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Nachrichten - Dieter12

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Steuern / Re: verzwickte steuersache :)
« am: 28. Mai 2008, 18:43:44 »
Hi Hermann,

Ich bin einverstanden mit deinen Vorschläge und wollte nur ergänzen, dass ja 3 Jahressteuererklärungen gemacht werden. Bei der Jahressteuererklärung für das Ehepaar werden natürlich nur die Einkünfte der Ehepaarzeit angegeben und für die f Junggesellenjahressteuererklärung natürlich auch nur die Einkünfte der Junggesellenzeit. Das sind zwei verschiedene juristische Personen, die eine Steuererklärung abgeben und sie müssten auch jeweils eine andere Steuernummer bekommen. Jedenfalls erhält jede juristische Person (Junggeselle; Ehepaar) einen gesonderten Steuerbescheid.

Gruss, Dieter

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Hi,

Soweit ich weiss sind im Sarkozyschem Wahlgeschenk nur ein Teil der Zinsen zum Absetzen vorgesehen.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: kapitalertragssteuer
« am: 24. Mai 2008, 18:08:19 »
Hi Bubu,

Wenn es sich um Zinsen auf Kapital bezieht und nicht andere Programme (Lebensversicherung,...) tangiert, denke ich, dass es in TR gehört. Die f Banken liefern immer eine Jahresbescheinigung aus der direkt das Feld hervorgeht, in das eingetragen werden muss. Die d Banken machen das leider noch nicht (für die f Erklärung bestimmt niemals).

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Völligste Ratlosigkeit
« am: 23. Mai 2008, 22:47:03 »
Hi Hermann,

Bzgl der Zinseinkünfte bin ich mir nicht sicher, aber die werden immer im Land versteuert, in dem sie entstehen oder ? (Ausnahme:Schweiz, Lichtenstein,..?)

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 23. Mai 2008, 22:42:15 »
Hi,

Mir scheint, hier sind einige schlauer als der Fiskus. Wenn nur jeweils das Einkommen im jeweiligen Land versteuert würde, zöge ich jedes Jahr in der Mitte des Jahres ins andere Land um und würde somit fast keine Steuern bezahlen.
@pogo
Die Steuern, die du in D bezahlt hast, interessieren den f Fiskus nicht besonders. Die wollen nur dein Bruttoeinkommen wissen, das du zu AJ dazuzählst und dann nochmals in TK einträgst.

Gruss, Dieter

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Hi Solange,

Es ist extrem schwierig in Paris d Fernsehsender zu erhalten, da es praktisch keine Gemeinschaftsparabolantennen in Paris gibt. Wie du richtig festgestellt hast, liefern die Internetanbieter keine d Sender (jedenfalls kenne ich keinen). Es kommt nun etwas auf deine Wohnsituation in Paris an (z.B. Terrasse oder so), ob du dir eine persönliche Parabolantenne auf Astra gerichtet montieren kannst. Sollte das nicht möglich sein, bleiben nur noch drei Möglichkeiten:
1. Du nimmst ein Abo eines Kabelanbieters (z.B. NOOS), deren Angebote an d Sendern aber sehr unsicher sind. Welches bedeutet, dass du ein Abo nimmst mit d Sendern. Dieses ändert sich nach 3 Monaten und die d Sender werden durch portugisische ersetzt, aber du kannst das Abo nicht kündigen.
2. Du gehst zum Goethe-Institut d Fernsehn schauen.
3. Du verzichtest auf d Fernsehn, denn das f ist mindestens genauso schlecht.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Adressänderung?
« am: 13. Mai 2008, 16:08:45 »
Hi Marco,

Im Prinzip müsste das ganz einfach sein. Bei deiner diesjährigen Steuererklärung korrigierst du einfach deine Adresse auf der ersten Seite ändern und dann dürfte das übernommen werden.

Gruss, Dieter

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Vorstellungen / Re: Salut
« am: 08. Mai 2008, 17:59:10 »
Hi Chantal,

Bienvenue im Forum. Etwas Verstärkung für die fraction haut-rhinoise ist notwendig und wenn das so weitergeht, können wir auch bald einmal über ein Treffen nachdenken.

Gruss, Dieter

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Hi Mathis,

Hab' das auch im L'Alsace gelesen, aber ich glaube, dass das Warndreick bereits vorgeschrieben ist und nur die Weste dazukommt. Die Agentur-Meldung (war das wohl?) drückt sich da nicht eindeutig aus.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« am: 08. Mai 2008, 17:48:15 »
Hi André,
Habe mich in RA mal beim Finazamt erkundigt, man braucht einen "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer".
Wenn man in F zu viel Steuren bezahlt haben sollte, bekommt man die wieder zurück, das Problem ist glaube ich, dass man in D dann immer Steuerklasse 1 bekommt, obwohl wie bei mir meine Frau hier in F weiterhin Ihre Steueren bezahlen kann.
Recht kompliziert, ich hoffe jemand kennt sich hier sehr gut aus.

