Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mathis

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106
Hallo,

ich bin kein Techniker, und kann die Fachwörter nur so grob übersetzen.


Betriebsbremse: starke Ungleichheit
Handbremse: Wirksamkeit zu gering
Seilzug, Gestänge der Handbremse: beträchtliche Beschädigung und/oder unzureichende Befestigung
Abblendlicht: Unzulässigkeit in der Befestigung oder Einstellung
Blinkleuchten: Farbe der Signalisierung geändert
Vorderachse (und Hinterachse auch): großes Spiel oder beschädigtes Kugelgelenk und/oder Gelenkverbindung
Auspufftopf: große Undichtigkeit
Abgastrübung: nicht messbar, da Auspuff undicht.

Das waren jetzt nur die Punkte für eine Nachprüfung, die ohne Nachprüfung habe ich weggelassen.

Scheint eine ziemlich heruntergekommene Kiste zu sein. Ohne einen Automechaniker wohl kaum hinzubekommen.

Gruß Mathis

107
Hallo,

klar, das wäre einfach, wenn man in jedem EU-Land als EU-Bürger einen Führerschein machen könnte, unabhängig vom Wohnsitz. Leider gab es einigen Missbrauch, wodurch diese Regeln (halbes Jahr usw.) entstanden sind.

Früher sind die bundesdeutschen Alkis einfach zu den Tschechen rüber gefahren, haben dort einen Wohnsitz im Hotel angemeldet, und hatten ein paar Tage später einen CZ-Führerschein, den sie entweder so benutzt haben, oder in einen anderen EU-Führerschein umschreiben ließen. Damit konnten man MPU und Fahrverbote umgehen. Diese Tür ist inzwischen so was von zu…

Daher ist es nicht möglich, die Fahrprüfung in einem anderen Land als dem Wohnsitzland abzulegen. Und ja, der Wohnsitz muss auch eine gewisse Zeit bestehen, bis man das darf.

Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, aber es haben sich einige Fahrschulen im Grenzbereich auf mehr oder weniger nur deutschsprachige Fahrschüler eingestellt. Ganz ums Französisch kommst Du nicht rum, aber sie helfen wo sie können.

Gruß Mathis


108
Hi,

wenn man so in den französischen Foren liest, sind die Leute ziemlich sauer, ganz besonders bei der 80 km/h Regelung. Ein Aspekt ist ja der unglaublich teure Austausch aller 90er Schilder gegen 80er. Dass es etwas an den 70er Zonen ändert, das glaube ich nicht. Diese sind ja immer durch Schilder angekündigt. Und die werden sicher bleiben. Die Sache mit dem Durchgreifen bei Alkohol am Steuer finden allerdings viele ganz in Ordnung.

Gruß Mathis

109
Hi,

ja, die komischen weißen Streifen auf der Straße haben gar keine Bedeutung. Ist in Italien auch nicht anders. Du kennst sicher die Geschichte von der alten Oma in Marseille, die zum Brot kaufen über den Zebrastreifen wollte, und beim Warten auf ein stoppendes Auto verhungert ist.

Gruß Mathis

110
Hi,

vielleicht habt ihr es schon in der Presse oder Online gelesen. Im Verkehrsrecht wird sich einiges ändern, bzw. verschärfen.

Ab 1.7.2018 wird die Höchstgeschwindigkeit außerorts von 90 auf 80 km/h gesenkt.

Wer mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, muss einen Alkoholtester einbauen lassen, der den Start des Fahrzeugs verhindert, falls er anschlägt.

Wer mit Alkohol am Steuer (mehr als 0,8g) erwischt wird, bekommt das Auto unmittelbar für 7 Tage abgenommen.

Die Smartphone-Apps, die Kontrollstellen ankündigen, werden untersagt.

Wer am Steuer telefoniert, und dabei noch eine andere Ordnungswidrigkeit begeht (nicht Blinken z.B.) bekommt den Führerschein entzogen.

Wer den Vorrang von Fußgängern auf Zebrastreifen nicht respektiert, kann durch Kameraaufzeichnung überführt und bestraft werden.

