hallo,

findet man doch alles leicht im Netz. Pools im Außenbereich (Freiluft-) über 10qm sind abgabenpflichtig. Eine einmalige Abgabe. Kann lokal unterschiedlich sein. Hier ein Rechner:

http://www.piscinelle.com/taxe-amenagement-piscine.php

Die Werte Min/Max sind die Grenzen, innerhalb der sich die Abgabe bewegen kann. Sonst Gemeinde fragen...


Gruß Mathis

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Steuern / Re: Problem mit Feld 8TK im Formular 2042
« am: 20. August 2017, 11:30:31 »
Hallo,

also, ich habe mir das auf dem Centre des Impôts erklären lassen. Das Feld 1AJ ist nur noch für Einkünfte aus Frankreich von einem französischen Arbeitgeber, bzw. französischen Aktivitäten. Grenzgänger lassen das leer. Für diese sind die Felder 1AF und 1AG wichtig. In 1AF kommen die Einkünfte, die bereits in Deutschland versteuert sind (z.B. Beamte, öffent. Dienst). Diese werden dann nochmals im Feld 8TK eingetragen (+ Extra Formular 2047). Die Einkünfte, die in Frankreich besteuert werden, aber aus Deutschland stammen, werden in 1AG eingetragen.

Grund für das alles: der Staat möchte wissen, welche Einkünfte in Ausland erzielt werden, um die Berechnungen für die Quellenbesteuerung durchführen zu können. Der Umstieg auf das andere Verfahren wurde aber erst mal verschoben.

Also wäre bei mir richtig: 1AJ leer lassen, 1AF und 1AG, sowie 8TK beachten.

Gruß Mathis


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Steuern / Problem mit Feld 8TK im Formular 2042
« am: 15. August 2017, 11:44:27 »
Hallo!

Hat sich etwas geändert bei der Bedeutung des Feldes 8TK im 2042 dieses Jahr? Folgender Hintergrund:

Ich habe Einkünfte in Deutschland und Frankreich. Die Einkünfte in D wurden schon dort versteuert. Die Einkünfte in F werden in F versteuert. Bisher habe ich es so gemacht: ich trage alle Einkünfte (also Gesamtsumme) in 1AJ ein. Dann den Anteil, der bereits in D versteuert ist, im Feld 8TK. Das mache ich schon seit Jahren so, war immer korrekt. Dieses Mal ist folgendes passiert. Bei der Berechnung wurden Feld 1AJ und 8TK addiert. Ohne, dass ich etwas davon gesehen hätte. Bei der Kontrolle vor dem Absenden (Internet-Déclaration), sowie der Bestätigung per PDF hat noch alles gepasst. Jetzt soll ich mehrere 1000 Euro Steuer nachzahlen, da die Einkünfte durch das Addieren von 1AJ und 8TK fälschlicherweise viel zu hoch sind.

Ist das neu? Gehören die deutschen Einkünfte nicht mehr ins Feld 8TK? Oder muss die Summe unter 1AJ abzüglich der D-Einkünfte sein?

Jemand eine Idee, oder hatte die gleiche Situation?

Gruß Mathis


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Behörden / Re: Carport
« am: 25. Dezember 2015, 12:49:29 »
Hallo,

also üblicherweise gehen 20qm ohne Baugenehmigung. In manchen Gemeinden gehen sogar 40qm. Was die Franzosen gern machen, ist ein Vorhaben von 20qm, im Jahr drauf eine Erweiterung auf 40, usw. Also so, dass jedes Vorhaben unter 21qm bleibt. Kommt aber ganz auf den Maire an, ob er das mitmacht.

Infos z.B. hier: https://fr.wikipedia.org/wiki/D%C3%A9claration_pr%C3%A9alable_de_travaux

Gruß Mathis


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Wohnen / Re: Wasserrechnung "redevance prélèvement"
« am: 14. Dezember 2015, 14:46:54 »
Hallo,

also prélèvement steht auch für Probenentnahme, so bedeutet prélèvement d´eaux usées z.B. Abwasserprobe. Und 7 Cent pro Liter ist doch recht viel. Wenn man z.B. 10 Kubikmeter verbraucht, dann wären das 700 Euro! Und 10 Kubik hast Du schnell.

