Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Soga

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Wohnen / Re: Grenzbebauung
« am: 04. September 2020, 14:19:57 »
Das war natürlich auch so ;) Gleichzeitig wussten jedoch auch alle, dass ICH zur Mairie gegangen bin. Schätze, mein Nachbar und ich werden keine besten Freunde mehr. Allerdings hat er heute die Arbeit am Pool wieder aufgenommen.. kein Ahnung, ob er nun so eine Genehmigung bekommen hat und welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind/waren?! Heißt also, wenn ich mit der extremen Nähe zur Grenze ein Problem hätte, müsste ich mich selbst in Bewegung setzen? Rechtsstreit? 

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Steuern / Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« am: 04. September 2020, 14:14:54 »
Vielen Dank Ralph,

Ich hatte mir sowas schon gedacht und war deshalb ja wie gesagt bei der UNIAT und bat um Hilfe. Der Verein scheint ja nicht so fit mit Grenzgängern zu sein. Ich war jetzt online und hab versucht die Zahlung umzustellen bzw. zu stoppen. Ich komme da überhaupt nicht klar und hab Angst was falsches einzugeben. Muss ja mein Familienstand (kind und getrennt) ja auch ändern. Kann mir hierzu jemand helfen?

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Steuern / Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« am: 03. September 2020, 18:57:23 »
@summer2508
Hab deine Frage leider erst gelesen. Dazu kann ich dir leider noch nichts sagen, da ich in einer ähnlichen Situation jetzt stecke. Bei mir war auch 2019 der Steuerbescheid für 2018 mit „0€“ - verständlich - allerdings wurde mir da bereits die monatliche Höhe der Vorauszahlung an Lohnsteuer bereits mitgeteilt. Das war im September 2019 und zahle diese auch - trotz Elternzeit - bis jetzt. Da ich 2019 noch voll berufstätig war, dachte ich, ich muss in den sauren Apfel beißen und trotz Elterngeld die vorgegebene höhe Summe zahlen.

Anfang des Jahres hatte ich bei der UNIAT in Saargemünd nachgefragt, ob das so tatsächlich korrekt ist und es wurde bejaht. Ich solle einfach warten, bis mein Steuerbescheid für 2019 kommt. Nun mein Bescheid ist da und mir ist die Spucke im Hals stecken geblieben. Da ich 2019 nur noch 3 Monate die vorgegebene Vorauszahlung (okt, Nov,Dez) gezahlt hab, muss ich ordentlich nachzahlen. Die ganzen Vorauszahlungen im Jahr 2020 interessieren scheinbar nicht?? Stand jetzt: ich hab 2020 Lohnsteuer gezahlt,  für einen Lohn, welches ich gar nicht mehr hab??? Dieser Betrag hat das Finanzamt nun als „Spielgeld“, da ich 2021 natürlich wieder Vorauszahlungen für meinen Gehalt aus 2019 berechnet bekommen hab. Somit hat das Finanzamt 2021 Beiträge von mir aus 2020 und 2021. Da in der Elternzeit das Geld als Alleinerziehende nicht gerade im Überfluss vorhanden ist, hoffe ich, das hör ein großes Missverständnis vorliegt. Hab natürlich Beschwerde eingelegt und warte nun auf Antwort. Vielleicht kennt sich aber jemand hör noch aus? Ist das korrekt und ich hab nur ein Denkfehler?

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Wohnen / Re: Grenzbebauung
« am: 03. September 2020, 18:03:04 »
Hallo und vielen Dank für die Antworten!

Das mit 3 Meter Abstand dürfte schon recht schwierig werden, das sein Grundstück lediglich knapp 8 Meter breite hat. Wenn er auf beiden Seiten zu den Nachbarn je 3 Meter Abstand hält, bleibt für den Pool so nicht mehr viel Platz.

Ich war jedoch hier im Ort zur Mairie um Antworten zu finden. Mir wurde gesagt, dass er sehr wohl eine Genehmigung benötigt. Ein Pool bedeutet auch mehr Steuern. Sowas findet das Finanzamt nicht so lustig.  Ich hab ungewollt jetzt was losgetreten. Hab zwar keinen Namen genannt aber als fast einzige Deutsche im Ort, war schnell klar, von welchen Nachbarn ich gesprochen hab. Zugeschüttet hat er das Loch bisher jedoch noch nicht. Lediglich ein Absperrband „musste“ er wohl anbringen.

Es bleibt also noch spannend... zu mir hat er bis heute kein Ton über sein Vorhaben gesagt.

