Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dieter12

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Hi Wagny,

In der Tat ist es so im d/f Abkommen geregelt, dass die Staatsdiener im Staat die Steuern bezahlen, der sie auch entlohnt. In D ist nun aber nicht automatisch die Steuerklasse 6 für diese "Ausländer" vorgesehen, sondern das hängt von der familiären Situation und von den Nebenverdiensten ab. Deshalb kann man ohne nähere Angaben keine weiteren Hinweise geben.

Gruss, Dieter

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Behörden / Re: Noch eine weitere Frage
« am: 20. März 2008, 11:06:43 »
......... bekommt Sie auch wenn sie in F wohnt von D die kosten der Wohnung gezahlt.

Ich denke: nein.

Gruss, Dieter

183
Versicherungen / Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« am: 20. März 2008, 10:54:56 »
ich finde nur den rechner der auf frnzösisch ist so eine grüne seite...
gibt so was nicht in deutsch?

Hi Sascha,

Unter solchen Umständen wäre es schon angebracht, zuerst mal einen Französischkurs bei der Volkshochschule zu belegen, bevor man sich in das Abenteurer eines Umzuges in ein fremdes Land wagt.

Gruss, Dieter

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Technik / Re: welche internet und telefonie anbieter gibt es
« am: 19. März 2008, 16:43:38 »
Hi Sascha,

Es ist dermaßen viel über das Thema bereits im Forum geschrieben worden, dass du dir die Mühe machen und einfach die Suchfunktion anwenden solltest.

Gruss, Dieter

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Sonstiges / Re: Erfahrungen mit Banken
« am: 14. März 2008, 14:07:50 »
@ Moni,
Die Bedingungen bei den Banken ändern sich dauernd und in der Regel kommt es auch darauf an, was du denn machen willst. Es wird also am einfachsten sein, wenn du zu den Banken in deiner Umgebung gehst und dir ein Faltblatt mit den jeweiligen Konditionen und Preisen geben lässt. Allgemeine Aussagen lassen sich nur schlecht machen.
Was die Kredite betrifft, so steht das natürlich nicht in den Faltblättern (sind nur für Girokonto und so), sondern das wird von Fall zu Fall verhandelt und kann somit selbst bei der selben Bank sehr unterschiedlich ausfallen.

@Kembser
Ich bin auch bei der Post und es ist in der Tat so, dass selbst mein Berater zugegeben hat, dass ihr Backoffice extrem schlecht ist und für eine Bank gewöhnungsbedürftig. Die restlichen Girokontokonditionen sind von anderen Banken allerdings nicht zu übertreffen und die kundenunfreundlichen Öffungszeiten (was durchaus auch ein Auswahlkriterium sein kann) mancher Banken gibt es bei der Post nicht. Du berichtest von Gebühren für Überweisungen, da kann es sich aber nur um Einzelüberweisungen am Schalter gehandelt haben, denn die Überweisungen im Internet sind auch nach D kostenlos. Allerdings ist die Prozedur etwas langatmig und manchmal steinig (siehe Backoffice), aber ich habe von anderen Banken noch nichts Besseres gehört. Das Ganze hat kulturelle Gründe, denn ich F ist es nachwievor eher üblich, mit einem Scheck zu bezahlen oder jetzt auch direkt übers Internet, als mit einer Überweisung. Deutsche, die sich in F einleben wollen, müssen dann eben über ihren kulturellen Schatten springen.

Gruss, Dieter

186
Technik / Re: Günstige Internet Flat
« am: 11. März 2008, 22:20:52 »
Hi Tomek,

Wie ist dein Verhältnis zur Searchfunktion im Forum und ist dir bewusst, dass es noch ein Wiki zum Forum gibt (Menuleiste 3. von rechts).

Gruss, Dieter 

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Steuern / Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« am: 11. März 2008, 22:15:03 »
ich habe nun schon oft das mit der Einkommenssteuergrenze gelesen. Was genau ist das? Bzw. wofür brauche ich das?

