Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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Wenn ich mich recht erinnere, habe ich damals einfach den Beschäftigungszeitraum entsprechend eingetragen und dann auch natürlich nur das Gehalt für diesen Zeitraum.
Bei mir ging das problemlos durch, bei meinem Mann wollte ein anderes Finanzamt dann auch noch die Gehaltsangabe für den Progressionsvorbehalt, das er aber in Frankreich schon versteuert hat.
Haben wir dann nicht geliefert und mit Hinweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen abgelehnt, es gibt da keinen Progressionsvorbehalt, wenn ich in DE dann nicht mehr gelebt habe, ging dann auch im 2. Anlauf problemlos durch.


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Rund um's Kind / Re: Mutterschaftsgeld
« am: 13. Juni 2014, 09:03:27 »
Hallo,

ich hatte das Problem auch vor 7 Jahren. Es ist einfach nur ärgerlich. Infobest konnte mir aber damals nicht weiterhelfen - es läge im Ermessen des Arbeitgebers.
Vielleicht hat sich seitdem ja was geändert. Ich drücke Dir die Daumen.

Gruß
Sabine

33
Die franz. Polizei ist ganz wild drauf, einen Grund zur Umschreibung zu finden. Denn nur dann können sie bei zukünftigen Vergehen Punkte abziehen. Mehreren meiner Nachbarn ist es genau so ergangen. 5km/h zu schnell, rausgefischt, Strafe + Auflage innerhalb 4 Wochen den umgeschriebenen FS vorzuzeigen.

Das kann ich so nicht bestätigen.
Ich bin vorletztes Jahr mit deutschem Firmenwagen in Frankreich wegen Geschwindigkeitsübertretung rausgezogen worden. Bezahlt habe ich direkt bar.
Bei der Aufnahme der Personalien für's Protokoll sah der Polizist meine französische Adresse auf und legte mir nahe, ihm lieber eine deutsche zu nennen....was ich dann natürlich gerne getan habe.  :)


LG Sabine

34
Arbeiten / Re: "Platrerie"/Handwerker gesucht
« am: 27. Januar 2014, 12:45:17 »
Hallo WolfS,

als ich einen Charpenier (lt. google-Übersetzer ein Schreiner) angerufen hab, sagte die nette Dame am Telefon, daß sie eine Dachdeckerei seien... :o
Sie sagte weiterhin, daß ich nach einer Platrerie suchen soll...

LG

Nutellalein


Hallo Nutellalein,

Also eine Schreinerei ist im Französischen eine "Menuserie" - Nimm Leo zum Übersetzen und nicht Google ;)
Leider kenne ich niemanden in Deiner Gegend.
Wir hatten übrigends auch mal einen Wasserschaden an der Decke, den hat unser Klemptner mit behoben....

LG
Sabine

35
Wohnen / Re: Stromverbrauch
« am: 24. Januar 2014, 08:27:47 »
Hey,

zu der leeren Wohnung: EDF schätzt oft und liest nicht ab, sollte aber auf der Rechnung ersichtlich sein.
Zu Deiner Wohnung als Vergleich: wir haben ein Haus mit Stromheizung, ca. 90 m2 und haben von 08/2012 - 08/2013 12.000 kwh (abgelesen) verbraucht.
Wir heizen ab 05:00 morgens bis ca. 20:00 abends und schalten an 2 Tagen, wo niemand da ist von 08:00 bis 14:00 runter.
Allerdings heizen wir im Winter an den Wochenenden mit Holzofen zu - so ganz vergleichbar ist das also leider wieder nicht :(

Gruß
Sabine

36
Steuern / d'épargne retaite
« am: 30. November 2013, 14:20:24 »
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:
Auf der Steuererklärung erscheitn bei uns "plafond pour les cotisations versées en 2013" und ein Betrag für mich, meinen Mann und unser Kind.
Mit was für Verträgen kann man denn für das Kind diese Plafond nutzen? Wir haben bei der CA eine plan vert avenir, der darauf anrechenbar wäre. Für Minderjährige kann man den aber nicht abschließen????

Gruß
Sabine

37
Also ich war während der Schwangerschaft bei einem deutschen Gynäkologen und habe in Frankreich entbunden. Wieso sollte das ein Problem sein?

