Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Zaren

841
Hallo,

danke für die Antworten. Ich werde mich wohl erkundigen ob ich den Führerschein auch in deutscher Sprache machen kann.

Gruss Zaren

842
Hallo Zusammen,

vielleicht kennt sich damit jemand aus!!! Ich würde gerne einen Motorradführerschein machen.
Was ist denn günstiger in D oder in F?
Und wenn ich F, geht das auch in deutscher Sprache?
Und muss ich meine EU-Scheckkarte gegen den F-Führerschein austauschen?

Danke im vorraus!

Gruss Zaren

844
Wohnen / Re: Wohnkaution - Änderung in 2008 ??
« am: 11. Januar 2008, 13:59:29 »
Hallo,

wenn das jemand erfährt mit der Kaution, wann das Gesetz verabschiedet wird, wäre es nett hier zu schreiben. Wann es verabschiedet ist und wo das steht.

Vielen Dank im voraus

Gruss Zaren

845
Behörden / Re: Karten führerschein beantragen
« am: 11. Januar 2008, 13:39:44 »
Hallo,

ob du einen Kartenführerschein bekommst weiss ich nicht, da fragste mal auf dem Generalkonsulat in Strassburg an. Mein Freund hatte auch vorher den grauen Lappen und mußte sich dann einen französischen Führerschein ausstellen lassen. Wenn du mit deinem jetzigen Führerschein wegen irgendwas (schnell fahren etc.) angehalten wirst, musst du sowieso innerhalb einer Woche dir einen französischen Füherschein machen lassen. Kostet nichts, außer du hast LKW, dann musst du zum Arzt, dieser kostet lediglich ca 25 euro.

