Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Waylon57

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Wohnen / Re: Türen / Fenster / Rollläden
« am: 01. Oktober 2014, 07:24:02 »
Danke für die Info.

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Wohnen / Türen / Fenster / Rollläden
« am: 28. September 2014, 10:47:50 »
Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand 'nen Tipp für mich welche Firma aus SB oder SLS auch hier in Frankreich Türen und Rollläden liefern und montieren kann. Es können natürlich auch Firmen aus dem Raum Forbach / Sarreguemines genannt werden.

Es ist mir immer lieber 'nen Firma zu holen, die der ein oder andere kennt, als komplett im Trüben zu fischen.

Danke für Eure Antworten.

Gruß und einen sonnigen Sonntag wünscht
Waylon57

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Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 22. August 2014, 14:11:20 »
Mir hat eine Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Paris geschrieben, dass es bei verheirateten Paaren nicht nötig ist die Geburt beurkunden zu lassen, da damit Kosten von 80€ einhergehen. Wir haben dann für unsere Tochter nur eine Namenserklärung gemacht und dies am Zuge der Passbeantragung.

In diesem Merkblatt werden auch die 80€ genannt, wobei hier nur von "je nach Fall" die rede ist:
http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3921324/Daten/3334884/03geburtsanzeigenichtverhelterndatei.pdf


Hat dein Kollege den Nachwuchs in Deutschland oder Frankreich bekommen? Wie nämlich ein deutsches Standesamt so ohne weiteres eine Geburt in Frankreich beurkunden will ist mir persönlich eher schleierhaft. 


Ein deutsche Geburtsurkunde habe wir für unsere Tochter nicht und werden wir für unseren Sohn auch nicht brauchen. Die internationale Geburtsurkunde aus Frankreich, welch wie du bereits geschrieben hast kostenlos ist, und der deutsche Pass sind für uns eigentlich ausreichen.


Ansonsten wünsche ich dir alles Gute für die anstehende Geburt.  :)   

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Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 20. August 2014, 21:26:43 »
Von der französischen Staatsangehörigkeit habe ich auch nicht gesprochen, denn Alice ging es ja im Speziellen um die deutsche Staatsangehörigkeit. Das man durch Geburt in Frankreich auch die französische Staatsangehörigkeit bekommt ist doch wohl klar.  ;)

Das die Geburtsurkunde nur 10€ kostet ist auch klar, jedoch kostet die Beurkundung beim Standesamt I nochmals die bereits erwähnten 80€. Das Geld kann man sich aber sparen wenn man verheiratet ist und stattdessen nur eine Namenserklärung abgeben.

Ich stelle hier keine Vermutungen auf, sondern spiele das ganze Prozedere inzwischen schon zum zweiten mal durch.  ;)

 

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Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 20. August 2014, 15:59:41 »
Wenn ein Elternteil Deutscher ist bekommt das Kind automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ihr könnt die Geburt beim Standesamt I in Berlin beurkunden lassen oder eine einfache Namenserklärung für das Kind im Generalkonsulat Straßburg machen. Da die Beurkundung der Geburt 80€ kostet und ihr ja auch verheiratet seid, bietet sich die Namenserklärung an.

Infos hierzu gibt es hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/familienrecht/00__familien-uebseite.html

Da ja auch ein Ausweis oder Reisepass für das Kind benötigt wird, bietet es sich an die Namenserklärung mit der Beantragung des Passes zu verbinden. Termine hierzu können auch Online gemacht werden. Die Namenserklärung muss innerhalb eines Jahres nach Gebuurt gemacht werden.

Weitere Infos zum Thema Ausweis gibt es hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/pass-personalausweis/00-pass-uebseite.html

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Hier stehen einige Voraussetzungen hierzu:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2826.xhtml

Falls es wirklich möglich sein sollte dies mit einem in Deutschland zugelassenen Auto zu tun, so kann ich dir nur davon abraten dazu einen deutschen Firmenwagen zu nutzen. In meinem Fall z.B. wäre das auch gar nicht möglich, da die Nutzungsvereinbarung mit der Firma nur den Partner als zusätzlichen Fahrer zulässt. Im Schadensfall wird mit Sicherheit auch die Versicherung zicken machen. 

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Steuern / Re: Arbeitnehmer-Sparzulage
« am: 15. August 2014, 22:20:30 »
Bei Schwäbisch-Hall geht das auf jeden Fall. Die haben sogar eine Zweigstelle in Frankreich und schicken die Unterlagen für's deutsche Finanzamt  per Post zu.

Fraglich ist nur, warum das bei 'ner Sparkasse nicht gehen soll.

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Das Thema ist und bleibt spannend.  ;)

Ob mir allerdings mein Arbeitgeber die Rechnung für das Fahrzeug zeigt ist eher zweifelhaft. Das zur Berechnung des Sachbezuges immer der Listenpreis herangezogen wird sollte doch wohl klar sein.

