Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - cogee

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 »
106
wenn du deinen FS momentan noch hast kannst du ihn ja noch umschreiben

107
Behörden / Re: Geburtsurkunde bei Umzug benötigt?
« am: 08. November 2012, 12:40:03 »
also ich hab damals nur eine normale deutsche vorgelegt, ging auch

108
Behörden / Re: Um- bzw. Abmeldung nach Umzug von D nach F
« am: 23. Oktober 2012, 21:09:55 »
also ich habe bei der anmeldung in F keine abmeldebestaettigung von D gebraucht, und als ich innerhalb F umgezogen bin und mich wieder beim alten rathaus abmelden wollte, hat der buergermeister nur gelacht, und gesagt is nett gemeint...soviel also zur meldepflicht

109
Sonstiges / Re: Arbeitsamt, Zusatzverdienst
« am: 03. Oktober 2012, 09:27:15 »
also du hast dann etwas mehr im monat je nachdem was zu verdienst und wieviel ALG du kriegst, in deimen account bei der pole emploi gibt es auch einen rechner, ist die vierte oder fuenfte spalte, guck mal nach

110
ja stimmt
er hat auf die abfindung keine steuern gezahlt, aber diese eben bei der steuererklaerung angegeben

111
Steuern / Versteuerung in D als ehemaliger Angestellter bei Nachzahlung
« am: 10. September 2012, 10:51:14 »
hallo liebe grenzgaengergemeinde,
ich stelle diese frage hier fuer einen bekannten, also es geht um folgendes:

mein bekannter war bei einer firma in D angestellt und seine abteilung wurde aufgeloest letztes jahr im november. dafuer erhielt er eine abfindung, hat diese auch in F versteuert. nun haette er im april 25 jaehriges jubelaeeum gehabt, infolge dessen hat er betriebsrat in seinem fall nochmal eine einmalzahlung ausgehandelt. diese hat er auch im april bekommen, allerdings hat das finanzamt die grenzgaengerbescheinigung nicht anerkannt, mit der begruendung er sein ja kein grenzgaenger mehr, da er ja nicht mehr bei der firma arbeitet (was ja irgendwie auch stimmt). das problem bei der geschichte ist , dass das finanzamt ihn auf lohnsteuerklasse 6 gesetzt hat, wobei er eigentlich 1 gehabt hat (mein bekannter hat frueher in D gewohnt, und hatte immer die 1). es dreht sich hier um einen betrag von 30000€, und davon hat das finanzamt jetzt 10000€ kassiert, ich glaube ich brauche keinem hier sagen welche wut mein freund jetzt hat.

nun ist die frage:
kann er sich das geld irgendwie zurueckholen, oder dafuer eine steuergutschrift in F bekommen?
oder ist es jetzt tatsaechlich so, dass das geld einfach fort ist und sich der deutsche staat auf diese weise einfach bereicht hat?

112
also ich war auch vor 2 wochen in der pharmacie, da hing ein schild test sind bis juli nicht lieferbar, da schon ende juli war hab ich mal nachgefragt, die antwort war kommen erst im oktober. ich mach mich net rum mit den  :police: wenn die was wollen sag ich einfach, dass ich mich um tests bemueht habe, aber keine da waren

113
es gibt spezielle grenzgaengerversicherungen, wenn man in der schweiz arbeit (entweder in CH oder in F abschliessbar), in der schweiz kosten die kinder allerdings zusaetzlich, was in F nicht der fall ist, wenn diese unter einem bestimmten alter sind. wie es da mit behandlung in D aussieht kann ich dir aber nicht sagen, einfach mal anfragen, wenn du willst kann ich dir ein paar adressen geben von versicherungen die in F leben grenzgaenger versichern

114
Behörden / Re: Wann arbeitslos melden?
« am: 19. Juli 2012, 21:18:52 »
du solltest dich am ersten tag deiner arbeitslosigkeit arbeitslos melden, wenn du das übers internet machst bekommst du mittlerweile eine auswahl von 3 terminen und kannst dir einen aussuchen, wie dies in deinem zeitplan mit urlaub passt kann ich dir nicht sagen, in der regel sind die termine aber so ca 1-2 wochen später (also nach der meldung) du hast als arbeitsloser auch anspruch auf 5 wochen urlaub musst dies aber vorher abklären/bzw eigentlich kannst du das übers internet melden, aber das geht glaub ich bei "neuarbeitslosen" nicht, sondern erst wenn die sache mal läuft (also nicht einfach in den urlaub gehen und sagen ja ich hab doch auch urlaub). wenn alle stricke reissen kannst du dich natürlich auch erst nach dem urlaub arbeitslos melden kriegst dann halt erst später geld, denke aber dann bitte daran eine auslandskrankenversicherung abzuschliessen, da du dann nicht mehr in D und auch noch nicht in F versichert bist

115
es steht explizit im FS dass die klasse A1 nur in F gilt, wenn die deutschen  :police: also etwas französisch können werden sie es lesen

116
wenn du in D krankenversicherungsbeitraege bezahlst bist du auch in F versichert. dazu musst du dir von deiner krankenkasse das formular e106 besorgen und es bei der CPAM einreichen. zahlst du keine beitraege in D bist du nur in F versichert, kannst aber mit der europaesischen versicherungskarte auch in D zum arzt. die werden aber nur die kosten erstattet welche auch in F anfallen wuerden.

es gibt auf der webseite der pole emploi einen rechner wo du ausrechnen kannst wieviel ALG dir noch zusteht wenn du X euro verdienst. dabei wird der verdienst aber nicht komplett aufs ALG angerechnet, d.h. wenn du arbeiten gehst hast du auf jeden fall mehr, irgendwie auch logisch

117
Sonstiges / Re: Welches Privatkonto soll ich eröffnen?
« am: 18. Juni 2012, 23:42:11 »
also ich arbeite auch in der schweiz und habe ein konto bei der post, gibt es als set mit girokonto und sparbuch fuer 4 chf im monat, kann ich nur weiterempfehlen, da du eigentlich an fast jeder ecke einen postomat findest

118
Gesundheitswesen / Re: Cart Vitale
« am: 11. Juni 2012, 23:42:31 »
also von mir wollten die sogar livret de familie habe aber einfach nur die deutsche geburtsurkunde abgegeben und hat auch funktioniert

119
Rund um's Kind / Re: Fragen zu CAF
« am: 09. Juni 2012, 16:07:36 »
es ist so, normalerweise ist die CAF fuer euch zustaendig. bei euch ist aber die besonderheit, dass ihr beide in D arbeitet, somit ist D zustaendig und nicht mehr die CAF, wird aber einer von euch arbeitslos ist die CAF wieder zustaendig, deswegen brauchen die auch die papiere. das ganze hat aber auch eine positive seite denn:
je nachdem welches land zustaendig ist varieren auch die leistungen, kriegt ihr aber vom einem land wenig als ihr vom anderen bekommen wuerdet, kriegt ihr eine ausgleichszahlung von der zustaendigen stelle, somit profitiert ihr in jedem fall, weswegen ich denen einfach alle papiere die sie benoetigen geben wuerde, es ist ja nur zu EUREM besten und nicht einfach nur zur schikane weil ihr deutsche seid

120
Behörden / Re: Sozialversicherung
« am: 24. Mai 2012, 22:46:27 »
jeder der sich in F laenger als 3 monate aufhaelt muss krankenversichert sein, deswegen brauchst du den nachweis, kriegst du von der CPAM, einen SV-nachweis brauchst du nicht, nehme an die meinen das selbe oder du hast etwas falsch verstanden

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 »