Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - khmer

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Aber wie kommt Ihr auf Autoimport?
Indem man die Seite anschaut??? :zwinkern:

Ei jo,

aber wie?
Ich komm über die Seite von joker.com nicht raus.

Werd ich vom ISP schon zensiert?

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WOT find ich sehr nützlich und WHOIS kennt man auch.

Aber wie kommt Ihr auf Autoimport?
Ich kann nur sehen, daß die Site von einer "Joker.com" registriert wurde (s.u.).
Als DNS-Server nutze ich an 1.Stelle OpenDNS, danach den vom ISP.

Ich entferne mich jetzt total vom topic, aber es wär für mein IT Verständnis wertvoll zu wissen.

A+


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Technik / Re: Internet in Forbach
« am: 28. März 2010, 19:28:22 »
Monatliche Kündigung gibts bei "nordnet".
War mir auch wichtig.
Ich bin 10 km von Forbach weg, nordnet ist dort seit min. 4 Jahren verfügbar.

A+

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Behörden / Re: wohnen im F als Nicht EU Bürger
« am: 17. Februar 2010, 08:24:36 »
Was sapperlot schreibt ist richtig, aber ich möcht noch was ergänzen:

Deine Frage klingt nicht danach (schreibst nur von Kindern, nicht von einem Partner), aber wenn Du mit einem EU-Bürger verheiratet bist, stehen Deine Chancen gut, Stichwort Familienzusammenführung. Der EU-Bürger darf in F leben und es wird seinem Ehepartner dann auch nicht verweigert.

Das war vor 6 Jahren so und sollte sich nicht geändert haben.
Meine Frau bekam sofort einen "titre de séjour" und das Angebot eines Integrationsvertrages.
Das sicherlich aufgrund einer gefragten Hochschulausbildung.

Mit Kindern gibt es für Dich aber sicherlich noch ein paar andere Dinge zu beachten.

A+

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Salut Ralph,

da es schon lange keine Steuervignette mehr gibt, wüsste ich ich nicht, wie denn diese CO2 Strafsteuer jährlich erhoben werden sollte. Ich versteh es als einmalig, bei der ersten Zulassung nicht in F, sondern in der EU – siehe weiter unten.

Wir haben gerade folgende, sehr gute Erfahrung mit einem gebrauchten (19.4.2005) Nissan 2,2 Diesel aus Lux gemacht:

Alle Papiere in Französisch, COC wie selbstverständlich dabei
Kurzzeit KZ (5 Tage) zur Überführung und CT hab ich ohne deutschen Wohnsitz problemlos bei der Kreisverwaltung an meinem Arbeitsort in RP erhalten.
CT und CG blitzschnell ohne Problem (mon épouse kann unwiderstehlich lächeln…)

Auto stößt an CO2 161 mg aus, eigentlich ärgerlich, 1g zu viel.
Aber bei der Zulassung war nur die taxe regionale (y.1) fällig, y.3 = montant de la taxe aditionelle CO2 = NULL., also wie bei einem frz Gebrauchten. Y.3 wurde ja schon bei der Erstzulassung bezahlt, wenn auch in L.

Endgültige carte grise kam binnen 2 Tagen per Einschreiben (aus Lille, nicht Paris).

A+
  

66
Technik / Re: gewechselt zu SFR und Orange kassiert munter weiter
« am: 01. Dezember 2009, 21:47:26 »
Den Link finde ich ganz wichtig, danke!

So sehr, daß ich ihn mal ins Wiki aufgenommen habe.
Hoffentlich an den richtigen Stellen, ich habe keine Erfahrung mit Wiki-Pflege.
Nachdem ich zunächst eine separate Seite mit dem Thema "Mediteur bei Provider-Problemen" erstellt hatte, dachte ich, das wird kaum gefunden und hab es noch beim Thema Internet -> Provider eingefügt.
Aber nicht verstanden, wie ich unter der Rubrik Internet ein eigenes Kapitel "Mediation" aufmache. Ist auch schon spät, vielleicht seh ich es morgen auf den ersten Blick.