Gruss Zaren

846
Sorry sollte eine Tabelle werden, wurde so aber nicht übermittelt  =|

Gruss Zaren

847
Hallo Zusammen,

hier ein Beitrag vom ADAC

Informationen
aus der
FAHRZEUGTECHNIK
19. 02.3000
ers. Stand 11/07
IN 24398
Stand: 12/07
Plakettenabgabe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Die geplanten Fahrverbote wegen Feinstaub können auch Fahrzeuge treffen, die im Ausland zugelassen
sind. Wenn sie in Fahrverbotszonen unterwegs sein wollen, müssen sie daher ebenfalls eine
Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse tragen. Diese Plaketten gibt es jedoch nur in
Deutschland, nicht im Ausland. Nachstehend weitere Details zu diesem Thema.
Nachweis der Schadstoffgruppe
Entscheidend für die Zuordnung zu einer der vier Schadstoffgruppen ist die EG-Abgasrichtlinie, die
von dem jeweiligen Fahrzeug eingehalten wird. Um eine Plakette zu erhalten, muss ein entsprechender
Nachweis über die Einhaltung der europäischen Abgasnormen 70/220/EWG oder 88/77/EWG in
ihrer jeweils geltenden Fassung vorgelegt werden. Bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen erfolgt
dies über die in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eingetragene Emissions-Schlüsselnummer.
Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeugpapieren
nicht ersichtlich ist, muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Hersteller-Bescheinigung) vorgelegt
werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei ausländischen Fahrzeugen die Einteilung in die
Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung. Eine Zuordnung der zu erfüllenden Abgasrichtlinien
bzw. Erstzulassungszeiträume ist nachfolgend dargestellt.
Für Lkw, die unter die Mautregelung fallen, können die in der Lkw-Maut-Verordnung vorgesehenen
Nachweise zum Schadstoffausstoß genutzt werden.
Ist das Fahrzeug mit einem Partikelminderungssystem ausgerüstet, so muss für dessen Anerkennung
die damit eingehaltene Partikelminderungsstufe (PM) nach Anlage XXVI StVZO bei Pkw bzw. Partikelminderungsklasse
(PMK) nach Anlage XIV bzw. XXVII StVZO bei Lkw oder gleichwertig entsprechend
nachgewiesen werden.
Zuordnung der Schadstoffgruppe über Abgasrichtlinien bzw. Erstzulassung
1. Fahrzeuge mit Dieselmotor
Schadstoffgruppe Nachweis über die zu erfüllende
Abgasrichtlinie/
Grenzwerte
Nachweis über den
Tag der Erstzulassung
Mit Partikelminderungssystem
nachgerüstet Diesel-
Fahrzeuge
Schadstoffgruppe 2
Pkw nach Euro 2
70/220/EWG in der Fassung
94/12/EG oder 96/44/EG
und Grenzwerte der Klasse
M bis 2,5 t
oder
70/220/EWG in der Fassung
96/69/EG oder 98/77/EG
Erstzulassung ab
1.1.1997 bis
31.12.2000
Erstzulassung ab 1.1.1993
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Stufe PM01 oder PM0
Lkw nach Euro II 88/77/EWG in der Fassung
91/542/EWG oder 96/1/EG
und Grenzwerte Zeile B
Erstzulassung ab
1.10.1996 bis
30.9.2001
Erstzulassung ab 1.1.1993
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Klasse PMK01 oder
PMK0
Seite 2 von 3
Schadstoffgruppe 3
Pkw nach Euro 3
70/220/EWG in der Fassung
98/69/EG, 1999/102/EG,
2001/1/EG, 2001/100/EG,
2002/80/EG oder
2003/76/EG
und Grenzwerte A (2000)
Erstzulassung ab
1.1.2001 bis
31.12.2005
Erstzulassung ab 1.10.1996
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Stufe PM0
Lkw nach Euro III 88/77/EWG i.d. Fassung
1999/96/EG oder
2001/27/EG
und Grenzwerte A (2000)
Erstzulassung ab
1.10.2001 bis
30.9.2006
Erstzulassung ab 1.10.1996
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Klasse PMK0 oder PMK1
Schadstoffgruppe 4
Pkw nach Euro 4
sowie zukünftige
Abgasstufen
70/220/EWG i.d. Fassung
98/69/EG, 1999/102/EG,
2001/1/EG, 2001/100/EG,
2002/80/EG oder
2003/76/EG
und Grenzwerte B (2005)
Erstzulassung ab
1.1.2006
Lkw nach Euro IV, V
und EEV sowie
zukünftige Abgasstufen
88/77/EWG i.d. Fassung
1999/96/EG oder
2001/27/EG
und Grenzwerte B1 (2005),
B2 (2008) oder C (EEV)
oder 2005/55/EG
Erstzulassung ab
1.10.2006
Erstzulassung ab 1.10.2000
und Nachrüstung eines Partikelfilters
mit Nachweis der
PM-Klasse PMK1, PMK2,
PMK3 oder PMK4
Achtung: Dieselfahrzeuge, die keine der oben genannten Richtlinien einhalten oder nicht in die
Erstzulassungs-Zeiträume fallen, werden der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet und erhalten
keine Plakette!
2. Fahrzeuge mit Ottomotor
Schadstoffgruppe Nachweis über die zu erfüllende
Abgasrichtlinie/Grenzwerte
Nachweis über den Tag der
Erstzulassung
Schadstoffgruppe 4
Pkw ab Euro 1 sowie
zukünftige Abgasstufen
70/220/EWG in der Fassung 91/441/EWG (ohne
Übergangsbestimmungen des Anhangs I Nr. 8.1
oder 8.3), 93/59/EWG, 94/12/EG, 96/69/EG,
98/77/EG, 98/69/EG, 1999/102/EG, 2001/1/EG,
2001/100/EG, 2002/80/EG oder 2003/76/EG
Anlage XXIII StVZO oder 52. Ausnahmeverordnung
zur StVZO
Erstzulassung ab 1.1.1993
Lkw ab Euro I sowie
zukünftige Abgasstufen
88/77/EWG i.d. Fassung 1999/96/EG oder
2001/27/EG
und Grenzwerte B1 (2005), B2 (2008) oder C (EEV)
oder 2005/55/EG
Achtung: Fahrzeuge mit Ottomotor, die keine der oben genannten Richtlinien einhalten oder
nicht in die Erstzulassungs-Zeiträume fallen, werden der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet und
erhalten keine Plakette!
Seite 3 von 3
3. Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor
Alle Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle) werden der Schadstoffgruppe
4 zugeordnet.
Welche Fahrzeuge sind von Fahrverboten betroffen?
Wenn es zu Fahrverbotszonen in den Innenstädten kommt, so werden davon nach derzeitigem Stand
zu Beginn nur Fahrzeuge betroffen sein, die der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet sind und somit keine
Plakette erhalten. Hierzu gehören Pkw mit Ottomotor, die nicht mindestens die EG-Abgasrichtlinie
91/441/EWG (Euro 1) erfüllen, sowie Pkw mit Dieselmotor, die nicht mindestens die EG-Abgasrichtlinie
94/12/EWG (Euro 2) erfüllen. Bei einer Zuordnung mittels Erstzulassungsdatum bedeutet dies,
dass Fahrzeuge mit Ottomotor, die bis 31.12.1992 zugelassen wurden, sowie solche mit Dieselmotor
ohne Partikelfilternachrüstung, die bis 31.12.1996 zugelassen wurden, keine Plakette erhalten.
Aktuelle Informationen hierzu im Internet unter www.adac.de/plaketten. Diese Internetseite ist auch
für Nichtmitglieder frei geschaltet.
Wo bekommt man die Plakette?
Die Plaketten dürfen nur von den deutschen Zulassungsbehörden sowie den gemäß § 47a Abs. 2
StVZO zur Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen, also technischen Überwachungsvereinen
(z.B. Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV) und über 30.000 Werkstätten in Deutschland, ausgegeben
werden.
Über ADAC-Geschäftsstellen können die Plaketten nicht vertrieben werden, da die Voraussetzung
"zur Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassene Stelle" nicht gegeben ist.
Die Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin bietet auch ausländischen Fahrzeugbesitzern die Möglichkeit
die Plakette schriftlich unter kfz-zulassung@labo.verwalt-berlin.de zu bestellen, sofern die für die
Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung
für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere
oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen.
Niederländische Fahrzeugbesitzer können bereits in ihrer Heimat beim TÜV-Nord unter www.tuevnord.
nl/Keuringen/Umweltplakette.htm die Plakette schriftlich bestellen.

