Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - BigSephiroth

Seiten: 1
1
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 12. September 2008, 12:11:58 »
Hallo nochmal,

eine Sache ist für mich noch nicht so ganz klar.

In D ist doch für die Berechnung der Einkommensteuer das gesamte Bruttoeinkommen relevant, warum begnügt sich F denn damit „nur“ das D-Bruttoeinkommen abzüglich aller D-Sozialabgaben als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer in F zu Grunde zu legen?

Die Basis für die Steuer ist doch dann viel geringer und dem franz. Staat geht ein Haufen Geld verloren.

Ist das ggf. ein Bestandteil bzw. „Verdienst“ des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen D und F?

Ich will mich natürlich nicht beschweren, jedoch gerne verstehen, warum sich F hier mit weniger begnügt.

Besten Dank nochmal!

2
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 11. September 2008, 16:28:31 »
Hallo pifolog,

besten Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich habe einmal exemplarisch die folgenden Daten verwendet und in den „Steuersimulator“
des franz. Finanzamtes eingegeben, um einen Begriff für den steuerlichen Unterschied zwischen D und F bzgl. der Einkommensteuer zu bekommen.

Basis ist nach wie vor die Situation  Mann + Frau, verheiratet, keine Kinder.

a)   Jahres-Bruttoeinkommen „A“ ca. 70.000€ bereinigt um sämtliche Sozialabgaben ca. 59.000€
b)   Jahres-Bruttoeinkommen „B“ ca. 30.000€ bereinigt um sämtliche Sozialabgaben ca. 24.000€

Macht nach dem Modell in F ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von 83.000€, das
pauschal um 10% (Freibetrag) reduziert versteuert wird, also 74.700€.

Auf diese 74.700€ werden dann 11.794€ Steuern, also ca. 12.000€ fällig.

Wenn ich die Splittingtabelle aus D zu Grunde lege, dann fallen bei diesen Einkommen (70T€ + 30T€) abzüglich aller gängigen Werbungskosten und sonstigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ca. 23.000€ an Einkommensteuer an.

Macht also bei diesen exemplarischen Einkommen eine Ersparnis von 23T€ - 12T€ = 11T€ im Vergleich F vs. D.   :respekt:

Bitte kurze Info, ob das so ungefähr hinkommt, damit ich mal mit unseren Werten „scharf“ rechnen kann.

Danke Dir / euch!

3
Steuern / (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 10. September 2008, 14:43:33 »
Hallo Liebe Grenzgänger,

wir haben bereits diverse Male euer Forum gesichtet und sind froh, dass es eine solche Informationsquelle von und für Grenzgänger gibt.

Trotz eifrigen Lesens habe ich noch keine genauen Infos zu unserer Situation finden können, obwohl es diese sicherlich vielfach auch bei anderen Grenzgängern so gibt.

Ganz kurz zu unserem aktuellen Stand:

Ich und meine Frau sind verheiratet, ohne Kinder, leben im Saarland ( :eijoo:) in einem eigenen Einfamilienhaus und arbeiten beide in Saarbrücken. Das tägliche Pendeln, für jeden von uns 40km ein Weg, zehrt an den Nerven und am Geldbeutel, so dass wir uns mittelfristig für ein Haus im grenznahen Frankreich entschieden haben.

Ich versteuere in D aktuell in der Stkl. 3, meine Frau in der Stkl. 5.
Bei der Steuererklärung in D veranlagen wir zusammen, also Ehegattensplittingtarif.



Das Steuersystem in F ist nach meiner Info anders aufgebaut als in D und kennt z.B. keine Steuerklassen, sondern berücksichtigt den Familienstatus (vor allem bzgl. der Kinder etc.).

Folgende Fragen werfen sich daher jetzt für uns auf:

a)   wenn es in F keine vergleichbaren Stkl. wie in D gibt, wie kann ich dann am ehesten eine Vergleichsbasis schaffen, um unseren Steuervorteil gegenüber D zu ermitteln? Ich habe gehört, dass bei Singles in der Stkl. 1 der Lohnsteuervorteil in F bei ca. 30% gegenüber D liegt. Wie kann ich aber unseren „Vorteil“ ermitteln, wenn wir die Stkl. 3 + 5 besitzen?
Ist es sinnvoll „fiktiv“ für uns beide von einer Stkl. 1 bzw. 4 auszugehen und den absouten Lohnsteueranteil jeweils um 30% zu kürzen (und Entfall des Soli-Zuschlags) und diesen Wert dann mit unserem aktuellen Einkommen mit den Stkl. 3 + 5 zu vergleichen?
b)   nach meiner Info arbeiten viele dt. Immobilienmakler mit franz. Banken und den Behörden in F zusammen, um den dt. Klienten den Umzug zu vereinfachen. Kann uns eine franz. Bank ggf. die Infos zukommen lassen, die ein dt. Steuerberater nicht wissen kann/will? Welche Erfahrungen habt Ihr hier gemacht?
c)   kann man bereits bestehende Versicherungen z.B. Wohngebäudevers., Hausratvers., BU, priv. Haftpflicht etc. bestehen lassen und passt diese nur ggf. den geänderten Wohnverhältnissen in F an?
d)   in D wird die Lohnsteuer ja durch den Arbeitgeber monatl. an die Finanzbehörden abgeführt. In F muss man diese Steuer ja selbst an das franz. Finanzamt überweisen. Gibt es in F die Möglichkeit ebenfalls monatl. zu überweisen und kann man ggf. bei einer Bank einen Dauerauftrag einrichten?
e)   wie verhält es sich in F mit den Strom- und Gasanbietern? Gibt es nur einen staatl. Anbieter, oder hat man auch hier die Möglichkeit zwischen mehreren Anbietern zu wählen? Will heißen, gibt es Wettbewerb?

Unser Interessen-Schwerpunkt liegt aktuell auf der steuerl. Einsparung, da mir in dem Punkt bisher auch leider kein deutscher Steuerberater richtig helfen konnte.


Für eure Tipps sagen wir schon jetzt „Danke vorab!“.

Seiten: 1