Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Chris 37

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Behörden / Re: ZURÜCK NACH DEUTSCHLAND
« am: 03. Oktober 2011, 14:29:55 »
Zum Thema Auto nach DE importieren:

Ich habe das vor ca. 3 Jahren gemacht und fand es um eine vielfaches einfacher als von DE --> FR.

Vor dem anmelden bei der zust. Zulassungsstelle benötigt man einen gültigen TÜV sowie eine abgeschlossene KFZ-Versicherung.

Ich bin mit den Dokumenten dann zur Zulassungsstelle gefahren und habe dort das Auto angemeldet.

Carte Grise und frz. Kennzeichen musste ich abgeben. Lt. Auskunft der Behörde wird die Carte Grise dann nach Frankreich geschickt zu der dort zuständigen Behörde.

Das war es.



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Steuern / Angaben für Steuer 2009 korrigieren?
« am: 01. Oktober 2011, 11:58:02 »
Hallo Leute,

ich habe für das Jahres meines Umzuges von DE nach FR (03/2009) zu viel Gehalt in FR versteuert. Ich habe auf meiner ersten Steuererklärung in FR ebenfalls den Januar/Februar mit versteuert obwohl ich erst zum 01.03.2009 nach FR gezogen bin. Mein AG wurde damals rückwirkend zum 01.01.2009 von der direkten Abfuhr der Lohnsteuer befreit. Ich habe dann in 2010 meine Steuererklärung in DE für die Monate Januar/Februar 2009 machen müssen und auch die Lohnsteuer ans dt. FA bezahlt.  :-X

Kann ich nun eigentlich meine Angaben für die Steuer 2009 korrigieren und so die event. zu viel bezahlte Steuer in FR zurück bekommen? Wie sieht es da mit Fristen aus und gibt es dafür Formulare oder muss ich mich pers. mit dem frz. FA in Verbindung setzen  :anixwissen:

Vielleicht kann jemand von euch da aus eigenen Erfahrungen berichten

Gruß

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Steuern / Erstmalig Steuererklärung Online
« am: 30. April 2011, 14:36:03 »
Hallo Leute,

ich möchte dieses Jahr erstmalig meiner Steuererklärung online machen. Mir fehlen jedoch die ''Numéro de télédéclarant '' & ''Revenu fiscal de référence'' um mich auf der Seite http://www.impots.gouv.fr/ zu registrieren. Auf meinen Steuerbescheid vom vergangenen Jahr gibt es diese No. leider nicht. Bekomme ich die event. zu geschickt dieses Jahr oder muss ich mich irgendwie dafür anmelden um die Erklärung online zu machen?

Vielen Dank für ein paar nützliche Tipps

Gruß Chris

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Gesundheitswesen / Re: Unterlagen für die Carte Vital
« am: 17. April 2011, 16:53:51 »
Hallo,

hab mittlerweile ein Attest bekommen inkl. Sozilaversicherungsnummer was ich halt vorlegen kann/muss beim Besuch eines Artztes, jedoch keine Carte Vital  :anixwissen:

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Gesundheitswesen / Re: Unterlagen für die Carte Vital
« am: 11. März 2011, 21:28:53 »
Alles schön und gut ich habe alle Unterlagen gegen Ende des letzten Jahres eingereicht und bisher keine Antwort erhalten :anixwissen:

Kann das auch schonmal länger dauern?

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Versicherungen / Wleche Versicherung haftet bei Einbruch
« am: 11. März 2011, 21:13:34 »
Hallo Leute,

ich bin vergangenes Wochenende Opfer eines Einbruchs geworden. Glücklicherweise ist nichts weg nur die Tür vom Garten in die Wohnung wurde aufgebrochen. Ich wohne zur Miete und habe bisher den Schaden erstmal meiner Versicherung gemeldet, sowie Anzeige gegen unbekannt erstattet und ein Kostenvoranschlag eingeholt zur Erneuerung der Tür. Die Versicherung benötigt jetzt von mir halt eben die Anzeige sowie Kostenvoranschlag und das ausfüllen von Dokumenten inkl. Bilder von der Tür und die Angaben zur Versicherung meines Vermieters.

