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Nachrichten - Dieter12

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346
Steuern / Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« am: 12. Mai 2007, 09:39:17 »
Hi Susanne,

Ich habe mich zwar kompliziert ausgedrückt, aber genau das habe ich gesagt:
a) Mit einem stattgegebenen Antrag auf "unbegrenzte Steuerpflicht" bezahlt man seine "normalen" Steuern.
b) Ohne diesen Antrag wird man in Steuerklasse 6 eingereiht.

Gruss, Dieter

P.S.: Wenn Du wenig bis keine Steuern bezahlst, liegt es nicht an deinem f Wohnsitz, sondern in D wohnend würdest Du die gleichen Steuern bezahlen.

347
Sonstiges / Banken, welche ist geeignet?
« am: 12. Mai 2007, 09:32:43 »
Hi Natascha,

Meine Empfehlung ginge in Richtung POST auf beiden Seiten der Grenze.

Gruss, Dieter

348
Hi Blueocean,

Für Beamte gilt, dass man beantragen muss, ob man die d Staatbürgerschaft abgeben darf, was in der Regel wohl abgelehnt wird. Ob das für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienst auch so gilt, weiss ich nicht.

Gruss, Dieter

P.S.: Habe gerade nochmals gegooglt und unter dem Stichwort "deutsche Staatsbürgerschaft abgeben" den folgenden Link gefunden http://www.frag-einen-anwalt.de/Deutsche-Staatsb%C3%BCrgerschaft-abgeben__f8269.html
Danach sollte es auch für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten.

349
Hi Blueocean,

Wenn Du als im öffentlichen Dienst Beschäftigte die f Staatsbürgerschaft annehmen willst, wirst Du dazu sicherlich die Erlaubnis erhalten, aber man wird dir sicherlich nicht erlauben, deine d abzugeben. Und ich denke, dass bei doppelter Staatsbürgerschaft dann wieder die d vorgeht, wie es bei der Besteuerung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit doppelter Staatsbürgerschaft auch der Fall ist.
Ich weiss allerdings nicht (und möchte es gerne wissen), wenn man bereits in Rente/Pension ist und dann die f  Staatsbürgerschaft annehmen will, ob man dann die d Staatsbürgerschaft abgeben darf.
Für dein Renteneintrittsalter, das glaube ich in jedem Fall vom Beschäftigungsland abhängt, bringt dir das dann aber keinen Vorteil, aber wenigstens eine Versteuerung der Rente/Pension dann in F.

Gruss, Dieter

350
Steuern / Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« am: 02. Mai 2007, 21:26:57 »
Zitat von: sternchen0905
.... Danach wird nur ein geringer Teil der Lohnsteuer in Deutschland abgezogen. Da ich unter einen gewissen Satz falle, sogar bei mir gar nichts. ....
Hi Susanne,

Wenn Dir das so gesagt worden ist, dann ist es schlichtweg falsch. Wer nicht diesen Antrag zur unbeschränkten Steuerpflicht ausfüllt oder die unbeschränkte Steuerpflicht nicht erhält, bezahlt dann in D höhere Steuern, da er in die Steuerklasse 6 eingewiesen wird. Erhält man die unbeschränkte Steuerpflicht, so "darf" man die ganz normale d Steuer bezahlen und keinen Cent weniger. Und ich kann ein Lied davon singen, denn ich bin Beamter an einem Gymnasium in Lörrach (BW).

Gruss, Dieter

351
Steuern / Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« am: 02. Mai 2007, 16:34:19 »
Zitat von: blueocean
...., wenn deine frau die franz. staatsbürgerschaft annimmt (nach 7 jahren wohnen in frankreich ist dies möglich). dann kann man in frankreich versteuern, auch wenn man im öffentlichen dienst arbeitet.
lg
Mit der Ergänzung, dass sie gleichzeitig die d Staatsbürgerschaft abgeben muss, denn wenn sie diese behält, wird sie trotz der f Staatsbürgerschaft weiter in D Steuern bezahlen.

Gruss, Dieter

352
Steuern / Vorauszahlung vermindert?
« am: 26. April 2007, 17:57:15 »
Hi Dieter,

Der f Fiskus weiss noch nichts von seinem Glück, dass du 'ne dicke Gehaltserhöhung bekommen hast und jetzt in der höheren Progressionsstufe aufgestuft wirst.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du vom neuen Präsidenten/von der neuen Präsidentin ein persönliches Dankesschreiben erhalten wirst.
Das werden wir uns dann alle anschauen beim Stammtisch um ein kleines Freibierfässchen (von der Gehaltserhöhung wird selbst bei höherer Steuer noch was übrig bleiben ;).

Gruss, Dieter

353
Steuern / Vorauszahlung vermindert?
« am: 26. April 2007, 15:05:44 »
Hi Marco,

Herzlichen Glückwunsch und wenn das so weiter geht, komme ich zum nächsten Stammtisch, denn dann musst Du eine Runde schmeissen.
Alle die offensichtlich nach der letzten Steuerklassenrevision weniger Steuern bezahlen werden, müssen jetzt auch 8% weniger vorausbezahlen.
Nochmals ein dreifaches Hurra, .... ich trinke Champagner.

Gruss, Dieter

354
Zitat von: jörg u.mareike
es geht jetzt um die zuviel bezahlten 41 tage die wir gar nicht hier wohnten !!
Hi,

Es kommt weniger darauf an, ab wann ihr dort wohnt, sondern ab wann euer Mietvertrag läuft. Ansonsten erhalten die Mieter die taxe d'habitation direkt in Hausgeliefert, während die Müllabfuhr zusammen mit der taxe foncière eingezogen wird und diese wird dem Besitzer zugestellt.

