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Nachrichten - fred

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Hallo Ringel!

Kurz nach Bescheid meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 erhielt ich einen Brief von URSSAF, daß mein dortiger Account gekündigt wurde. Es gäbe aber keine Rückerstattung bezahlter Beiträge aus vorherigen Jahren.

Das wird damit zu tun haben, daß ich seit Steuererklärung 2019 das Feld 8SH in Formular 2042C ankreuze. Damit wird erklärt, daß man in Frankreich nicht Sozialsteuerpflichtig ist.

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N'abend,

und vorab: Ich habe seit 2008 meinen einzigen Wohnsitz in Frankreich und arbeite nichtselbständig in Deutschland (Grenzgängerstatus).

Habe heute auch zum ersten mal einen Brief von URSSAF erhalten, mit Aufforderung zur Zahlung der CSM. Darin steht in etwa:

Aufgrund der Informationen, die uns zur Verfügung stehen, fielen Sie in die französische Krankenversicherung, ohne durch berufliche Tätigkeit zur sozialen Sicherheit beitragen zu müssen. Je nach Einkommensniveau sind Sie CSM verpflichtet. Dieser Beitrag wird im 4. Quartal 2019 auf der Grundlage der in Ihrer Steuererklärung für das Einkommen 2018 übermittelten Elemente eingezogen, ohne dass Sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen. Nach Eingang des Schreibens haben Sie 30 Tage Zeit, um die Beiträge zu bezahlen.

Es gibt wohl eine Obergrenze für Einkommen durch Kapitalerträge, bei deren Überschreiten die CSM fällig wird. Für das Jahr 2018 wird ein "Plafond de Sécurité sociale" (Pass) von 39732€ angegeben. Übersteigt nun das Einkommen aus Kapitaleinkünften 25% des Plafonds (9933€), würde man CSM pflichtig. Ich habe dazu nur zwei Arten der Berechnung des Beitrages gefunden:

si vos revenus d’activité professionnelle sont inférieurs à 5 % du Pass, la formule est la suivante :
8 % x (assiette – abattement de 25 % du Pass) ;
si vos revenus d’activité professionnelle sont compris entre 5 % et 10 % du Pass, la formule de calcul est la suivante :
8 % x (assiette – abattement) x 2 x (1 – revenus d’activité / 10 % du Pass).


In meinem Fall geht es wahrscheinlich um einen Gewinn von 10913€ (assiette), welcher durch den Verkauf eines Aktienfond im Fiscal-Jahr 2018 entstanden ist. Für diesen Gewinn habe ich bereits 30% Steuern bezahlt. Nebenbei liegt mein Jahresgehalt durch nichtselbständige Arbeit oberhalb des "Pass".

Was bedeutet "revenus d’activité professionnelle"? Einkünfte aus nicht- oder selbständiger Arbeit?
Wenn damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemeint ist, wäre ich nicht CSM pflichtig, da diese weit oberhalb von 10% des "Pass" liegen und dafür keine Berechnung zu Grunde gelegt ist. Andernfalls wäre ich logischerweise CSM pflichtig, weil ich keine Bezüge (<5%) aus selbständiger Arbeit erhalte.

Wie auch immer, werde rechtzeitig nach Metz zur nächsten URSSAF Filiale fahren und das klären.

Bis dahin, wie sind eure Fälle verlaufen?

gruß Fred

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Steuern / Re: Aktiengewinne in Frankreich versteuern
« am: 09. Mai 2018, 17:09:02 »
Hallo,

da es gerade dazwischen passt:
Darf man bei der Steuererklärung die Ordergebühren absetzen?

Beispiel:
Aktie gekauft für 100€, verkauft für 200€. Ordergebühren jeweils 4€ für Kauf und Verkauf. Gewinn von 100€ minus Kosten von 8€ ergibt einen Profit von 92€. Gebe ich nun den Gewinn oder den Profit an?

