Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Waylon57

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Steuern / Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
« am: 01. Mai 2012, 16:18:13 »
[...]
pro Arbeitstag 4,35 Euro für Essen noch dazurechnen .

Für 2011 sogar 4,40 €/d.  ;)

527
@waylon57

Wo genau gibts du das in der Steuererklärung an?
Bei mir wird es vom dt. Arbeitgeber genauso berechnet
Gruß
Soleil

Ich rechne den Sachbezug einfach zum meinem Gehalt hinzu.



528
Wenn mir der hiesige Bürgermeister der beim Finanzamt arbeitet sagt, das ich das so machen kann, dann denke ich das ich mich darauf verlassen kann.

Ansonsten hätte ich Pech gehabt und müßte, wenns hart auf hart kommt, auch von meinem deutschen Arbeitgeber Geld zurückfordern. Den dort wird mir als Sachbezug nicht nur die 1% sondern auch die Entfernung zum Arbeitsort berechnet. Wobei ich den kompletten Sachbezug ja in der Steuererklärung angebe.

Ein Kennzeichen habe ich, auch in Zeiten in denen ich noch ein Fahrzeug mit französischer Zulassung hatte, noch nie angegeben.

Wie lange sind noch mal die Verjährungszeiten für Steuerangelegenheiten in Frankreich.  :nixwieweg:

529
Mir gehts mit meinem deutschen Firmenwagen genauso. Ich gebe deshalb bei der Steueerklärung deshalb auch den kompletten geldwerten Vorteil an. In den letzten fünf Jahren hat sich darüber noch niemand bechwert.

530
ich wär ja dafür, noch ganz andere Sachen vorsätzlich mitführen zu müssen - nen Regenschirm, nen Müllbeutel, ne Schneeschippe, nen Defibrillator, Stützstrümpfe, frische Unterwäsche, Toilettenpapier, Wackeldackel, Bunsenbrenner...

Gut das ich ´nen doppelten Boden im Kofferraum habe, dort kann dann der ganze Mist inkl. dem Alkotest untergebracht werden.  =D

Herrlich was sich manche Politiker für einen Mist einfallen lassen.


531
Zum Thema Amis:

Zitat
Für neue Fahrzeuge werden aus Sicherheitsgründen deutsche Kennzeichen herausgegeben, die Fahrzeuge werden dabei jedoch nicht den deutschen HU- und AU-Untersuchungen unterzogen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_der_US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland


Ob das in Frankreich möglich ist oder nicht, persönlich würde ich das bleiben lassen.

532
Arbeiten / Re: Leben in Deutschland - Arbeiten in Frankreich
« am: 21. Februar 2012, 18:38:06 »
[...]
Mir wurde z.B. zur Krankenversicherung gesagt, dass ich keine Auslandsversicherung bräuchte. Ich könne ganz normal zu jedem Arzt in meinem deutschen Wohnort gehen.
[...]

Der deutsche Arzt wir mit Sicherheit seine Bedenken gegen die französische Versichertenkarte haben, evt. nimmt er sie auch gar nicht an, denn der Arzt muß dann schauen das er das Geld von der CPAM bekommt und das ist wohl nicht so einfach.

Der deutsche Kinderarzt hat die französische Versichertenkarte unserer Tochter, genau aus diesen Gründen nicht genommen.



533
Wieso sagt die CPAM das du keinen Anspruch mehr auf deutsche Familienversicherung mehr hast? Das ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.

Zu meinen Studienzeiten war ich über meinen in Deutschland lebenden Vater familienversichert und das hat wunderbar funktioniert. Es kann natürlich sein das sich seit 2008 was geändert hat.

Ansonsten solltest du halt nochmal bei der BKK bzw. in Forbach bei der CPAM vorbeischauen und denen mal richtig Dampf machen.    


534
@Toyotafan

Hier im speziellen was zu den breiten der Behelfsfahrstreifen:
http://www.stvzo.de/seminare/rsa/RSA_TeilD.htm#2.3

Die Seite nutze ich im übrigen auch beruflich.