Gruss, Dieter

355
Wohnen / Gaz de France
« am: 24. April 2007, 22:01:54 »
Zitat von: Natascha
.... Heute war ich bei der EDF  und habe Strom beantragt,was kein Problem war auch mit deutschem Konto. Hat jemand eine Nummer oder Adresse an die ich mich wenden kann ? Hillllffeee es ist ganz dringend
Hi Natascha,

Wenn Du etwas anmietest, wird es der einfachste Weg sein, wenn Du einfach die Sachen vom Vormieter übernimmst. Mit dem Namen und der Adresse dürften die bei der EDF und der GDF alles genau wissen. Die EDF und die GDF (Gaz de France) waren früher eine Firma und sind seit kurzem getrennt, aber ich glaube kaum, dass sie in der kurzen Zeit auch bereits getrennte Büros bezogen haben. Also ich glaube, wenn Du nochmals bei der EDF anrufst, werden die Dich bestimmt mit der GDF verbinden oder zumindestens sagen können, wo die Agentur ist.
Ob das mit deinem d Konto so gut klappen wird, wage ich zu bezweifeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die EDF oder die GDF von deinem d Konto abbuchen werden. So weit sind wir leider in Europa noch nicht. Und auch wegen anderer Angelegenheiten wirst Du um ein f Konto nicht herumkommen; also erkundige dich lieber mal, welche Bank dir zusagt, als nach komplizierten Unlösungen mit einem d Konto zu suchen.

Gruss, Dieter

356
Steuern / Steuerzahlung in Frankreich
« am: 20. April 2007, 21:06:07 »
Hi Simonrock,

was hälst Du davon einmal etwas im Forum herumzulesen oder das WiKi zu befragen (http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich); und wenn Du absolut dein Geld loswerden willst, kann ich Dir meine Kontonummer zusenden :)=).

Gruss, Dieter

357
Behörden / Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« am: 20. April 2007, 15:40:49 »
Zitat von: banjo
....Und versuche mal, mit einer Wohnsitzbescheinigung ohne Ausweis ins Casino in Baden-Baden reinzukommen ;-)
Hi Dirk,

Meinst Du dass das mit einem Personalausweis ohne Wohnsitzangabe besser geht?

Gruss, Dieter

P.S. Die ganze Diskussion um einen echten deutschen Personalausweis finde ich ausgesprochen amusant.

358
Versicherungen / Welche Krankenversicherung für meine Frau?
« am: 18. April 2007, 22:13:30 »
Zitat von: cc+as
Ich habe noch vergessen zusagen, dass meine Frau französische Staatsbürgerin ist. Hat das Auswirkungen auf die schon vorhandenen Antworten oben?

Gruß, Axel
Hi Axel,

Aus Erfahrung weiß ich (meine Frau ist auch Französin), dass die Staatsbürgerschaft nur noch in ganz wenigen Sachverhalten eine Auswirkung hat, aber viel entscheidender ist die Frage, ob und wo sie arbeitet.

Gruss, Dieter

359
Versicherungen / Welche Krankenversicherung für meine Frau?
« am: 18. April 2007, 18:22:33 »
Zitat von: cc+as
im August ziehen wir ins Elsass um und meine Frau weiß nicht, welche Krankenversicherung sie wählen soll /kann.
Ich selbst bin Beamter und weiterhin in Deutschland "tätig" und daher privat versichert. Meine Frau ist zur Zeit bei der AOK, aber da wird sie wohl nicht bleiben können? Unsere beiden Kinder sind bei der AOK und bei mir noch zusätzlich für bestimmte Leistungen versichert. Soll ich die Kinder lieber ganz zu mir nehmen oder gibt es in Frankreich vergleichbare Angebote wie in Deutschland?

Beste Grüsse

Axel
Hi Axel,

Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe als Beamter in F keine Möglichkeit gefunden, mich privat zu versichern, obwohl ich es gerne gemacht hätte, denn die f Versicherungen sind günstiger und wir gehen mit unserer Familie auch ausschliesslich in F zum Arzt; aber wie aus deinem Text hervorgeht, willst Du Dich ja auch nicht in F versichern.
Was deine Frau betrifft, so kommt es darauf an, ob sie arbeitet. Arbeitet sie nicht oder nur geringfügig, so erhält sie über Dich Beihilfe und müsste dann in D eine private Zusatzversicherung abschliessen. Das gleiche gilt für deine Kinder. Ich habe lange in F nach einer Zusatzversicherung gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
Sollte sie in D arbeiten, so wäre sie eine normale Gränzgängerin. Wie es dann mit der Krankenversicherung läuft, dürfte im Wiki beschrieben sein.

Gruss, Dieter

360
Steuern / Kindergeld
« am: 24. März 2007, 13:55:55 »
Hi Lascal,

Einen Ausgleich gibt es meines Wissens nicht, aber wenn Du in Deutschland wohnst, bezahlst Du dort vielleicht auch deine Steuern und dann kannst Du ja in Deutschland dein Kindergeld beantragen.

Ich habe inzwischen genauere Informationen gefunden und nehme meine obige Information zurück. Es wird offensichtlich der Ausgleich bezahlt.
Quelle: http://www.infobest.org/DE/SERVICES_DE/PRESTATIONS%20FAMILIALES/Prestations%20Familiales_DE.pdf  

Gruss, Dieter

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