Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dieter12

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Hi Monja,

Das mit dem Schulanfang ist überhaupt keine Problem. Du könntest auch direkt am 4. September dort hingehen, denn die Schule stellt sich auf alles ein. Mit Sicherheit findest du aber bereits am 3.September oder sogar in der Woche vorher jemanden in der Schule, der dir Auskunft geben kann. Meistens sind aber auch Information, die alle betreffen, am Eingang der Schule in einem Schaukasten ausgehängt.
Eine gute Geschichte ist es auch immer, andere Eltern zu befragen, die bereits Kinder auf der Schule haben oder die in der gleichen Situation wie ihr seid. Da bekommt man auch gleich Kontakt.

Gruss, Dieter

317
Hi Monja,

Die Ferienzeiten in F findet man auf dem Internet (Link von der Grenzgängerin) oder diesen http://www.education.gouv.fr/bo/2006/25/MENE0601389A.htm
Bei beiden solltest du wissen, welcher Académie deine Schule zugehört. Das Departement 67 gehört z.B. zur Académie Strasbourg, während 57 zu Nancy/Metz gehört.
Damit nicht ganz F zur gleichen Zeit Ferien hat, ist das Land in 3 Zonen (A,B,C) eingeteilt. (In D werden die Ferien auf Länderebene geregelt.)  Die Académie Strasbourg gehört zur Zone B, während Nancy/Metz zur Zone A gehört. So findet man also leicht die betreffenden Ferienzeiten. Bei den Tabellen sollte man noch beachten, dass immer der letzte und der erste Schultag wiedergegeben werden.
Im Allgemeinen decken sich die f Ferien nur teilweise mit den d Sommerferien, manchmal mit den d Herbstferien und zum größten Teil mit den Weihnachtsferien. Die restlichen Ferien sind zum Teil sehr verschieden, da die Vorgehensweisen zwischen F und D unterschiedlich sind. In F teilt man im Groben das Schuljahr in etwa gleichmäßige Zeitabschnitte, um nicht zu lange Unterrichtsperioden zu haben, die die Kinder ermüden lassen. In D ist man an den religiösen Festen (Ostern, Pfingsten) fixiert; und da diese jedes Jahr sich verschieben, verschieben sich auch die Ferien, was dann zu mehr oder weniger langen Unterrichtsperioden führt. In manchen Jahren könnten deshalb auch die f Frühjahrsferien mit den d Osterferien zusammenfallen.
Die Maternelle zählt in F auch als Schule; man sagt auch école dazu und sie hat deshalb auch die gleichen Ferien. In manchen Orten weicht das allerdings davon ab, da hier der Samstag unterrichtsfrei ist und deshalb einige Tage weniger Ferien gemacht werden.

Gruss, Dieter

318
Versicherungen / Re: Umzug nach F - Komplizierte Konstellation
« am: 26. Juli 2007, 10:35:47 »
Hi,

Noch eine kleine Ergänzung bzgl. Krankenkasse. Die f Krankenkasse (100%) für Arbeitende in CH und wohnhaft in F ist vergleichsweise günstig. Sie lag in der selben Größenordnung, die ich jetzt für meine 30% Beamtenzusatzversicherung in D bezahlen muss.

Gruss, Dieter

319
Behörden / Re: jetzt wirds ernst-wer kann mir helfen?
« am: 25. Juli 2007, 21:17:14 »
Bei der Schlüsselübergabe und Bestandsaufnahme dachten wir, wir bekämen einen Zettel, auf dem die Zählerstände notiert werden. Aber den Ölzähler hat der Architekt bei der Bestandaufnahme nicht gefunden und ansonsten haben wir nur den Stromzähler ausfindig gemacht.
Sollen wir nun die Zahl notieren oder was müssen wir tun?
Strom und Wasser fließt, aber anmelden müssen wir uns doch trotzdem.
 .....
Am 01.08.07 beginnt unser Mietvertrag, bis wann muss ich mich in D abgemeldet haben? Und gesetzt den Fall ich melde mich eine Woche vorher, also morgen ab, kann ich dann ohne Probleme hier in D noch den Rest der Behördengänge erledigen oder muss ich erst diese alle machen bevor wir uns in hier abmelden?


Hi Natalie,

Bei der Übergabe wird normalerweise vom Makler ein mehrseitiges Papier (état de lieu) ausgefüllt, in dem meines Wissens auch die verschiedenen Zählerstände vermerkt werden. Bitte dieses Papier gut aufheben, da es beim Auszug wieder hervorgekramt wird, um festzustellen, was kaputt gegangen ist und von Dir bezahlt werden muss.

Eine Anmeldung wie in D gibt es in F nicht; d.h. du meldest dich in D ab und in F übernehmt ihr zum 1.8. dann den Stromanschluss bei der EDF, das dann als Wohnungsnachweis herangezogen wird, um z.B. ein Bankkonto eröffnen zu können. Bitte bei der EDF ausdrücklich darauf bestehen, dass der Anschluss auf Madame und Monsieur eingerichtet wird, dann habt ihr beide nämlich einen Wohnungsnachweis. 
Beim Wasser gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Anbieter und hier ist die Mairie die Anlaufstelle.
 

Gruss, Dieter

320
Versicherungen / Re: Umzug nach F - Komplizierte Konstellation
« am: 24. Juli 2007, 09:33:34 »
Hi,

Wer in F wohnt und in CH arbeitet hat normalerweise nicht die Wahl zwischen Sécu oder einer anderen Versicherung. Für Arbeitende in CH schließt man eine Vollversicherung (100% oder mehr) in F ab. Ich war seinerzeit mal bei der Crédit Mutuel (das ist eine Bank, die aber auch Versicherungen u.a. macht), die ganz gut war.
Als Beamter, der in D seine Steuern bezahlen muss, solltest du dich dann aber auf mehr Steuern einstellen, denn deine Frau darf nur in Grenzen dazuverdienen.

