Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Galgemaennle

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Steuern / Anzahl Transaktionen 2074 und 2086
« am: 16. Mai 2020, 22:03:06 »
Hallo zusammen,

Cerfa 2074 erlaubt nur das Ausfüllen von 9 Transaktionen zum selbst berechnen bzw. 3 wenn diese von der Bank bzw. Steuerberater bereits berechnet worden sind. Ich gehe mal davon aus, dass diese dann gesammelt eingetragen werden? Denn ich stehe vor dem Problem dass ich mehr Transaktionen habe als Eingabemöglichkeiten. Hat hier wer Erfahrung bzw. gesehen ob der entsprechende Berater hier gesammelt eingetragen hat?

Komplizierter wird es bei Cerfa 2086. Gibt es hier Erfahrungen? Das Formular ist Recht neu. Die Hilfe noch nicht gepflegt. Artikel im Internet auch sehr rar. Problem hier: Nur 5 Transaktionen! Zum Glück nur steuerpflichtig wenn getauscht in Fiat. Sollte man die Coins aber wirklich als Zahlungsmittel verwenden, wird die Steuerberechnung unglaublich aufwendig, da der entsprechende Portfoliogegenwert am Tag des Handels berücksichtigt werden muss.. Eine Summierung damit nicht möglich.





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Ja so hat das zumindest meine Bank gemacht. Wahrscheinlich auch der einfachste und naheliegendste Weg. Sofern nicht im nächsten Jahr das Deutsche Finanzamt um die Ecke kommt und die Steuern auf die Fiktiven Gewinne sehen will (welche ja zu einem Zeitpunkt angefallen sind bei welchem ich noch in Deutschland veranlagt war)

Nochmal im Detail:
-Fondsanteile per Sparplan seit 2016 monatlich gekauft
-Fiktiv am 31.12.2017 aus/eingebucht und Erträge ermittelt
-Alle Anteile kurz vor Corona veräußert. Ausgewiesen sind alle Anschaffungsgeschäfte
-Für jeden Kauf und Einbuchung wurde der jeweilige Gewinn sowie die Teilfreistellung ermittelt (komischerweise auch von Einzahlungen vor 2018)

Was ich im vorherigen Post schon meinte, der Ausgewiesene Gewinn nach Teilfreistellung interessiert eigentlich garnicht, da ich diesen ja nicht mehr in D versteuern muss.
Ich hätte aber erwartet, dass durch die fiktive Ein/Ausbuchung es keinen Eintrag mehr vor 2018 gibt. Die Teilfreistellung auf Einzahlungen vor 2018 scheint mir da wohl eher ein Artefakt im Abrechnungssystem zu sein. Fazit: Die Abrechnung ist so als ob es das InvStG nicht gibt (bis auf das theoretische Teilfreistellungsbeträge ausgewiesen sind). Ich werde bei der Bank nachfragen ob mit der Veräußerung auch der fiktiven Steueranspruch aus D erloschen ist.

Wenn dem so sein sollte: Erlös-AS und wie von seven1389 angesprochen, evtl. gezahlte und nicht mehr rückforderbare Vorabpauschalen anrechnen lassen. Dann wäre das InvStG 2018 mit dem Umzug nach F obsolet. Kritischer wird es dann glaube ich eher wenn zudem Teilverkäufe hinzukommen

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Hi,

ja ich bin in ähnlicher Situation. Sich das Wesen der Vorabpauschale nochmal kurz vor Augen zu führen hilft vlt.:
  • Die Vorabpauschale ist am 01.01.2018 in Kraft getreten
  • Die Vorabpauschale wird am 31.12 für das Folgejahr fällig
  • Die Pauschale wird fällig wenn im Vorjahr eine Wertsteigerung stattgefunden hat und der Basisbetrag im Vorjahr(Nettoinventarwert*Teilfreistellung*Basiszins) größer als die Ausschüttungen waren. Waren Ausschüttungen dabei, dürfen diese bei der Berechnung wieder vom Basisertrag abgezogen werden => Es werden alle gutlaufendenden thesaurierer sowie der Mehrwert der ausschüttern gegenüber dem Basisertrag versteuert
  • Durch die Erhebung Vorabpauschale gewährt dir das Finanzamt als Ausgleich eine Teilfreistellung bei Veräußerung
  • Um die Berechnung mit Fondsanteilen vor 01.01.2018 und Anteilen danach bei einer späteren Veräußerung zu bewerkstelligen, wurden die Fonds am 31.12.2017 fiktiv veräußert und neu eingebucht. Sprich die Gewinne/Verluste wurden realisiert, die entsprechenden Steuern nach dem Alten Gesetz aber nicht abgeführt. Dies wird erst bei tatsächlicher Veräußerung passieren
Nur war der Gesamtmarkt 2018 nicht so berauschend (Stichwort: Brexit und Handelskrieg USA-China). Daher waren nur 2 Fonds bei mir 2019 überhaupt von der Vorabpauschale betroffen. Die beiden jeweiligen Depotbanken haben mir diesen Abzug jeweils in einem Schreiben mitgeteilt.
2020 war ich bereits in Frankreich gemeldet und die Depotbanken darüber informiert. Diese haben daher erst gar keine Vorabpauschale mehr erhoben (Keine Benachrichtigung sowie kann ich bei einer Depotbank alle Steuertransaktionen sowie die Verrechnungstöpfe einsehen. Hier seit dem hinterlegen meiner Franz. Steuernummer nichts mehr passiert).

