Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - spondres

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Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 26. September 2008, 15:56:55 »
hallo,

für Arbeiten in D und Wohnen ist F gilt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich.
Danach spielt die Nationaltät des Arbeitnehmers generell keine Rolle.

Für dich kann es jedoch eine Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme geben. Erwähnt in Artikel 14 (1) Satz 2.
Wenn du als Angestellter des Saarlandes in F versteuern willst, musst du Franzose sein, und darfst zusätzlich nicht deutsch sein.
Also, british ist kein Hindernis, reicht aber nicht aus ohne nationalité française.
Anders ausgedrückt, du kannst 100 Staatsbürgerschaften haben, nur eine muss französisch und keine darf deutsch sein.

Sonst versteuerst du als Bediensteter des Saarlandes (leider) in Deutschland.

Grüße

Ales klar, danke für die Info!

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Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 25. September 2008, 10:45:01 »
Darf ich hier eine weitere Frage stellen? Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Landesangestellter) im Saarland, werde wahrscheinlich ins benachbarte Lothringen ziehen, bin aber britischer Staatsbürger. Laut dem Inforblatt der EURES sind Landesangestellte usw. "...im Schuldnerland steuerpflichtig, sofern der Bezieher Staatsangehöriger dieses Staats ist. Besitzt er nur die frz. Staatsangehörigkeit, ist die Einkommensteuer im Wohnsitzland zu entrichten". Gibt es also Präzedenzfälle für Grenzgänger, die Bürger anderer EU-Staaten sind?
Danke für jegliche Info!

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