Da von meinen persönlichen Dingen nichts weg ist will ich meine Versicherung nicht unbedingt in Anspruch nehmen da ich da ein Eigenkostenanteil von zwar nur 150 € habe jedoch ist das ja auch Geld. Ist in solchen Fall nicht einschließlich die Versicherung des Vermieters zuständig?

Ich gehe zwar davon aus das meine Versicherung dann mit der meines Vermieters abrechnet, bloß wenn das der Fall ist das meine Versicherung in solch einen Fall aussen vor gelassen werden kann, könnte sich mein Vermieter doch auch darum kümmern.

Vielleicht hat ja schon jemand von euch leider auch solche Erfahrungen machen müssen und kann mir eine Info geben wie sich das in F verhält.

Grüße

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Steuern / Re: Kapitalertragsteuer
« am: 21. Februar 2011, 23:50:21 »
Hallo Chris,
du erwähnst Tagesgeld. Sehr viele Banken, die solche Konten führen, lehnen ausländische Adressen ab. Sobald man diese mitteilt und die Steuerfreistufe will, wird gekündigt. Ist für diese halt "mehr Arbeit"  :eijoo:
meint die grenzgängerin

Hast du diese Erfahrung selber bei vielen Banken gemacht? Ich habe da bisher kein Problem gehabt.

Gruß

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Steuern / Re: Steuer
« am: 30. Januar 2011, 23:30:18 »
Ja hallo Chris 37,

da sind wir uns doch alle einig mit den Steuern im Jahr des Umzugs. Es gibt einen Stichtag. Was davor war, geht nach Deutschland und danach geht’s nach Frankreich. So steht es auch im Wiki.

Nun hast du das komplette Jahr in F deklariert und musst natürlich in Deutschland nachzahlen. Dumm gelaufen. Nur auf wen hast du da gehört? So einen Ratschlag hat es hier im Forum -zumindest nicht unwidersprochen- und auch im Wiki nicht gegeben.

Du hast Recht, die besondere Sache mit der Lohnsteuer in Deutschland ist vertrackt und führt zu Missverständnissen. Doch hat es hier, wie ich finde, genügend Erklärungen dazu.

Zu Klarstellungen im Wiki? Ja, das ist immer gut.
Du weißt wie so ein Wiki funktioniert? Wenn ja, auf was wartest du?  ;)

Grüße

War nen gut gemeinter Ratschlag meines Arbeitgebers ;-) Und wollte durch meine Erfahrung anderen davor bewahren doppelt Steuern zu bezahlen.
Und ich dachte ich kann im Wiki keine Änderungen machen deswegen hab ich das anregen wollen.

Grüße zurück

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Steuern / Re: Kapitalertragsteuer
« am: 30. Januar 2011, 23:17:30 »
Hallo allerseits, da würde ich gern ein Veto unter Vorbehalt einlegen. Mein Kenntnisstand ist das man sofern man ein Grenzgänger ist mit Wohnsitz in FR gänzlich seine Kapitalerträge in FR veranlagen muss, also auch Zinsen (Tagesgeld; Festzins etc.) Man sollte seinem Bankunternehmen auf jedenfall die neue Anschrift mitteilen sowie die steuerliche Situation. Der Steuerfreibetrag besteht auch nicht mehr sowie darf das Bankunternehmen keine Kapitalertragssteuer direkt abführen. Man bekommt dann die Abrechnung wo alle Erträge aufgelistet sind und die veranlagt man dann in FR bei der Steuererklärung. Allerdings würde mich mal interessieren ob es ein Steuerfreibetrag gibt in FR? Ich veranlage alle Zinserträge meiner dt. Konten da meines Erachtens event. Freibeträge nur für bestimmte Verträge mit Kapitalerträgen gilt die bei einem in Frankreich ansässigen Bankunternehmen abgeschlossen werden.

