Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Scaramouche

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Hallo,

ich (Single, 40 Jahre, Akademiker) suche ab dem 1. oder 15. Oktober oder November, ggf. auch dem 1. Dezember eine helle 3 bis 4 ZKB-Wohnung zur Miete in Grenznähe, idealerweise im Bereich Alsting, Grosbliederstroff, Spicheren, Etzling oder Oeting.

Ich wohne seit 3 Jahren in Frankreich; nun haben die Vermieter leider Eigenbedarf angemeldet.

Die Wohnung sollte 80 - 120 qm groß sein - idealerweise relativ modern oder schön renoviert mit einem Boden aus Parkett, Laminat oder Fliesen und einem zeitgemäßen Bad.

Ich bin unkompliziert und lege auf ein angenehmes Mietverhältnis großen Wert.

Ich bin unter +491773315463 oder scaramouche2@gmx.de erreichbar.

Über Hinweise auf zu vermietende Wohnungen und Angebote von Euch würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße, Christian


2
Hallo zusammen,

nach den Informationen in der Broschüre ist die Grundsteuer Sache des Vermieters; sie darf also nicht umgelegt werden, da der Mieter sowieso eine Wohnsteuer zahlt.

Weiss jemand, wie es mit der Wohngebäudeversicherung aussieht?  Auch sie wird in der Nebenkostenabrechnung unseres deutschen Vermieters anteilig umgelegt.

Ich vermute aber, dass dies in Frankreich nicht rechtens ist, da ich als Mieter eine assurance risques locatifs abschliessen musste und diese doch die Wohngebäudeversicherung einschliesst, oder?

Weiss jemand von Euch näheres? Darüber würde ich mich freuen!

Viele Grüße, Christian

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Wohnen / Re: Vermieten in Frankreich
« am: 30. Dezember 2008, 12:15:45 »
Hallo,

habt Ihr mittlerweile herausgefunden, was an Kosten umgelegt werden darf und was nicht?

Unser Vermieter stellt uns u. a. gemäß unserer qm-Zahl anteilig 

- die Grundsteuer sowie
- die Wohngebäudeversicherung in Rechnung.

Ich vermute, dass dies nicht rechtens ist, da ich als Mieter sowieso eine Wohnsteuer zahle und auch die die Taxe H´abitation.

Weiss jemand von Euch näheres?

Viele Grüße, Christian

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Hallo Grenzgängerin und pifolog,

vielen Dank für Euer Feedback! Es ist tatsächlich so, dass man 2 Steuererklärungen abgeben muss und sich mit beiden Steuerbehörden auseinandersetzen muss. Am besten gibt man die Steuererklärung zuerst in Frankreich ab, um für die deutschen Finanzbehörden Nachweise zu haben. Ein Bekannter von mir hat mir geraten, auf dieser Basis persönlich mit dem zuständigen Finanzbeamten zu sprechen. Er hat das so vor 4 Jahren gemacht, als er selbst nach Frankreich gezogen ist und blieb vor weiteren Komplikationen mit dem deutschen Finanzamt verschont.

Viele Grüße, Christian

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Steuern / Re: Umzug zum 01.11.06
« am: 27. August 2008, 18:55:10 »
Hallo Marco & pifolog,

vielen Dank für Eure Antworten!

Christian

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Hallo pifolog,

vielen vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin begeistert, dass Ihr so hilfsbereit seid. (Vielen Dank auch an hexchen!)

Nur leider hilft mir der Verweis auf den Thread nicht wirklich weiter. Denn irgendwie hat sich durch meinen Umzug zum Jahresende hin bei Behörden und Firma in Deutschland und Frankreich alles verzögert. Und daraus ergeben sich folgende Spezialprobleme:

- das deutsche Finanzamt hat die Steuer für Nov und Dez 2007 bis heute einbehalten
- Der Arbeitgeber hätte mir diese automatisch rücküberweisen müssen, das wurde aber versäumt
- Diese in Deutschland zuviel entrichteten Steuern kann ich nun theoretisch in meiner Steuererklärung für 2007 zurückfordern, aber dafür müsste ich diese Monate in Frankreich versteuern.
- Nun ist aber die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in Frankreich für 2007 abgelaufen (31.05.2008).
-> Kann ich trotzdem auch heute noch für Nov/Dez 2007 eine Steuererklärung in Frankreich abgeben?
-> Und muss ich das tun, bevor ich meine deutsche Steuererklärung für 2007 abgebe, um einen Nachweis für den deutschen Fiskus beilegen zu können. Oder wird da dann nicht drauf geguckt?

Viele Grüße, Christian

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Steuern / Keine Steuern in Frankreich beim Umzug zum 01.11.2007?
« am: 24. August 2008, 19:16:57 »
Hallo zusammen,

Kann das jemand bestätigen, dass man, wenn man erst im November nach Frankreich zieht, man für Nov/Dez dieses Jahres dann keine Einkommensteuer dort zahlen muss?

