Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Waylon57

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Behörden / Re: Pass oder Perso
« am: 03. Januar 2013, 14:52:04 »
Einen Kinderausweis gibt es schon seit 2006 nicht mehr, auch ist es nicht mehr möglich die Kinder in den Reisepass der Eltern einzutragen.

Unsere Tochter hat 2010, mit sechs oder sieben Monaten, ihren Kinderreisepass bekommen.

Von daher wirst du, wie bereits geschrieben, wohl nicht um einen Besuch in Straßburg herumkommen.

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Versicherungen / Re: Risikolebensversicherung
« am: 02. Januar 2013, 14:47:36 »
Meine Schwägerin arbeitet bei Cosmos in SB und sagt mir, dass mit mit ´nem französischen Wohnsitz niemand versichert werden kann.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerscheinentzug
« am: 21. Dezember 2012, 17:05:07 »
Wenn du ´nen deutschen Führerschein hast, dann wird der auch nicht als französischer gesehen. Wie soll das auch gehen?

Ich bin zur Zeit auch vier Wochen ohne Lappen. Sowohl die Sachbearbeiterin in IGB als auch mein Anwalt konntn mir nicht 100% sagen, ob ich ohne deutsche fahrerlaubnis in Frankreich fahren kann. Würe mir persönlich zwar nicht viel bringen, aber es wäre trotzdem interessant zu wissen.


@Toyotafan:
Meints du wirklich das es möglich ist diese Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis zu fahren?
Auf meinem Bescheid steht, dass ich auch kein Mofa fahren darf. Diese fahrzeuge sind doch quasi Mofas mit Gehäuse.


499
Wie kommst du darauf, dass du deine Tochter für das nächste Jahr bereits in diesem Jahr hättest anmelden müssen? Dies sollte auch im nächsten Jahr noch problemlos funktionieren. Viele kleinere Maternelle sind um jedes Kind froh das kommt.

Mit der Tochter einer Freundin wurde zuhause nur Deutsch gesprochen, obwohl die Mutter beide Nationalitäten hat und die Familie auch in Frankreich wohnt. Die Kleine geht jetzt auch zur Maternelle und hat dort keinerlei Probleme. Kleine Kinder lernen sehr schnell, von daher solltest du dir nicht unbedingt zu viele Gedanken machen.

Wir schicken unsere dreijährige Tochter, die auch zweisprachig aufwächst, nach der Maternelle auf die efsd in Saarbrücken. Das ist zwar eine private Schule, aber das ist es uns wert.

Hier mal der Link:
http://www.efsd.de/

500
LOL, danke Toyo für den Hinweis. Unter normalen Umständen lege ich etwa 1.500 km in der Woche zurück, von daher fällt deine Idee auch weg.

Wirklich rührend wie man sich hier um mich kümmert.  :laugh:

Vier Wochen ohne jeden Streß zuhause zu verbringen ist auch mal was schönes.  ;)

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Sonstiges / Re: Lettershop Hanweiler Preise
« am: 21. November 2012, 19:30:39 »
Das Thema Packstation gab´s hier schonmal:

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/sonstiges/packstation-t3430.0.html


Ich lasse mir meinen Kram immer auf meinen Namen an die Adresse meiner Muttrer schicken. Funktioniert einwandfrei und kostet auch keinen Aufpreis.  :laugh:

502
Wenn du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, kannst du gegen den "Führerscheinentzug" angehen. Du bekommst eine höhere Geldstrafe und noch zusätzliche Punkte.

Der Einspruch hat bereits dazu geführt das die Frist zur Abgabe der Führerscheins unterbrochen wurde. Die 600€ wären zwar machbar aber zeimlich happig, so entspanne ich halt mal vier Wochen zuhause.  ;)

Bzgl. des Punktes frage ich mich sowieso, was der mich jucken sollte. Hat da jemand ´ne Idee?

503
Also der Anwalt hat das gesagt was Ralph bzw. ich schon richtig erkannt haben. Das Fahrverbot gilt nur für Deutschland, aber ohne Führerschein könnte es bei einer Kontrolle problematisch werden.


wenn du deinen FS momentan noch hast kannst du ihn ja noch umschreiben

Wenn ich das machen würde, hätte das auch keinen Nutzen. Ist halt blöd wenn man täglich nur unter einem Kilometer in Frankreich zurücklegen muss.

