Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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Nochmal ganz ausführlich, am Beispiel von Törtchen:
Ein Jahr = 12 Monate davon 8 Monate in Deutschland und 4 Monate in Frankreich.
Deutsche Steuer für die 8 Monate
= Jahresgehalt (12 Monate) hieraus Errechnung des Steuersatzes -> höherer Steuersatz wir auf das Gehalt der 8 Monate angewandt = Ersparnis "NULL"


wir haben im Jahr des Umzugs auch nur die 8 Monate Gehalt angegeben und nicht die 12 Monate, wenn ich mich recht erinnere. Das Finanzamt wollte zwar alle Einkünfte, wir haben aber Widerspruch eingelegt und dann ging es auf einmal doch.
Ist allerdings auch schon ein paar Jährchen her.

Gruß
Sabine

77
Obwohl wir als Grenzgänger bekannt waren, kam im ersten Jahr nach unserem Zuzug nicht automatisch die Formulare.
Die kann man aber auch bei der Mairie dann holen.
Ja, Du bist auch im ersten Jahr steuerpflichtig, ist dann aber weniger, weil das Einkommen ja nur für den Teil des Jahres gilt, den Du auch in Frankreich gewohnt hast.

78
Wohnen / Re: Bauliche Veränderungen
« am: 15. März 2013, 18:45:27 »
Das hängt davon ab, wo Du wohnst....
Bei uns auf der Mairie gibt es eine Architektensprechstunde, wo man genau so was fragen kann.
Also frag vielleicht am Besten auf der Mairie mal nach.

Gruß
Sabine

79
Rund um's Kind / Re: Kinderbetreuung
« am: 15. März 2013, 14:58:11 »
Hallo,

wie Kembser oben bereits geschrieben hat:

Die Ecole maternelle ist kostenlos.

Ich schließe mich meinen Vorredner an und will nur noch hinzufügen:
- Im Moment ist mittwochs keine "Ecole Maternelle", das ändert sich vielleicht noch irgendwann, wenn es nach H. Hollande geht
- Es sind viele Ferien, insofern brauchen wir auch noch eine Tagesmutter
- Über Mittag gibt es nicht überall Betreuung (die ist bei uns kostenpflichtig) - da sollte man sich vorher erkundigen

Gruß
Sabine

80
Wohnen / Re: Kosten für Hausverkauf
« am: 11. März 2013, 19:16:10 »
Die Notarkosten für den Hausverkauf übernimmt der Käufer. Bleibt noch die Ablösung der Grundschuld, das waren bei uns schon ein paar Hunderter. Ich an Deiner Stelle würde wegen dieser Kosten den Notar fragen. Sonst haben wir beim Verkauf nichts bezahlt.

Gruß
Sabine

81
Ah! Das demande de derogation scolaire kenne ich. Das mussten wir auch ausfüllen, weil unser Kind in einer anderen Gemeinde zur Schule gehen sollte. Wir haben das nur einmal ausgefüllt und beide Bürgermeister und die neue Schuleiterin hat unterschrieben, dann kam nix mehr. Allerdings sind wir nach 2 Jahren auch in die entsprechende andere Gemeinde umgezogen.

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Steuern / Re: Sozialversichungsbeiträge fehlen????
« am: 08. März 2013, 10:22:13 »
Hallo Eliott,

hast Du keine monatlichen Abrechnungen? Da stehen doch die Details drauf.
Und meist gibt es auch eine Spalte mit der Aufsummierung.
Ich nehme dann immer die Dezemberabrechnung für die Steuer, da der Jahres-Auszug meines Arbeitgebers leider auch nicht taugt.
(Es stehen dort die vom AG bezahlten Sozialabgaben drauf und nicht die vom AN bezahlten und die sind ja seit einigen Jahren nicht mehr gleich)

Gruß
Sabine

83
Wohnen / Re: Stromkosten 3-Personen-Haushalt
« am: 04. März 2013, 19:06:27 »
Bei uns ist alles elektrisch: Wasser und Heizung inklusive. Wir zahlen Ca. 1200 Euro im Jahr.

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Steuern / Re: Dienstwagen in D - wie versteuern?
« am: 03. März 2013, 16:37:30 »
wie im anderen Thread bereits geschrieben: wir versteuern wie unsere Kollegen in Frankreich das in Ihrer Firma vorgegeben bekommen:
Bruttolistpreis - Rabatt (den wir als Firmenangehörige bekommen würden), davon 1%, minus eventuelle Zuzahlungen.
Dafür keine KM-Versteuerung aber auch kein geltend machen der Entfernungs-KM

Gruß
Sabine

85
Also hier gehen einige Nachbarskinder in die deutsche Schule, aber ob die Eltern um Erlaubnis gefragt haben? - Keine Ahnung.
Die Kinder waren vorher in Frankreich in der Maternelle und Primaire und haben erst nach dem 1. Jahr College gewechselt - also bekannt waren sie in Frankreich daher schon.

Ich lasse das mal auf mich zukommen, aber erst, wenn es in der französischen Schule garnicht klappen sollte.

Gruß
Sabine

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Steuern / Re: Weis jemand, was man raus hat?
« am: 28. Februar 2013, 18:51:24 »
In DE werden normalerweise auch die Entfernungskilometer berücksichtigt und auf jeden Fall der Bruttolistpreis des Autos wobei in Fr ein niedrigerer reelerer Preis angesetzt werden kann.

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Steuern / Re: Weis jemand, was man raus hat?
« am: 27. Februar 2013, 18:21:04 »
Eigentlich zählt nicht der geldwerte Vorteil, der in DE ausgewiesen wird, zum Gehalt dazu, sondern 1% des Anschaffungspreises des Dienstwagens, abzüglich eventuell der Zuzahlung, die man zum DW dazu gibt.
So rechnet zumindest ein französischer Arbeitgeber, den ich kenne.

Gruß
Sabine

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Behörden / Re: Adressänderung
« am: 08. Februar 2013, 13:41:34 »
Interessant ist Punkt 5: hat das schon mal einer gemacht? Ich nie....

nö, ich auch nicht

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Wenn ich mir anschaue, was alles an LKWs von der Iffezheimer Staustufe auf die A 35 einströmt, wundert es mich nicht, dass sich die Franzosen dieses Geschäft nicht entgehen lassen wollen...

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Wir haben unsere Autos auch nach Deutschland verkauft, ohne deutschen Brief - weil den bekommt man nur, wenn man das Auto wieder anmeldet - und das geht ohne deutsche Adresse nicht.

Für die Wiederanmeldung braucht man französische carte grise, CoC-Papiere, TÜV (keine Komplettabnahme, wenn die CoC-Papiere vorliegen), Kaufvertrag.

Beim Karlsruher Bürgerbüro gibt es diese Info online, die haben wir den potentiellen Käufern ausgedruckt und die haben unsere Autos auch anstandslos angemeldet bekommen.

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