Gruß Mathis


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Wohnen / Re: EDF ... irgendwie verstehe ich da was nicht
« am: 03. September 2015, 19:36:03 »
Hallo,

also ich weiß nicht, ob es bei allen Kunden so ist, aber ich kann im Internetportal von EDF vor jeder Rechnung meine abgelesenen Werte eintragen, und bekomme dann eine ganz präzise Rechnung. Sollte ich das vergessen, dann wird geschätzt, aber das Schätzen ist nie so komplett falsch.

Gruß Mathis


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Steuern / Re: Steuererklärung/bescheid
« am: 19. August 2015, 14:31:16 »
Hallo,

ich hatte auch diese Konstellation. Wenn Du 100% in Deutschland versteuerst, dann zahlst Du in F keine Steuern. Wenn Du aber in F irgendwelche Einnahmen hast, auch z.B. ein Sparbuch oder Miete, dann zahlst Du auch in F noch Steuern.

Gegenrechnen geht da leider nicht, denn den Finanzbehörden in F ist es egal, wieviel mehr Du in Deutschland gezahlt hast. Sie rechnen nur den theoretischen Satz von F an.


Gruß Mathis

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Hallo,

auch ich hatte es mit einer großen Erbengemeinschaft zu tun, wovon eine Person unter Betreuung stand. Dauer zwischen Besichtigung und Eintragung in das Grundbuch: ca. 15 Monate. Auch ich habe das vorher nicht geahnt.

Gruß Mathis


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Steuern / Re: Steuerabgaben im oeffentlichen Dienst
« am: 25. Juni 2015, 09:26:51 »
Hallo,

hier die Auskunft vom Bürgeramt:

Zitat
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Entlassung

Ein Deutscher wird auf seinen Antrag aus der Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat.

Ausnahmen

Die Entlassung darf nicht erteilt werden:

Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Personen, die in einem öffentlich rechtlichen Dienst oder Amtsverhältnis stehen, solange ihr Dienst oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen, Wehrpflichtigen, solange nicht das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bezeichnete Stelle erklärt hat, dass gegen die Entlassung Bedenken nicht bestehen.

Wird es nun etwas klarer? Das Ablegen der Staatsbürgerschaft ist ein Verwaltungsakt, kein Automatismus. Daher kann die Behörde auch sagen: "nein, Du bleibst Deutscher". Wann sie das sagen wird, ist ja oben beschrieben.


Gruß Mathis

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Behörden / Re: recommandée avec avis de réception
« am: 10. Juni 2015, 11:48:32 »
Hallo,

also ich hab das Formular bekommen, ohne dass irgendwer einen Brief behalten hätte.


Gruß Mathis

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Behörden / Re: recommandée avec avis de réception
« am: 10. Juni 2015, 09:21:44 »
Hallo,

hab ich so erlebt: In der Post nach Einschreiben mit Rückschein gefragt, und dort dieses Formular in Hand gedrückt bekommen. Das kannst Du dann ausfüllen. Die am Postschalter machen das sowieso nicht mehr, keine Zeit. Ob Du das im Postamt oder bei Dir zuhause ausfüllst, das ist doch egal.

Gruß Mathis

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Hallo,

jeder, der in Frankreich seinen einzigen Wohnsitz hat, auch wenn nicht in Frankreich versteuert, muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Er zahlt zwar keine Steuern, aber es ist trotzdem Pflicht. Daher sollte die Ehefrau auch eine Steuernummer haben. Sollte das die erste Steuererklärung in Frankreich sein, geht diese nur auf Papier, und es wird eine neue Steuernummer zugewiesen. Leider ist der Termin für die Papiererklärung schon rum.

Mehr kann ich leider nicht dazu sagen, aber es lesen einige mit, die sich besser mit dem Thema Versteuerung bei Ehepaaren auskennen.

Gruß Mathis

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Hallo,

das ist soweit korrekt. Aber bei ausschließlicher Arbeit in Frankreich ist man zu 100% ein französischer Arbeitnehmer. Egal wo die Firma sitzt. Das bedeutet: sowohl Steuern, als auch Sozialabgaben zahlt man in Frankreich. Rentenkasse, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung… alles nur in Frankreich. Arbeitzeiten, Feiertage, arbeitsrechtliche Regelungen, alles nach französischem Recht. Für den Arbeitgeber wird man auch teurer, weil der Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben in Frankreich höher ist. Das sollte sowohl dem Arbeitnehmer, als auch dem Arbeitgeber klar sein.

Gruß Mathis

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