Ansonsten werde ich meinen Weihnachtsurlaub halt ein wenig verlängern.  :laugh:

504
@banjo
Ob du mir das glaubst oder nicht ist mir relativ egal. Ich gebe nur das wieder was mir der Beamte damals gesagt hat.


Ich werde diesbezüglich mal morgen meinen Anwalt kontaktieren und dann hier nochmals Bescheid geben.

505
[...]
Die Frage, ob Du in F ohne FS fahren kannst, ist nicht ernst gemeint, oder?
Wenn Du ohne FS fährst , dann fährst Du in diesem Moment auch ohne Versicherungsschutz. Was, wenn Du ein Kind anfährst?
Mann mann mann...


Warum soll diese Frage nicht ernst gemeint sein? Die Beamten vom Videowagen haben mir da aber was anderes erzählt. Die sagten mir das ich trotzdem in Frankreich fahren kann.

Verliert man also auch den Versicherungsschutz, wenn man z.B. den Führerschein zu Hause vergißt? Ist mir persönlich schon öfters passiert.

506
Guten Tag,

da mir wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in D mit dem in Deutschland zugelassenem Firmenwagen der deutsche Führerschein entzogen wird, hätte ich diesbezüglich mal einige Fragen:

Wie hätte sich die Sache verhalten, wenn ich einen französischen Führschein hätte? Einen französischen Führerschein kann die deutsche Behörde doch nicht einziehen, oder sehe ich das falsch? Wird da in Frankreich Amtshilfe geleistet? Das Fahrverbot gilt ja eigentlich nur in dem Land in dem die Geschwindigkeitsüberschreitung etc. begangen worden ist, also könnte ich mit ´nem französischen Führerschein zumindest in Frankreich fahren. Wie verhält es sich wenn ich ohne Führerschein in Frankreich von der Polizei angehalten werde?

Ich weiß das sind einige recht spezielle Fragen, vielleicht weiß aber der ein oder andere hier Bescheid.

Gruß Waylon57 

507
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 18. November 2012, 10:39:34 »
Diese Freistellungsbescheinigung habe ich vom D Finanzamt nicht bekommen.
Ich glaube das Finanzamt macht das direkt Online mit meinem Arbeitgeber (schätze so 1.000 Grenzgänger).
Ich werde mal in der PA nächste Woche nachfragen, wie das bei uns läuft.
Ob ich von denen Input bekomme, wenn ich den Wisch wieder bringen muss.

Grüße

Die Freistellungsbescheinigung bekommt auch nur dein Arbeitgeber, von daher solltest du dich nicht wundern, dass dir der Wisch nicht vorliegt.  ;)

In Unternehmen wo viele Grenzgänger arbeiten, könnte ich mir schon vorstellen, dass dort in der Personalabteilung bekannt ist wie mit diesem Thema umzugehen ist und die Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wenn die Freistellungsbescheinigung abläuft.

Das das in meinem Unternehmen nicht der Fall ist, hat man mir eine Kopie der Freistellungsbescheinigung geschickt und ich kümmere mich selbst um die Verlängerung.

508
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 17. November 2012, 09:09:52 »
Hi,
wo steht auf der Grenzgängerbescheinigung denn das Gültigkeitsdatum?
Ich konnte noch nix finden.

Grüße

Das Datum steht nicht auf der Grenzgängerbescheinigung, sondern auf der Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt. 

509
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 15. November 2012, 20:35:56 »
Kann es vielleicht sein, das das die verschiedenen Finanzämter unterschiedlich handhaben?
Ich weiß auch von Fällen, wo das deutsche Finanzamt die Freistellungsbescheinigung bis auf Widerruf oder Veränderung der Voraussetzungen ausgestellt hat.

So steht´s bei mir:

Zitat
Diese Bescheinigung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren. Sie gilt ab dem 01.01.2012, solange der/die oben beschriebene Arbeitnehmer Grenzgägner im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist, jedoch längstens bis zum 31.12.2012.

Ausgestellt vom Finanzamt Köln-Altstadt.

510
Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 15. November 2012, 20:22:15 »
Das mit den drei Jahren kommt schon hin, meine Freistellungsbescheinigung gilt noch bis 31.12.2014 und ist ab 01.01.2012 gültig.

Ich kümmere mich immer selbst darum, da ich ja auch eine Kopie der Freistellungsbescheinigung habe.

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