LG Sabine

38

Ohne COC ist m W. auch in D keine Zulassung möglich.
Eine Komplettabnahme ist m.W. beim TÜV sowieso immer fällig, wenn man keine deutschen Papiere hat.
Behaupte ich mal so, ich bin schon länger weg aus D :-)
Gruß Norbert

Da muss ich widersprechen:

Man braucht nur einen normalen TÜV und die Komplettabnahme nur bei fehlenden CoC-Papieren.

Nachzulesen z.B. hier:

http://www1.karlsruhe.de/Service/d115/detail.php?prod_id=619

Auszug:

Man benötigt;
.....
◦EG Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
◦Ist keine Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vorhanden, muss das Fahrzeug bei einem anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden.
Ein entsprechendes Gutachten ist vorzulegen.
...

LG
Sabine

39
Ich hatte bisher nie Probleme (in Haguenau), einfach gleich nur ne Kopie abzugeben. Den Unterschied merkt idR keiner.

Genau so machten wir das auch, ist aber schon wieder ein paar Jahre her. Wenn es jetzt Kopierschutz gibt, ist das ja doof.
Eine Wiederanmeldung in DE ist aber auch ohne coc möglich, man muss dann eine Komplettabnahme beim TÜV machen lassen.


LG Sabine

40
Sonstiges / Re: 1%-Regelung für Dienstwagen?
« am: 22. Oktober 2013, 11:55:35 »

Da Dein Arbeitgeber die 1% als Geldwertervorteil mit ins Gehalt rechnet, ist das Auto bei Deiner Jahressumme die Du in F versteuerst schon mit enthalten.
Daher wird das dann ganz normal mit Deinem Steuersatz in F versteuert.

Richtig teuer kann es werden, wenn Dein Arbeitgeber Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitstätte ansetzt - je nach Entfernung.


Was meine Firma auf der deutschen Abrechnung einträgt, rechne ich vorher wieder raus.
Aus genau dem Grund, dass nach deutscher Steuergesetzgebung, die Kosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte angesetzt werden müssen und auch der bereits gezahlte Eigenanteil irrelevant ist.


Für die Berechnung der Sozialversicherung ist dies natürlich in der Abrechnung korrekt.

Gruß
Sabine

41
Sonstiges / Re: 1%-Regelung für Dienstwagen?
« am: 21. Oktober 2013, 21:39:47 »
Hallo Nutellalein,

ja :)

Monatlich kommt folgender Betrag zum Gehalt dazu:
Preis des Autos * 1%
abzüglich etwaiger selbst zu zahlender Kosten


Im Gegensatz zur deutschen Berechnung ist die KM-Entfernung egal und es muss auch nicht der Bruttolistpreis des Autos die Grundlage sein, wenn man nachweisen kann, dass man es günstiger bekommen könnte.

Beispiel: Arbeitest Du beim Daimler, bekämst Du als Firmenangehöriger 21% Nachlass auf den BLP, deswegen kannst Du auch den um 21% reduzierten BLP in der Steuer angeben. Als Nachweis auf Nachfrage durch dass Finanzamt hat eine Kopie der Kaufbedingungen beim Daimler gereicht.

Gruß
Sabine

42
Wie lange dauert das bis man die dt Papiere bekommt muss ich die französischen Kennzeichen auch mitnehmen zur Zulassungsstelle

Kennzeichen brauchst Du nicht, ist ja kein Stempel drauf.
Papiere gibt es sofort.

LG
Sabine

43
Ist überhaupt kein Problem.
Wir haben mehrere Autos wieder nach DE verkauft und alle wurden problemlos dort wieder zugelassen.
Man braucht außer TÜV und Versicherung nur noch die Carte Grise und die CoC-Papiere. Wenn es keine CoC-Papiere gibt, weil man statt einer Kopie das Original bei der Zulassung in Frankreich abgegeben hat, dann muß man eine Komplettuntersuchung beim TÜV machen (kostet ca. 20-30 Euro mehr als normale Hauptuntersuchung).

LG
Sabine

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Komisch. Arbeitgeber ist in Karlsruhe, ich hatte in Karlsruhe angerufen und die haben an Offenburg verwiesen. Ist aber auch schon ein paar Jahre her....

Am besten vielleicht erstmal in Karlsruhe oder Offenburg anrufen.

LG Sabine

45
Hallo Alice,

nein, der Standort des Unternehmens ist uninteressant. Für's Elsass ist Offenburg zuständig. Wo wohnst Du?

Gruß
Sabine

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