@la grande Dame

Da wir eigentlich immer versuchen mit unseren Auftraggebern klar zu kommen, werden wir wahrscheinlich nicht das Vergnügen haben mal miteinander zu streiten. Wobei ich das dann auch nicht selber machen würde, sondern unsere Rechtsabteilung.  ;)

535
[...]
Wie üblich bestraft man die Autofahrer für die Planungs- oder Durchführungsfehler der Strassenbauer bzw zuständigen Behörde mit Bussgeldern.

Da ich vom Fach bin kann ich das nicht so stehen lassen.

Die ausführende Firma macht mit Sicherheit keinen Fehler in der Ausführung. Eine Verkehrssicherung wird auf Grundlage von freigegebenen Verkehrszeichenplänen aufgebaut und auch das erst, wenn eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erteilt worden ist. Planung und Freigabe obliegt den Straßenbauämtern und nicht der ausführenden Firma.


Ansonsten bezweifele ich es sehr stark das man auf saarländischen Autobahnen diesbezüglich Probleme bekommen wird, wenn man dann mal mit ´nem 2,08 m breiten Auto in der Baustelle überholt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren und hätte dann halt Pech gehabt.





 

536
Behörden / Re: dt. Personalausweis
« am: 09. Februar 2012, 19:56:11 »
Schon immer..  Von mir hat man das vor 9 Jahren verlangt und letztes Jahr stand es noch immer im Merkblatt

Ich glaube du verwechselst da was. Warum sollte man für einen Reisepass ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen?

Im Merkblatt steht auch nichts:
http://www.strassburg.diplo.de/contentblob/868564/Daten/1801065/DownloadD_Merkblatt_ausst_Pass.pdf

537
Behörden / Re: dt. Personalausweis
« am: 09. Februar 2012, 18:51:31 »
Und wenn du den Reisepass beantragen willst, kostet der dich mittlerweile mit Führungszeugnis mal eben knapp 100€.

Dann doch lieber einmal nach Deutschland wandern und den Perso beantragen. Wenn man nicht grad in die USA fliegen will reicht der normale Perso ja aus ;)

Braucht man jetzt für den Reisepass auch ein Führungszeugnis? Im Jahr 2010 wollte das niemand von mir haben.

538
Rund um's Kind / Re: Kindergeld, Elterngeld für's 2. Kind?!
« am: 09. Februar 2012, 18:45:36 »
@chevymichel

Was erwartest du denn von solchen Behörden, dort laufen die Mühlen halt wesentlich langsamer.  ;)

Also unser Anträge auf Kindergeld sowohl in F als auch in D haben höchstens 2 Monate gedauert. Man muß halt regelmäßig bei denen nachhaken, dann funktioniert das auch.

Und das die Familienkasse in D die Zahlung von Kindergeld verweigert, wenn man was aus F bekommt ist doch normal, wobei es hier auf jeden Fall den Differenzbetrag zwischen F und D gibt.


539
Sonstiges / Re: brennholz kaufen
« am: 05. Februar 2012, 17:42:04 »
Wie wäre es denn mit Brennholz vom SaarForst?
http://www.saarforst.de/content/view/433/175/

Großrosseln ist ja auch nicht so weit weg von Alsting.

540
Arbeiten / Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« am: 03. Februar 2012, 16:48:00 »
Da ich das Prozedere sowohl in F als auch in D durchlaufen habe, möchte ich hier mal die Links aktualisieren.

Deutschland:

Antrag zur eines Führungszeugnis inkl. Merkblatt:
http://www.paris.diplo.de/contentblob/1703734/Daten/1059875/download_fuehrungszeugnis.pdf

Es wird der Antrag, eine Bearbeitungsgebühr von 13€ sowie eine beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses benötigt. Bei der hiesigen Mairie mußte ich einiges an Überzeugungskraft aufwenden, damit ich die "copie conforme" bekomme, da man dazu eingentlich einen Nachweis der Stelle braucht, für die das Führungszeugnis benötigt wird.


Frankreich:

https://www.cjn.justice.gouv.fr/cjn/b3/eje20

Hierbei werden unter "Commencer la procédure" die persönlichen Daten eingetragen und man bekommt eine E-Mail. An diese E-Mail muß man den gescannten Ausweis oder Reispass anhängen und formlos an die Adresse zurückschicken, das ganze wird einem dann per Post zugestellt.

Alternativ kann man diesen Antrag auch auf der Mairie bekommen und dann das ganze auf dem Postweg erledigen.

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