Ich hoffe, du hast dir das gut ausgerechnet, denn wenn du von der f Steuer in die d Steuerklasse 1 wechselst, sollte dir dein Chef ein paar Euros mehr in die Lohntüte legen.
In der Tat musst du obendrein noch diese Steuerklasse 1 beantragen, sonst kommst du in Steuerklasse 6 und dann bleibt nicht mehr viel von deinem Arbeitsentgelt übrig, es sei denn du bist Hochverdiener im Showbiz.
Dieses unsoziale d Steuerrecht schröpft besonders die Lohnabhängigen, die sich erlauben im befreundeten Ausland zu leben; d.h. verheiratet oder nicht, Kinder, Oma und Opa zu versorgen oder nicht, da schert sich der d Fiskus nicht mehr drum: alle in Steuerklasse 1 und das im Zeitalter moderner Datenverarbeitung.
Bei deiner Besteuerung in F werden diese sozialen Komponeten weiterhin eingerechnet, allerdings wird dadurch das Gehalt deiner Frau höher besteuert, da deine d Einkünfte zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen werde.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« am: 08. Mai 2008, 17:33:42 »
Hi Janosch
Meine Frage ist, wie muss ich da vorgehen? Eventuell habe ich dann ja auch schon in Frankreich Steuern vorausbezahlt. Jetzt gleich ummelden geht auch nicht, da alles noch etwas vage ist und sich wohl erst Mitte des Jahres entscheidet.
Das kommt darauf an, wie lange du in F bereits gemeldet bist. Im ersten Jahr hast du ja noch keine Steuern vorausbezahlt. Und wenn du bereits länger in F wohnst, dann musst du in etwa deine Steuerschuld abschätzen und dann  brauchst du nur diese Summe bezahlen. Du solltest aber dabei auch bedenken, dass dein d Einkommen zur Errechnung des Steuersatzes herangezogen wird. Mit einigen Modellrechnungen auf dem f Online-Steuerberechner kann man das alles herausfinden. 

Ich denke, ich muss mich dann beim deutschen Wohnortfinanzamt melden, sobald die 45 Tage überschritten sind (oder erst am Ende des Jahres?) und wie geht es dann weiter? (Was muss ich beim französischen Finanzamt tun?)
Du solltest einmal beim Münchener Finanzamt anfragen, welches Finanzamt für die im Ausland wohnenden  Arbeitnehmer zuständig ist. Das ist von Region zu Region verschieden. Ein Wohnortfinanzamt kann es ja nicht sein, denn du wohnst ja in F oder habe ich das falsch verstanden?

Bin ich dann nicht mehr Grenzgäner seit dem Tag meines Einsatzes in München oder bereits seit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber?
Ich denke, dass es mit Beginn des Arbeitsvertrages läuft, da im Arbeitsvertrag in der Regel der Arbeitsort festgelegt ist und wenn dieser in München ist, dann bist du mit Sicherheit kein Grenzgänger mehr.

Gruss, Dieter

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Sonstiges / Re: Schulpflichtige Kinder
« am: 04. Mai 2008, 21:51:55 »
Ja, es ist die Entscheidung der Eltern wo die Kinder zur Schule gehen. ..
@Markus
Das stimmt nicht ganz, denn in F wie in D gibt es Schuleinzugsbezirke. Hängt also auch vom Wohnort ab.

@ESP
Tipp für Neuling: Suchfunktion benutzen!
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/sonstiges/wie-ist-es-mit-der-schule-grenzg-bei-wenn-vater-in-d-steuerpfl-und-mutter-in-f-t500.0.html

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?
« am: 29. April 2008, 18:25:25 »
Hi Frankenthaler,

Dein Punkt 1 beschreibt die allgemeine Regel. Bei Punkt 2 bist du nicht ganz klar in deiner Aussage und ich meine, dass nach dem d/f Doppelbesteuerungsabkommen das Abweichen von dieser Regel 1 eine "Kann"-Bestimmung ist. Man muss also z.B. einen Antrag stellen, um als Grenzgänger von dieser Regel 1 abweichen zu können und wenn man das nicht macht, gilt, nach meiner Auffassung, einfach Punkt 1.

Gruss, Dieter

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Hi Markus,

Das ist ja toll. Darf ich dir meine Kontonummer durchgeben, denn du wirst dann irgendwann im Herbst einen Scheck vom f Finanzamt bekommen. Das wird sofort zurückbezahlt und im Prinzip dürften auch deine Monatsraten oder Drittelzahlungen dann entsprechend angeglichen werden.
Nochmals, herzlichen Glückwunsch und vergiss mich nicht  ;).

Gruss, Dieter

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Behörden / Re: wann auf merie anmelden
« am: 18. April 2008, 21:25:48 »
Hi Marco,

Ist schon ok; ich werde mich wieder beruhigen, aber ich finde es eben nervig, wenn jemand am Samstagabend um 21:23 eine Frage stellt, nicht sofort eine ihm angenehme Antwort erhält und dann am Sonntagmorgen um 10:29 schreibt, ist gut jetzt, habe mich erkundigt und durchblicken lässt, dass er auf die Informationen im Forum verzichten kann. Auf einer Mairie kann er sich jedenfalls nicht erkundigt haben, denn die haben zu besagten Zeiten geschlossen. Und da ich persönlich diese Information der "5 Tage vorher" in Zweifel ziehen, habe ich diese kleine Anmerkung gemacht, denn mit irgendwelchen flapsigen Antworten wird die Qualität des Forums in Frage gestellt und das wäre schade für die vielen anderen, die täglich verlässliche Informationen suchen.

Gruss, Dieter

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