848
Sonstiges / Wie der Mann entstand oder: Die Krönung der Schöpfung
« am: 06. Januar 2008, 03:58:25 »
Gott erschuf den Esel und Sagte zu ihm: Du bist ein Esel. Du wirst unentwegt von morgens bis abends arbeiten und schwere Sachen auf deinem Rücken tragen. Du wirst Gras fressen und wenig intelligent sein. Du wirst 50 Jahre leben.
Darauf entgegnete der Esel: 50 Jahre so zu leben ist viel zu viel, gib mir bitte nicht mehr als 30 Jahre. Und es war so.

Dann erschuf Gott den Hund und sprach zu ihm: Du bist ein Hund. Du wirst über die Güter der Menschen wachen, deren ergebenster Freund du sein wirst. Du wirst das essen, was der Mensch übrig lässt und 25 Jahre leben.
Der Hund antwortete: Gott, 25 Jahre so zu leben, ist zu viel. Bitte nicht mehr als 10 Jahre. Und es war so.

Dann erschuf Gott den Affen und sprach: Du bist ein Affe. Du sollst von Baum zu Baum schwingen und dich verhalten wie ein Idiot. Du wirst lustig sein, und so sollst du für 20 Jahre leben.
Der Affe sprach: Gott, 20 Jahre als Clown der Welt zu leben, ist zu viel. Bitte gib mir nicht mehr als 10 Jahre. Und er war so.

Schließlich erschuf Gott den Mann und sprach zu ihm: Du bist ein Mann, das einzige rationale Lebewesen, das die Erde bewohnen wird. Du wirst deine Intelligenz nutzen, um dir die anderen Geschöpfe untertan zu machen. Du wirst die Erde beherrschen und für 20 Jahre leben.
Darauf sprach der Mann: Gott, Mann zu sein für nur 20 Jahre ist nicht genug. Bitte gib mir die 20 Jahre, die der Esel ausschlug, die 15 des Hundes und die 10 des Affen.
Und so sorgte Gott dafür, dass der Mann 20 Jahre als Mann lebte, dann heiratet und 20 Jahre als Esel von morgens bis abends arbeitet und schwere Lasten trägt. Dann wird er Kinder haben und 15 Jahre wie ein Hund leben, das Haus bewachen und das essen, was die Familie übrig lässt. Dann, im hohen Alter, lebt er 10 Jahre als Affe, verhält sich wie ein Idiot und amüsiert seine Enkelkinder. Und es ist so....."


