Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Zaren

856
Sonstiges / Re: Frohe Weihnacht
« am: 21. Dezember 2007, 18:39:43 »
Hallo Zusammen,

ich hänge mich schnell mal an de Beitrag ran.  ;-)

Ich wünsche allen im Forum und ihren Familien ein Frohes gesegnetes Fest, viel Gesundheit und natürlich viele Geschenke.

Liebe Grüsse Zaren  :angel:

857
Behörden / Re: Facture
« am: 21. Dezember 2007, 18:16:16 »
Hallo,

nein muss nicht die Rechnung von der Edf sein, geh einfach auf die Marie (Rathaus) und lass dir eine Bescheinigung geben das du dort wohnst, nimmst dafür am besten dein Miet- oder Kaufvertrag mit.

Gruss Zaren

858
Steuern / Re: in Karlsruhe arbeiten und in Straßburg wohnen
« am: 21. Dezember 2007, 18:08:52 »
Hallo,

wo du in Frankreich wohnst ist egal, es ist wichtig das du ab der Grenze keinen größeren Radius als 30 km hast. Da du nur 18 km hast wie du sagst, ist das doch in Ordnung. Du kannst auch in Strassbourg wohnen und in Offenburg oder in Saarbrücken arbeiten. Kleiner Tipp Saarland gilt komplett als Grenzgebiet, da ist die 30 km Regelung aufgehoben.

Gruss Zaren

859
Steuern / Re: Firmenfahrzeug
« am: 21. Dezember 2007, 18:04:55 »
Hallo Ralph,

also so ganz verstehe ich das ja nicht was du mir schreibst, leider kann ich auch erst jetzt antworten. Wieso ist das mit dem Firmenauto teuer. Wenn ich das mit dem Privat PKW abrechne, kann ich auch direkt ins Büro fahren.

Gruss Zaren

860
Steuern / Firmenfahrzeug
« am: 17. Dezember 2007, 05:40:41 »
Hallo Zusammen,

wie ist das eigentlich wenn man ein Firmenfahrzeug hat und dafür zahlen muss, also 1% Regelung!
Kann man denn die Kilometer ins Büro von der Steuer absetzen oder muss dies ein Fahrzeug sein, welches auf meinen Namen zugelassen ist?

Gruss Zaren

861
Hallo Zusammen,

ich würde auch gerne mit Anhang kommen, aber das Problem ist wir wissen sowas erst einen bis 2 Tage vorher.  ???

Gruss Zaren

862
Behörden / Re: Was braucht das franz. Finanzamt??
« am: 10. Dezember 2007, 21:00:41 »
Hallo Holzlarve62  :angel:,

du sagst es, meiner Meinung nach sollten Gäste hier gar nicht schreiben dürfen. Ich hatte mich auch gewundert. Freundin in F aber keine Ahnung haben.
Der Gast hat das falsch verstanden, nicht das Forum ist nicht empfehlenswert, sondern der Gast  :lol:

Als ich nach Frankreich gezogen bin, hatte ich gar keine Ahnung das es so ein Forum gibt. Ich musste mich noch selbst durchschlagen ohne große Hilfe und da sollte doch wirklich andere Dankbar sein, dass es Leute gibt die sich auskennen, zumal die Ämter immer wieder andere Auflagen haben.
Das war so als ich jetzt 3 Jahre später ein neues Auto anmelden wollte, ich wußte nicht mehr alles was ich vor 3 Jahren alles brauchte, ich hatte nur gemerkt das andere Sachen weggefallen sind. Und da hat mir auch das Forum geholfen.

Also nochmal ganz konkret an den GAST, falls du das hier nochmal liest und unsere Hilfe nicht zu würdigen weisst, dann musst du es eben sein lassen Fragen zu stellen und dich alleine auf die Socken machen, zumal du ja noch eine Freundin hast, welche Ahnung haben sollte!!!!!


Liebe Grüße Zaren

863
Wohnen / Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« am: 10. Dezember 2007, 20:44:58 »
Hallo Pit57,

danke dir, ja wir werden wohl doch das Schloss auswechseln. Ich trau dem net!!!

Grüssele Zaren

864
Wohnen / Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« am: 10. Dezember 2007, 01:42:53 »
Hallo nochmal,

so da ich das mit dem Zitat nicht kann, versuche ich es anderst!

im FR- Mietrecht hat der Besitzer ein  Besuchsrecht .
Die Wohnung kann zb. mit einem Nachmieter oder Käufer besichtigt werden auch wenn du darin wohnst.
Aber immer im Beisein des aktuellen Mieters der das Besuchsrecht nicht verbieten kann ( außer Abwesenheit zb. Muss jetzt zur Arbeit )


Sicher kann der diese besichtigen, aber nur wenn er vorher einen Termin gemacht hat. Ich denke keiner würde sich in seiner Privatsphäre stören lassen. Wir haben aber das Gefühl, dass er einfach so reingeht, wir wissen das er das bei unserem Nachbarn (eine Etage tiefer) schon gemacht hat.

Deine rechtliche Frage kann letztendlich nur ein Jurist beantworten.
Allerdings bin ich schon der Meinung das ein Vertrag den 2 Parteien miteinander getroffen haben grundsätzlich gültig ist (die Sprache ist ja nicht entscheidend),
Sollten darin enthaltene Punkte der französischen Rechtsauffassung widersprechen wären die dann im Zweifelsfall ungültig - allerdings nicht der ganze Vertrag.
Ich habe auch Verträge mit französischen Firmen auf deutsch und nach deutschem Recht - die gelten auch Grenzüberschreitend.


