Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dieter12

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Sonstiges / Re: wenn das kind in die schule kommt
« am: 16. November 2007, 16:04:19 »
Hi Diego,

Im Gegenteil, es gibt keine Probleme, sondern nur Vorteile, die es nur in wenigen Teilen Europas gibt, d.h. im Elsass gibt es zweisprachige Klassen, in denen die Hälfte des Unterrichts in F und die andere in D unterrichtet wird. Und das klappt in der Regel sehr gut, zumal wenn mindestens ein Elternpaar d spricht.

Gruss, Dieter

227
Behörden / Re: Internationaler Führerschein
« am: 16. November 2007, 15:51:00 »
Hi Dirk,

Mit einem f Führerschein erhält man auf der Prefecture oder der Sous-Prefecture einen internationalen Führerschein. Bei diesem Link geben sie auch an, welche Unterlagen man brauch: http://www.lemoneymag.fr/v4/fiche/s_Fiche_v4/0,5382,14465,00.html
Bei dem was ich gelesen habe, ist nicht immer zwingend nur der f Führerschein angegeben, aber es könnte natürlich so gemeint sein. Ich würde es einfach mal an deiner Prefecture oder der Sous-Prefecture ausprobieren und nimm sofort alle notwendigen Unterlagen mit, dann hast du vielleicht eine Chance, einen zu bekommen.
Ansonsten könntest Du ja auch gleich einen f Führerschein beantragen, vielleicht hilft das bei der Ausstellung eines internationalen.

Gruss, Dieter

228
Steuern / Re: Unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland
« am: 15. November 2007, 15:26:53 »
Hi Mathis,

Im Prinzip müsstest Du das machen, aber ich finde, dass das f Finanzamt überhaupt nicht daran interessiert ist zu wissen, dass Monsieur Mathis im nächsten Jahr nach seiner Schätzung in F nichts verdienen wird. Aber wie ich die Jungs und Mädels vom d Finanzamt kenne, möchten sie gerne eine Stempel vom f Finanzamt sehen.
Also füllst Du diesen Antrag mit deiner Schätzung (0€) aus, fährst zum f Finanzamt, gehst zum Empfang (accueil), der stempelt Dir deine doppelte Ausführung für das d Finazamt ab, legt den f Durchschlag in ein Aufbewahrkästchen (vielleicht heimlich, wenn du nicht mehr da bist, in den Papierkorb :P ) und dann kannst Du das zum d Finanzamt schicken.
Im nächsten Jahr geht das gleiche Spielchen wieder los (bitte Internetlinks oder .PDF aufbewahren), aber Du brauchst dann nicht mehr für diesen Antrag zum f Finanzamt (du kannst auf dem Antrag einfach ankreuzen: Die Situation hat sich seit dem letzten Jahr nicht verändert (persönliche Anmerkung:Das ist eine erstaunliche Kompetenzabgabe für eine d Finanzverwaltung), dafür musst Du aber für deinen Einkommensteuerjahresausgleich im Jahr drauf eine kleine Reise zum f Finanzamt einlegen.

Gruss, Dieter

229
Sonstiges / Re: wenn das baby da ist?
« am: 15. November 2007, 15:06:52 »
....Da man in F aber ein paar Euro mehr Kindergeld bekommt,(wird dann angerechnet ans Deutsche, Differenz kriegt man von F), kriegen wir die Differenz halt nicht.......

Hi Jenny,

Du musst etwas aufpassen und in der Hitze des Gefechts keine falschen Informationen geben, an denen sich andere Leute dann orientieren.
In D gibt es vielleicht weniger sonstige Leistungen, aber es wird eindeutig mehr Kindergeld als in F bezahlt:
Kindergeld in D: 154€ pro Kind
Kindergeld in F: Beim ersten Kind gibt's nichts. Ab dem 2.Kind erhält man insgesamt 119,13€ (+ 33,51€ wenn das ältere über 11 Jahre oder + 59,57€ über 16 Jahre ist). Für jedes weitere Kind kommen 152,63€ dazu.

Gruss, Dieter

230
Steuern / Re: Unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland
« am: 15. November 2007, 14:35:01 »
Hi Mathis,

Du musst meiner Meinung nach so vorgehen wie die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, d.h.
1. Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (in französisch/deutsch):
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/download/mf/ofd/LSt.html
2. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung/Antrag auf vereinfachte Lohnsteuerermäßigung
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/02_lst/2008/index.htm
Auf dieser Seite des bayrischen Finanzministeriums kann man diesen Antrag neben dem PDF-Download auch direkt online ausfüllen und dann ausdrucken.

Wenn das bei Dir schon zum 1.1.08 greift, musst Du Dich mit den beiden Anträge beeilen, denn sie müssen bis zum 30.11. beim Finanzamt vorliegen. Das Finanzamt trifft dann eine Entscheidung (ja/nein) und stellt diese Dir oder direkt deinem Arbeitgeber zu.

