Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - cogee

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 06. Mai 2010, 10:25:36 »
also ich muss jetzt nochmal blöd fragen ob ich das auch richtig verstanden habe
für ein Girokonto reicht in ein Kreuzchen im Formular 2042 und eine Bankbestättigung da brauche ich kein 3916 ausfüllen oder?

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 05. Mai 2010, 13:20:45 »
gilt das auch für Girokonten oder nur für Konten die Zinsen bringen wie z.B Tagesgeldkonto?

288
Behörden / Re: Finanzamt
« am: 04. Mai 2010, 16:55:35 »
Das gilt für EU-Bürger (wobei es hier allerdings auch NOCH Ausnahmen gibt, für die neuen östliche Mitgliedsländer, die dürfen nämlich sich nur aufhalten und in den "alten Ländern" nicht ohne weiteres Arbeiten)
Ausländer aus Drittstaaten brauchen nach wie vor eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wobei es auch hier Ausnahmen für ausländische Angehörige von EU-Bürgern gibt.

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 03. Mai 2010, 12:10:30 »
Also ich war am FR in Haguenau zwecks Beschaffung.
Man kriegt die Formulare dort gar nicht ausgehändigt, sondern sie haben mich aufgeschrieben und meinten sie schickens zu

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wenn du in F wohnst und auch dort arbeitslos gemeldet bist, brauchst du kein e106.
wenn du dich arbeitslos meldest erkläre deine situation der assedic dann bekommst du eine attestation dass du eingeschrieben bist damit kannst du dann zur CPAM gehen

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Steuern / Re: Zu versteuerndes Einkommen Deutschland/Österreich
« am: 29. April 2010, 11:09:51 »
wende dich am besten an die (bayrischen bzw österreichischen) EURES-Berater der AA, die sind sehr kompetent und wissen sowas, ausserdem können sie dir auch noch andere nützliche Tips geben...

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Arbeiten / Re: Arbeitssuche in Frankreich
« am: 27. April 2010, 22:12:36 »
schau ma lhier
http://www2.pole-emploi.fr/espacecandidat/nicola/InitialiserCriteres.do

das ist die seite von der assedic da kannst du für jedes department stellen suchen...

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Arbeiten / Re: Ansprüche Arbeitslosengeld
« am: 20. April 2010, 22:00:35 »
also tut mir leid aber wenn du hier  so verzweifelt bist und 4 mal das selbe postets, kein geld bekommst und kein französisch kannst kann ich dir nur ein tipp geben:
geh nach D zurück und leb von hartz 4

PS: und wenn du schon seit einem Jahr in F bist hättest du ja wohl auch zumindest etwas französisch lernen können dann wüsstest du auch wsa in deinen Briefen steht

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Technik / Re: Anmeldung EDF
« am: 20. April 2010, 13:11:03 »
hier die zuständige Tel-Nr für Nordost-Frankreich
0383-402040

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Arbeiten / Re: Ansprüche Arbeitslosengeld
« am: 20. April 2010, 13:09:19 »
ok ganz ruhig...

Du musst dir wie du ja schon weisst das Formular E301 beim AA in D besorgen. Dort werden die letzten 3 Jahre draufgeschrieben also von 01.06.07-31.05.10 dafür musst dem AA ALLE Arbeitsbescheinigungen deiner Arbeitgeber der letzten 3 Jahre vorlegen. Die stellen dann das E301 aus und das UND die Arbeitsbescheinigungen von D musst du dann der Assedic vorlegen. Achte aber darauf dass das AA dir auch alles korrekt ausstellt in deinem E301.

Es weitern benötigt die Assedic deine letzten 13 Gehaltsabrechungen, einen RIB (so eine Art Kontobestättigung von deiner Bank in F, frag einfach danach) eine Kopie deines Ausweises/Pass und GANZ wichtig deine Sozialversicherungsnr.

Du musst dich am 1.sten Tag deiner Arbeitslosigkeit bei der Assedic unter der Nr 3949 oder unter pole-emploi.fr arbeitslos melden. Ich nehme an du wohnst in den Departments 57,67 oder 68 wenn du anrufst und du hast Glück kommst du an jemand der elsässisch spricht ansonsten jemand der franzöisch spricht hinzu ziehen und Meldung übers Internet machen.
Dann kommt ein paar Tage später dein Antrag auf ALG und ein Termin. Dort musst du den ausgefüllten Antrag mit den o.g. Unterlagen abgeben und dann bekommst du irgendwann dein ALG.
Die Höhe und Dauer deines ALG richtet sich nach dem Durchscnitt deiner letzten 13 Monatsgehälter und beträgt zwischen 57,4 und 75%. Man bekommt mindestens 4 und höchstens 22-24 Monate ALG (bei Personen unter 50.für ältere Menschen kann bis zu 36 Monate ALG bezahlt werden) es kommt hierbei auf die zurückgelegte Beschäftigungsdauer der letzten 26 Monate bzw. 3 Jahre an.

WICHTIG:
Du brauchst unbedingt deine FRANZÖSISCHE  Sozialversicherungsnr von der Krankenkasse ich nehme an das ist die CPAM bei dir. Ohne die geht nix...
Um diese zu erhalten musst du von deiner Krankekasse in D das Formular E106 holen, und mit deiner Geburtsurkunde, deiner RIB, deiner letzten Gehaltsabrechung UND einer Gehaltsabrechung auf der das Eintrittsdatum deiner jetztigen Firma steht einreichen. Es kann allerdings sein das die noch etwas haben wollen bin mir aber jetzt nicht sicher. Kümmer dich am besten SOFORT um die Carte  Vital bzw die Sozialversicherungnr es wird eine Weile dauern bis du diese hast.

Hoffe ich konnte dir helfen bei weiteren Fragern kannst du mich gerne Anschreiben....

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es ist so wie sapperlot sagt...
die franzosen sind eben einfacher lockerer wie die deutschen und parken einfach irgendwo es ist eben so.
wir deutschen haben eine andere mentalität und einen sinn für ordnung weswegen wir dann als spiessig geletten.
aber seis drum einfach nicht aufregen...

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ein bekannter der noch nie einen führerschein hatte, hat mir mal erzählt er geht als auf die gendamerie und sagt er habe ihn verloren dann bekommt er dort sofort so einen vorläufigen ausgestellt der 2 monate gilt. und das macht er dann immer wieder aber natürlich nicht immer wieder im selben revier.
obs wirklich stimmt weiss ich allerdings nicht...

und zu kathy
in D kostet das 10 euro punkte gbts aber keine und es kann auch überprüft werden, allerdings nur wenn du ihn in D erworben ODER registriert hast. wie es in F ist mit der strafe weiss ich allerdings nicht aber bestimmt teurer, wie fast alles :-)

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und was machen die die keinen führerschein haben?

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 11. April 2010, 19:27:42 »
muss man einnahmen in D zwingend auf das Formular 2047 schreiben oder kann man es auch einfach ins 2042 schreiben?

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Behörden / Re: Verwarnungsgeld aus D > in F bezahlen ??
« am: 10. April 2010, 16:45:47 »
ein Freund von mir hat vor ein paar Jahren mal in Amsterdam falsch geparkt. Die haben ihm auch ne Parkkralle gesetzt weil sie das Bussgeld ja in D nicht hätten eintreiben können. Er musste dann auf der Nr die auf der Parkkralle stand anrufen dann kann so Ordnungsfutsis und nachdem er über 200! Euro bezahlt hatte wurde die Parkkralle wieder entfernt.
In den USA scheint das übrigens auch gang und gebe zu sein...

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