Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Waylon57

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Anscheinend sind die Voraussetzungen wieder verschärft worden.

http://www.developpement-durable.gouv.fr/Le-bonus-ecologique-c-est-facile.html


Zitat
- Véhicules hybrides électriques : abaissement du plafond de 135 à 110 grammes de CO2/km pour l'éligibilité au bonus de 2 000 euros.

Das mit den 2000€ sollte also passen.

617
Behörden / Re: zuständiges Finanzamt für Seltz ?
« am: 22. Januar 2011, 07:32:36 »
[...]
, achte darauf, den entwerteten deutschen KfZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II mitzubekommen. Kopiere Dir das unbedingt mehrfach (brauchst Du z. Bsp. wenn Du eine grüne Umweltplakette für D haben willst)
[...]

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das man in D die grüne Umweltplakette auch ohne Kopie einer deutschen Zulassung bekommt. Da wir unser Auto in F gekauft haben, konnten wir dem TÜV logischerweise auch nur die "carte grise" vorlegen, die Umweltplakette gab´s trotzdem.

Grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht, das es von Vorteil ist sich die Zulassung und den Brief zu kopieren, da dort wichtige Angaben zum Fahrzeug eingetragen sind, die es in der F Zulassung leider nicht gibt.

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Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 29. November 2010, 17:15:19 »
Ok, danke Kembser.

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Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 29. November 2010, 15:51:49 »
Hallo Kembser,

danke für die Infos, teilweise waren mir die von dir geschilderten Sachen schon bekannt.

Jetzt hätte ich noch ´ne Frage, mein Arbeitgeber bzw. dessen Hauptsitz ist in Köln, dort ist auch das Betriebsstättenfinanzamt. Muß ich mich also an die Kindergeldkasse in Köln wenden?

Die Familienkasse in Saarbrücken hat ja nur bis 12:30 Uhr geöffnet, sodaß ich gerade mal diese 0180-Nummer angerufen habe. Die Damen wollte mir zuerst weiß machen das ich gar keinen Anspruch auf Kindergeld aus D habe, nach nochmaliger Erklärung meinerseits hat sie mir dann auch nicht wirklich helfen können, und mich an die Familienkasse in Offenburg  verwiesen, diese sei für mich zuständig.

Wie befürchtet wird das mal wieder keine einfache Angelegenheit, wahrscheinlich werde ich mal selbst in SB vorsprechen müßen.

Gruß Waylon57   

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Behörden / Re: Heiraten in Frankreich
« am: 28. November 2010, 19:48:54 »
[...]
@ Waylon57 hat es sich in F auch in die Länge gezogen oder ist die frz. Bürokratie, wenn's ums Heiraten geht nicht gar so arg wie die dt.?

Wir haben uns schon frühzeitig um alles gekümmert, von daher fand ich das ganze jetzt nicht so streßig bzw. ist mir auch das bürokratische nicht so schlimm vorgekommen.


@Bréhat
Was soll denn das heißen Spätverlobter. Verlobt waren wir gar nicht.  ;)


@all
Freunde von uns haben in diesem Jahr ebenfalls in F geheiratet, sie Französin, er Deutscher. Und da unser Bekannter der französischen Sprache kaum mächtig ist, da zuhause eigentlich nur deutsch gesprochen wird, mußte er zur Hochzeit ´nen vereidigten Dolmetscher mitbringen, und der hat ´nen Haufen Kohle gekostet. Was sagt uns das, erst fleißg französisch lernen und dann heiraten. ;)

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Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 28. November 2010, 19:34:58 »
[...]
Du könntest allerdings das Kindergeld in D über Dich beantragen. Für's 1. u. 2. gibt's je 184,-€, für's 3. 190,-€ und ab dem 4. 215,-€.
[...]

Ich habe den Herrschaften bei der CAF in Forbach damals gesagt, das ich, da das Kindergeld in F ja einkommensabhängig ist, das Kindergeld doch gleich in Deutschland beantragen wolle, um dann nicht diesen ganzen Schriftkram in F und dann später nochmal in D zu machen. Der Mitarbeiter der CAF meinte allerdings, nach einer Prüfung unserer Einkommensverhältnisse, das wir Kindergeldanspruch in F hätten und da meine Frau als Französin natürlich auch in F arbeitet das Kindergeld prioritär erst mal aus F bekommen würden.