Laut den Presseberichten will die Regierung radikal gegen Verkehrssünder durchgreifen. Ich glaube nicht, dass diese Maßnahmen viel bringen, weil sich ein Teil der Franzosen sowieso nicht an die Verkehrsregeln hält, egal, welche Sanktionen drohen. Die Chance, erwischt zu werden, ist bei der potentiellen Kontrolldichte einfach nicht so groß. So wird munter weiter gesoffen, telefoniert und gerast werden. Die Reduktion auf 80 km/h wird meiner Meinung nach nicht viel bringen, denn die LKWs werden dann auf Teufel komm raus überholen, denn die sind ja erst bei ca. 90 km/h abgeregelt. Wer sich daran hält, wird viel Spaß mit den 40-Tonnern im Rückspiegel haben, die wegen Termindruck die 80 nicht akzeptieren werden.

Gruß Mathis

111
Hallo,

bei meinem letzten CT vor ein paar Wochen habe ich nachgefragt. Es wird deutlich teuerer, und wesentlich genauer schauen sie z.B. bei Korrosion. Bei Rostlöchern müsste das Blech herausgetrennt und neu verschweißt werden. Zitat: auch alte Autos, die gut in Schuss sind, werden keine Probleme bekommen. Laut meinem CT-Prüfer haben sie keine Lust auf diese Änderung, weil sie mehr Arbeit haben und am Ende über den höheren Aufwand (eine Prüfung dauert dann eher eine Stunde) nicht mehr verdienen. Da würden nur Vorgaben der EU umgesetzt.

Mal sehen, wie es in der Praxis ablaufen wird. Meine Prüfstelle galt als recht locker, ich hoffe, das bleibt so.


Gruß Mathis

112
Hi,

bisher kam bei mir auch nichts. Es scheint eine Abgabe zu sein, für die Personen, die nicht arbeiten, aber ausreichende Einkünfte haben. Normalerweise werden ja die Krankenkassenkosten über die europäischen Regelungen zwischen dem Arbeits- und Versicherungsland sowie dem Wohnsitzland verrechnet. Daher ist es nicht statthaft, in 2 Ländern die Versicherungskosten zu verlangen. Die Krankenkasse in Frankreich holt sich nämlich jeden Euro von der deutschen Kasse zurück. Ich würde mit diesem Brief mal schnell zu einer Frontalier-Vereinigung gehen, ob die da schon mehr wissen.

Ich glaube mich zu erinnern, dass der Staat das als eine Art Steuer tarnen wollte, damit es nicht unter die Sozialgesetzgebung fällt und zusätzlich erhoben werden kann, damit aber vor mehreren Gerichten gescheitert ist.

Ich vermute mal, dass sich so einige Grenzgänger überlegen würden, nach Deutschland zurückzugehen, wenn die Einkünfte noch mal um 8% mehr belastet werden würden. Und dann hätte der Staat Frankreich doppelt verloren, keine Steuern, keine Sozialabgaben.

Gruß Mathis

113
Hallo,

in Alsace-Moselle (57,67,68) hat es wenigstens ganz gut funktioniert mit den Behörden. Die hatten Kenntnisse über die Zulassung von EU-Fahrzeugen, und waren auch in der Lage mal Dokumente zu akzeptieren, die nicht so 100% ins Muster passen. Man konnte die ganze Prozedur an einem Tag schaffen.

Seit der Umstellung auf Internet raten mir eigentlich alle ab, ein Auto außerhalb von Frankreich zu kaufen. Ich hoffe, die Situation wird sich verbessern. Das passt nämlich nicht so ganz zum Binnenmarkt, wenn da bürokratische Hürden aufgebaut werden.

Gruß Mathis


114
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Hilfe Coc Papiere
« am: 21. November 2017, 06:03:52 »
Hallo,

im Prinzip könnten die das in Forbach auch für Dich erledigen. Also mit der Zentrale sprechen und die Papiere anfordern.

Es gibt einige Werkstätten, die sowas tun. Kostet natürlich etwas. Hast Du es weit zur nächsten französischen MB Niederlassung? Ich würde mal dort vorbeifahren, und versuchen, das Problem zu schildern. Die Frage ist: können die dort gegen Gebühr die französische Zulassung erledigen? Wenn die in Forbach unwillig sind, würde ich noch andere Niederlassungen kontaktieren.