Ja es kommt immer auf die Verträge darauf an oder nimmst du 0815 Formulare aus dem Papierhandel. Zudem bin ich keine Firma. Ich weiß aus der Seite von der Grenzgängerin, dass der Mietvertrag in französischer Sprache nach französischem Recht geschrieben sein muss.
So ist es auch mit den Nebenkosten. Unser Vermieter denkt dass er einfach aus dem Haus ausziehen kann und die Kosten zwischen dem Nachbar und uns auftteilt.
So hatte er es anfangs versucht, bis wir ihn eines besseren belehrt hatten.

Das mit dem Schloss aufheben und dann wieder einbauen ist eine gute Sache, werde ich wohl auch so machen!

Danke nochmal.

Gruss Zaren

865
Wohnen / Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« am: 08. Dezember 2007, 01:51:48 »
Hallo Grenzgängerin,

danke für deine Hilfe, es ist schon ernüchternd dass wir keinen franösischen Mietvertrag haben, aber unser Vermieter weiss es. Er denkt sich nur nichts dabei! Er wollte uns am Anfang die Taxe Fonciere und seine Hausfeuerversicherung aufs Auge drücken, da es ja so im Mietvertrag steht (damit meinte er die Nebenkosten). Daraufhin sagte ich ihm das wir in Frankreich wohnen und sein Mietvertrag hier sowieso nicht greift, außerdem haben wir ja eine Hausratversicherung. Ich weiss wirklich nicht was er sich dabei denkt.
Uns ärgert es nur das er nicht einsichtig ist.

Gruss Zaren

866
Wohnen / Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« am: 07. Dezember 2007, 03:48:06 »
Hallo Zusammen,

eine kurze Vorgeschichte:
Wir wohnen in einem Haus, welches einem Deutschen gehört und dieser auch wieder in Deutschland wohnt. Wir hatten auch einen deutschen Mietvertrag bekommen (welcher meines Wissens nach nicht das Papier wert ist auf dem das steht).

Seit einiger Zeit haben wir das gefühl, das unser Vermieter ohne unser wissen einfach in unsere Wohnung geht. Heute haben wir das erheblich gemerkt, weil auf dem Teppich vor unserer Haustür Fussspuren sind, welche uns nicht gehören. Wir möchten jetzt das Schloss wechseln!

Meine Frage: Wie ist das in Frankreich geregelt, kann ich einfach das Schloss wechseln?

Danke im vorraus!!!

Gruss Zaren

867
Steuern / Re: Geschieden, 2Kinder in D die bei der Mutter leben
« am: 05. Dezember 2007, 03:58:56 »
Was soll das heissen 1,5 Punkte?

868
Behörden / Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« am: 03. Dezember 2007, 02:13:16 »
Hallo khmer,

was meinst du was ich auf dem deutschen Arbeitsamt erlebt habe. Ich wußte von vornerein das ich nur 2 Monate Arbeitslos bleibe und da sagte die "nette Dame" (in D auf dem Amt arbeiten echt nur Gärtnerinnen): da ich meinen Lebensmittelpunkt in D bestreite (so hatte sie das aufgefasst) werde ich als Artypischer Grenzgänger gehandelt und bekomme aus D Arbeitslosengeld.
Zu dem Zeitpunkt wußte ich nicht, dass ich darauf bestehen kann, nicht von D bezüge zu bekommen!!!! Das nächste Mal bin ich schlauer!
Und dann haben die in D mir mein Arbeitslosengeld so errechnet, als hätte ich in D die gesamte Steuer gezahlt, ich war sogar beim Anwalt ob das denn alles so Rechtens ist! Leider ja!

Sicher laden die dich dazu ein in D die Bezüge zu beziehen, oder woher denkst du nehmen die in F auf dem Arbeitsamt die Bezüge her? Die deutschen dürfen doch dann an Franzosen mehr zahlen als wenn ich das in D mache!!!

Nichts desto trotz, Arbeitslos ist sch......!!!
Gruss Zaren

869
Hallo,

also von einem Stichtag weiß ich nicht, da es ja auch nicht notwendig ist.
Angenommen du ziehst im März nach Frankreich, dann zahlst du bis März die Lohnsteuer in Deutschland, ab dann in Frankreich. Wenn du im März die Grenzgängerbescheinigung abgibst und dein Arbeitgeber, diese erst im April vom D Finanzamt wiederbekommt, bekommst du lediglich die Lohnsteuer vom Monat März ausbezahlt von deinem Arbeitsgeber, so dass du ab März deine Steuervergütung in F machen kannst.

Weder die deutschen, noch die Franzosen lassen sich Geld wegnehmen  ;D

Das einzige was ist, wenn du Anfang oder Mitte eines Jahres nach F ziehst, musst du für das laufende Jahr keine Wohnsteuer bezahlen!!!

Gruss Zaren


870
Gesundheitswesen / Unfälle, Krankenkassen und Co.
« am: 30. November 2007, 00:04:28 »
Hallo Zusammen,

also ein bisschen Fahrlässig bin ich ja schon  :lol:
Wie ist es eigentlich, wenn ich zu Hause stürze? In Deutschland kann ich wohl eher schlecht nach einem Krankenwagen rufen! Wo muss ich mich denn melden und bringen die Franzosen mich auch nach Deutschland? Oder gibt es da eine Zusatzversicherung dafür?

Wo muss ich mich überhaupt melden für eine Französische KV ohne dafür erstmal zum Arzt zu müssen? Also eher so als Zusatz, denn ich bin ja in Deutschland bei einer KV!

Kann mir da jemand helfen?

Gruss Zaren