Das ich mir die Differenz aus Deutschland holen kann ist mir klar, habe ich bisher aber noch nicht gemacht. Geht sowas auch rückwirkend? Wo muß ich das eigentlich beantragen? Bei der Kindergeldkasse? Welche wäre das dann? Vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen Fall und kann helfen.

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Behörden / Re: Heiraten in Frankreich
« am: 25. November 2010, 19:26:24 »
Hallo Bréhat,

ich hab´s 2006 getan.  ;)

Ich kann mich auf jeden Fall noch an das Ehefähigkeitszeugnis und die internationale Geburtsurkunde erinnern. Zum Arzt mußten wir auch noch, dort wurde die sogenante "visite médicale prénuptial" durchgeführt. Ich meine aber, das dir die Herrschaften auf deiner "mairie" auch sagen können was sonst noch benötigt wird.

Alternativ noch die Infos von der deutschen Botschaft in Paris:
http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Familien-Erbrecht/Familienrecht.html

Gruß Waylon57

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Rund um's Kind / Re: Kindergartenplatz Rastatt + Umgebung
« am: 22. November 2010, 19:27:55 »
Habt ihr euch schonmal Gedanken gemacht eure Tochter nach Frankreich in den Kindergarten zu schicken?

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Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 22. November 2010, 19:20:00 »
Jein, wenn die Mutter selbst nicht in D arbeitet, aber verheiratet ist und der Ehemann dann in D arbeitet, müsste das Kindergeld in D über den Ehemann laufen (evtl. bezugsberechtigte Person vor Umzug von D nach F wechseln), dann bekommt man auch weiterhin das Kindergeld von D.

Arbeitet keiner in D, gibt's wirklich nur Kindergeld aus F und das ist mittlerweile gegenüber dem Kindergeld aus D echt wenig. Für ein Kind dürften das unter 70 € sein.

Ich frag mich wie du "auf unter 70€" kommst. Meine Frau ist Französin und arbeitet in F, wir bekommen für unsere Tochter 177€ Kindergeld aus F.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Verwarngeldangebot
« am: 21. November 2010, 15:13:59 »
Wenn zweifelsfrei ist das du zu schnell unterwegs warst, würde ich den Betrag überweisen. Denn wie schon g2122 geschrieben hat, kann die deutsche Behörde die 70€-Grenze ganz schnell erreichen, und dann mußt du so oder so löhnen.

Auf der anderen Seite fände ich es auch mal spannend zu sehen was passiert wenn du nicht zahlst. Dein Fall hätte dann Modellcharakter für alle anderen User hier im Forum und du könntest dich als Held fühlen.  :lach:

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Um das zu verhindern muß man sich natürlich an die Verkehrsregeln halten, dies fällt mir , als Vielfahrer der auf seinen Führerschein angewiesen ist, nicht wirklich schwer. Zumal auf den 300 m über die Grenze kaum was passieren kann.  :zwinkern:

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoanmeldung
« am: 09. November 2010, 21:35:22 »
Hallo laura,

1. Hier mal ein Link der dir hoffentlich weiter hilft: http://www.moselle.gouv.fr/index.php?headingid=552

2. Die Versicherung mußt du natürlich vorher abschließen, das haben wir, bevor wir unseren Neuwagen beim Händler abgeholt haben, auch so gemacht.

3. Die Nummernschilder kannst du dran lassen.

Gruß Waylon57

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Umtauschen muß man den deutschen Führerschein mit Sicherheit nicht.

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Wohnen / Re: Mülltonne nicht geleert!
« am: 30. Oktober 2010, 19:30:05 »
Hört, hört, Müllverwiegung und nur eine bestimmte Anzahl von Leerungen, ich hätte nicht gedacht das es hier auch mal soweit sein wird. =D
Ich hab´ immer gedacht das sich der "gemeine" Franzose in Sachen Müllvermeidung und Mülltrennung wenig Gedanken macht.

Wo seid ihr her, Ralph und g2122, wenn ich fragen darf? Bei uns hier habe ich nämlich von solchen Plänen noch nichts gehört.

Jenseits der Grenze im Saarland, werden im nächsten Jahr im Grundpreis nur noch 10 Leerungen enthalten sein, alle zusätzliche Leerungen müßen dann extra bezahlt werden. Der Preis im Vergleich zu 2010 sinkt aber.

630
[...]
Wo wohnt Ihr denn momentan, in Sarreguemines?
[...]
Wir wohnen nicht in Sarreguemines, sondern in Petite Rosselle. Meine Frau arbeitet allerdings in Sarreguemines.

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