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Nachrichten - Dieter12

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406
Steuern / Wo bekommt man Hilfe für die Steuererklärung
« am: 24. Dezember 2006, 13:01:01 »
Zitat von: Tinchen
Mit den Steuern da hatte ich in Deutschland genauso wenig Plan wie jetzt in Frankreich.
Ich habe meine Fahrtkosten extra angegeben. Fällt das unter die 10% die du meinst?
Aber wie ist das mit Kreditzinsen, Versicherungen usw.? Kann man die auch irgendwo angeben?
Hi Tinchen,

Wenn Du deine Fahrtkosten extra angegeben hast, frage ich mich, was deiner Meinung nach wohl zur Pauschale von 10% gehören könnte. Ich hoffe nur für Dich, dass die französischen Finanzbeamten jetzt bei Dir nicht davon ausgehen, dass Du eine Einzelabrechnung machen willst anstelle der pauschalen 10%.
Wie Marco an anderer Stelle schreibt, ist es wahrscheinlich für den überwiegenden Teil der Steuerzahler günstiger, diese 10% Pauschale in Anspruch zu nehmen, als eine zeitaufwendige Einzelabrechnung zu machen.
Für jemanden, der nicht in den eigenen 4 Wänden wohnt, gibt es über die 10%ige Pauschale hinaus noch eine handvoll weiterer Möglichkeiten, z.B. Spenden und Kinderbetreuungskosten (wenn beide Eltern arbeiten) abzusetzen.
Wer in der eigenen Wohnung/Haus wohnt kann ebensowenig wie in Deutschland Kreditzinsen absetzen. Gelegentlich gibt es Sonderprogramm für diesen Personenkreis (Solaranlagen, Heizung erneuern, Fenster ...), aber da muss man sich die Einzelheiten anschauen.
Wer Mieteinnahmen hat, muss noch zusätzliche Steuern (CSG) bezahlen, kann aber auch mehr "absetzen".

Tinchen, wenn Du einen netten Bankangestellten hast, der Dir freundlicherweise kostenlos (in D kosten Steuerberater harte Euros) deine Steuererklärung gemacht hat, solltest Du ihn Dir warm halten, da er eigentlich nur daran interessiert ist, dass Du weniger Steuern bezahlst und Du ihm dann das eingesparte Geld zu treuen Händen übergibst.

Gruss, Dieter

P.S.: In Frankreich wird z.Z. über eine Steuer an der Quelle nachgedacht. Ich hoffe da wird nichts draus, denn wenn möglicherweise französische Steuer"experten" zur Fortbildung nach Deutschland, dem Musterland der Steuer an der Quelle, geschickt werden, dann wird mir Angst und Bange.

407
Sonstiges / FritzBox als DSL-Router in Frankreich
« am: 24. Dezember 2006, 12:15:08 »
Zitat von: mausespeck007
Hallo Zusammen,

ich komme einfach mit dem Anschluss meiner AVM Fritzbox Fon WLAN 7170 an das Internet Wanadoo ADSL nicht klar geschweige denn, dass ich darüber auch telefonieren kann.
... oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Hi Markus,

Die andere Möglichkeit wäre, du kündigst bei Wanadoo/Orange (France Telecom) und nimmst ein Abo bei Free. Da kannst du auch deine Fritzbox verkaufen, denn die FreeBox macht mehr oder weniger alles was die Fritzbox auch macht. Übrigens habe ich nie verstanden, warum man zu einem Ableger von France Telecom geht, wenn man beim Telefonieren sparen will.
Ich bin schon seit Jahren bei Free und das klappt gut. Seit einer Woche habe ich jetzt auch eine FreeBox HD (V5), die die Alt-Abonnenten nachbestellen müssen, und stelle fest, dass Free offensichtlich auf allen diesen FreeBox HD einen Process laufen lässt, der mit jedem Free-parametiertem WiFi-Telefon erreichbar ist. Das bedeutet, dass du mit deiner Free-Nr und einem WiFi-Telefon im Prinzip in ganz Frankreich (im Abdeckungsbereich des WLan der FreeBoxen) erreichbar bist und auch kostenlos telefonieren kannst.
Das einzige, nach dem ich noch suche, ist die Möglichkeit, eine deutsche VoIP-Nr auf der FreeBox zu parametrisieren. Ich glaube, dass das möglich ist, aber da dieses eher selten vorkommt, habe ich bis jetzt noch keine Lösungshinweise gefunden.
Sollte jemand da Ahnung haben; bitte mit mir Kontakt aufnehmen.

