Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Chris 37

Seiten: « 1 2 3 »
16
Technik / Re: TNT im Elsaß - geht das nun?
« am: 15. Mai 2010, 10:07:00 »
Hallo, ich nutze DVB-T mit einem DVB-T Receiver von Technisat. Nach der Umstellung war es bei mir so das ich einige frz. Programme nicht mehr empfangen habe. Nach kurzem pberlegen und suchen im Internet fand ich herraus das es bei mir genau die Programme waren die wohl in HD übertragen werden. Daraifhin habe ich mir ein TNT HD-Receiver gekauft und damit kann ich auch wieder alle Programme empfangen.

17
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 13. Mai 2010, 10:02:32 »
Das Durcheinander kann offensichtlich noch gesteigert werden.

Zuerst ist es mal richtig, dass du deinen Arbeitgeber einschaltest. Denn der hat da ein Wörtchen mitzureden, weil er für fälschlich nicht abgeführte Lohnsteuer dem Finanzamt gegenüber gerade stehen muss.
Danach mal zur Erinnerung: Du hattest gefragt, was du machen sollst mit den Formularen, mit Zinsen aus D, mit Steuern D/F im Umzugsjahr. Und jetzt erklärst du hier, wie die richtige Antwort auszusehen hat? Bizarre.

Aber ich lerne gern dazu. Mit mir warten bestimmt zig weitere Grenzgänger auf Aufklärung:
Wie sehen die von dir erwähnten Sonderregelungen aus, die einem Grenzgänger einen 2. Wohnsitz in Deutschland erlauben?
Welche deutsche Bank berücksichtigt Freistellungsaufträge für Grenzgänger? Aufgrund von welchen Steuerbestimmungen?
Vor einer doppelten Besteuerung schützt dich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F. Nicht das unterschriebene Formular 5011. Diese Bescheinigung ist eine Garantie für gar nix. Lediglich der deutsche Arbeitgeber wird damit von seiner Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug freigestellt.
Aber du hast da andere Informationen? Also her damit.
Schlauer werden darf man immer.

Grüße

Ich ruder erstmal zurück mit meinen Aussagen. Ich war der Meinung sehr gut informiert zu sein und einige Aussagen haben mich dann doch stark verunsichert. Bei mir gibt es ja nur mein Gehalt und ein paar Zinsen die anzugeben sind.

Also ich habe vergangene Woche mit meinem Arbeitgeber gesprochen und mir die Bestätigung kopieren lassen und nochmal nachgefragt ob ihrer Meinung da auch kein event. Fehler vorliegt. Unser Personalbüro meint zu mir ich soll halt anhand der Bestätigung meine Steruererklärung für das komplette Jahr 2009 in FR machen.

Auf Zinsen zurückkommend: D.h. sofern ich meiner Bank rechtzeitig über Adressänderung und Steuerbefreiung informiert habe, darf gar keine Steuer (Kapitalsteuer + Soli) mehr einbehalten werden? Wäre dann ja auch logisch und eigentlich klar.

Dann werd ich mal prüfen ob ich da meinen Pflichten rechtzeitig nachgekommen bin und überprüfen ob mir auch Kapitalsteuer + Soli von meinen Erträge abgezogen wurden. Sehr hilfreich.

Hat event. jemand einen Link wo ich mir die aktuelle Aufteilung zur Berechnung der Fahrtkosten angucken kann?

Zieht man selber vom Netto die 10% ab und trägt dann den Betrag in das Formular oder wird das vom Impot gemacht?

18
Hab dazu mal eine Frage
Ich wohne seit November letzten Jahres im Elsass
Und habe bisher noch keine Steuererklärung in F gemacht
Für die Zeit von Januar bis 31.10.2009 habe ich meine Steuererklärung wie all die Jahre vorher schon in D gemacht.
Habe von meiner Fa auch das Formular  wo der Bruttolohn und der Arbeitgeberanteil drauf
steht erhalten soll ich damit zum Finanzamt nach Wissembourg gehen
bekomme ich dort Hilfe?
Für eure Antwort schon mal vielen dank
Gruß Wolfgang

Bist du denn bereits von der dt. Steuer befreit in DE sieht man eigentlich schon daran ob dein Arbeitgeber, sofern du Angestellter bist die die früher einbehaltene Lohnsteuer die du in DE gezahlt hast mit ausbezahlt. Ich gehe davon aus das du alle Vorraussetzungen für den Status ''Grenzgänger'' erfüllst.

