Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - ~Pero~

196
Sonstiges / Re: CDTFM?
« am: 06. September 2012, 12:55:03 »
Salut

ich weiß ja nicht wo Du wohnst,
....
wenn man auf den LINk "Permanences" klickt, werden unter "Les secteurs"
die Ansprechpartner und deren Sprechstunden in diversen Orten aufgelistet.

Passenden raussuchen, und einfach mal dorthin tappen, wäre mein Ratschlag.

Eine deutsche Webseite habe ich jedenfalls für die CDTFM nicht gefunden.
Vielleicht kann aber auch die Arbeitskammer, Saarbrücken noch weiterführende Infos geben?

Gruß
PERO

197
Sonstiges / Re: CDTFM?
« am: 06. September 2012, 11:24:50 »
naja - deutsch isses nicht,
aber die Seite der Organisation.

Da kann man ja eine passende Permanence raussuchen und sich mal an die wenden, ob es da auch was auf Deutsch gibt.

Oder?

198
Sonstiges / Re: CDTFM?
« am: 06. September 2012, 11:03:47 »
Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit dem Verein CDTFM (Le Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers de la Moselle) aus?
Ich habe diese Institution heute empfohlen bekommen, möchte ggf. gerne Mitglied werden.

Allerdings suche ich verzweifelt eine Seite, die die Leistungen und Merkmale der CDTFM in Deutsch beschreibt.
Da es eine Grenzgängervereinigung bzw. eine Deutsch-Franz. Hilfsorganisation ist, denke ich doch mal, daß es da auch was auf Deutsch gibt?
Oder frage ich Herrn Google vllt. nicht richtig?  =D

LG und danke im Voraus.

Nutellalein


Anscheinend nicht richtig gefragt:

http://www.frontaliers-moselle.com/    :nixwieweg:

199
Hi
ganz schwierige Situation.
Im Prinzip schließe ich mich Mathis und XY an.

Auch wenn ich der Meinung bin, dass in der Besoldung und Beurteilung der Tätigkeit der Polizei in DE und FR einiges im Argen liegt, aber auch Polizisten sind nur Menschen.
Ich habe selber schon auf Balkonen bei Staatsbeamten der Exekutive THC-produzierende Pflanzen gesehen, soviel zu deren Glaubwürdigkeit nur weil es Polizei ist.

Wenn seit Erwerb bis Verkauf die km-Zahlen belegbar sind, würde ich nach Rücksprache mit der R-Versicherung es auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen.

LG
Pero

200
Versicherungen / Re: Privathaftpflicht in Fr.
« am: 22. August 2012, 22:53:31 »
Ja - der Herr Koelzer wird das wohl gewesen sein - oder? :)

Der hilft auch gerne bei der Steuererklärung.

201
Hi

den genauen Wortlaut des DBA kenne ich nicht, aber bei mir und meinem Nachbarn (Franzose), ist es so, daß wir direkt in LUX versteuern,
aber unsere Einkommen in FR bei  der Steuererklärung angeben müssen.
Nachbar ist Single, da tut sich nix mehr,
bei mir wird das Einkommen zur Progressionsermittlung der Steuern meiner in DE arbeitenden Frau zum "Welteinkommen" hinzugerechnet.
Angeblich wollen die Franzosen dies aber ändern, aber das ist momentan noch nicht durch.

Viel Erfolg in LUX bei der Suche.

Bedenke aber, daß ein nicht zu unterschätzender Anteil der Mehreinkünfte durch Fahrtkosten, Autoverschleiß und "Zeitaufwand" aufgefressen wird.

A+
Pero

202
Die Strafe bleibt erhalten, ist ja schliesslich personenbezogen und nicht wohnlandabhängig. Wenn es Bewährungsauflagen gibt und dagegen verstoßen wird, dann wird der/die Verurteilte u.U. bei einer zufälligen Kontrolle in DE festgesetzt, oder evtl. im Amtshilfeverfahren von franz. Flicen an die deutschen Flicen übergeben.
Was meinst Du warum Assange in der Ecuadorianischen Botschaft hockt? Und der ist noch nicht einmal rechtsgültig verurteilt, weder in Schweden noch in den USA.