Gruss, Dieter

231
Wohnen / Re: Wartungsvertrag Gasheizung
« am: 14. November 2007, 16:34:00 »
Hi,

Das kann gut möglich sein. Dürfte aber in deinem Mietvertrag stehen.

Gruss, Dieter

232
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 22:20:04 »
Hi Diego,

Es ist richtig, dass MS ist kein Beamter ist, aber die d Beamten, die in CH wohnen, werden wie alle anderen behandelt und nicht wie im Verhältnis D/F, wo die Beamten anders behandelt werden. Die Verträge zwischen D/CH und D/F sind dbzgl ganz anders; sehr zu meinem Leidwesen. Aber vielleicht entschließe ich mich dann doch noch eines Tages MS zu folgen.

Gruss, Dieter

233
Sonstiges / Re: Gechlortes Leitungswasser
« am: 13. November 2007, 21:00:23 »
Hi Simone,

Das mit dem Chloren von Trinkwasser kann es sehr unterschiedlich sein. In Mulhouse haben wir ausgezeichnetes Trinkwasser und wir trinken nur dieses. Solltest Du mal nach Mulhouse kommen, kannst Du Dir ja einen Kanister abfüllen. Neben dem "Globe" in der Rue Sauvage gibt es einen kostenlosen öffentlichen Wasserhahn.

Gruss, Dieter

234
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 20:49:27 »
Hi,

Michael wohnt jetzt in der Schweiz.

Gruss, Dieter

235
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 18:07:16 »
Hi Mona,

Auch mit doppelter Staatsbürgerschaft entgeht dein Mann dem d Fiskus nicht. Hierzu gibt es bereits einschlägige Gerichtsurteile. Es ginge nur, wenn er die d Staatsbürgerschaft abgibt und die f annimmt, aber als d Beamter wird ihm nicht erlaubt, die d Staatsbürgerschaft abzugeben. Also geht das auch nicht. Die einzige Möglichkeit ist diejenige, die Michael Schumacher gewählt hat und das lohnt sich bereits bei einem viel geringeren Einkommen.

Gruss, Dieter

236
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 17:29:49 »
Hi Mona,

Du siehst es leider falsch. Ihr werdet ganz normal in D und F versteuert und nicht doppelt versteuert. Aber im Gegensatz zum f Steuersystem ist das d System eben vergleichsweise ungerecht und bevorzugt obendrein noch hohe Einkommen.
Der einzige Ausweg für dich ist, weniger zu arbeiten, um unter die 12272€ Grenze zu kommen. Wenn dein Mann errechnete 4200€ mehr an Steuern bezahlt, was ich dir ohne zu zögern glaube, lohnt es sich vielleicht schon deshalb weniger zu arbeiten und dann das gleiche Geld in der Tasche zu haben.

Gruss, Dieter

237
Sonstiges / Re: Credit Mutuel
« am: 12. November 2007, 22:53:34 »
Hi Loco,

Bist Du Dir da ganz sicher oder hört bei Dir hinter den Vogesen Frankreich auf?

Gruss, Dieter

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Hi Simone,

Herzlich willkommen in F und besten Dank für die Rückmeldungen. Das ist bei weitem nicht selbstverständlich, denn es gibt doch immer eine ganze Reihe, die sich beraten lassen und dann nie wieder etwas von sich hören lassen.
Und dann bleib' noch eine Weile offen und positiv eingestellt, denn auch aus eigener Erfahrung weiss ich, dass mit den Jahren und auch ganz natürlichen schlechten Erfahrungen im neuen Land vergisst man etwas die schlechten Erfahrungen des Vorgängerlandes (eigentlich ist es ganz gut, die schlechten zu vergessen), ja man glorifiziert manchmal selbst. Aber Tatsache ist: Auf beiden Seiten des Rheines wird mit Wasser gekocht.

Gruss, Dieter

239
Sonstiges / Re: wenn das kind in die schule kommt
« am: 12. November 2007, 18:56:47 »
Hi,

Wie man in dem anderen Beitrag lesen kann, wird euer Kind doch erst nächstes Jahr geboren. Also hat es mit der Schule dann ja noch etwa 3 Jahre Zeit. Da ihr bereits einige Zeit in F wohnt, sprecht ihr doch bereits etwas französisch, da wird euer Kind dann nicht so grosse Schwierigkeiten habe, euch französische Nachhilfe zu geben, damit ihr die "grosse Elternprüfung" besteht  :D.

Gruss, Dieter

240
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Puissance CV -kw
« am: 12. November 2007, 18:44:39 »
Hi Diego,

Für die CV kommt es darauf an, ob die physikalischen oder fiskalischen Werte gefragt sind. Beide sind auf dem f Wikipedia erklärt:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Cheval-vapeur
http://fr.wikipedia.org/wiki/Carte_grise

Gruss, Dieter

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