Hi Zaren,

Du wohnst in F, arbeitest in D und bist kein Grenzgänger, dann bezahlst du in D deine Steuern. Das ist dann ganz normal, mit den Steuerklassen und den Freibeträgen, wie für jemanden, der in D wohnt. Jetzt kommt aber das große WENN. Wenn du noch Einkünfte in F hast (Zins, Miet,...) oder einen Ehepartner, der in F zu versteuernde Einkünfte hat, dann dürfen diese ausländischen Einkünfte nicht 10% oder 12272€ (für Ehepaare sonst die Hälfte) übersteigen. Ist dieses der Fall, dann wirst du als begrenztsteuerpflichtig eingestuft und zahlst nach Steuerklasse 1. Ein solchen Schwellenwert, der die Steuern extrem hochschnellen lässt, gibt es in F nicht. Das d Steuersystem ist halt nicht nur an dieser Stelle ungerecht und familien feindlich.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Sie Steuer in F / Er Steuer in D
« am: 11. März 2008, 17:39:15 »
Hi Ralph,

Sag' mal, du bist dann aber in D in der Steuerklasse 1 und beschränkt steuerpflichtig unter der Annahme, dass euer gemeinsames ausländisches Jahreseinkommen über 12272€ liegt?

Gruss, Dieter
 

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Hi Maurice,

Vom Prinzip her ist es so, dass in Arbeitsverhältnissen zwischen D und F man die Steuern im Land des Arbeitgebers/Arbeitsstätte bezahlt. Die Ausnahme ist dann im Grenzgebiet, wo man unter bestimmten Bedingungen beantragen kann, im Wohnsitzland die Steuern bezahlen zu dürfen.
Wenn also dein Arbeitgeber in F ansässig ist und du in F arbeitest (Grenzgebiet oder nicht, ist egal), müsstest du deine Steuern in F bezahlen. Ich verstehe da auch nicht, warum das f Finanzamt sich so einfach "übers Ohr hauen" lässt.
Wenn du allerdings in mehreren Länder tätig bist und weniger als 183 Tage in F arbeitest, könnte der Fall etwas anders liegen. Im Forum steht bereits dazu was:
z.B. : http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen-in-frankreich-arbeiten-in-deutschland-t17.0.html;msg104#msg104

Gruss, Dieter

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Hi Diego,

Natürlich ist das so. Wenn dem nicht so wäre, würde ich jeden Sommer fiskalisch ziehen.

Gruss, Dieter

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Hi Käte,

Das wird auf dein gesamtes Jahresbruttoeinkommen bezogen.

Gruss, Dieter

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Hi Käte,

Ja offensichtlich ist alles etwas unklar, denn jetzt spricht du nicht mehr von einem hypothetischen Fall in der Zukunft, sondern von der Steuererklärung aus 2006, die ja bereits abgeschlossen sind; d.h. es liegen Steuerjahresausgleiche (7monatige Jahressteuerbescheide in f gibt es nicht) vor und Steuervorauszahlungen gibt es in diesen nicht. Etwas klarer muss es schon sein.

Gruss, Dieter

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Wohnen / Re: Brauche dringend Infos und Hilfe!!!
« am: 16. Februar 2008, 19:28:16 »
Hi Markus,

Ich weiss es von der Crédit Mutuel, aber ich denke, dass es noch viele mehr gibt, denn es ist doch klar, wenn du ein Gartenhäuschen finanzieren willst und dein Zweifamilienhaus dafür verpfändest, dass die Bank dir das zu 100% finanziert.

Gruss, Dieter

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Gesundheitswesen / Re: deutsche und frz. Krankenversicherung
« am: 16. Februar 2008, 18:09:25 »
Hi,

Es gibt im Forum eine Suchfunktion (http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeitslosengeld-in-frankreich-t916.0.html;msg5259#msg5259) und obendrein gilt natürlich: Wem manche Regeln in fremden Länder nicht gefallen, die bleiben besser im wohlbekannten eigenen Land.

Gruss, Dieter

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Hej,

überleg' mal. Bist du wirklich der Meinung, dass der d Fiskus Michael Schumacher seine Steuermillionen zurückbezahlt hat, als er seinerzeit im April in die Schweiz gezogen ist?
Du bezahlst hübsch deine Steuern in D auf der Basis deines Jahresverdienstes (deshalb heisst das auch Steuerjahresausgleich) und in F passiert das Gleiche.

Gruss, Dieter

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