Gruss, Dieter

408
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 14. Dezember 2006, 17:11:26 »
Hi Alexander,

Ich vermute, dass Du die einzelnen Etappen (1-7) von deinem Konto auf der FREE-Internetseite kopiert hast. Wenn der Punkt 6 in rot erscheint, dann bedeutet das, dass deine Linie aktiviert ist und du die FreeBox anschliessen kannst. Die FreeBox parametrisiert sich für die Basisfunktionen (glaube ich) von allein und wenn du dann ein Telefon anschliesst, müsstest du ein Freizeichen bekommen.
Das Aufstellen der FreeBox ist aber auch in den mitgelieferten Papieren beschrieben.

Gruss, Dieter

409
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 14. Dezember 2006, 16:03:41 »
Hi Alexander,

So direkt kann ich Dir zwar nicht helfen, da ich die Beschreibung nicht habe, aber ich habe mir eine FreeBox HD bestellt und werde sie nächste Woche (ab Mittwoch) bei mir anschliessen. Wenn Du bist dahin noch keinen Weg gefunden hast, die FreeBox zum Laufen zu bringen, kann ich Dir gern behilflich sein.

Gruss, Dieter

410
Aktuelles aus Frankreich / téléthon
« am: 09. Dezember 2006, 13:29:31 »
An diesem Wochenende (8.-9.12.) findet in Frankreich der jährliche Téléthon statt. Mit der Fernsehsendung "Téléthon" rund um die Uhr und vielen lokalen Veranstaltungen, die häufig von Vereinen organisiert werden, wird Geld für die Forschung auf dem Gebiet seltener genetischer Krankheiten gesammelt.
Spenden, die sich übrigens von der Steuer absetzen lassen, werden per Telefon gegeben. Man ruft einfach die Nummer 3637 an und wird dort mit jemanden verbunden, der die Spendenhöhe und die Adresse erfragt. Einige Tage später erhält man dann einen Brief mit der Aufforderung, die angegebene Spendenhöhe zu bezahlen. Später nach dem Eingang der Zahlung, wird dann die Spendenquittung verschickt.

Gruss, Dieter

Ergänzung:
In diesem Jahr kann man auch über eine Internetseite spenden:
http://www.telethon.fr/index.php?xtor=AL-528&gl_campagne=R2B528

411
Hi Jörg und Mareike,

Schaut doch mal hier http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/t104-Billig-telefonieren.html rein, da steht doch schon ne ganze Menge.

Gruss, Dieter

412
Steuern / Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen
« am: 08. Dezember 2006, 18:28:24 »
Zitat von: daniela_albers
b) Ich habe gelesen, dass Beamte des deutschen Staates ihre Steuern in Deutschland zahlen. Kann ich als Ehefrau meine Steuern in FR zahlen oder werden wir trotzdem in Deutschland gemeinsam veranlagt, da verheiratet?
Hi Daniela,

Wenn Du in F deine Steuern  bezahlst, wird das d Gehalt deines Mannes mit eingerechnet zur Ermittlung deines f Steuersatzes, der dann nur auf dein Gehalt angewendet wird.
Wie die Sache für deinen Mann in D aussieht, weiss ich allerdings auch nicht. Solltest Du etwas herausfinden, gibt mal eine Antwort, da mich das interessiert. Die Frage wäre nämlich, ob dein Mann auch dein Gehalt angeben muss und so einen höheren Steuersatz erhält, wie es in F der Fall ist, oder ob er gar die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht verliert, weil dein Einkommen als ausländisches gewertet wird?

