Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - bheinz

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Hallo,
mal auf die Schnelle:
Spätestens mit Heirat lebt Ihr ja wohl zusammen in Frankreich. Das allein ist maßgebend für die Steuer, nicht irgend eine Meldung.
Der Beginn der Steuerpflicht in F für die Frau ist somit fixiert und kann nicht mehr „gestaltet“ werden.
Und zur Beruhigung: Die Aussage, das erste Jahr ist steuerfrei, ist Unsinn.

Vielen Dank für deine Antwort  :smily:
Ich war nur etwas unsicher wegen dem "ersten" steuerfreien Jahr. Dachte den Vorteil könnte man nutzen.  :Hands:

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Steuern / Zeitpunkt für die Anmeldung
« am: 04. November 2020, 13:05:25 »
Hallo zusammen,

folgende Situation:

Meine Frau und ich haben in D geheiratet, wir wohnen gemeinsam in F und sie ist in F noch nicht angemeldet. Da sie noch bis Mitte 2021 ein Anerkennungsjahr als Erzieherin absolviert (vergleichsweise wie ein Praktikum) verdient sie noch recht wenig.

Nun zur Frage: Ist es sinnvoll meine Frau schnellstmöglich in F anzumelden, sodass wir einen steuerlichen Vorteil in diesem Jahr schon haben oder sollen wir bis Januar warten und sie im neuen Jahr erst anmelden? Man sagt ja, dass das erste Jahr steuerfrei ist!?
(Brutto Einkommen meiner Frau seit August 2020 - Juni 2021 pro Monat ca. 1600€).

Vielen Dank :-)

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Jetzt wirds doch verzwickt. Die Zeit vor Eheschließung war die Verlobte ja keine Grenzgängerin und muss da in D versteuern. Eine gemeinsame Erklärung wäre, falls überhaupt möglich, nicht vorteilhaft.
Es kann allenfalls über den günstigsten Zeitpunkt der offiziellen Übersiedlung nachgedacht werden. Auch da sind die 6 Monate schon mal in der Dikussion. Mich hat die Zahl noch nie überzeugt und vorgerechnet hat das auch noch niemand. Zudem wirkt sich eine fixe Pauschale ( zB Werbungskosten in D ) bei unterschiedlichen Einkommen auch unterschiedlich aus. Es kommt also auch auf die Höhe des Einkommens an.

Am besten, selbst ausrechnen.
Für die französische Seite ist das schnell simuliert.
Ausgang ist das französische Netto, das entspricht deutschem Brutto minus deutschen Sozialabgaben.
Boursorama bietet einen einfachen Rechner an:
hier: https://www.boursorama.com/patrimoine/impots/simulateur/impot-revenu

Bei Simulation express sind nur 3 Eingaben nötig.
prélèvemant à la source "non",
Familienstand "célibataire",
revenus nets imposables  = französisches Netto (aller Monate in F) minus 10% .

Für Deutschland weiß ich nicht. Da sind andere fachkundiger.

Hallo @pifolog

du hattest du mir freundlicherweise bezüglich meiner Situation vor ca. 1 Jahr Tipps gegeben. Nun bin ich in der erwähnten Situation. Meine Frau und ich haben in D geheiratet, wir wohnen gemeinsam in F und sie ist in F noch nicht angemeldet. Da sie noch bis Mitte 2021 ein Anerkennungsjahr als Erzieherin (wie ein Praktikum) absolviert verdient sie noch recht wenig.

Nun zur Frage: Ist es sinnvoll meine Frau schnellstmöglich in F anzumelden, sodass wir einen steuerlichen Vorteil in diesem Jahr schon haben oder sollen wir bis Januar warten und sie im neuen Jahr erst anmelden? (Brutto Einkommen meiner Frau seit August 2020 - Juni 2021 pro Monat ca. 1600€)

Vielen Dank :-)

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@Dragonvamp
Danke für deine Tipps! Wir haben da an die deutsch französische Schule gedacht. Aber das hat ja noch Zeit.

@pifolog
Vielen Dank für deine ausführlichen Tipps! Also stimmt es doch, dass man da nicht einen bestimmten Monat beachten muss, um gewisse Vorteile zu nutzen. Ok weiß Bescheid.
Das Einkommen wird definitiv unterschiedlich sein. Da ich alleine schon aus den Schichtzulagen auf eine ganz andere Summe komme wie meine Verlobte.

@Saarbrücker
Lieben Dank für deine Mühe. Meine Verlobte ist keine Beamtin sondern eine Erzieherin. Da wird das etwas anders kalkuliert denke ich. Und nein.. ich heirate nicht aus kostengründen :-)

Da hab ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Also ich bin seit 2017 Grenzgänger in F. Meine Verlobte wird ab der Hochzeit im kommenden Jahr nach F zu mir ziehen. Es wird etwas kurios werden wegen der Steuererklärung denke ich. Da Sie nächstes Jahr noch bis zur Hochzeit in D - und danach als Grenzgänger weiterhin dort arbeiten und die Erklärung in F abgeben wird. Deswegen die Frage zu welchem Monat es wohl am besten wäre zu heiraten und ob es überhaupt berücksichtigt werden sollte.

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Steuern / Arbeit in D/ Wohnsitz in F / heiraten in D / Steuervergleich
« am: 20. November 2019, 02:05:40 »
Hallo liebe Grenzgängerfreunde,

ich habe bereits ähnliche Themen und Kommentare von anderen hier gelesen. Leider sind diese teilweise veraltet und treffen nicht so ganz meine eigene Situation. Unzwar..

Ich wohne momentan in F und arbeite in D. Meine Verlobte wohnt noch in D und wir wollen nächstes Jahr in D heiraten. Wann genau ist noch unklar, da ich durch mehr Klarheit die Sache gezielter angehen möchte. Viele schreiben dass es sich steuerlich im Eheschließungsjahr im 6. Monat lohnt. Einige schreiben aber auch, dass sich das Gesetz diesbezüglich geändert hat und es quasi egal ist "wann" man heiratet.
a) Was stimmt nun? Besser im 6. Monat oder egal wann?

Der nächste Punkt wäre: sicherlich kann uns ein Steuerberater in F sehr hilfreiche Infos darüber geben..
b) dennoch würde ich gerne wenn möglich von den Erfahrenen hier wissen, ob die steuerlichen Vorteile in F nach der Eheschließung gleich bleiben, schlechter oder besser werden? Meine Verlobte wird durch ihre leichte Arbeitstätigkeit definitiv weniger verdienen als ich.
c) wäre es selbst nach der Eheschließung beim verschlechterten steuerlichen Vorteil, immernoch besser wie die Steuern in D zu zahlen?
d) müssen Kinder beim Wohnsitz in F in ein franz. Kindergarten oder in die franz. Schule?

Über klare Antworten würde ich mich herzlichst freuen. Vielen Dank im Voraus und noch eine gute Zeit an alle Grenzgänger  :winkerwinker:

Viele Grüße
Heinz

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