Viele Grüße, Christian

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Liebe Forumsmitglieder,

nun bin ich gerade (verspätet) an meiner deutschen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007, in dem ich nach Frankreich umgezogen bin und es haben sich einige komplexe Fragen aufgeworfen, die mich etwas ratlos machen:  ???

0. Zum Hintergrund: Ich bin seit dem 01.11.2007 in Frankreich gemeldetet, seit dem 15.11.2007 in Deutschland abgemeldet und arbeite weiter in Deutschland. Die am 19.11.2007 beantragte Grenzgängerbescheinigung wurde vom französichen Finanzamt am 21.12.2007 genehmigt. D. h. in Nov./Dez. 2007 habe ich noch Einkommensteuer in Deutschland bezahlt, die mir vom Arbeitgeber auch nicht rückerstattet wurde. Seit Januar 2008 zahle ich keine Einkommensteuer mehr nach Deutschland.

1. Frage: Muss ich für 2007 unbedingt 2 Steuererklärungen abgeben, d. h. eine in Deutschland für Jan - Okt 2007 und eine in Frankreich für Nov - Dez 2007? Oder wäre es auch ausreichend, nur eine in Deutschland für das Gesamtjahr 2007 abzugeben, da dort die Einkommensteuer für Nov/Dez 2007 einbehalten wurde. Damit fiele zwar die Steuerersparnis für 2 Monate Frankreich weg, aber auch der Aufwand für 2 Steuererklärungen entfiele. Bin ich also vor dem Hintergrund des Grenzgängerstatus verpflichtet, Nov/Dez 2007 in Frankreich zu versteuern?

2. Frage: Angenommen, ich würde in Deutschland die Steuererklärung für Gesamt-2007 einreichen, bestünde dann evtl. die Gefahr, dass das französische Finanzamt doch noch auf die Idee kommt, von mir eine Steuererklärung für Nov/Dez 2007 anzufordern? Und was, falls ja? Wäre es dann mit einem Einkommensteuerbescheid des deutschen Finanzamts für 2007 getan? Oder hätte ich dennoch eine zusätzliche Steuerzahlungspflicht nach Frankreich, da ich dort ja seit dem 01.11. wohne?

3. Frage: Habe ich überhaupt noch die Option, in Frankreich eine Steuererklärung für Nov/Dez 2007 einzureichen, denn wie ich erst seit gestern weiß, hätte ich eigentlich bis Ende Mai 2008 einreichen müssen. ich dachte, da käme irgendwann mal eine Aufforderung ... wohl ein typisch deutscher Gedanke  :laugh: Ein Forum-Teilnehmer schrieb an anderer Stelle, dass, wenn man seine Steuererklärung beim französischen Finanzamt nicht bis Ende Mai einreichen würde, man nach deutschem Recht versteuert würde, wenn man in Deutschland angestellt ist. Oder ist das kein Problem, wenn man einen Verspätungszuschlag in Kauf nimmt?

4. Frage: Gibt es evtl. eine Sonderregelung bzgl. der Einreichung von Steuererklärungen in Frankreich, wenn man erst kurz vor Jahresende nach Frankreich zieht?

5. Frage: Angenommen, ich kann noch eine Steuererklärung für Nov/Dez 2007 in Frankreich einreichen und ich gebe in der deutschen Steuererklärung an, dass mir die entrichtete Einkommensteuer für Nov/Dez 2007 rückerstattet werden soll, da ich diese Monate in Frankreich versteuere. Sind dadurch Komplikationen zu befürchten, da ich ja noch keine französische Steuernummer besitze? D. h. müsste ich in diesem Fall nicht evtl. zuerst die französische Erklärung abgeben (das 1. Mal), um eine französische Steuernummer und Bestätigung der Abgabe zu erhalten, damit ich dies der deutschen Steuererklärung dann beilegen kann? An anderer Stelle hier im Forum wurde berichtet, dass z. B. das Finanzamt Saarbrücken die deutsche Steuererklärung nicht bearbeitet hat, bis ein Nachweis der Steuerzahlung in Frankreich vorlag.

6. Frage: Es wurde hier auch von anderen oft gefragt, ob es nicht einen empfehlenswerten Steuerfachmann gibt, der einen in privaten deutsch-französischen Steuerfragen beraten kann. Aber außer Hinweisen auf die Hilfe durch Bankberater habe ich hierzu hier keine verwertbaren Tipps gefunden. Hat nicht doch noch jemand von Euch eine wirklich gute Empfehlung im Raum Forbach / Grosbliederstroff etc. in petto? Gibt es nicht evtl. auch so eine Art Beratungscenter für neue Grenzgänger?

Insgesamt führen die obigen Fragen dazu, dass ich im Moment nicht so recht weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Ich hoffe, Ihr könnt mir dabei helfen, etwas mehr Klarheit in die Dinge zu bekommen.

Herzliche Grüße, Christian

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