Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Waylon57

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Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 31. Januar 2019, 17:37:39 »
Hallo
ich werde dieses Jahr mit meinen Vorauszahlungen über den Gesamtjahressteuerbetrag kommen.
Änderung der Einkommensverhältnisse, teilweise Rentenbezug.
Simulation nicht möglich, da Einkünfte dabei sind, die in einem anderen Staat bereits besteuert wurden.
Meine Frage:
Gibt es definitiv einen Einkommensteuerausgleich in 2020 und zuviel vorab entrichtete Steuer
(Prélèvement à la source) wird zurück erstattet?
Gruß
der Saarbrücker

Warum sollte es sowas nicht geben?
Der Franzose zahlt ja seine Abschläge auch nur anhand der Einkünfte 2017.


Ja, da hast du recht.

Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.


Also Netto Jahresbetrag ? oder Monatsbetrag ?

Du musst den Jahresbetrag eingeben.

242
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 30. Januar 2019, 20:56:17 »
Ja, da hast du recht.

Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.





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Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 30. Januar 2019, 19:30:19 »
[…]
Also auch ich habe es falsch eingetragen , und muss es nun in 1 AG machen . Habe das mal versucht aber da sind noch andere spalten zum Ausfüllen ..... ? hat da jemand Erfahrungen oder Tipps für mich .
was muss in das 1 AG rein ? Netto Jahresverdienst ?  Vielen Dank

Du hast doch schon einen Rückläufer deiner Steuererklärung für 2017 erhalten, oder?

Dann sollte ja dort irgendwo vermerkt sein, wie hoch die monatlichen Abschläge in diesem Jahr sein sollen.

Du musst dir jetzt überlegen, ob sich an deinen Einkünften was geändert hat und dann deinen monatlichen Abschlag online eintragen

244
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 22. Januar 2019, 05:11:43 »
@Ralph
Arbeitest du nicht in Deutschland? Ansonsten verstehe ich nicht warum man dir doppelt abbucht.

Die monatlich zu zahlenden Abschläge ergeben sich immer aus dem vorherigen Jahr, was nur in diesem Jahr nicht geht, da wir ja für 2018 keine Steuererklärung gemacht haben. Die Steuererklärung in diesem Jahr wird die Zahlen aus dem Jahre 2018 beinhalten.

Bei mir ist es eher umgekehrt, ich weiß, dass ich mehr Steuern zahlen muss und habe daher den Betrag den ich monatlich zahlen muss entsprechend erhöht. Ich hab' nämlich keine Lust, dass jetzt so Laufen zu lassen und dann im November und Dezember noch einen hohen Restbetrag nachzuzahlen.

245
Steuern / Prélèvement à la source
« am: 20. Januar 2019, 19:11:09 »
Hallo zusammen,

habt ihr die Tage mal auf euer Konto geschaut? Falls nein, solltet ihr das vielleicht mal tun.

Ich hatte auf jeden Fall Geld auf meinem Konto, über dessen Herkunft ich erstmal nichts wusste. Hab' ein bisschen gegoogelt und dann das hier gefunden.

https://www.economie.gouv.fr/particuliers/prelevement-source-credits-impot


Auf Grundlage der Steuererklärung für 2017 bekommt man jetzt also einen Abschlag von 60 % der damals angegebenen Zahlen als "Crédits d’impôt". Nach der Steuererklärung im Sommer kommt dann entweder der Rest, oder aber es wurde zu viel gezahlt und das Ganze wird dann wohl verrechnet. Das heißt dann aber auch, dass die Steuer die dann zu zahlen ist höher wird, da der "Crédits d’impôt" ja schon vorher ausgezahlt worden ist.

Daraus ergibt sich für mich also auch, dass im Sommer in der Steuererklärung die Zahlen von 2018 aufgeführt werden müssen. Was ja sowieso anders nicht geht, da für Franzosen das Gehalt ja bereits dem Finanzamt gemeldet wurde und dementsprechend schon in der Steuererklärung drin steht. Diese Zahlen können ja aber im Sommer 2019 noch gar nicht für das ganze Jahr 2019 vorliegen. 

