Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kauh

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Rund um's Kind / Re: Umzug nach lauterbourg
« am: 05. November 2019, 14:49:39 »
Hallo
sie kann weiter in D in die Kita gehen ABER in dem Jahr wo sie 3 wird, muss sie in F in die école maternelle.

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Hallo,
dafür ist in Frankreich die MDPH zuständig.
Aber da es sich um eine Schule in Deutschland handelt und ihr aber euren Wohnsitz in Frankreich habt, seid ihr in der Situation, wo alle Seiten behaupten, sie wären nicht zuständig :-\

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wende dich an die MDPH, die sind in F für Behinderte zuständig. Allerdings gibt es in F völlig andere Regeln und Vergünstigungen wie in D - Lohnsteuerlich leider keine

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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 31. Dezember 2016, 16:18:59 »
Hallo,
heute habe ich vom Finanzamt Karlsruhe Ablehnung meines neuen Freistellungsauftrages bekommen, da die Universität auch in diese "neue Regelung" eingeordnet wurde. Die Steuer für 2016 ist nachzuzahlen  :mad:
Da hier ja schon Erfahrungen gesammelt wurden - hier meine Fragen  :Frage::
Kann ich die Steuerklasse wählen oder werde ich zwangsweise in Steuerklasse 1 eingeordnet?
Kann ich meine Kinder irgendwie eintragen lassen, zwecks Kinderfreibetrag?
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht sinnvoll?

Danke für eure Infos

PS: verheitratet, Kinder, Ehefrau arbeitet in D und versteuert in F

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Hallo,
meine private Krankenkasse tut sich immer schwer mit den franz. Rechnungen (feuille de soins).
Ich habe bei dem letzten Rechnungsstapel mir die Mühe gemacht und an jede Rechnung eine "Übersetzung" des Codes in Text deutsch und französische gehängt und dann ging es schnell und problemlos. ABER die Seite ameli.fr wurde geändert und ich finde die Übersetzung (Code eingegeben -> Text kriegen) nicht mehr.
Kann mir jemand helfen???
Kennt jemand vielleicht eine andere Internetseite die das kann???

Danke im Voraus

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Lösung deines Problem wäre ein nicht-durchsichtiges Fenster (Milchglasfenster, Glasbausteine...). Soweit ich weiß brauchst du die Genehmigung nämlich immer dann, wenn du durch dieses Fenster auf das Nachbargrundstück schauen kannst.

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Steuern / Re: Mobiles Arbeiten
« am: 01. April 2016, 09:17:54 »
Hallo Nutellalein,
du kannst ja dann mal berichten was eure Projektleitung dazu für eine Meinung hat. Ich denke, dass es einige hier im Forum betrifft und / oder interessiert.
Ich habe kurz gerechnet für 1x pro Woche home office minus 6 Wochen Urlaub minus 2 Feiertage (oder Tage wo man aus anderen Gründen zwingend ins Büro muss oder krank...) < 45 Tage -> kein Problem  :)
In diesem Sinne schönes WE  :winkerwinker:

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Hallo,
es ist ganz einfach.
Du bekommst unabhänig des Familienstandes Steuerklasse 1 und zahlst deine Steuern in D (deutsche Erklärung...) Du kannst einen Antrag auf beschränkte Steuerpflicht stellen.
In Frankreich machst du auch eine Erklärung und trägst dein Einkommen in 8TK ein, d.h. Einkommen schon im Ausland versteuert.

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Aktuelles aus Frankreich / Regionalwahl
« am: 07. Dezember 2015, 07:04:42 »
Guten Morgen,
weiß jemand wo geschrieben steht, wann wir als in Frankreich lebende Ausländer wählen dürfen.
Ich war gestern doch recht überascht, als man mir erklärte, dass ich nur Bürgermeister/Komumal und Europa darf. Parlament und Präsident dürfen wir nicht, dass ist klar, denn das dürfen wir ja in Deutschland. Aber was ist mit der Regionalwahl???

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Gesundheitscheck -ja und nein
für einen normalen PKW bis 3,5 t braucht man keinen
ABER
für den LKW-Schein, also alles größer braucht man diesen Check, sonst verfällt der Schein, d.h. hat dein Freund seinen Führerschein von 1998 gemacht (Klasse 3 bis 7,5 t) und ist vor ?? (es gab mal eine Führerscheinumtauschpflicht) nach Frankreich gezogen, so muss er alle 5 Jahre zum Check ansonsten darf er nur noch 3,5 t fahren

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Wohnen / Re: Haus in Frankreich nebenkosten
« am: 13. Oktober 2015, 14:51:14 »
Bsp. Müllabfuhr, musste hier pro Abfuhr extra zahlen, hast du in F schon in der tax enthalten.  :xc:
Wir bekommen eine jährliche Abrechnung für den Müll. Bisher pro Nase und ab 2016 nach Gewicht der Tonne - auch die Franzosen nehmen es von den Lebenden!!!

Ich schließe mich Dirk an: die Fahrerei ist nicht zu unterschätzen.

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Steuern / Re: Steuererklärung/bescheid
« am: 19. August 2015, 13:15:12 »
Du musste alle erzielten Einkünfte angeben egal wo versteuert, dann ist im Feld TK (und in dem rosa Formular) die Summe eingetragen, die bereits in D versteuert ist. Das Finanzamt rechnet auf den gesamten Einkommen deine Steuer aus und zieht dann den Bonus für in D bereits versteuertes Einkommen ab. Dieser Bonus ist allerdings wesentlich geringer als die tatsächlich bezahlte Lohnsteuer in D. Ohne Bewertung: das ist halt so und ich hatte den gleichen Fall - wenn du damit nicht leben kannst/willst, gibt es nur 2 Optionen Umzug nach D oder neuer Job  :anixwissen:.

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Steuern / Re: Steuererklärung/bescheid
« am: 19. August 2015, 07:04:58 »
Der Abzug für in Deutschland versteuertes Einkommen errechnet sich nach einem einfachen 3-Satz (gesammtes Einkommen/theoritische F-Steuer=in D versteuert/Abzug)

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Rund um's Kind / Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« am: 09. Juli 2015, 08:30:24 »
Hallo,
danke für die Info.
Unsere Zwerg ist erst 15 Monate und ich zahle für die Vollzeitbetreuung 800€ (inkl. Verpflegung+...) plus 600€ Sozialabgaben. Wenn wir die Kosten 100% tragen müssen, gibt es bestimmt kein 2. Kind :xc:.
Bürogrüße aus Karlsruhe

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Rund um's Kind / Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« am: 09. Juli 2015, 07:22:42 »
Hallo Sophie,
in Vorleistung treten ist ok, aber wie bekomme ich mein Geld oder zu mindest einen Teil davon zurück???
Ich habe gestern den Bescheid von der pajemploi bekommen und bin fast tot umgefallen, die wollen nochmal 75% von dem was die Tagesmutter direkt bekommt  :o
Ich bin auf deren Internetseite auch nicht schlauer geworden (den Fall beide arbeiten in D und leben in F mit Kind bei Tagesmutter in F ist scheinbar die Ausnahme und nicht vorgesehen)
Danke für Infos im Voraus

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