Gruß Mathis

115
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Hilfe Coc Papiere
« am: 20. November 2017, 11:55:36 »
Hallo,

ja klar, für das COC gibt es z.B.

https://www.eurococ.eu/de/

Aber leider wirst Du bei Baujahr 1992 eher kein COC bekommen. Die Prozedur der Zulassung von Importfahrzeugen ist momentan in Frankreich etwas schwierig. Das liegt u.a. daran, dass viele Unterpräfekturen keine Sprechzeiten für Zulassungen mehr haben, und alles per Internet gemacht werden muss. Hier würde ich Dir raten, eine MB Niederlassung im Grenzbereich (also in Frankreich) aufzusuchen, wo man deutschsprachig ist. Irgendwo im Elsass oder im Moselle. Vielleicht können die besser helfen.

Gruß Mathis

116
Richtig, die Einnahmen aus der Gebühr gehen auch an die Radiostationen. Aber es ist eben nicht so wie in Deutschland, dass der alleinige Besitz von Radiogeräten zur Gebührenpflicht führt(e). Dazu bedarf es eines TV-Gerätes (oder gleichgestelltes Gerät). Ich habe natürlich jetzt auch noch ein bisschen nachgelesen. Ein PC kann inzwischen als TV-Gerät gelten, wenn man ein Streaming Abo oder so etwas hat. Ist etwas komplizierter geworden, als vor ein paar Jahren.

Ganz früher, also so vor ca. 20 Jahren, bist Du aus der Gebühr oft noch dadurch herausgekommen, dass Du einen netten Brief in miserablem Französisch-Deutsch Kauderwelsch hingeschickt hast, worin stand, dass Du keine Programme siehst, weil Dir die Sprache unverständlich wäre. Aber lang ist’s her. Heute ist es egal, ob Du was verstehst, oder ob Du das Gerät überhaupt einschaltest. Hast Du es, bist Du gebührenpflichtig.

Auf der anderen Seite ist es nicht einzusehen, dass jemand, der kein Gerät hat, oder auch keine andere Möglichkeit nutzt TV zu sehen, dass so jemand TV-Gebühren zahlen muss. Sonst wäre es ja eine Haushaltsabgabe oder Kopfsteuer, wie in anderen Ländern.

Gruß Mathis

117
Hi Ralph,

ich lerne ja immer gern dazu, wie kommst Du auf Radios? Die ganzen Texte der contribution audiovisuel gehen nur um TV-Empfang. Als ich nach Frankreich umgezogen bin, hat mir das ein freundlicher Nachbar ganz gut erklärt. Radios sind nicht betroffen. Aber ich lese auch nicht immer im frz. Amtsblatt, ist das nun anders?

Was aber selbstverständlich betroffen wäre, das sind Autoradios mit TV-Empfang, die gibt es ja auch, oder Wohnmobile mit Fernseher.

Gruß Mathis

Edith sagt:

https://fr.wikipedia.org/wiki/Redevance_audiovisuelle#%C3%89quipements_assujettis_en_France

Hier sind die der Regelung unterworfenen Geräte genannt.

118
Hallo,

hast Du schon mal diese Gebühr bezahlt? Meines Wissens erklärst Du damit, dass Du ein Fernsehgerät besitzt. Sonst hättest Du ja sofort bei der Steuererklärung angegeben, dass Du keines hast. Also falls Du im vorigen Jahr schon bezahlt hast, dann wird es etwas komplizierter. Man will einen Beleg, dass Du Dein TV-Gerät verkauft oder gegen Quittung entsorgt hast. Da würde ich in jedem Fall persönlich hingehen, um zu erklären, dass Du es aus sprachlichen Gründen versehentlich bezahlt hast.

Hast Du noch nie diese Gebühr entrichtet, kannst Du das online reklamieren. Das geht auf impots.gouv.fr

Hast Du eine Steuererklärung online gemacht? Dann sollte der Bereich:


Corriger
Ma déclaration en ligne de 2017

Sichtbar sein. Dort immer weiter gehen, bis auftaucht:

Si aucune de vos résidences (principale ou secondaire) n'est équipée d'un téléviseur, cochez la case. (x) 0RA


Dort muss ein Haken gesetzt sein.