Gruß

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Steuern / Re: Steuern bei unterjährigem Wegzug ins Ausland
« am: 02. Januar 2011, 14:30:44 »
Hallo Diego2,

rein logisch gesehen musst du im Jahre 2012 nochmal eine Steuererklärung in F machen für alle Einnahmen bis zum Tag deines Umzuges. Dann wird das mit deinen bereits bezahlten Steuerabschlägen verrechnet und entweder musst du dann noch was nachzahlen oder bekommst was wieder. Die Vorrauszahlungen errechnen sich ja immer nach deiner zu zahlenden Einkommenssteuer des Vorjahres daher verstehe ich nicht so ganz deine Aussage mit dem Jahr im Minus?!?! Verdienst du weniger als Im Vorjahr wirst du wohl was wiederbekommen umgekehrt halt was zahlen. Allerdings wenn du jetzt im Sommer umziehst weiß ich nicht ob du noch bis Ende des Jahres den Abschlag in F zahlen musst, dafür solltest du mal direkt bei deinem zuständigen FA in F nachfragen.


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Steuern / Re: Steuer
« am: 02. Januar 2011, 14:22:09 »
Ich hatte da das gleiche Problem.

Durch die Grenzgängerbescheinigung wird der Arbeitgeber in der Regel rückwirkend zum 01.01. des Jahres von der direkten Abfuhr der Lohnsteuer befreit, d.h. event. schon abgeführte Lohnsteuer z.Bsp wenn man eben wie bei dir im Laufe des Jahres ins Ausland verzieht wird erstattet.

D.h. aber nicht das dann komplett in F versteuert werden muss. Grundsätzlich ist es so das mann alle Einnahmen bis zum Tag des Umzuges in DE veranlagen muss und ab dem Tag des Umzuges dann alle Einnahmen in F.

Heisst so oder so im Jahr des Umzuges 2 Steuererklärungen. Ich hab das auch so angenommen und alles in F veranlagt, dann kam ein schönes Schreiben vom dt. FA mit der bitte um Steuererklärung.

Die nette Dame im  FA erklärte mir das halt so wie oben beschrieben und das die Grenzgängerbescheinigung erstmal mehr oder weniger Performa gilt und man frundsätzlich der Gefahr ausgesetzt ist der doppelten Besteuerung. Erst mit der Abgabe der Steuererklärung in DE wird dann geprüft ob die Vorraussetzungen erfüllt sind für den Status des Grenzgängers. Allerdings sollte das kein Problem sein da ein normaler Bürger sich ja von vornerein informiert und prüft ob die Vorraussetzungen erfüllt sind.

Meines erachtens wird das so gehandhabt mit der Erstattung um den FAs Verwaltung zu ersparen. Somit ist der Arbeitnehmer hier gefordert seiner Einnahmen zu veranlagen. Durch die Erstattung ist man eben auch dazu verpflichtet einer Steuererklärung in DE abzugeben für den Zeitraum wo man noch in DE gewohnt hat, was ja normalerweise nicht notwendig ist wenn man nur Einahmen aus dem Angestelltenverhältnis hat weil das vom Arbeitgeber direkt abgeführt wird.

Leider steht diese Sonderregelung nicht im WIKI. Sollte man vielleicht mal mit Aufnehmen. Allerdings weiß ich nicht ob das andere FAs anders handhaben oder ob das mittlerweile gesetzlich so geregelt ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten.

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Technik / Probleme mit LiveBox
« am: 02. Januar 2011, 13:09:14 »
Hallo Leute,

ich hab ein Problem mit meiner Livebox und wollte euch mal fragen ob jemand von euch der ebenfalls beim Anbieter Orange ist/war event. das Problem kennt.

Also ich habe keinen richtigen Zugriff mehr auf die Livebox seit einigen Monaten. Ich komme zwar auf den Anmeldebildschirm wo ich mein Passwort eingeben muss aber nach erfolgreicher Anmeldung kann ich nichts auswählen. Ich hab halt nach wie vor diese Übersicht (Accueil) mit allen Infos. Den Bereich ''Préférences'' kann ich nicht anwählen.