Bitte korrigieren, wenns so nicht in unser Schema paßt.

Wir hatten vor langer Zeit beim Wechsel des Telefonanbieters (présélection call-by-call) trotz eigenhändiger Kündigung per AR (Einschreiben mit Rückschein) das gleiche Problem. Es half nur die kostenpflichtige Sperrung der Lastschrifterlaubnis, hat mich damals auch etwas geärgert, sogar dafür zu zahlen. Des Prinzips wegen, die Francs haben wir schon verschmerzt.

Selbst danach kamen von der gekündigten Gesellschaft monatelang noch Drohungen  mit dem hussier (Gerichtsvollzieher, Inkasso).

Gallische Sturheit, enorm.

A+

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Behörden / Re: Alter rosa deutscher Führerschein
« am: 27. November 2009, 21:40:21 »
... schon ewig in Frankreich und dann sowas.
... ich das in Frankreich machen muß und dann ´nen französischen Führerschein bekomme?

Ja.
Entsetzlich, gell?
Würd ich nicht mit mir machen lassen, lieber ging ich wieder heim.

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Mein Informationsstand ist der:

Die Schilder können so gewählt werden, wie die Vorschrift darüber bei Erstzulassung des Fahrzeugs in F war.
Mein Moped (FJ) ist von 1989.
Würde ich dieses heute verkaufen (rein theoretisch, kommt gar nicht in Frage), dann würde der neue Besitzer weiterhin mit schwarzen Kennzeichen fahren dürfen.
Ginge sie aber in ein anderes Departement, würde also eine neue Zulassungs-Nr fällig, dann weiß ich nicht, ob ein schwarzes Schild mit AB-999-CD zulässig wäre.
Aber wie Moni schreibt, isses wohl so?

A+

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Technik / Re: win-loads.net
« am: 22. Oktober 2009, 18:05:36 »
Hat jemand Erfahrung im Umgang mit Win-Loads.net???

Nein, ich nicht. Ich kann die Seite gar nicht laden.

Das hat folgenden Grund: Ich nutze ein Programm gegen Malware
(@mods: darf es genannt werden? Sonst sende ich Dir später eine persönliche Nachricht).
Dieses "immunisiert" mich gegen schlechte Seiten.
So auch gegen win-loads.net.

Das Bundesamt für Sicherheit in der IT rät in solchen Fällen immer: Zur Verbraucherzentrale gehen.

Bonne chance






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Sonstiges / Re: Bankeinzug grenzüberschreitend?
« am: 21. März 2009, 15:34:24 »
Hi Ralph,

Bei der banque postale ist das e-banking bei einer recht günstigen Kontovariante mit inbegriffen. Allerdings ist es noch immer nicht so benutzerfreundlich, wie man es von d Banken gewöhnt ist. Auch das normale Bankgeschäft ist gewöhnungsbedürftig, aber auf Kosten und Öffungszeiten bezogen, läßt die Post anderen Banken weit hinter sich.

Gruss, Dieter 

Genau! Ich bin seit `79 bei der banque postale, damals noch la poste.
Ich hab ein ganz einfaches Konto ohne "Formel", Versicherung, Paket.

Vor etwa einem Jahr, nachdem -nach zunächst anderslautenden Meldungen- das online Banking kostenfrei angeboten wurde, hab ich einen Antrag gestellt und nutz es seither zur Überwachung unseres Kontostands, da Auszüge jetzt nur noch 1x im Monat kostenfrei kommen. Gezahlt wird eh alles per Abbuchung oder TIP. Überweisen kostet und ist unüblich. Manche Gläubiger weigern sich regelrecht ihre Bankverbindung mitzuteilen. Und dann halt eben Abbuchung oder TIP. Anderes Land, andere Sitten und Bankprozeduren.

Ich find es auch die preiswerteste Bankverbindung, die man in F haben kann.
Allerdings kannte ich noch nicht die Variante des CM mit dem deutschen Konto in Frankfurt. Das klingt auch interessant.

