Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - ewita

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Hi zusammen,


ich hab seit Nov08 eine Stelle in der CH (BAsel).
Momentan pendel ich noch von Freiburg nach Basel (einfach ca.70km).
Ab Jan habe ich ebenfalls eine Wohnung in Basel mir angemietet, da ich Früh und Spätschicht arbeite (Spät endet 20.00Uhr, früh beginnt um 7.00Uhr).
Nun meine Frage, ich bin davon ausgegangen, daß ich somit in der CH versteuern kann?
Ein Bekannter sagte mir nun, daß bei einer Entfernung unter 100km (einfach) es jeden zuzumuten sei zu pendeln, somit Versteuerung in D.
Angenommen ich würde einen Wohnsitz mehr als 100km von BAsel entfernt haben, könnte ich dann in der CH versteuern und einen Wohnsitz in D weiterhin
behalten? Ist meine ETW in Freiburg ein Problem? Ich habe diese nicht vermietet, sondern nutze sie selbst als "Ferienwohnung".
Momentan bin ich nich in Freiburg bei meinen Eltern gemeldet (Hauptwohnsitz).
Hat jemand einen Tip, ohne viel Behördenaufwand etc. die Versteuerung in der CH zu erzielen?

Danke euch für jede Antwort,
liebe Grüße Ewita

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