Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dieter12

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Wohnen / Billig telefonieren
« am: 13. Oktober 2006, 18:01:33 »
Hi Oliver,

Das hört sich ja alles ganz kompliziert an und die Entwicklung der jeweiligen Tarife musst Du dann auch noch verfolgen. Warum nimmst Du nicht ein Abo bei einem der Internet-Provider, dann kannst Du in der Regel kostenlos in f und d Festnetz (manchmal in noch viele andere Länder) telefonieren.
Schau mal ins Wiki (http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Internet-Provider) und such Dir einen aus. Ich bin schon seit Jahren bei Free.fr, bezahle 29,99€ für Internet und Telefon ohne zeitlich Begrenzung und bekomme auch noch einen WLan-Router gestellt.

Gruss, Dieter

437
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 12. Oktober 2006, 17:02:12 »
Hi Sylvia,

So war das nicht gemeint und ich entschuldige mich für meine flapsige Antwort. Zum Ausgleich habe ich Dir nochmals eine Berechnung gemacht:

Zur Berechnung  gehe einfach mal von einem in F zu versteuernden Einkommen von R=50000€ aus. Mit N=2 (QF=25000) ergibt das dann
Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (50000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 2) = 8654,14€

Wenn Du einen Wert um 4000€ berechnest, ist Dir irgendwo ein Fehler unterlaufen oder Du bist in der falschen Progressionszeile gelandet.

Wenn ich ein in F zu versteuernden Einkommen von R=35000€ annehme, erhalte ich mit N=2 (QF=17500) folgende Steuerberechnung:
 QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (35000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 2) = 4366,06€

Wenn ich jetzt annehme, dass Dein Freund vielleicht unter diese letzte Berechnung fällt (R=35000 N=2) und Du ein deutsches Einkommen von 13000€ dazu steuerst, dann ergibt sich der folgende Stand:
R= 35000 + 13000 = 48000 N=3 (verh)  => QF = 48000/3 = 16000
QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (48000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 3) = 5277,39€

Da aber auf deine 13000€ in F keine Steuern zu bezahlen sind, erhaltet Ihr eine Gutschrift (crédit d'impôt) über ca.
5277,39€ * 13000/48000 = 1429€.

Ihr bezahlt also dann etwa 5277 – 1429 = 3848€ Steuern. Das sind ungefähr 520€ weniger, als dein Freund nach dieser Modellrechnung als Einzelgänger bezahlen müsste.
Wie die Sache dann beim D Finanzamt aussieht, weiβ ich allerdings nicht.

Gruss, Dieter

438
Wohnen / Checkliste Umzug nach Frankreich
« am: 11. Oktober 2006, 21:08:44 »
Hi Marco,

Das ist ja wirklich eine komplette Checkliste und sicher sehr hilfreich, aber ich fürchte, wenn man wirklich alles auch machen muss, dann kommt man mit den 2 Tagen, die Du an anderer Stelle veranschlagt hast, nicht aus.

Gruss, Dieter

439
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 11. Oktober 2006, 19:31:40 »
Hi Sylvia,

Toll, wie machst Du das nur? Ich würde auch sofort auf Absetzen verzichten, wenn ich dann keine Steuern bezahlen müsste.
Und dann wieder diese Steuerberater! Ich habe den verstärkten Eindruck, dass das D Steuersystem so kompliziert ist, damit ganze Legionen von Steuerberatern davon leben können.

Gruss, Dieter

440
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 11. Oktober 2006, 16:58:03 »
Hi Sylvia,

Wenn Du in D versteuert wirst und Dein Mann in F, dann muss dieser auf seiner F Steuererklärung auch deinen D Verdienst (Brutto minus Krankenkasse und Sozialabgaben) angeben in einer Rubrik, die besagt, dass auf diesen Betrag bereits Steuern in D bezahlt worden sind. Dein Verdienst wird dann nicht mehr versteuert, sorgt aber vielleicht dafür, dass dein Mann dann mehr Steuern bezahlt, da er in eine höhere Progression kommt.
Wie das dann für Dich in D aussieht, weiss ich nicht genau. Wird das Einkommen deines Mannes dort als ausländisches Einkommen eingestuft? In diesem Fall sieht es dann schlecht aus für Dich, denn dann bist Du wahrscheinlich mit einem Mann verheiratet, der nicht mehr als 12272€ im Jahr verdienen darf, damit Du nicht in die Steuerklasse 6 eingewiesen wirst.

Gruss, Dieter

441
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 10. Oktober 2006, 17:32:46 »
Hi Sylvia,

Diese Werte in den Berechnungen können sich von Jahr zu Jahr natürlich änderen, wie sich auch in D die Steuertabellen ändern. Der Unterschied ist der, dass die Tabellen in D sich über mehere Seiten hinziehen und in F es nur 6 verschiedene Werte gibt (siehe französisches Hinweisblatt zur Steuererklärung).