Viele Grüsse Zaren


849
Behörden / Re: GDF
« am: 06. Januar 2008, 03:27:25 »
Hallo Grenzgängerin,

das ist eine gute Idee. Allerdings müßten die jemand schicken der deutsch spricht  :laugh:.
Mir ist eingefallen, dass uns vielleicht unser Bänker helfen kann. Es geht ja um das Liebe Geld.

Danke für die Hilfe.

Gruss Zaren

850
Behörden / GDF
« am: 04. Januar 2008, 01:10:55 »
Hallo Zusammen,

ich habe ein mittelschweres Problem mit der GDF und möchte das auch direkt lösen, allerdings gibt es in Forbach noch in Saargemünd keine Stelle mehr dafür. Ich war letztes Jahr dort und da sagte man mir, dass dies nur noch die EDF sei und man anrufen muss.

Ja schön, nur sprechen die alle soviel deutsch, wie ich französisch und auch eine Bekannte welche dort angerufen hatte konnte nichts erreichen.

Kann mir jemand sagen ob es noch eine Stelle gibt wo man hingehen kann?

Danke

Gruss Zaren

851
Sonstiges / Re: Neujahrswünsche
« am: 31. Dezember 2007, 15:45:23 »
Hallo Zusammen,

auch ich wünsche allen einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2008!

Das alte ist ja zum Glück rum!!!

Gruss Zaren

852
Sonstiges / Re: Einfuhr Silvesterkracher nach Frankreich
« am: 28. Dezember 2007, 19:54:05 »
Hallo Zusammen,

ich kann es mir nicht verkneifen auch meinen Senf dazuzugeben! Ich denke wieviel Geld man an Silvester ausgibt ist jedem selbst überlassen. Mir persönlich hat immer ein bunter Himmel gefallen. Seit 3 Jahren gehen wir aus an Silvester und somit muss ich mir darum keine Sorgen machen.

Und mal ganz ehrlich heisst es nicht "das Kind im Manne"  =D   ;D

Allen einen Guten Rutsch

wünscht Zaren

853
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Kinder im Auto
« am: 26. Dezember 2007, 17:36:12 »
Hallo Zusammen,

weiß jemand von euch ab wieviel Jahren ein Kind vorne im Auto sitzen darf? In Deutschland ist es ab 12 Jahren, aber in Frankreich habe ich keine Ahnung!

Gruss Zaren

854
Wohnen / Re: Umzug nach Lauterbourg
« am: 22. Dezember 2007, 23:35:30 »
Hallo Grinsbacke,

zu dem Thema mit der Hausrat: die deutsche kannst du abmelden das ist klar, aber ich würde mich auf einer Bank erkundigen, am besten auf der wo du auch ein Konto eröffnest, aber das ist jedem selbst überlassen.
Was ich auf jedenfall noch dazunehmen würde wäre eine art Rechtschutz. Und zwar ist die wenn du Streit mit Nachbarn oder Vermieter hast. Kostet 13 euro mehr im Jahr.

Hallo Grenzgängerin,

weisst du zufällig in welchem Umfang die Haftpflicht greift?

Gruss Zaren

855
Steuern / Re: Firmenfahrzeug
« am: 22. Dezember 2007, 23:27:15 »
Hallo Ralph,


danke erstmal für die Auskunft, jemand von unserer Familie kennt da jemand auf dem Steueramt in Creutzwald, denke das ich da mal nachfragen werde.

Das ist ja wirklich nicht einfach. Bei mir war das klar, eigenes Auto, somit mein Kilometergeld  =D. Nur bei meinem Freund ist es eben anders, wenn nicht werden wir keine Kilometer aufschreiben.

Ich melde mich, wenn ich mehr weiss.

Gruss Zaren