Gruss, Dieter

321
Hi Andreas,

Da muss bei dir was schief gelaufen sein. Ich habe auch ein f Ebay-Konto, kann mich aber ohne Probleme damit bei ebay.de einloggen und komme dann auf die selben Daten, die ich auch in ebay.fr sehe.

Gruss, Dieter

322
Sonstiges / Re: Autokauf
« am: 17. Juli 2007, 08:17:44 »
Hi Pit,

Mach' den Leuten nicht so viel Angst. Das hört sich ja fast so an, als müsste man beim Autoverkauf mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen.
Ich denke mal, dass bei einem alten Auto niemand klagen wird und bei neueren regelmässige Inspektionen ausreichender Nachweis gegen einen "vice caché" (versteckter Fehler) sind.

Gruss, Dieter

323
Anmerkungen zum Forum / Re: Karte
« am: 17. Juli 2007, 08:09:03 »
Danke Marco  =), sieht jetzt viel schöner aus.

Gruss, Dieter

324
Anmerkungen zum Forum / Karte
« am: 16. Juli 2007, 21:57:57 »
Hi Marco,

Ich bin auf die Karte mit den Mitgliederpieksern gegangen und habe festgestellt, das ich bei der Grundeinstellung nicht mehr zu sehen bin. Das soll ja wohl nicht heißen, dass die 68er jetzt ausgeschlossen werden sollen  =|?

Gruss, Dieter

325
Hi,

In F wie in D ist der Wohnsitz entscheidend, wo die Kinder zur Schule gehen. Wer seine Kinder nicht in die vergesehene Schule schicken will, muss eine Genehmigung beantragen, denn es besteht in beiden Ländern Schulpflicht, die auch kontrolliert wird. Ob man Steuern in dem einen oder anderen Land bezahlt hat meines Erachtens nicht viel zu bedeuten, da die Schulen haupsächlich von den Gemeinden finanziert werden und die erhalten nur ihre Steueranteile, wenn sie Bewohner vorweisen können. Als für Nicht-Bewohner erhält die Gemeinde kein Geld aus taxe d'habitation, Finanzausgleich, .... und deshalb liegen die Chancen sehr hoch, dass Nicht-Bewohner dann wohl mit Schulgeld zur Kasse gebeten werden.

Gruss, Dieter

Ansonsten ist es natürlich auch nicht verwehrt, die Suchfunktion des Forums zu nutzen!
z.B. http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/empty-t229.0.html

326
Behörden / Re: Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« am: 10. Juli 2007, 09:27:01 »
Hi Leon,

Natürlich; ausserdem steht es bereits in mehreren anderen Beiträgen im Forum und u.a. auch im Beitrag 60 dieser Rubrik.

Gruss, Dieter

327
Behörden / Re: Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« am: 10. Juli 2007, 09:04:53 »
Hi Jessica,

Anmachen macht wenig Sinn hier im Forum. Gefragt sind verlässliche Auskünfte und wenn man sich nicht ganz sicher ist, dann sollte man das auch zum Ausdruck bringen. Bei deinen Beiträgen ist das nicht immer der Fall. Also bitte etwas mehr Zurückhaltung, denn schließlich möchtest du selbst ja auch keine falschen Auskünfte erhalten oder gehörst du etwas zu dieser Sorte von Menschen, die sagen: "Man hat mir falsche Auskünfte gegeben und dann habe ich mich trotzdem durchgekämpft; aber jetzt gebe ich den anderen auch einmal Gelegenheit sich zu beweisen."

Gruss, Dieter

328
Sonstiges / Re: Kindergeld
« am: 10. Juli 2007, 08:01:24 »
Ziehe demnächst nach Frankreich. Bin alleinerziehend mit einem Kind und arbeite in der Schweiz.
....Wie verhält es sich nun, wenn ich in F wohne. Kann ich es dort beantragen oder in der Schweiz?
...
Gruss Runrig111 http://

Hi,

Wenn Du in F wohnst und in der CH arbeitest, dann hast Du die Wahl, ob Du in F oder in der CH das Kindergeld beziehen willst. Deutschland (Offenburg) ist da nicht mehr im Spiel. Ich rate Dir aber, das Kindergeld in der CH zu beziehen, da es höher ist als in F. In der CH erhälst Du das Kindergeld über deinen Arbeitgeber und es wird mit deinem Lohn ausgezahlt. Es muss dann in F bei deiner Steuererklärung angegeben werden.

Gruss, Dieter

329
Hi Jessica,

Wenn dein erster Satz richtig ist, dann ziehe ich noch heute provisorisch nach D, denn wir haben ja bereits den 4. Juli. Scherz beiseite. Ich kenne zwar die Regel nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass man in F und in D die jeweiligen Verdienste versteueren muss. Zur Ermittlung des Steuersatzes muss dann der Verdienst aus dem jeweils anderen Land noch mit angegeben werden.

Gruss, Dieter

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Anmerkungen zum Forum / Re: Neue Forensoftware
« am: 04. Juli 2007, 16:40:08 »
Hi Marco,

Ich finde die neue Aufmachung noch etwas unübersichtlich, aber das ist bestimmt nur eine Gewöhnungsangelegenheit; aber sag' mir doch mal, wo ich jetzt diese Funktion "Anzeigen der Beiträge der letzten 24 Stunden" finden kann, die oft benutzt habe.

Gruss, Dieter

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