A+

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Nun haben die FFMC diese unseelige VE tatsächlich gekippt!

Moto & LKw sind ganz draußen und selbst für Pkw wurde die Liste der Kriterien von 21 auf 4 reduziert. Und, ganz wichtig, es obliegt nicht mehr der Rennleitung die Gefährlichkeit festzustellen.

Insgesamt ist es also wieder eine (verbesserte) Regelgung wie vorher, also eine Prozedur, die nach einem Unfall in Gang gestetzt wird (werden kann).

Quellen lieber Forenheld? Die Tagespresse und und google.fr. Einen Link zu einer staatlichen Veröffentlichung über di Rücknahme der VE hab ich nicht.

Schaut mal in den Anhang, was uns alles erspart bleibt!

A+

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Hallo Marco,

was meinst Du zum Thema?

Ich finde es merkwürdig, wenn die Software es zulässt, dass ich Änderungen an meinen Beiträgen vornehme auch nachdem andere schon Bezug darauf genommen haben, sprich geantwortet haben.

So kann im Nachhinein ein Thread völlig verfälscht werden und keiner versteht mehr die Zusammenhänge.

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Khmer auch du änderst und korrigierst deine Beiträge wenn du sie eingestellt hast « Letzte Änderung: Gestern um 22:27:52 von khmer » das ist deine gutes Recht, also dann gestehe es den anderen auch zu und immer schön locker bleiben.

Aber noch NIE nachdem andere darauf geantwortet haben.
Wie gesagt, ich find eine Formu-SW sollte das gar nicht zulassen, ich stell mal eine Anfrage an Marco dazu ein.

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Für das KUG weiß ich es nicht genau, für die Insolvenz aber aus eigener Erfahrung sehr genau:

Die Berechnungsvorschrift sagt, es wird ein % vom Nettoeinkommen gezahlt. Dieses wird fiktiv ermittelt, indem ein Netto nach dt Steuer berechnet wird. Davon wird das Insolvenzgeld berechnet. Ob dieses selbst dann in D nochmal steuerpflichtig wär, weiß ich nicht. In F aber in jedem Fall, alle Einkünfte sind steuerpflichtig.

Bei mir bescheinigte der AG das Insolvenzgeld, das ja auch nicht von ihm geleistet wird, nicht in den Jahressummen auf der Gehaltsabrechnung Dezember, sondern separat, weshalb ich es damals vergaß....

Diese Berechnungsweise in D ist reine Politik, sprich Augenwischerei und schafft dadurch nur Mißverständnisse.
Aber es ist doch viel besser, zu sagen: Wir zahlen Dir 90% (fiktiv, nur Bsp) von Deinem Netto, als klar und unmißverständlich, es gibt nur 63% vom Brutto.

Bei Krankengeld ists genauso, deshalb würde mich wundern, wenn es auf KUG nicht auch zuträfe.

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Markus, jetzt versteh ich auch warum Du generell zitierst, was ich meist überflüssig find.

Damit verhinderst Du, daß jemand nachträglich, d.h., wenn Du schon Bezug darauf genommen hast indem Du antwortest,
seinen Beitrag verändert und der Zusammenhang damit völlig unverständlich wird.

Und warum machst gerade Du als Moderator und Forenheld das (Deinen Beitrag ändern, nachdem ich drauf reagiere) dann?
Kein gutes Vorbild, schade.

Eigentlich sollte die Forensoftware das gar nicht zulassen, so ist Verfälschungen ja Tür und Tor geöffnet.
Wat sacht'n Marco dazu?

Wir sind alle nicht prefekt und außer daß ich beschreibe, daß nicht mehr alle verstehen können, wenn die Weckstaben verbuchselt werden,
wars nur ein Formulierungsvorschlag. Ich bin auch weder locuteur natif (Muttersprachler) noch Besserwisser.

Auch Fehler sollten bleiben dürfen. Es war doch spaßig, keinesfalls lächerlich oder so was.

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