Also dollte o.g. Punkt zutreffen musst du für November und Dezember 2009 deine Steuererklärung in FR machen. In der Regel ist es eine gute Idee direkt zum FA in FR zu gehen, diese geben gerade in Grenzregionen schon Hilfestellung und wenn du der französischen Sprache ein wenig mächtig bist ist man als dt. gleich Sympatischer und mit ein wenig Glück spricht im FA sogar jemand deutsch was gerade in der Steuerangelegenheit wirklich hilfreich ist.

Also das wäre ja dann deine erste Steuererklärung in FR. Die musst du dann abgeben bis zum 31.05. Also keine Zeit verlieren. Zum ausfüllen und welche Formulare du benötigst gibt es hier im Forum jede Menge Hilfestellung, bedenke jedoch das keine Grundlegende Steuerberatung gemacht werden kann, da auch das fr. Steuerrecht sehr komplex ist ist und immer von der Situation eines jeden einzelnen abhängig ist.

Gruß Chris

19
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 10. Mai 2010, 23:16:09 »
Also wenn die Bedingungen erfüllt sind ist genau dieses Formular die Garantie und Sicherheit nicht in die Gefahr der Doppelbesteuerung zu kommen. Wer sowas ausfüllt sofern das überhaupt abgesegnet wird von frz. sowie dt. Finanzbehörde sofern er nicht die Vorraussetzungen erfüllt, sollte sich das wohl vorher 2 x überlegen und sich über Konsequenzen im klaren sein.

Wenn man nur Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit bezieht also aus einem angestellten Verhältnis und keine anderweitigen Einnahmen hat ist man in DE nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben da die Lohnsteuer ja direkt vom Arbeitgeber eingehalten und direkt abgeführt wird. Gleiches Thema bei sämtlichen Zinserträgen sofern es die Freistellungsbeträge übersteigt, wird auch seit 2009 direkt von der Bank einbehalten und abgeführt. Somit bleibt nur die eine Steuererklärung so oder so in FR abzugeben.

Frage hier ist jedoch ab wann, da es ja zu einem den Stichtag des Umzuges gibt, d.h. ab den Tag an wo man die Grenze täglich nach DE überquert zum arbeiten und am abend nach FR in seine Wohnung zurückkommt. Das ist allerdings alles der Standard und es gibt div. Sonderregelungen die wir so gar nicht alle aufzählen können wie z.Bsp. sich das verhält bei einem Zweitwohnsitz in DE usw.

Bei mir wiederspricht sich das nun da ich eine Befreiung rückwirkend zum 01.01.2009 habe und somit ich diesem Schreiben mehr Beachtung schenke als dem Stichtag des Umzuges, den 01.03.

Ich gebe zu es wäre mir schon lieber wenn ich nur ab dem 01.03. befreit gewesen wäre somit wäre ich event. in eine niedrigen Einkommenssteuertarif gesprungen und hätte selbst unter Abzug der zu zahlenden in Steuer für die 2 Monate in DE, in FR weniger bezahlen müssen. Jetzt werde ich mir mal morgen in unserem Personalbüro die Befreiung kopieren lassen und diese beten nochmal beim FA in DE nachzufragen ob das auch alles so ok ist. Dann weiß ich ja bescheid was ich zu tun habe.

Und wenn das dann nicht reichen sollte, dann ist alles weitere schon fast Verschwörungstheorie  :lach:













20
Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 09. Mai 2010, 20:40:22 »
Hallo Grenzgänger,

ich werde auch dieses Jahr zum ersten mal die frz. Steuererklärung machen.

Bisher dachte ich das ich nur das Formular 2042 ausfüllen muß, jetzt bin ich aber erstmal wieder um eine Verwirrung reicher zwecks Formulare 2047 & 3916.

Ist das abhängig von der jeweiligen Situation ob man diese Formulare nun wirklich ausfüllen muß?

Ich werde die Erklärung mit einigen meiner frz. Kollegen machen die ebenso wie ich Grenzgänger sind, und erhoffe mir daraus Unterstützung.