Oder unter:

Nous contacter
Ma messagerie sécurisée (pour toutes mes demandes et démarches)

Dann unter Écrire,
Je signale une erreur sur le calcul de mon impôt,
Ma demande concerne la taxe d'habitation et contribution à l'audiovisuel public

Und dann musst Du Dich weiter durchhangeln, bis Du einen Text schreiben kannst, oder etwas zur TV-Gebühr findest. Ein kein wenig Französisch musst Du halt schon können.

Oder reklamiere es persönlich, wie schon geschrieben. Rechne aber damit, dass man nachhaken wird. Nicht die von Finanzamt vor Ort, es gibt spezielle Prüfer für die TV-Gebühr.

Gruß Mathis


119
Hallo,

die Gesetzeslage ist derzeit (noch) so: solange Du keinen Fernseher oder ein einem Fernseher gleichgestelltes Gerät hast, musst Du diese Abgabe nicht bezahlen. Derzeit sind Computer, selbst wenn sie in der Lage sind online Fernsehen zu zeigen, noch nicht einem Fernsehgerät gleichgestellt. (Vermutlich ändert sich das aber mittelfristig).

Sehr wohl gleichgestellt sind aber Einrichtungen wie ein PC-Monitor mit internem Tuner, oder ein DVD-Player oder Videorekorder mit Tuner. Ebenfalls ein Computermonitor mit externem Tuner.

Falls Du die Gebühr nicht bezahlst, weil Du kein Gerät hast, musst Du definitiv mit Kontrollen rechnen. Jedoch kommen die in der Regel zu normalen Geschäftszeiten. Falls Du nicht zuhause bist, bekommst Du einen Brief, wo Du eidesstattlich versichern musst kein TV-Gerät zu haben.

Noch wichtig: wenn Du einen Fernseher in Frankreich kaufst, und das per Kartenzahlung oder Bestellung, oder Deine Adresse angibst, dann wird das weitergeleitet. Ebenso gilt das Abo einer Fernsehzeitschrift, oder die Aussage eines „netten“ Nachbarn, dass bei Dir immer der Fernseher flimmert als Indiz, dass Du die Gebühr hinterziehst. Auch blöd: wenn Du bei Deinem Internetdienstleister ein Fernseh-Abo hast, und die TV-Gebühr nicht bezahlen willst. Das würde sich widersprechen, und gibt sicher Ärger. Internetdienstleister sind verpflichtet, die Abos an die Behörden zu melden.

Aus der Gebühr kommst Du also wirklich nur raus, wenn Du kein Fernsehgerät oder vergleichbares Gerät hast, keine bösen Nachbarn, die bezeugen, dass Du fernsehen würdest, kein Abo einer TV-Zeitschrift, kein Kabel-TV-Abo oder Online-TV-Abo, kein TV-Gerät in Frankreich erworben hast.

Das nur als Tipps, worauf man achten sollte, wenn man diese Gebühr nicht zahlen möchte, weil man tatsächlich kein Fernsehen konsumiert.

Ich denke, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Smartphones und PCs als Fernseher gelten, wie das auch in Deutschland ist.


Zum Thema "Vegan" kann ich nicht viel sagen, bin nur Vegetarier... Auch das scheint sehr selten in Frankreich zu sein.


Gruß Mathis

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kfz-Anmeldung online
« am: 24. September 2017, 23:17:16 »
Kann natürlich jeder machen, wie er will. Bei mir im Kaff fahren sie auf den Motos oder Quads ohne Helm und Handschuhe rum. Da werden 750 oder 1200kg Anhänger in Deutschland gekauft, und eine Kopie des Autonummernschilds drangemacht, egal. Manche Anhänger fahren ganz ohne Nummer. Lass Dich nicht erwischen ist die Devise. Nur wenn mal was ist, dann ist das Gejammer groß.

Zur Frage: ich habe das immer mit einem 2. Fahrzeug gemacht. Die Nummern sind mit der Nietzange in 5-10 Minuten dran. Ist kein Hexenwerk.

Gruß Mathis


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