Gruss, Dieter

413
Steuern / Wo bekommt man Hilfe für die Steuererklärung
« am: 08. Dezember 2006, 18:09:09 »
Hi Tinchen,

In F kann jeder pauschal 10% als Werbungskosten absetzen, wenn er keine Einzelaufstellung zum "Absetzen" machen will. Daneben gibt es nur noch vielleicht eine Handvoll Gründe zum Absetzen, die dein Bankangestellter sicherlich kennt. Sollten deine Werbungskosten nicht die 10% übersteigen, so hast Du sicherlich eine richtige Steuererklärung abgegeben und Du kannst die typisch deutsche Art ablegen, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um noch mehr abzusetzen. Dieses wird meines Erachtens übrigen durch das d Steuersystem erzeugt, bei dem man "tausende" von Einzelheiten kennen muss, um gerechte Steuern zu bezahlen und man im Endeffkt immer noch das Gefühl hat, etwas vergessen zu haben, denn von den Finanzbeamten wird man recht selten zu seinen Gunsten beraten. Was macht man also; man geht zu einem Steuerberater. Von diesen gibt es übrigens in F wesentlich weniger. Kann das am Steuersystem liegen?
Willst Du mehr über Steuern in F wissen, so findest im GrenzgängerWiki eine ganze Menge:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich

Gruss, Dieter

414
Steuern / Grundfreibetrag 2006 in frankreich
« am: 08. Dezember 2006, 17:14:57 »
Hi Thomas,

Ich weiss nicht, wo Du deine Info her hast, aber wenn ich 10000€ im Dezember in Frankreich versteuere und die restlichen Monate in D z.B. jeden Monat 3000€ verdient und versteuert habe, bezahle ich in F selbstverständlich Steuern.
Ebenso wie in D wird auch in F eine Jahressteuerabrechnung gemacht. In D müssen die in F zu versteuernden Einkünfte angegeben werden und in F die aus D, damit beide Steuerbehörden dein Gesamtjahreseinkommen kennen. In D wie in F wird dann dein Steuersatz mit Hilfe deines Gesamtjahreseinkommens ermittelt und auf die jeweilige Teilsumme angewendet.
Der einzige Unterschied zwischen F und D ist diese unsoziale 10% oder 6136€/12272€ Grenze, die in D dazu führen kann, dass man in Steuerklasse 1/6 geschoben wird.
Kurzum, Michael sollte sich sehr genau erkundigen, ob in seinem Fall nicht diese Grenze zum tragen kommt, wenn er sich die Prämien noch dieses Jahr auszahlen lässt.

Gruss, Dieter

415
Sonstiges / Französisches Konto aus DE eröffnen
« am: 05. Dezember 2006, 20:46:39 »
Hi Ehnert,

Probier es doch mal bei der ING direct www.ingdirect.fr aus. Vielleicht machen die es auch ohne Wohnsitz in Frankreich und im Zweifel könntest Du ja auch die Adresse des Ferienhauses nehmen, bei dem Du dann ja eine EDF-Rechnung hast zwecks Wohnsitznachweis.

Gruss, Dieter

P.S. Muss das gleich korrigieren; habe auf der Webside von ING nachgeschaut und gesehen, dass die das nicht machen. Man muss selbst noch ein andres Bankkonto in Frankreich haben, um bei denen ein Konto eröffnen zu können.
Da bleibt in der Tat wohl nur www.monabanq.com (Banque Covefi) oder www.banquedirecte.fr (AXA), aber die kenn ich nicht und weiss auch nicht, ob es ohne Wohnsitz geht.

416
Behörden / WELCH BEHÖRDEN
« am: 24. November 2006, 20:29:26 »
Hi Erich,

Ich habe Dir hier http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/t145-wo-finde-ich-dem-richtigen-steuerberater.html
schon einen Hinweis gegeben und das gilt für diese Fragen ebenso.

Gruss, Dieter

417
Sonstiges / Schwangerschaft
« am: 24. November 2006, 19:12:54 »
Zitat von: Fossibär
Nach meiner Info bekommt man die Leistungen von dem Land in dem man auch arbeitet, in unserem Fall Deutschland. Sind aber die Leistungen im Wohnland höher, als in dem Land wo man arbeitet, müssen Ausgleichzahlungen erfoglen, der Grenzgänger darf nicht benachteiligt werden. Ich weiß zum Beispiel, dass es in Frankreich einen Vaterschaftsurlaub (bei Geburt des Kindes) von 11 Tagen gibt. Hätte ich darauf dann auch Anspruch?
Hi,

In der Tat erhaltet Ihr Kindergeld in D und da dieses höher ist als in F, habt ihr Glück, denn von Ausgleichszahlungen habe ich noch nichts gehört. Auch die 11 Tage Vaterschaftsurlaub sind mir nicht geläufig. Allgemein gilt wohl eher, dass Sonderurlaub im Tarifvertrag geregelt ist und da Du in D arbeitest, gilt wohl dein deutscher. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass dein d Arbeitgeber Dir f Sonderurlaub gewährt ebensowenig, wie er Dir an allen f Feiertagen erlaubt, mit deinen f Nachbarn ins Schwimmbad zu gehen.