Meine Situation:

-  Arbeit in DE
- Hauptwohnsitz in FR
- Bankkonto für den Lohn in DE
- Bankkonto für Nebenkosten/Versicherung/Strom/Inernet in FR
- Bausparvertrag mit Verzinsung in DE
- Kapitalanlagen in DE (Rentenfons)
- Riesterrente in DE (immer noch nicht geschafft stillzulegen)

D.h. für mich ist noch unklar ob ich die Zinsen die ich auf meine Tagesgeldkonten usw. nochmal in FR versteuern muß? In DE habe ich ja meinne Freistellungsaufträge sonst wird ja da schon direkt von der Bank abgeführt. Das ist bis jetzt ein unklarer Punkt denn sonst gibt es halt nur mein Gehalt anzusetzen.

Ich bin zum 01.03.2009 nach FR gezogen und habe da die entsprechenden Formulare abgezeichnet von frz. Finanzamt bei meinen Arbeitgeber eingereicht welche er dann zum dt. Finanzamt weitergeleitet hat. Das dt. Finanzamt hat mich rückwirkend zum 01.01.2009 in DE von der Steur befreit und die bereits abgeführte Lohnsteuer erstattet, das war dann im Mai und nicht wenig :-) - So heisst das jetzt ich muß bereits das Gesamte letzte Jahr ansetzen für die frz. Steuererklärung obwohl ich erst seit 1.März in FR offiziell wohne? Oder ist das jetzt vielleicht ein Fehler der deutschen Finanzbehörde so dass ich wie üblich alle Einnahmen ab März ansetzen muß, was natürlich so zu meinem Gunsten wäre.

Nach allem was ich so gelesen habe ist das in meiner Angelegenheit nicht ganz klar. Normalerweise würde ich da jetzt Stur ab März alle Einnahmen ansetzen jedoch will ich da auch nicht irgendwie unrechtes tun.

Was würdet ihr mir da denn raten?

21
Hallo Leute,

stimmt es eigentlich das man in Frankreich nur schwer eine Versicherung bekommt wenn der Führerschein jünger als 5 Jahr ist und man ein Auto mit ca 150PS fährt?

Zumindest ist das meine Erfahrung bei der MACIF die wollen mich nicht versichern deswegen. Bin dort zur Zeit über meine Freundin versichert mit meinem Auto seit ca 6 Monaten. Jetzt wollte ich aber mal eine eigene Versicherung auf meinen Namen machen aber dat wollen se so nicht.

Hat jemand schonmal von sowas gehört. Ich werde dann die Tage mal zu einigen Versicherungen hier gehen da ich auch event. gleich ein Bankkonto benötige sowie eine Versicherung für meine Mietwohnung, vielleicht kann ich da ja was bei der Groupama oder Credit Mutuel erreichen.

Andere Frage: Ich war in Deutschland immer nur über Mutter versichert und hatte dann 2 Jahre Firmenauto, und quasi erst 6 Monate eine eigene Versicherung in DE bevor ich nach Frankreich gezogen bin. Ich habe da in DE mit 120% angefangen. Das ist wohl der Standardeinstieg von Satz her und keine Rabatt schon drauf denn man mit nach F nehmen könnte oder?

22
Et Voila. Hat alles geklappt. Habe das Formular erhalten. Jetzt gehts zur Anmeldung  :smily:

23
Technik / Re: Keine Mailversendung möglich
« am: 13. August 2009, 15:18:18 »
Port 587 einstellen und unverschlüsselter Versand / TLS verwenden geht aber auch.

Danke Leute, scheint jetzt zu funktionieren, jedenfalls die Versendung einer Testmail war erfolgreich.  :smily:

24
Technik / Re: Frage an die Liveboxnutzer hier im forum
« am: 03. August 2009, 10:34:28 »
Hallo Leutz,

bei einem Kollegen von mir ist vor knapp 1 Monat auch die Livebox ausgefallen, nach einem Stromausfall. Er hat jetzt eine neue anstandslos bekommen und sich zusätzlich noch so ein Adapterset gekauft was die Livebox bei Stromausfällen schützen soll, aber in der Regel sollte meiner Meinung nach ein Gerät bei einem Stromausfall nicht gleich den Geist aufgeben. Aber vielleicht beruhigt es dich wenn du sowas die besorgst:



http://maboutique-internet.orange.fr/residentiel/equipements/Parafoudre.aspx

25
Technik / Keine Mailversendung möglich
« am: 03. August 2009, 10:27:44 »
Hallo Leute ich habe Telefon/Internet von Orange mit der neusten Livebox. Installation etc. hat alles wunderbar geklappt. Bloß bis dato kann ich keine Mails versenden. Empfangen ja, jedoch nicht versenden. Vorher mit Free ging das ohne Probleme, verstellt wurde auch nichts. Ich nutze Thunderbird von Mozilla. Kann das event. sein das auf der Livebox ein entsprechender Port blockiert ist? Vielleicht hat ja jemand von euch schonmal das gleiche Problem gehabt und hat ein paar Tips.

26
Sicher ist Sicher,

dann werde ich mal den Kaufvertrag aufsetzen.

Danke für eure Hilfe

27
Benötige ich den Kaufvertrag auch wenn das Auto vorher schon auf meinem Namen in DE zugelassen wurde?

28
Hallo,

bin gerade im Umeldevorgang meines KFZ von D->FR.

Habe alle Unterlagen soweit zusammen:

COC-Document, Controle Technique,

Muss ja theoretisch nur noch Auto in D abmelden und in FR anmelden. Dieses Quitus Fiscale brauch man doch eigentlich nur bei Neuwagen wenn man diese einführt oder generell? Mein Auto ist ein Gebrauchtwagen den ich von meinem Vater übernommen habe anfang 2009 ohne Rechnung etc. Könnte es da eigentlich Probleme geben? Anhand der dann entwerteten Zulassung von DE sieht man ja das es sich um ein Gebrauchtwagen handelt. Wenn ich mich richtig ersinne geht es beim Quitus Fiscale nur um die MwSt. bei Neuwagen da man die dan an das frz. Finanzamt entrichten muß. Also meine Frage unbedingt notwendig auch in meinem Fall und wenn ja kann man sich ein entsprechendes Formular beim Impot runterladen und vorab ausfüllen, wie das Formular für die Zulassung???

2te Kleine Frage auf dem Formular für die Zulassung gibt es ja den ersten Bereich ''Vehicule'' Muss ich die Felder dort auch ausfüllen oder reichen die Bereiche ''Demandeur'' / ''Caracteristiques Techniques'' Wenn ja muß ich dann dort alles Ausfüllen, ich weiß z.Bsp. nicht was ich dann bei ''Date d'achat...'' (Kaufdatum) eintragen soll.

http://www.ants.interieur.gouv.fr/IMG/pdf/02_demande_CI-VO_13750.pdf

29
Sowas sinnloses, da es doch lediglig um eine Indentifizierung geht das das zu impotirende Modell dem französischen entspricht oder sehe ich das falsch?

30
Hallo Leute,

habe folgende Fall. Bis vor kurzem habe ich in DE gewohnt und bin nun auf die sonnige französische Seite gezogen. Meine Freundin hat einen Peugeot aus Frankreich der als ich mir ihr in DE zusammengezogen bin nach DE umgemeldet wurde. Ich musste damals beim TÜV vorfahren und konnte ein Gutachten erstellen lassen inkl. TÜV weil das COC-Document nicht vorlag. Die Carte Grise haben Sie mir damals beim anmelden natürlich eingezogen, mit dem Vermerk das ich es nach 3 Monaten anfordern kann falls bis dahin die Carte Grise nicht von französischer Seite angefordert wurde. Habe damals natürlich alles vorher kopiert. So nun soll das Auto wieder in seinem Heimatland eingeführt werden. Ich frage mich ob ich mit der Kopie und gemachter Controle Technique das Auto quasi wieder in FR anmelden kann oder ob das nicht aktzeptiert wird? Rein logisch sollte ja nichts dagegen sein da Fahrgestellnr. ja von der KOPIE mit der des Autos übereinstimmt, womit ich eindeutig nachweisen kann das es sich hierbei um ein franz. Modell handelt. Hat jemand von so einem Fall schonmal gehört bzw. selbst Erfahrungen gemacht?

Seiten: « 1 2 3 »