Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Pipapapa

Seiten: 1
1
Hey Saarbrücker, Danke Dir. Das ist jetzt schon das zweite Mal, dass ich einen richtig guten Tipp von Dir bekomme. Du hast mir auch mal einen Steuerberater in Kandel empfohlen. War dort, hat alles super funktioniert.

2
Hi zusammen, ich klinke mich hier mal mit einer Frage ein. Unser Sohn ist jetzt grade 16 geworden, er ist aber in D auf einem Gymnasium, hat also nicht den französischen Theorieunterricht, den sie an Schulen anbieten. Seine französischen Sprachkenntnisse sind auf dem Niveau eines 10-Klässlers. Ist damit ein französischer Führerschein zu schaffen? Oder gibt es im Idealfall sogar eine Fahrschule, die auch Unterricht auf Deutsch anbietet? Wir wohnen in Volgelsheim, das ist in der weiteren Umgebung von Colmar. Danke schonmal.

3
Hallo,

darf ich mal fragen, wozu Du einen VPN benötigst? Geoblocking ist doch seit letztem Jahr abgeschafft. Ich wohne auch im Elsass, wähle mich mit einer französischen IP ins Internet ein und habe dennoch das deutsche Netflix Angebot.

4
Danke, Frontalier. Mit diesem Problem scheinen wir alleine zu sein. Fast 70 mal gelesen und keine Antwort.

5
Hallo Zusammen, ich bin neu hier. Wir (Frau, 2 Kinder und ich) wohnen seit 1.Januar 2019 in einem hübschen Häusschen Nahe der Grenze zu Breisach. Wir sind beide Grenzgänger, d. h. wir arbeiten in Deutschland. Mein Einkommen übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungspflicht, dennoch bin ich nicht privat versichert sondern freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um herauszufinden, mit welcher Einkommenssteur wir in Zukunft in Frankreich zu rechnen haben, war ich bei einem franz. Steuerberater. Dieser sagte mir, man könne die Beiträge zur Krankenversicherung in meinem Fall nicht vom Brutto abziehen, da freiwillige Beiträge nie absetzbar seien. Ich konnte ihm irgendwie nicht beibringen, was mit freiwillig gesetzlich krankenversichert gemeint ist. Er beharrte darauf, dass ich diese Beiträge nicht vom Brutto abziehen könne, was bedeuten würde, dass ich Beiträge zur KV auch noch versteuern muss. Weiterhin behauptete er, dass der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung wie ein geldwerter Vorteil zu behandeln sei, also auch noch versteuert werden müsse. Jetzt die Frage ans die Erfahrenen hier: Hat er Recht, oder habe ich mich ihm gegenüber nicht verständlich machen könne. Ich spreche französisch, aber für Fachgespräche zum Steuerrecht reicht's noch nicht. Danke schonmal und Grüße, Stefan

Seiten: 1