Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - cogee

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ich wäre mir da nicht so sicher ob sie den FS nicht doch einziehen dürfen wenns ein D ist

ein arbeitskollege meines vaters hat auch in D seinen FS abgenommen bekommen. dann ist er irgendwann nach F gezogen und hat mit hilfe eines (französischen) anwalts einen antrag auf ausstellung eines neuen FS bei der prefectuer gestellt.
die wollten dann ein auszug aus flensburg das der FS erteilt wurde und eine beglaubigte übersetzung des urteils vom entzug. dann musste er noch zum arzt (von der prefectuer aus) die haben blut genommen und ein paar tests gemacht und 2 wochen später hatte er seinen französischen FS.
ob er damit in D fahren darf weiss ich aber nicht.

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naja bis jetzt gibt es in F den FS ja noch umsonst, hoffen wir das es so bleibt

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Behörden / Re: Umzug nach Frankreich? zur Botschaft?
« am: 27. August 2010, 20:29:48 »
die freuen sich aber sicher auch wenn du dich dort anmeldest  =D

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ja stimmt die EU-Staaten sollen wählen können ob sie die FS für 10 oder 15 Jahre befristen.
Bei LKW und Bus FS ist das schon heute so es soll dann auch die Kl A und B betreffen bei der neuausstellung soll dann aber auch ein sehtest vorgelegt werden

Ist aber auch ganz ok denn die Omi die 1940 ihren FS gemacht hat und damals keine Brille brauchte darf auch heute noch ohne rumfahren obwohl sie eigentlich blind ist
das ist dem einen oder anderen auf der strasse bestimmt schon aufgefallen

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Wohnen / Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« am: 26. August 2010, 20:29:03 »
ja in haguenau gibt es eine
ist in der nähe des hallenbads weiss den namen jetzt nicht mehr aber wirst schon finden haguenau ist nicht so gross  :laugh:

die machen so um 9 auf

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Arbeiten / Re: Atypischer Grenzgänger
« am: 18. August 2010, 15:24:57 »
formular e301 heisst das was zaren meint.
in F ist das eingentlich ganz unkompliziert du kannst dich im internet arbeitslos melden wenn du halt kein franzoesisch kannst fuehl es mit jemand aus der die sprache beherrscht. dann bekommst du einen termin zugeschickt
sag denen halt dass du kein franzoesisch sprichst und einen eures berater oder jemand der deutsch spricht brauchst. im grenzgebiet sollte das kein problem sein

bedenke in F bekommst du mehr und laenger ALG

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: promillegrenze
« am: 16. August 2010, 17:38:25 »
also in D KANN man ab 0,3 schon eine strafe und ein fahrverbot bekommen WENN man auffaellig faehrt

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Steuern / Re: Steuerbescheid
« am: 16. August 2010, 17:37:07 »
wie der franzose so schoen sgat: cest la vie

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Steuern / Re: Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« am: 14. August 2010, 13:45:03 »
also wenn du nichts offizielles hast vom gericht dann probier es dochmal mit kontoauszügen die die überweisungen belegen und einem schreiben in dem du auf die tabelle hinweist evtl nimmt das FA das ja an
ich bin mir natürlich nicht sicher aber wenn du nix hast wäre es ja einen versuch wert

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Rund um's Tier / Re: Mit Hunden nach France
« am: 10. August 2010, 11:39:57 »
wenn du allerdings ein kampfhund hast musst du ihn bei der mairie anmelden für die muss man auch steuern zahlen

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Technik / Re: Rapidshare
« am: 09. August 2010, 12:32:35 »
also wenn man erwischt wird gibts auf jeden fall probleme.
soweit ich weiss kann bei wiederholungstätern sogar der internetanschluss gesperrt werden

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Steuern / Re: Genereller Ablauf der Steuerrückvergütung
« am: 14. Juli 2010, 16:36:31 »
also ich habe mir die formulare beim ertsen mal auch selbst besorgen müssen, meines wissens geht das erst automatisch wenn man seine steuernr hat und die bekommt man nach der 1.sten erklärung...

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also ich hatte damals auch noch keine rechung hab einfach ein certificat de domicile beigelegt das ging auch

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Behörden / Re: meldewesen
« am: 05. Juli 2010, 19:27:54 »
ich hätte auch gern eine aber mir wurde auch gesagt das es keine mehr gibt für EU-bürger, aber ich könnte probieren sie trotzdem evtl zu bekommen. allerdings wollte die prefectür das formular für den antrag nicht rausrücken somit kann sich sie ja dann auch nicht beantragen. irgendwie unlogisch
gibt es keinen link zu dem formular dann könnte mal einfach den antrag hinschicken und sehen obs sies vielleicht doch machen...

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wenn du bei der prefectür deinen führerschein beantragst kriegst du einen vorläufigen FS. der gilt dann 2 monate in verbindung mit dem BPA bzw pass

wenn du in F die verlustmeldung machst kann ihn dir die gendamerie auch direkt ausstellen weiss aber nicht wie das bei einem ausländischen FS ist

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