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Da bei mir das Thema recht frisch ist, kann ich genau sagen, dass der AG keine fiktiven Steuern während Mutterschutz abzieht. Lediglich den Betrag welcher über die Krankenkasse ausgezahlt wird. Also 13 Euro am Tag Für 6 Wochen vor der Geburt und dann 8 Wochen nach  der Geburt. Beide Zahlungen zusammen(KK+AG) sollten dein bisheriges Nettogehalt ergeben( +- ein paar Euros) Der AG hat per Gesetz einen festen Betrag für die einzelnen Tagen des Mutterschutzes.  Mutterschaftsgeld wird nicht versteuert. Somit entfallen auch Zahlungen der sozialabgaben.

Bezüglich Elterngeld wollte die Familienkasse auch meine französische Steuererklärung haben sonst hätten sie mit fiktiven Steuern berechnet und da kommt man schlechter weg.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen!

Lg Soga

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Wohnen / Grenzbebauung
« am: 01. Juli 2020, 00:23:14 »
Ein liebes bon soir in die Runde  :winkerwinker:
Ich bin seit November 2017 Hauseigentümer in der Nähe von Saargemünd. Bisher konnte ich im Forum immer antworten und Hilfe zu meine Fragen finden. Nun komme ich jedoch nicht drumherum ein neues Thema zu starten. Hab hierzu nichts genaueres finden können und hoffe, dass jemand hierzu eine Antwort hat.

Als ich 2017 mein Haus kaufte, was das dazugehörige Grundstück nicht umzäunt. Lediglich die kleineren Grundstücke der Nachbarn Rechts und links. Nach hinten raus wurde mein Grundstück vom den Nachbars Kinder und Enkelkinder als verlängertes Spielparadies genutzt. Soweit so gut und können sie bis heute auch so nutzen.

Da ich ein Hund besitze, war es für mich jedoch wichtig, ein Teil des Grundstückes zu umzäunen. Dies wurde mit den Nachbarn auf beiden Seiten abgesprochen. Der Zaun wurde direkt auf der Grenze montiert. Einer der Nachbarn war damals schon nicht ganz so glücklich mit meinem Projekt, da er ohnehin vorhabe ein Pool zu bauen und er selbst ein Sichtschutzzaun errichten wollte. 2018 wartete ich einige Monate auf diesen „Sichtschutzzaun“. Da mein Hund aber die ganze Zeit den Garten nicht nutzen konnte, lies ich meinen Zaun dann doch setzen.

Nun ist es endlich soweit und mein Nachbar baut den Pool (2 Jahre her!!) Den Sichtschutz gibt es bis heute nicht! Er hat mit Bagger bis millimetergenau zu der Grundstücksgrenze -also bis genau zu den Pfosten meines Zaunes- einen Meter tiefe ausheben lassen. Grundsätzlich ist mir das Total schnuppe und ich als Spanierin Pflege auch eine eher lockere Mentalität (seine auf der Grenze 3 Meter hohen Thujas werden nicht geschnitten, seine zwei Nussbäumen wachsen bei mir ins grundstück, sein Efeu meine Garage hoch -alles noch ok) Jedoch hat er mir auf Nachfrage erklärt, dass er den Pool erst 2021 aufstellt und er vorab nur das Loch gemacht hat.

Ich will keinen Streit und in Harmonie leben aber  wenn er das so ohne Befestigung lässt, befürchte ich, dass im Herbst/Winter mein Zaun schwimmen geht und zwar in seinem noch nicht bebauten Pool. Ich werde das Gespräch suchen aber muss mir sicher sein, dass ich im Recht bin bevor ich mich aus dem Fenster lehne.

Darf ich ihm zwingen, eine Befestigung  zur Verhinderung eines Abrutschen meines Zaunes zu bauen oder ist das nun mein Problem wenn mein Zaun der Abgang macht? Oder ich darf ihn nicht zwingen aber wenn der Zaun hinüber ist, muss er den zahlen/reparieren? Und überhaupt: Darf er seinen Pool direkt an der Grenze bauen? Es wird eine eingelegte Wanne werden.

Er hat mir schon eine wunderschöne Mauer (1m x 1,90m) an die Grenze gesetzt. Gefragt wurde ich hierzu nicht. Grundsätzlich ist er ein netter Nachbar der jedoch gern nimmt und wenig gibt (o-Ton meiner Franz. restlichen Nachbarn).

Ich hoffe die Erklärung und frage ist verständlich.

Sorry für die Länge des Textes und schon mal danke vorab für die Antworten  :winkerwinker: :winkerwinker:

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