203
:D
in Luxemburg anne Tanke hab ich die Dinger von Contralco mit passender NF-No kistenweise gesehen,
für EUR 1,95 das Stück.
Vielleicht sollte ich mir nen Karton kaufen und dann in FR vertacken :) :)

204
Behörden / Re: Gesetze im Internet
« am: 30. Juli 2012, 15:52:43 »
Hallo Mathis,

ich denke damit wäre das Wichtigste geschrieben.

Für Rechts-Interpretationen sind dann die Juristen zuständig.

:)

Pero

205
Wohnen / Re: Hausfinanzierung
« am: 24. Juli 2012, 14:59:36 »
was für eine ärztliche Untersuchung , wenn man über 40 ist  :anixwissen:

gute Frage,
ich war auch Ü40 und musste wegen einer Finanzierung nicht zu einem Arzt.

Wenn dann war es evtl. für die Risiko-LV zur Kapital-Absicherung?
Aber auch da musste ich nicht zum Arzt.

206
Wohnen / Re: Fertighaus-Firma zu empfehlen?
« am: 23. Juli 2012, 20:50:10 »
Hi Melli,

ich würde eine französische Firma Dir empfehlen. Es gibt auch genug davon, und ist einfacher.

Stell dir vor du würdest eine dänische oder eine polnische Firma mit einem Bau in D, beauftragen, sagen wir mal in Frankfurt.
Geht natürlich auch, aber du kannst dir vorstellen, daß du ein paar Stunden mehr für Dein Projekt dann aufwendest.

Gruß Toby

Salut Toby,

dazu fällt mir nur ein, daß Nachbarn ein Haus aus Schweden haben, und sicher weniger Stunden aufwenden mussten,
als viele Andere, die ihren französischen Handwerkern hinterher telefonieren mussten, damit die auftauchen.

Das Gleiche kann Dir aber ebenso mit deutschen, dänischen oder polnischen Handwerkern passieren und ist für
mich aus Erfahrung keine "Qualitätsmerkmal" für die Auswahl eines Bauträgers oder der ausführenden Handwerker.

Bei uns z.B. haben polnische Subunternehmer den Rohbau erstellt, und bei den hat es sozusagen "ordentlich gefluppt".

A+
Pero

207
Um Missverständnisse zu verhindern, es ist in Frankreich Gesetz / vorgeschrieben 2 Alkoholtest mit Zulassung mit sich zu führen.  

Pardon maison,

aber laut http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000025417826&dateTexte&categorieLien=id ist es aber EIN ethylotest
Zitat: "...Art. R. 234-7.-Tout conducteur d'un véhicule terrestre à moteur, à l'exclusion d'un cyclomoteur, doit justifier de la possession d'un éthylotest, non usagé, disponible immédiatement."

und das ist eine staatliche Seite die aus dem Code du Route zitiert.

Diese Aussage sehe ich für mich als gültig an.

A+
Pero

Excusez-moi s'il vous plaît du hast recht, habe mich auf eine Nachricht im französischen Radio diese Woche verlassen, wahrscheinlich hängt der französische Sender mit den Unternehmen der alkoholtestherstellenden Firmen zusammen und möchte denen zu einem weiteren €urosegen verhelfen :eijoo:.
Das Motto heißt glaube nicht alles was du hörst, sondern verifiziere es erst einmal. Merci für den Link zum Gesetz.


:)
so wie Gabriele schreibt wohl nicht nur der Radiosender  :)

aber das mit dem Sarkotzy hab ich auch schon von Leuten aus dem Dorf gehört...

Wundern täts mich nicht.

A+

208
Um Missverständnisse zu verhindern, es ist in Frankreich Gesetz / vorgeschrieben 2 Alkoholtest mit Zulassung mit sich zu führen.  

Pardon maison,

aber laut http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000025417826&dateTexte&categorieLien=id ist es aber EIN ethylotest
Zitat: "...Art. R. 234-7.-Tout conducteur d'un véhicule terrestre à moteur, à l'exclusion d'un cyclomoteur, doit justifier de la possession d'un éthylotest, non usagé, disponible immédiatement."

und das ist eine staatliche Seite die aus dem Code du Route zitiert.

Diese Aussage sehe ich für mich als gültig an.

A+
Pero

209
Moin - Salut,

halte uns mal bitte auf dem Laufenden wie das so geklappt hat,
vor allem mit der Zulassung ohne COC ;)

à+
Pero

210
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Geschlossen!
« am: 12. Juli 2012, 21:56:29 »
jetzt reichts