Desweiteren schaltet sich mein Internet hin und wieder ab. Es klickt einmal in der Livebox und meine Verbindung ist weg dann klickt es wieder und die Verbindung ist wieder da. Das passiert manchmal 5 x hinterneinander  :anixwissen:

Hab schon überlegt ob ich mich da direkt an Orange wende mit Bitte um Austausch da auch einige Kollegen von mir schon ähnliche Probleme hatten aber wollt erstmal so nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

Wäre nett wenn jemand von euch da schon Erfahrungen hat.

Gruß Chris

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Steuern / Taxe d'habitation
« am: 09. November 2010, 23:04:13 »
Hallo Leute,

ich habe mal eine generelle Frage wie der Ablauf ist bezüglich der Wohnsteuer.

Ich wohne seit März 2009 in Frankreich, d.h. keine Steuer für 2009 zu zahlen da nach dem 01.01.2009 eingezogen lt. meiner Kenntnis
Sozusagen wäre ich dieses Jahr das erste mal dran die Wohnsteuer zu zahlen.

Folgendes Problem ich benötige mal eine kurze Erläuterung wie das läuft und eine Adresse wo man es nachlesen kann.

Bis heute habe ich keinen Bescheid bekommen für 2010 zur Zahlung. Habe mich diesbezüglich mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt. Dieser meinte ich wäre gemeldet und müsste die Steuer auch bezahlen. Allerdings macht der Vermieter das.
Ebenso meinte er das ich auch die Steuer für 2009 hätte zahlen müssen. Jetzt bin ich ein wenig überfragt.

Gibt es da event. auch andere Regelungen?

Danke für eure Unterstützung

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Hallo Leutz,

ich bin vergangenes Jahr zum 01.03.2009 nach FR gezogen. Mein Arbeitgeber wurde zum 01.01.2009 rückwirkend befreit die Steuer direkt abzuführen. Jetzt muß ich noch meine Einkünfte für Januar/Februar in DE erklären um dafür dann die Steuer in DE abzuführen. Normalerweise dachte ich das ich dann halt nur im Formular alles angeben muß bis einschließlich Februar jedoch nach einem Telefonat mit meinem zuständigen FA wurde mir mitgeteilt das ich auch die Bezüge für den Zeitraum wo ich schon in FR gewohnt habe angeben muß, jedoch in einer anderen Zeile auf dem Formular da diese irgendwie herangezogen werde zwecks Bemessungsgrundlage oder so.

War jemand von euch in der gleichen Situation wie ich und hat die Steuererklärung schon gemacht in DE für den verbliebenen Zeitraum vor dem Umzug?

Wäre nett wenn mir da jemand Hilfestellung geben könnte.

Habe meine Erklärungen immer mit dem WiSo Programm gemacht doch dort gibt es ja nur die Grenzgängerfunktion wenn man den Hauptwohnsitz in DE hat und ins Ausland zum Arbeiten geht.

Wäre dankbar für einige Tips wie ich das Elsterformular für die Einkommenssteuererklärung 2009 richtig ausfülle.

Gruß Chris

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 24. Mai 2010, 20:12:00 »
Hallo,

der Kilometerrechner für die Fahrtkosten:
impots.gouv.fr  → particuliers → calculez votre impôt ..  frais réels.

Die 10% zieht das Finanzamt ab. Tatsächliche Kosten ( frais réels ) sind die Alternative.

Schön, dass sich die anderen Sachen geklärt haben.

Grüße

Danke für den Linkverweis. Also bei mir sind die ''frais réels'' weitaus höher als die Pauschale von 10%.

Eine Frage habe ich zu der Spalte ''1AK'' auf der Declaration (2042) wo ich den Betrag eintragen muß. Es steht dort in Klammern das man auf einer gesonderten Seite die Details mitteilen soll (liste détaillée sur papier libre) Welche Details der Berechnung muß ich da aufführen?

Danke für einen kurzen Hinweis

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