Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 15. November 2012, 17:26:55 »
Ich kenne Leute, die  vor 8 Jahren den letzten Grenzgängerantrag in DE abgegeben haben.
Der AG überweist seitdem steuerfrei und da hat sich auch noch kein deutsches Finanzamt gemeldet.
Ich habe geschaut, auf dem Formular steht auch nix von drei Jahren, sondern dass man es melden muß, wenn sich der AG oder die Adresse ändert.

LG
Sabine

107
Ich würde das Finanzamt informieren, dass du am 1.1. nicht mehr da gewohnt hast.
Vielleicht noch Anmeldebescheinigung aus DE dazulegen.


LG
Sabine

108
Steuern / Re: Neue Grenzgängerbescheinigung bei Umzug innerhalb F
« am: 27. September 2012, 09:13:43 »
Das hat nichts mit dem Arbeitgeber und dessen Auffassung zu tun.
Der Grenzgänger stellt beim FA in F und D einen Antrag. Stimmen beide zu, erhält der AG einen Freistellungsbescheid, der widerruflich 3 Jahre gültig ist und nur bei AG-Wechsel neu zu stellen ist. Ist die Person kein Grenzgänger im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mehr, dann ist der Bescheid ebenfalls nicht mehr gültig.
Es obliegt *nicht* den Ansichten des AG, ob er einen neuen Bescheid haben will oder nicht, es steht auch nur der Wohnsitzort auf dem Bescheid. Solange der AG den Bescheid hat, ist er steuerrechtlich abgesichert und führt die Lohnsteuer nicht ab.
Wie der Bescheid aussieht, könnt Ihr hier sehen:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=871;image

Da hast Du sicherlich Recht, aber...
ich arbeite beim Daimler und bin genau mit diesen Argumenten gekommen und weißt Du was sie gesagt haben:
Wenn ich keinen neuen Bescheid bringe, dann stufen Sie mich in Steuerklasse 6 ein....
Da kannst Du lange Recht haben, Dein AG sitzt am längeren Hebel und irgendwelche Leute in der Zentrale interessiert das furchtbar garnicht, ob sie einen neuen Antrag bräuchten oder nicht.


109
Sonstiges / Re: Namensänderung nach Hochzeit
« am: 22. September 2012, 20:00:24 »
Wir haben auch in Deutschland geheiratet und lebten zu der Zeit in Frankreich.
Da hast Du ja eine deutsche Heiratsurkunde, die Du beim Antrag für den neuen Pass vorlegst.
War kein Problem.

110
Sonstiges / Re: Orange.fr
« am: 22. September 2012, 19:58:56 »
hab ich auch schon gesucht und nicht gefunden.
Und wenn man eine deutsche Handynummer hinterläßt, rufen die auch nie wieder zurück!


111
Hallo Minniway,

habe mal bei leboncoin geschaut - da sind einige Angebote für Lauterbourg drin - auch welche von Maklern - mit "pro" gekennzeichnet.
Aber wenn das Dein Arbeitgeber zahlt, ist das ja egal  :laugh:

LG
Sabine

112
Nach Langensteinbach ist es ja ein ganzes Stück zu fahren....

Mietangebote hängen beim "Fetsch" dem Tabac-Geschäft in Lauterbourg aus.
Oder mal unter www.leboncoin.fr schauen.

Makler? M.E. nur Geldverschwendung, wenn Du mieten willst ... In Lauterbourg selbst kenne ich jetzt keinen...

LG
Sabine

113
Hallo Lantos,


für den Renault Twizzy gibt es wohl nichts, wenn man diesem Artikel glauben darf:

http://www.autonews.fr/Ecologie/Actualite/renault-twizy-bonus-ecologique-prime-zero-311233/

LG
Sabine

114
Wohnen / Re: Hausfinanzierung
« am: 26. Juli 2012, 16:07:06 »
wir sind 42 und 48 und haben nur einen Bogen ausfüllen müssen. Hängt vielleicht von der Bank ab?

LG
Sabine

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in Lauterbourg in der Garage Modery soll es welche geben für 1,80 das Stück

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Nachdem es die Dinger seit Wochen nicht in Lauterbourg zu kaufen gibt, habe ich jetzt im Baumarkt welche mitgenommen - 5 Euronen das Stück.
Den Preis finde ich ziemlich heftig - zumal das Mindesthaltbarkeitsdatum nur bei 07/2013 liegt.
Sorry, das finde ich Abzocke - ich muß ja auch nicht jedes Jahr den Verbandskasten wechseln!

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Steuern / Re: Bester Zeitpunkt zum Rückzug nach Deutschland?
« am: 22. Juni 2012, 13:43:35 »
Dein in Deutschland anfallendes Gehalt mußt Du in Deutschland versteuern, egal wann Du umziehst (wenn Du nicht vorher Grenzgänger warst)
Laß Dich von der deutschen Steuerbehörde nicht verunsichern. Eventuell fragen sie nach dem kompletten Jahreseinkommen- das geht sie aber nichts an.

Die restlichen Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten....

LG
Sabine


118
Äh wegen dem Elterngeld... Dies wird wieder aus den Sozialabgaben Topf bezahlt.

Also das ist normal unabhängig vom Geburtsort. Es gibt genug französische Frauen die in Deutschland arbeiten und ihre Kids in Frankreich bekommen. Diese haben natürlich auch den Anspruch  auf Elterngeld.
Allerdings ist hierbei zu beachten das oder ob du überhaupt letzten Jahre in Deutschland gearbeitet hast.

Ansonsten bekommt du aber immernoch den Mindestsatz .. Denk ich zumindest mal..

Oder dein Mann bleibt Zuhause und bekommt die 10 Monate Elterngeld.. Lol




kann ich nur bestätigen: ich habe in Frankreich mein Kind bekommen und trotzdem Elterngeld aus Deutschland bekommen.

LG
SAbine

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Rund um's Kind / Re: Fragen zu CAF
« am: 09. Juni 2012, 12:08:33 »
Hallo,

spätestens dann, wenn Eurer Kind irgendwann mal zu einer Tagesmutter oder in die Ferienbetreuung in Frankreich gehen sollte, braucht Ihr die Anmeldung über die CAF, weil Du nur mit dieser Nummer dann Dein Kind anmelden kannst.
Vorher bekommt Ihr normalerweise von der CAF nichts, aber die Unterlagen wollen sie trotzdem haben. Theoretisch könntet Ihr auch Anspruch auf Geburtsgeld oder Ähnliches haben - das wollen die halt alles überprüfen.

Gruß
Sabine

120
Ich bekomme meinen Pass nur auf dem Gernalkonsulat, da ich meinen Wohnsitz in Frankreich habe.
Und da man jetzt inzwischen Fingerabdrücke abgeben muß, muß man auch persönlich vorbeikommen. (Gilt für Kinderausweise meines Wissens noch nicht)
Ich weiß nicht, wie Dragonvamp bei einer deutschen Behörde die Papiere bekommen konnte....

@Dragonvamp: hast Du noch eine deutsche Adresse?

LG
Sabine

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