Vielleicht sind diese Sachen für euch ja nichts neues und nur ich mache mir über das Thema so meine Gedanken, aber vielleicht geht es ja dem einen oder anderen ähnlich wie mir.  :zwinkern:

Euch 'nen schönen Abend
Gruß Waylon57 
 

 

246
Versicherungen / Re: Zahnzusatzversicherung
« am: 16. Januar 2019, 21:24:04 »
Ist seit Anfang des Jahres leider nicht mehr möglich.

Humm,
bitte konkret, was soll da nicht mehr gehen?
Dass eine mutuelle für Grenzgänger in Frankreich nicht mehr bezahlt?
Dass eine mutuelle für Grenzgänger in Deutschland nicht mehr bezahlt?
Oder schlicht und einfach, dass die private Aachen-Münchener nicht mehr bezahlt? Wenn in diesem Fall ja, sollte man genau so einfach als Grenzgänger die Finger von der Aachen-Münchener lassen.
Das gilt nach meinen Erfahrungen für fast alle deutschen Privatversicherungen.
Alternative Erfahrungen nehme ich gerne entgegen.

Die Zahnzusatzversicherung gibt es nicht mehr bei der im Link beworbenen Versicherung und weil das so ist, soll man sich gleich eine komplette private Krankenversicherung gönnen.

 :lach:

247
Steuern / Re: Steuerfreie Zuschläge aus DE
« am: 14. Januar 2019, 18:28:21 »
In Frankreich gibt es keine steuerfreien Zuschläge, von daher kannst du auch nichts abziehen.

Du kannst dir aber ja mal alternativ überlegen mit welcher Lohnsteuerbelastung du so in Deutschland zu rechnen hättest. Ich mach das auch öfters und alles ist gut.  :zwinkern:

248
Steuern / Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« am: 13. Januar 2019, 20:48:08 »
Hallo,

ich greife dieses Thema nochmals auf, da ich mir wegen der Quellenbesteuerung generell meine Gedanken zu diesem Thema gemacht habe und meinem Arbeitgeber auch ausführlich dargelegt habe. Wobei dieser keine große Lust hat hier irgendetwas richtig zu machen.

Derzeit ist es bei mir so, dass ich auf Basis vom Sachbezug nach deutschem Recht, davon nochmals 16 % an Umsatzsteuer vom meinem Netto Gehalt abgezogen bekomme.

Ich hab' meinem Arbeitgeber jetzt erklärt, dass alles über die 1% vom Listenpreis an Sachbezug falsch ist und ich auch keine Umsatzsteuer für den Firmenwagen in Deutschland zahlen muss.

Jetzt hat er zumindest nur noch die 1% an Sachbezug im Gehaltszettel drin stehen, was dann dazu führt, dass ich monatlich etwa 70€ netto weniger Umsatzsteuer zu zahlen habe. Wenn ich Gehaltsmäßig nicht bereits an den Bemessungsgrenzen für die Sozailversicherungsbeiträge angekommen wäre, dann würde sich auch hier nochmals einiges tun. Wir sprechen hier also übers Jahr gesehen über richtig Geld.

Meine Frage an die Dienstwagennutzer hier wäre jetzt, wie ich weiter mit dem Thema umgehen soll. Muss denn der Arbeitgeber für den Firmewagen auch Umsatzsteuer zahlen, oder ist das nur mein Problem? Kann mir jemand 'nen Steuerberater im Raum Saarland/Forbach/Sarreguemines empfehlen, der sich in deutsch-französischen Steuerrecht auskennt.

Einen angenehmen Abend wünscht Waylon57

249
Rund um's Kind / Re: Kinderprämie CAF/Elterngeld/Kindergeld
« am: 12. Januar 2019, 14:35:37 »
Falls ihr französische Partner haben solltet, die in Frankreich arbeiten, dann solltet ihr euch früher oder später auf Post der deutschen Krankenkasse einstellen. Wenn diese Konstellation vorliegt, kündigt euch die deutsche Krankenkasse die Versicherung und ihr könnt euer Kind ausschließlich in Frankreich versichern.

250
Steuern / Re: Muss ich 2019 Steuern zahlen?
« am: 04. Januar 2019, 19:34:45 »
Schau doch mal bitte auf dem Rückläufer deiner letzten Lohnsteuererklärung und dort auf der letzten Seite.

