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Nachrichten - Waylon57

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Steuern / Re: Oktober 2017 nach Frankreich gezogen Steuer 2018?
« am: 01. September 2019, 09:53:26 »
@Nase
Aufgrund deiner Schilderung habe ich dich lediglich darauf hingewiesen, wo du nach der "no d'acces en ligne" suchen musst und wo eher nicht. Ich hab' dir auch weder unterstellt das du doof bist, noch das du nicht lesen kannst. Wenn ich jemandem was unterstelle, dann vielleicht deinem Steuerberater eine gewisse Unfähigkeit.

Ich hab' auch immer nur die Steuererklärung im Papierformat gemacht und hab' es geschafft die jetzt mal online zu machen.

Hier wird nochmal erklärt wie das alles funktioniert:
https://www.impots.gouv.fr/portail/particulier/declarez-en-ligne

Ansonsten sind in den Steuererklärungen sehr wohl bereits persönliche Daten eingetragen.


@lilliputania
Woher hast du diese Info?
Wir hatten 2018 knapp 9.000€ mehr zu versteuern als 2017 und mussten auch darauf keine Steuern zahlen.

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Steuern / Re: Oktober 2017 nach Frankreich gezogen Steuer 2018?
« am: 28. August 2019, 21:21:53 »
Wenn du auf der "déclaration" suchen sollst, dann wirst du auf dem "avis d'impot" auch nichts finden.  :zwinkern:

Die "No d'accés en ligne" sollte auf der Steuererklärung immer oben, links in der Ecke direkt neben der Steuernummer stehen. Auf dem Steuerbescheid steht sie allerdings nicht drauf.

Sowas sollte auch ein Steuerberater wissen.  =D

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Steuern / Re: Wann kommt erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« am: 28. August 2019, 20:50:10 »
Dann solltet ihr euch mal informieren, warum das so ist.
Normalerweise meldet das Finanzamt nämlich dem Arbeitgeber welcher Betrag einzubehalten ist.

Meine Frau arbeitet in Frankreich und bei ihr wurde seit Januar jeden Monat die Steuer direkt abgeführt.

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Steuern / Re: Oktober 2017 nach Frankreich gezogen Steuer 2018?
« am: 18. August 2019, 19:34:43 »
Das hört sich ja schonmal besser an.  :smily:

Du kannst unter impots.gouv in deinem Profil deine Einkünfte eingeben und siehst dann was du an Steuern zu zahlen hast. Dort kannst du dann auch gleich die monatlichen Raten festlegen.

Ob es Probleme gibt, wenn du jetzt z.B. keine Abschläge zahlst und dann alles in einer Summe nach der Steuererklärung 2019 irgendwann im Jahr 2020 zahlst, kann ich nicht sagen.

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Steuern / Re: Oktober 2017 nach Frankreich gezogen Steuer 2018?
« am: 17. August 2019, 21:12:00 »
Wenn man bereits im Oktober 2017 nach Frankreich gezogen ist, dann hätte man natürlich auch im Jahre 2018 für das Jahr 2017 eine Steuererklärung machen müssen.

Die Steuererklärung für das Jahr 2018 hätte man auch bereits im Frühjahr machen müssen. Auch wenn als Ergebnis keine Steuern zu zahlen gewesen wären.

Die Steuern welche man seit 2019 monatlich zahlt sind auch für das Jahr 2019 gedacht.

Unterm Strich wäre es also sinnvoll, wenn man dem französischen Finanzamt einen Besuch abstattet.

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Sonstiges / Re: Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 10. August 2019, 16:56:02 »
Ideal für dich:
2 Geldanlagen, heissen Sparbücher (livret) funktionieren jedoch wie Tagesgeld,
keine Steuern und sonstige Abgaben auf die Zinsen.
1. Livret A, maximaler Anlagebetrag 22.950€,  Zinssatz 0,75% und
2. Livret DDS, maximal 12.ooo€, Zinssatz 0,75%

Da würde ich noch mal nachfragen. Mein Kenntnisstand für das livret A sind nur 7.700€. Ab jedem weiteren Cent sind steuern zu zahlen.

Nicht nötig, pifolog hat schon die richtigen Angaben gemacht.

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Steuern / Re: Die Steuerbescheide 2018 sind online da.
« am: 28. Juli 2019, 09:26:50 »
Wenn du für 2018 keine Steuern zu zahlen hast und sogar noch was zurückbekommst, dann ist doch alles gut.

Wie sich diese Rückzahlung erklären lässt, ist auch eigentlich relativ einfach:

Im Frühjahr 2019 ist eine erste Zahlung gekommen. Diese erste Zahlung stellt 60% der "réductions d'impots" aus dem Jahre 2017 dar. Die zweite Zahlung die jetzt gekommen ist, ist halt einfach die Differenz der ersten Zahlung und der tatsächlichen "réductions d'impots" für das Jahr 2018. In meinem Fall waren das in Summe 671€.

 

218
Steuern / Re: Die Steuerbescheide 2018 sind online da.
« am: 27. Juli 2019, 19:05:15 »
Hab' gerade mal geschaut, für 2018 zahlen wir nichts bzw. wir bekommen noch 157 € zurück.

@pifolog

Danke für den Hinweis.
Das für die Steuer 2018 die Abschläge die du 2019 zahlst nicht auftauchen, ist doch aber klar. Wir zahlen 2019 die Steuer für 2019.

219
@Harry
Du wohnst in Frankreich, hast 'nen deutschen Führerschein und fährst 'nen deutschen Firmenwagen.

Warum um alles in der Welt brauchst du dafür eine Genehmigung.

220
Steuern / Re: Steuererklärung Essensgeldpauschale eintragen
« am: 18. Mai 2019, 20:08:58 »
Das steht im Beiblatt zur Steuerklärung, ob man die Info auch online findet weiß ich nicht.

In diesem Jahr kannst du auf jeden Fall 4,80€ pro Arbeitstag ansetzen.

Diese Summe und die Berechnung aus den gefahrenen Kilometern ist dann das was du bei der "Frais réels" eintragen musst.

221
Leute, leute, was hier wieder los ist.  :respekt:

Zitat
Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar?

Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?
Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

Quelle: ADAC

Die "schwachsinnige" Umweltplakette kostet nur 6€.
Aber wie Ralph schon geschrieben hat: "Jeder muss wissen was er tut." 

222
Steuern / Re: Steuererklärung online! Hilfe Bitte!
« am: 17. Mai 2019, 21:34:10 »
Ich verstehe leider dein Problem nicht.

Bei mir sieht das so aus und dort kann ich auch meine Einkünfte aus Deutschland in einem nächsten Schritt eintragen.


223
Steuern / Re: Steuererklärung online! Hilfe Bitte!
« am: 15. Mai 2019, 20:03:09 »
Ich hab' das hier genommen:

Des traitements, salaires, pensions et rentes imposables en France

224
@Ralph

Ich hab's nochmal durchgespielt und weiß jetzt wo der Fahler gelegen hat.

Es wurde das Zulassungsjahr nicht angenommen.

Wenn man ein Fahrzeug mit diesen Werten heute anmelden würde, dann würden die 900 € passen.

Du meinst wahrscheinlich - wenn das Auto Bj 2019 wäre....
weil heute anmelden tut man es ja....

Jo, so hab' ich das natrülich gemeint.

225
@Ralph

Ich hab's nochmal durchgespielt und weiß jetzt wo der Fahler gelegen hat.

Es wurde das Zulassungsjahr nicht angenommen.

Wenn man ein Fahrzeug mit diesen Werten heute anmelden würde, dann würden die 900 € passen.

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