Ich kann mir daher vorstellen, dass du 2019 gar keine Vorabpauschale gezahlt hast bzw. bereits in Frankreich gemeldet warst. Um das zu überprüfen schau doch einfach mal auf deine Wertentwicklung 2018. Stichtag ist der 31.12. Da bei dem Erheben der Vorabpauschale kein Geld fließt muss sich deine Depotbank an deinem Verrechnungskonto bedienen um die Steuer an das Finanzamt abführen zu können. Ein Blick in die Kontoauszüge könnte daher ebenfalls aufschlussreich sein.

Auf den Kauf/Verkauf/Ausschüttungsabrechnungen der Banken wird nun neben dem Gewinn/Verlust und den Steuern und Gebühren auch die dt. Steuerbemessungsgrundlage ausgewiesen (mit dem der jeweiligen Prozentsatz der entsprechenden Teilfreistellung) diese gilt selbstredend nur in Deutschland. In Frankreich sind die Bruttoerträge zu versteuern. Evtl. gezahlte Vorabpauschale oder Abgeltungsteuern in D. (Doppelbesteuerung) musst du mMn. auch dort wieder zurückholen da sie dort nicht hätten Abgezogen werden dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du einfach den fälschlicherweise gezahlten Betrag in Frankreich anrechnen darfst. Es handelt sich ja nicht um eine verpflichtende Quellensteuer o.Ä. MMn. Verhält sich das analog zur Festsetzung der Lohnsteuer bei der vom Lohn verpflichtenden Abgaben (Sozialabgaben) abgezogen werden können, jedoch nicht die in Deutschland (fälschlicherweise) abgeführte Lohnsteuer.

Mir selbst ist nur nicht ganz klar, wie sich das ganze verhält wenn wir wieder nach Deutschland ziehen sollten. Profitieren wir dann bei der Veräußerung ebenfalls von der Teilfreistellung obwohl wir bis dorthin ggf. keine Vorabpauschalen entrichtet haben? Andererseits hat sich durch die fikitve Veräußerung in Deutschland die Haltezeit verkürzt und wird dadurch in Frankreich anders behandelt. Zudem sind die Steuern auf die realisierten fiktiven Gewinne vom 31.12.2017 ja auch noch nicht gezahlt.

Nachtrag: Bezüglich den fiktiven Gewinne hat meine Depotbank ganze Arbeit geleistet und bei der Veräußerung eines Fonds Anfang diesen Jahres einfach die fiktive Veräußerung Ende 2017 außer Acht gelassen. Sprich direkt passend nach dem Französischen System vorgegangen.
Wären jedoch auf diesen Fonds 2019 eine Vorabpauschale fällig gewesen, hätte ich diese wahrscheinlich nächstes Jahr in der F Steuererklärung abgezogen, da ich vermutlich von D in 2021 nichts mehr von der theoretisch gezahlten Vorabpauschale 2019 zurück bekommen würde.



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Steuern / Re: Steuerberater/Grenzgängerberatung in Freiburg
« am: 10. Mai 2020, 13:06:13 »
Hallo,

kannst du ggf. Rückmeldung geben ob du dort was erreichen konntest?

Ich hab in der Region weder auf Deutscher noch auf Französischer Seite einen Steuerberater bekommen obwohl ich mich auch schon vor Corona darum bemüht habe. Jedoch teilweise nicht mal eine Rückmeldung bekommen. Daher boxe ich mich notgedrungen selbst durch... Bei infobest war ich jedoch nicht.