Bei mir steht dort ein Punkt, der nennt sich "les revenues sans organisme collecteur". In meinem Fall ist das der monatliche Abschlag, welcher aufgrund meines Einkommens 2018 nicht direkt mit dem Gehalt, sondern direkt von meinem Konto abgezogen wird.

Da die Steuern 2019 auf Grundlage des Einkommens 2018 berechnet werden und du auch die Jahre davor keine Steuern gezahlt hast, sollte das auch 2019 nicht anders sein. 

251
Die "numéreo de sécurité social" geht einher mit der Beantragung einer französischen Krankenversicherung bei der "caisse primaire d’assurance maladie (CPAM)". Wenn du dann eine entsprechende "Carte Vitale" hast, kennst du auch deine "numéreo de sécurité social", die steht dort nämlich drauf.

In Frankreich wird 2019 die Quellensteuer eingeführt, will heißen, dass die Lohnsteuer direkt mit dem Lohn abgeführt wird, dies wäre aber nur so der Fall, wenn du auch in Frankreich arbeiten würdest. So will das Finanzamt halt deine Bankverbindung haben, um auf Grundlage deines Verdienstes aus dem Jahre 2018 die monatlichen Abschläge ab Januar 2019 zu berechnen und einzuziehen.

Was mir jetzt bei deiner Situation nicht ganz klar ist, ist die Tatsache, dass wir ja eigentlich in diesem Jahr eine Steuererklärung für 2019 machen und nicht für 2018. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, kann mir aber vorstellen, dass du dann für 2018 gar keine Steuern zahlen musst.

Deine Freundin müsste halt die ganzen Sachen dann ebenfalls einreichen, da ihr ja jeweils eine eigene Steuererklärung machen müsst.

Das in Frankreich zu versteuernde Einkommen, entspricht dem deutschen Nettolohn, der ja ohnehin keine deutsche Lohnsteuer enthält. Du musst da auch keine Nachweise oder so mitschicken, rechne deine Zahlen aus und trage die in die entsprechenden Felder ein.


   

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Zur Info:

Alle Unterlagen aus Deutschland, dass heißt COC, Fahrzeugschein und Brief sowie den Quitus Fiscal aus Frankreich wollte niemand im Original haben. 

Die Kosten für die carte grise waren um 6€ günstiger als weiter vorn im Thread von mir ermittelt. Zusätzlich sind noch 30€ für die Dienstleistung angefallen und eigentlich 30€ für die Kennzeichen in der höherwertigeren Ausführung, wobei hier nur 20€ berechnet wurden.

Die carte grise wird uns jetzt als Einschreiben in der nächsten Woche zugestellt und wir haben vorläufig nochmals was provisorisches bekommen. 

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Hallo der Suchende,

dir auch ein gutes und unfallfreies neues Jahr.
Wir gehen das Teil später auch noch abholen.  :zwinkern:
Die ganze Angelegenheit hat ja letztendlich dann doch nicht so lange gedauert.


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Steuern / Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« am: 02. Dezember 2018, 14:48:00 »
Das Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, aber grundsätzlich kann man ja hier Themenbezogen weiter diskutieren.

Mir geht es hier im speziellen um das Schreiben vom BMF, welches Dieter weiter vorne hier gepostet hat.

Ich zahle schon seit jeher Umsatzsteuer für meinen Firmenwagen in Deutschland, obwohl diese ja gemäß vorgenanntem Schreiben ja eigentlich in Frankreich zu entrichten ist.

Hat hier irgendjemand einen Plan, ob in Frankreich überhaupt Umsatzsteuer für den Firmenwagen zu entrichten sind?

Bei mir läppert sich der Betrag seit 06/13 inzwischen schon auf fast 6.000 € und ich will versuchen mir das Geld von meinem Arbeitgeber zurückzuholen.   

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Hallo Der Suchende,

so klein ist die Welt, schön mal jemanden aus dem Forum hier getroffen zu haben. 

Ich werde hier berichten wann ich die Carte Grise bekomme, wird ja laut heutiger Aussage noch in diesem Jahr was werden.

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