Und wie sieht es bei Verlust aus?
Beispiel:  Aktie gekauft für 200€, verkauft für 100€. Ordergebühren jeweils 4€ für Kauf und Verkauf. Verlust von 100€ plus Kosten von 8€ ergibt einen Profit von -108€.

Gruß, Fred

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Steuern / Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« am: 28. April 2014, 16:55:21 »
Hallo,
wer weiss  an welcher Stelle in der franz. Stuererklärung ich meine Zinseinnahmen aus Deutschland angeben muss ?

Vielen Dank für Eure Hilfe....:-)))


Rotes Formular No.2047 "Déclaration des revenus encaissés à l'étranger", dort im Feld TS "revenus de valeurs mobilières et distributions".

mfg, fred

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Steuern / Re: Kursgewinne mit Aktien - Kapitalertragssteuer
« am: 29. Dezember 2013, 18:11:09 »
Hallo!

Vor 2013 waren die Kursgewinne, welche beim Verkauf von zum Beispiel Aktien im Gesamtwert von 20000 Euro innerhalb eines Jahres entstanden sind, steuerfrei. Seit 2013 gilt das nicht mehr. Ab da werden Kursgewinne einfach zu deinem Einkommen gezählt und mit deinem Einkommensteuersatz versteuert. Steuerrabatte gibt es meines Wissens nur für PEA (Plan epargne en Actions), so 'ne Art Fondssparen. Ich muss mir das aber auch mal nochmal genauer anschauen...sieht so aus, als ändert sich ab 2014 wieder was...

mfg, fred

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Hallo Michael!

Ein vereidigter Übersetzer:
http://www.fis-sprachinstitut.de/de/index.htm
Bahnhofstraße 101 (Viktoriahaus)
66111 Saarbrücken

Wie bereits erwähnt, muss Deine Freundin mit den Unterlagen zur Prefecture in Metz. Ich habe übrigens 3 Monate auf meinen französischen Führerschein gewartet.

gruß, fred

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Du musst zur Prefecture in Metz, nicht zur Sous-Prefecture in Forbach. Die Prefecture in Metz hat täglich von 08:30-15:30 geöffnet. Da ich selbst vor ein paar Wochen noch da war, meine ich mich erinnern zu können, daß der Schalter für Führerscheinangelegenheiten für einen Zeitraum irgendwann zwischen 12:00-14:00 geschlossen ist. Besser Du tauchst dann vorsichtshalber mal ausserhalb dieser Zeit dort auf.

Kannst ja mal nachfragen, ob es vorläufige Führerscheine gibt. Der abgestempelte Antrag sollte aber ausreichend sein. In Deutschland wird "Fahren ohne Führerschein" lediglich mit 10€ Gebühr als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es die Polizei unter deinen Umständen darauf anlegen würde. In Frankreich wird das wohl ähnlich sein. Ich selbst bin mal von der Gendarmerie kontrolliert worden und konnte garkeinen Fahrerlaubnisnachweis vorzeigen. Habe denen dann erklärt, daß er mir gestohlen wurde und ich erst einen neuen beantragen muss. Die wollten dann nur die Fahrzeugpapiere sehen und gut war's. Kommt wohl immer darauf an, an wen man gerät.

mfg, Fred

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Hallo!

Mir ging's genauso. Du musst den französischen Führerschein bei der zuständigen Prefecture deines Wohnortes beantragen. Dafür brauchst Du folgende Papiere:

1. Eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige des deutschen Führerschein von der Polizei. Wenn diese von einer deutschen Polizei ausgestellt wurde, muss das Anzeigeprotokoll von einem in Frankreich zugelassenen vereidigten Übersetzer ins Französische übersetzt werden. Original + Kopie.
2. Personal- oder Reisepass + Kopie
3. Zwei Passbilder
4. Eine Meldebestätigung über deinen französischen Wohnort (Certificat de Domicile) und eine aktuelle Rechnung von EDF, jeweils Original + Kopie
5. Bei einem Kartenführerschein: Ein Auszug vom deutschen ZFER (zentrales Fahrerlaubnisregister) oder bei einem rosa Lappen: ein Auszug von der Führerscheinkartei des Ordnungsamtes, welchen den Führerschein ausgestellt hat. Das Dokument bestätigt dir die Gültigkeit deiner deutschen Fahrerlaubnis. Auch dieses muss von einem in Frankreich zugelassenen vereidigten Übersetzer ins Französische übersetzt werden. Original + Kopie.
6. Das Formular zur Beantragung des französischen Führerschein, bekommst Du direkt bei der Prefecture
7. Einen auf dich als Adressat ausgefüllten und vorfrankierten Briefumschlag mit Rückschein (avec accusé de réception).

Ich musste übrigens nichts zusätzlich bezahlen. Mir wurde kein vorläufiger Führerschein angeboten und man sagte mir, daß ich etwa zwei Monate auf den französischen Führerschein warten muss. Man hat mir aber eine Kopie von meinem Antrag mit Stempel der Prefecture ausgehändigt. Darauf steht die Nummer deiner deutschen Fahrerlaubnis und es beweist deinen Antrag des französischen Führerschein. Damit sollte es bei Polizeikontrollen in Deutschland oder Frankreich keine Probleme geben.

Hier noch ein paar Links zum Thema:
http://vosdroits.service-public.fr/F1450.xhtml
http://www.traducteursdelest.asso.fr/index.php?lang=de&page=accueil

Wenn Du noch verrätst wo Du wohnst, kann ich dir noch ein paar Empfehlungen geben.

mfg, Fred

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Hallo naborallemand,

danke für die Info. Dann werd ich mich mal auf die Wege machen. Habe mittlerweile auch eine französische Website gefunden, die erklärt was man bei Verlust des FS zu tun hat:

http://vosdroits.service-public.fr/F1450.xhtml

gruß, fred

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Hallo Leute,

nebst sämtlichen wichtigen Dokumenten ist mir auch mein deutscher EU-Führerschein geklaut worden. Hatte dummerweise alles in einem Rucksack. Sehr wahrscheinlich muss ich jetzt einen französischen FS beantragen. Leider habe ich keine Kopie von meinem deuschen FS. Ich weiss aber die Führerscheinnummer, weil ich vor einer Woche im Urlaub einen Leihwagen damit gebucht hatte.

Dazu habe ich jetzt 2 Fragen:
1. Wo muss ich den französischen FS beantragen (bei Wohnsitz in Forbach) und welche Dokumente sind dazu zwingend notwendig?
2. Generell besteht ja noch meine Fahrerlaubnis, aber was passiert wenn ich in eine Kontrolle komme und kann keinen FS vorzeigen? Reicht es aus wenn ich meine Führerscheinnummer nenne?

gruß, Fred

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Das besagte Buch "Steuererleichterungen" gibt es schon ab 35 british Pound bei "amazon.co.uk". Hab's mir bestellt und ist soeben bei mir angekommen. Schon nach kurzem durchblättern kann ich sagen, dass es sein Preis Wert ist. Es werden sämtliche steuerlichen Themen anhand Beispielrechnungen erklärt.

Fachinformation pur!  :doppeld:

gruß, fred

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Hallo Chris!

Die französischen Versicherungsgesellschaften lehnen gerne Fahrer ab, die noch keine 2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und dabei noch ein PS-Starkes Auto fahren. Wem innerhalb der letzten 2 Jahre der Führerschein aus welchen Gründen auch immmer entzogen wurde, hat auch schlechte Karten. Ebenso schlecht siehts aus, wenn bereits mehrere Unfälle gemeldet wurden. Denen ist wohl das Risiko zu Groß?! :-\

Es gibt aber eine Versicherung, die angeblich jeden versichert: ASSU2000

Probiers dort mal, wird aber bestimmt etwas teurer sein als der Durchschnitt.

mfg, fred

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