Gruss, Dieter

418
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 24. November 2006, 18:51:05 »
Hi Hermann,

Ich habe inzwischen versucht, Infos bzgl der Freebox-Parameter zu finden und bin auf ein interessantes FreeBox -Forum gestossen (http://www.freebox-forum.net/). Leider habe ich dort nicht das gefunden, was ich suche, aber es gibt dort eine ganze Menge Infos über das Ausbreiten von Free in den einzelnen Regionen.

Gruss, Dieter

419
Steuern / wo finde ich dem richtigen steuerberater
« am: 24. November 2006, 18:39:41 »
Hi Erich,

Wenn Du hier im Süden wohnst, dann kannst Du doch ohne Probleme beim InfoBest der Palmrainbrücke vorbeifahren:
NFOBEST PALMRAIN
Pont du Palmrain
F-68128 VILLAGE-NEUF
Telefon
F : 03 89 70 13 85
D : 07621 / 750 35
CH : 061 / 322 74 22
E-mail: palmrain@infobest.org
Öffnungszeiten :
Montag bis Mittwoch 10.00 - 16.00 -- Donnerstag 12.00 - 18.00 oder nach Vereinbarung
http://www.infobest.org/DE/DEFINITIONS_ … /plan.html

Da bekommst Du sicher Antworten auf viele deiner Fragen.

Gruss, Dieter

420
Steuern / Steuerklasse bei Heirat mit franz. Beamten?
« am: 23. November 2006, 17:24:56 »
Hi Salsera,

Zitat von: Salsera
Mein Freund und ich wohnen beide in Deutschland, ich bin hier angestellt, er arbeitet in Strasbourg als franz. Beamter. D.h. er versteuert somit auch dort (denke mal das wird sich auch nie ändern?)
Das könnte sich dann ändern, wenn ihr heiratet, dein Mann dann Deutscher wird und seine französische Staatsbürgerschaft abgibt. In diesem Fall würde er dann zu seinem Unglück in Deutschland seine Steuern bezahlen, denn wo er jetzt schon für den langen Weg zurück in sein Heimatland nicht sehr gut entlohnt wird, sähe es mit deutscher Maxi-Steuer noch viel schlechter aus. Ich würde euch eher raten, dieses zu vermeiden.
Nach eurer Heirat wird es allerdings auch mehr Steuern in Frankreich bezahlen müssen, da ihr in Frankreich zusammen veranschlagt werdet. Dein Bruttoeinkommen (minus Sozialabgaben) muss beim f Finanzamt angegeben werden. Es wird zwar nicht versteuert (crédit d'impôt) aber sorgt dafür, dass dein Mann einen höheren Steuersatz (taux d'imposition) erhält.
Zitat von: Salsera
Weiss jemand ob ich bei einer Heirat meine Steuerklasse in D ändern könnte, oder ist das nur möglich wenn wir beide hier in Deutschland versteuern würden? (was ja nicht geht.....)
Da ich wesentlich mehr verdiene, würde sich eine andere Steuerklasse vermutlich schon lohnen!
Das weiss ich zwar nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es möglich ist; doch bitte auf Pferdefüsse (nicht mehr als 10% des Einkommens im Ausland,...) achten.
Zitat von: Salsera
Und noch eine Frage, habe in einem anderen Beitrag gelesen man kann die Fahrtkosten in der französichen Steuererklärung auch absetzen? Auch Übernachtungskosten und Verpflegung wenn er mal in F bleiben muss?
Mein Freund behauptet immer, dadurch dass er in D wohnt würde das nicht gehen (aber er beschäftigt sich nicht gerne mit sowas, und kennt sich eigentlich auch nicht richtig aus....)
Das befreundete Ausland ist sicherlich nicht der Hinderungsgrund, sondern die Frage, übersteigen die "frais réels" den 10% Pauschalabschlag (déduction forfaitaire).

Gruss, Dieter

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