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Steuern / Re: Steuererklärung Depot
« am: 06. Mai 2020, 22:47:10 »
Ein Depot hält nur die Anteile deiner Einzelnen Titel. Keine Barbeträge. Dafür dient das Verrechnungskonto. Daher werden Ausschüttungen dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Es findet ja keine Ausschüttung von Aktienanteilen statt.
Es handelt sich hierbei auch um Dividenden und nicht um Zinsen. Diese beiden werden anders als in Deutschland unterschiedlich besteuert. Dividenden aus den allermeisten Vermögensstrukturen unterliegen einer Bemessungsgrenze. Nur 60% des Dividenden Brutto Betrages werden besteuert. Dies gilt ebenfalls für Anleihekupons. Hiervon ausgenommen sind gewisse Risikokapitalstrukturen, Immobilienfonds, Anteile an Gesellschaften welche nicht einer Körperschaftssteuer unterliegen. etc. etc.
Zinsen dagegen sind für fast alle Franz. Finanzprodukte steuerfrei. Bekommst du aber in Deutschland Zinsen auf dein Sparbuch/Konto/Festgeld u.Ä musst du diese jedoch versteuern.
Gewinne oder Verluste enstehen nur beim Verkauf. Man spricht auch von Gewinne realisieren oder Buchgewinn. Es muss also nicht am Ende des Jahres der theoretische zugewinn an Wert zum Jahresanfang ermittelt werden. Es ist wie beim Fußballspiel. Das Ergebnis nach 90 min ist entscheidend, nicht die Zwischenstände davor. und der daraus entstandene Gewinn/Verlust wird wiederum anders besteuert und muss dementsprechend auch wo anders eingegeben werden. Hast du nichts verkauft, musst du hier auch nichts machen. Sinvoll ist aber sich die Kaufzeitpunkte aufzuschreiben. Bzw. sollte die Bank für dich machen.

Kommen wie erwähnt noch Quellensteuer Abzüge hinzu, wird das ganze Thema noch weiter komplex. Glücklicherweise sind die Meisten ETFs und Fonds in Ländern aufgelegt bei denen diese Steuern nicht anfallen. Ich habe immer noch nicht wirklich verstanden wieso die Leute sagen, dass das Franz System einfacher sein soll...

Ah ja und dann solltest du prüfen ob sich die Besteuerung auf der Progressiven Skala oder die Flattax (PFU) für dich lohnt.

Beim erneuten durchlesen ist mir aufgefallen, dass das dir jetzt nicht wirklich weiter hilft also:
Ausschüttungen/Zinsen/Zinsen aus P2P/Abzugsfähige Depot Gebühren etc sind in den Entsprechenden Feldern bei 2xx einzutragen, welche aus Formular 2047 übernommen werden
Realisierte Kursgewinne/Verluste in Abhängigkeit der Haltedauern bei 3xx welche aus Formular 2074x je nach Komplexität übernommen werden.

Beim Durchklicken durch die Steuererklärung wird das meiste bei den "?" erklärt.
Die Genauen Regeln sind hier zu finden: https://bofip.impots.gouv.fr/bofip/3793-PGP
Also wirklich tolle Hilfestellung empfand ich: https://www.toutsurmesfinances.com/impots/impot-sur-le-revenu-la-declaration-etape-par-etape.html
Bzw. auch die Anderen Artikel auf toutsurmesfinances

Auch hier im Forum gibt's einige Anleitungen wie 2047 bzw. 2074 auszufüllen sind

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Anmerkungen zum Forum / Wiki
« am: 04. Oktober 2019, 13:43:50 »
Hallo,

ich kann das Wiki nicht mehr erreichen. Wurde es abgeschaltet?

Wäre ein fixiertes Thema in den jeweiligen Unterforen mit den wichtigsten Infos nicht eine alternative? Stand heute werden ja eigentlich die gleichen Fragen jedes mal aufs neue gestellt. Außerdem wären die ganzen infos/erfahrungen an einem ort gesammelt

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Versicherungen / Vergleichsportal
« am: 28. Juli 2019, 00:49:28 »
Hallo ihr lieben,
gefühlt kann man in Frankreich alles online machen (eben erst auf laposte.fr Briefmarken bestellt), nur "gescheite" Vergleichsportale für Versicherungen (Wohnung, Auto, Internet, Strom und Gas, etc. suche ich vergebens.
Ja es gibt genügend Portale, nur muss man (wie bei den unseriösen Portalen in D) ewige Fragen beantworten und steckt dann an einer data wall fest. Das erstellen von fake daten ist aber auch lästig.
Hat hier jemand Erfahrungen bzw. einen Tipp für mich?

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