Gruss, Dieter

442
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 10. Oktober 2006, 16:28:23 »
Zitat von: Sky1972
Der Betrag in der 2. Klammer, also der, den man mit den Steuerpunkten multipliziert, ist das ein feststehender Betrag, bleibt der immer gleich? Ist das ein Steuerfreibetrag?
Hi Sylvia,

Dieser Betrag (2762,47€) für alle QF zwischen 15274€ und 24731€ gültig. Liegt der QF in einem anderen Bereich, so verändert sich auch dieser Betrag (siehe QF darüber). Desgleichen verändert sich auch der Faktor beim R.
Mit einem Steuerfreibetrag hat das nichts zu tun. Steuerfreibeträge gehen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (R) ein.

Gruss, Dieter

443
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 07. Oktober 2006, 14:34:15 »
Hi Sylvia,

In der Regel ist der Unterschied zwischen verheiratet und nicht verheiratet 1 Steuerpunkt; d.h. ledig ohne Kinder, .... (personnes à charge) hast Du 1 Steuerpunkt (N=1) und verheiratet 1 Steuerpunkt mehr (N=2).
Zur Berechnung deiner Steuer ermittelst Du dann dein zu versteuerndes Einkommen (Faustregel: Brutto-10% und dann nochmals minus 20%): z.B. R=40000€

QF (Quotient) = R (zu versteuerndes Eink)/N (Steuerpunkte)

ledig: QF = 40000/1 = 40000
verh: QF = 40000/2 = 20000

Jetzt musst Du die Progressionstabelle zu Hilfe nehmen:
QF zwischen 24732€ und 40241€: Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (40000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 1) = 9934,07€
QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (40000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 2) = 5779,06€

Der Unterschied ist sehr deutlich für verheiratet Einzelverdiener; bei verheirateten Doppelverdienern müsste man zum Vergleich eigentlich von einem doppelten QF ausgehen, da eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird.

verh: QF = 80000/2 = 40000
QF zwischen 24732€ und 40241€: Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (80000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 2) = 19868,14€

Alle hier verwendeten Formeln und Angaben sind dem Infoblatt zur französischen Steuererklärung entnommen.

Gruss, Dieter

P.S.: Bitte nachrechnen! Berechnungen ohne Gewähr!

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Steuern / Einkommensgrenze 12.272 Euro - Wer kennt sich hier aus
« am: 04. Oktober 2006, 19:10:31 »
Hi Monja,

Dein Mann muss auf dem D FA ein Formblatt einreichen, auf dem das F FA deine Bruttoeinkünfte bescheinigt. Wenn es Dich interessiert, kann ich Dir ein Hinweisblatt des D FA zu diesem Thema scannen und zusenden.

Gruss, Dieter

445
Steuern / Selbständigkeit
« am: 03. Oktober 2006, 11:11:13 »
Zitat von: Andi
Gestern kam ein Schreiben vom Pariser Steueramt, die Einkommensteuer für 2005 sei noch nicht bezahlt worden. Ich bin etwas verwundert, woher die meine Adresse haben und was ich nun mit dem Schreiben machen soll.
Andi
Hi Andi,

Ich vermute, dass das FA deine Adresse deshalb gespeichert hat, weil Du sicherlich für deinen Zweitwohnsitz die "taxe d'habitation" bezahlst, die Du möglicherweise (?) bei der D Steuererklärung absetzen kannst. Ich gebe jedenfalls die taxe d'habitation anteilig für mein Arbeitszimmer an.

Gruss, Dieter

446
Steuern / Verwickelte Wohnverhältnisse
« am: 30. September 2006, 21:02:45 »
Zitat von: Wolli
Meine Theorie:
Ich versteuere mein Einkommen in F. Meine Frau wechselt in D ihre jetzige Steuerklasse VI in III und versteuert in D. Deren Nettoeinkommen fließt unversteuert in meine Erklärung in F ein, da ja bereits versteuert.
Wolli
Hi Wolli,

Deine Theorie wird nur dann Wirklichkeit werden, wenn Deine Frau mindestens 9x so viel verdient wie Du oder Du auf gerechte Entlohnung verzichtest und Dich jährlich mit 12272€ zufrieden gibst, denn bei Zuwiderhandlung wird Deine Frau in D in Steuerklasse 1 oder 6 eingestuft.