Ich fahre 60.000 km im Jahr, da ist es eher zweifelhaft, ob es günstiger kommt dafür ein eigenes Auto anzuschaffen.

Die Geschichte mit den 40 km und 60 km kann wird auch immer wieder angesprochen. Wenn man bedenkt, dass das Saarland komplett als Grenzgebiet gilt, dann kann man doch schnell auf die 60 km kommen. Ich hatte in den letzten Jahren öfters 66 km angegeben und es gibt wahrscheinlich wenige Grenzgänger die näher an der saarländischen Grenze wohnen als ich. :)




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1.330€ pro Monat ist ja auch nicht der Betrag welcher angesetzt werden muß, sondern wenn man es nach französischer Sichtweise macht nur 350€ pro Monat.

Ich schreibe es immer wieder wenn dieses Thema aufkommt:
Mir hat der ein Mitarbeiter des Finanzamtes gesagt, welcher inzwischen sogar Bürgermeister in unserem Städtchen ist, dass ich auch die von dir beschriebene erste Variante anwenden kann. In den letzten sechs Jahren hat sich bisher auch noch niemand über diese Vorgehensweise beschwert.

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Steuern / Re: Steuerprüfung
« am: 05. Juli 2014, 08:29:34 »
[...]
Anders sieht es bei der Privatnutzung des Firmen PKW aus.Da gelten halt wirklich die franz. Regeln, d.h., den deutschen geldwerten Vorteil aus der Gehaltsrechnung rausrechnen und  12% vom Rechnungsbetrag des Autos incl. MwSt./Jahr reinrechnen. Damit ist alles abgegolten. Weg zur Arbeit kann nicht geltend gemacht werden.
Da muß ich jetzt überlegen ob es nicht günstiger ist einen PKW privat zu kaufen und die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen und tagsüber für Dienstfahrten dem Betrieb zu vermieten.Andererseits müsste ich dann halt auch die Reparaturen und Spritkosten privat bezahlen und das alles TTC.
[...]

Im nachfolgenden Thread hier habe ich dieses Thema ja schon mal angesprochen:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/umsatzsteuer-firmenwagen-t5224.0.html

Für mich stellen sich jetzt einige Fragen:

- Muss der Sachbezug jetzt komplett aus der deutschen Gehaltsabrechnung entfernt werden? Es werden darauf ja auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
- Mir wird auch noch ein Umsatzsteuerbeitrag abgezogen. Ist das dann überhaupt noch in Ordnung?
 

431
Rund um's Kind / Re: Nachwuchs in Frankreich
« am: 23. Juni 2014, 05:28:12 »
Ich habe immer gedacht, dass die vierstellige Summe, die ich jeden Monat an Lohnsteuer spare, ein Steuervorteil wäre.

Eliott, vielleicht kannst du ja mal erklären warum dies nicht der Fall sein soll.

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Wohnen / Re: Hauskauf und Finanzierung
« am: 20. Juni 2014, 20:29:29 »
Die Volksbank Saarlouis finanziert schon seit längerem nichts mehr in Frankreich.

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Steuern / Re: frais réels
« am: 03. Mai 2014, 07:44:20 »
Steht im übrigen auch alles in der kleinen Broschüre die man mit der Steuererklärung mitgeschickt bekommt.

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Warum sollte den Softikuss dazu aufgefordert werden, den deutschen Führerschein in einen französischen umzuwandeln? Da es sich um einen Firmenwagen handelt, wissen die französischen Behörden doch gar nicht wer gefahren ist. Und soweit ich weiß muss bei der Zahlung auch nicht zwingend angegeben werden wer gefahren ist, es ist doch letztendlich denen auch völlig egal wer das Bußgeld zahlt.

Ich muss mal auf Holz klopfen, mir ist in den 13 Jahren in denen ich jetzt schon in Frankreich wohne sowas noch nicht passiert.

Auf Autobahnen handhabe ich es mit dem Tempomat so wie Ralph. Es ist allerdings so ziemlich quälend über leere Autobahnen mitten in der Nacht z.B. in die Bretagne zu fahren. 


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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 24. April 2014, 19:45:14 »
[...]
Reicht einfach nur kto Nr und blz ebenso Name der Bank und Kontoinhaber auf einem extra Zettel. Die restlichen Daten holt sich das Finanzamt dann, wenn es das für nötig hält.
[...]

So handhabe ich das auch.

Meine Schwiegereltern, die beide in Deutschland gearbeitet haben und dementsprechend auch deutsche Konten besitzen, haben diese noch in keiner ihrer bisherigen Steuererklärungen angegeben. Passiert ist bisher noch rein gar nichts.


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