Gruss, Dieter

447
Steuern / Sind Kosten der Crèche (Kindertagesstätte) absetzbar??
« am: 30. September 2006, 18:44:48 »
Hi Monja,

In F sind Kosten für die crèche bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (ich glaube das liegt bei ca. 1500 €/Jahr) absetzbar, wenn beide Eltern berufstätig sind. Arbeitet ein Elternteil nicht, so ist auch nichts absetzbar.
In Eurem Fall zahlt ja Dein Mann leider keine Steuern in F und kann somit sowieso nichts absetzen. Wie der Fall in D ist, weiss ich leider nicht. Aber ich bin sicher, dass es im Forum jemanden geben wird, der sich im D Steuerrecht auskennt.
Noch ein Tipp zum Schluss: Solltest Du irgendwann überlegen, Deine Arbeit in F wieder aufzunehmen, dann ist es ratsam, möglichst nicht so viel zu arbeiten, denn Du könntest dann zwar die Kosten für die crèche absetzen, aber Du kannst auch ganz leicht Deinen Mann in die Steuerklasse 1 oder 6 schupsen.

Gruss, Dieter

448
Steuern / Lohn-/Einkommenssteuer in D für Franzosen?
« am: 18. September 2006, 21:11:08 »
Hi Danice,

Wenn Ihr in D wohnt und auch dort Steuern bezahlt, werdet Ihr immer in eine Steuerklasse eingewiesen, denn nach diesen Steuerklassen (1-6), die den F nombre de parts entspricht, wird dann dein Steuersatz und deine zu zahlende Steuer ermittelt. Nr 1 und 6 sind die Klassen, in denen die meiste Steuer bezahlt wird und Nr 3 ist die günstigste. Wie man in welche Steuerklasse kommt, ist leicht in Internet zu finden z.B. hier http://www.guckmal.de/loh_ste.htm
Darüberhinaus muss man dann natürlich noch wissen, was man in D noch alles von der Steuer "absetzen" kann, denn die Pauschalsätze sind teilweise so gering, dass man in der Regel mit diesem "Einzelabsetzen" (frais réels) weniger Steuern bezahlt. Das F System mit den hohen Pauschalsätzen (20% und 10%) ist da wesentlich einfacher; deshalb gibt es in F auch vergleichsweise wenige Steuerberater, was man von D nicht sagen kann.
Das Endergebnis ist in D wahrscheinlich das gleiche, nur mit dem kleinen Unterschied, dass sich in D Steuerzahler, Steuerberater und Finanzbeamten Tage, Wochen, Monate durch die Steuererklärungen kämpfen und dann behaupten, alles sei gerecht und in Ordnung.

Gruss, Dieter

449
Steuern / Lohn-/Einkommenssteuer in D für Franzosen?
« am: 18. September 2006, 17:09:18 »
Hi Danice,

Steuerlich werdet Ihr Euch dann natürlich schlechter stellen, aber zumindest braucht Ihr ja in D dann keine taxe d'habitation zu bezahlen und eine viel geringere taxe foncière. Beides solltet Ihr bei Eurer Kalkulation mit berücksichtigen, wenn der Schock über die hohen deutschen Lohnsteuern erst mal abgeklungen ist.
Bzgl der Berechnung der deutschen Steuern kann ich persönlich empfehlen, eine dieser PC-Softwares zu erstehen oder von Bekannten "ausleihen" und dann hier die entsprechenden Eingaben machen. Das Programm errechnet dann alles. Diese Programme gibt z.B. regelmässig für weniger als 10€ beim Aldi zu kaufen. So ganz einfache Berechnungen wie in F gibt es leider nicht.
Solltet Ihr zufällig mal in Mulhouse vorbeikommen, könnte ich Euch mit einem solchen Programm aushelfen.

Gruss, Dieter

450
Sonstiges / Firmengründung in Deutschland als Grenzgänger
« am: 13. September 2006, 12:09:11 »
Zitat von: Kerstin
Aber wie gesagt, ich kenn mich da nicht so gut aus.. Aber wir werden uns mal einen Steuerberater suchen, vielleicht kann er ja helfen!
Kerstin
Hi Kerstin,

Auch Du musst einen Steuerberater zu Hilfe ziehen. Das gibt mir Anlass einmal meine Empörung über dieses D System loszuwerden. In F gibt es wesentlich weniger Steuerberater als in D und ich finde es ganz normal, dass mich der Finanzbeamte in F berät, damit ich die auf mich bezogenen Steuern bezahle und nicht mehr und nicht weniger. Das klappt auch ganz gut in F. Nach meinen leidvollen Erfahrungen mit den D Finanzbeamten sieht es immer so aus, als müsste der D Finanzbeamte persönlich mir meine zuviel bezahlte Steuer zurückerstatten; d.h. für wirklich gerechte Steuern bezahlt man dann einen Experten/Steuerberater.
Dieses unterschiedliche Vorgehen der Finanzbeamten führt meinem Eindruck nach dazu, dass D sich kaum trauen, einen Fuss ins F Finanzamt zu setzen und dort Fragen zu stellen.

Gruss, Dieter

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