Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - RomanH

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Hallo,
soweit ich weis brauchst Du die COC Bescheinigung und das Fahrzeug muss noch mindestens 18 Monate deutschen TÜV haben. Außerdem musst Du den Kaufvertrag vorlegen wegen dem Eigentumsrecht.

VG Roman

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Steuern / Besteuerung Kurzarbeitergeld
« am: 15. November 2021, 18:19:52 »
Zur Info !!


Ungekürztes Kurzarbeitergeld für Grenzgänger aus Frankreich

05.11.2021, 10:31 | Recht & Gesetz | Jetzt kommentieren
Ungekürztes Kurzarbeitergeld für Grenzgänger aus Frankreich
Kassel (jur). Für Grenzgänger aus Frankreich wird das deutsche Kurzarbeitergeld nicht um fiktive Steuern gekürzt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag, 4. November 2021, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: B 11 AL 6/21 R). Weil hier nicht nur der Lohn, sondern auch das Kurzarbeitergeld der Steuer in Frankreich unterliegt, würde es sonst zu einer diskriminierenden Doppelkürzung kommen. Das Kasseler Urteil gilt auch für Grenzgänger aus Österreich und der Schweiz, die ebenfalls an ihrem Wohnort besteuert werden.
Kurzarbeitergeld wird in Deutschland nicht mehr der Einkommensteuer unterworfen, sondern schon bei der Auszahlung entsprechend der jeweiligen Steuerklasse pauschal gekürzt.
Im Streitfall hatte ein Unternehmen im Raum Freiburg für März und April 2020 Kurzarbeit angemeldet. Das konkret ausgezahlte Kurzarbeitergeld rechnete es dann mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Einer in Frankreich wohnenden Mitarbeiterin hatte das Unternehmen das Kurzarbeitergeld ohne Steuerkürzung ausbezahlt. Die Bundesagentur wollte dies nur gekürzt nach Steuerklasse I erstatten.
Hintergrund des Streits ist, dass nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich die Steuerhoheit nicht dem Arbeits-, sondern dem Wohnsitzstaat zugewiesen ist. Gleiches gilt auch für Österreich und die Schweiz. Aus Gründen der „Gleichbehandlung“ beharrte hier die Bundesagentur dennoch auf der Kürzung.
Doch der „Abzugsbetrag“ liegt hier bei „Null Euro“, urteilte das BSG. Eine vermeintliche Gleichbehandlung mit den in Deutschland wohnenden Beschäftigten würde faktisch und europarechtlich zu einer Diskriminierung führen. Denn die Arbeitnehmerin müsse ihr dann pauschal um die deutsche Steuer gekürztes Kurzarbeitergeld in Frankreich nochmals versteuern.
Weil in der Vorinstanz das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg der gegenteiligen Auffassung war, hatte es die weiteren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gar nicht geprüft. Dies muss es im Streitfall nun noch nachholen und gegebenenfalls auch die Höhe berechnen.
Quelle: © www.juragentur.de – Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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Steuern / Re: Kurzarbeitergeld
« am: 03. Juli 2020, 18:33:02 »
Hab´s einfach zur Überprüfung eingereicht. Das kontrollieren ganz schlaue Leute   :laugh: :laugh:

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Steuern / Re: Kurzarbeitergeld
« am: 02. Juli 2020, 17:44:03 »
Moin,
hab zu diesem Thema gerade eine Anfrage bei meinem Arbeitgeber gemacht, da es da eine Änderung gibt.
siehe Anhang.
Werde berichten sobald ich Antwort habe.
Gruß
Roman

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Steuern / Re: Steuererklärung gemeinsam ausfüllen
« am: 29. Mai 2020, 19:55:56 »
Super Idee   :smily:

was das treffen anbelangt wäre schön zu wissen wer woher kommt  :winkerwinker:

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Tach,

da eine franz. Zulassung bis 4 Monate dauen kann, du das Fahrzeug nur 1 - 2 Monate in Frankreich brauchst, würde ich das KFZ auf einen Familien/Freund in Deutschland anmelden.
WW Übergangskennzeichen dauern auch einige Tage, von den kosten ganz zu schweigen
Gruß
Roman

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Behörden / Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« am: 30. April 2020, 17:12:39 »
ich würde da nicht lange überlegen, einfach losfahren.
Grenzer sind auch nur Menschen und ich sehe da bei Deiner Konstellation keine Probleme.

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Behörden / Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« am: 29. April 2020, 12:24:08 »
Servus miteinander;

also was die Entfernung angeht, ich komme, per Luftlinie auf knapp 75 km Straßburg - Sarreguemines. Dann über den Grenzübergang Kleinblittersdorf.

Wirst von den Deutschen kontrolliert wenn du in D einreist, mit deutschem Pass kein Problem, die müssen Dich ja auch einreisen lassen als deutscher Staatsbürger.

Franzosen habe ich da noch keine gesehen die die Einreise nach F kontrollieren. Und wenn, hast du ja einen franz. Wohnsitz.


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 09. April 2020, 22:52:29 »
Weitere Einschränkungen - insbs. über Ostern  - findet Ihr hier:

https://www.eurodistrict-pamina.eu/UserFiles/File/covid-news/info-a17.pdf

Info Nr. 17 von heute
- nur noch alleine Spazieren gehen
- Sport tagsüber verboten
- Karfreitag Läden geschlossen
usw

Und einige FAQ:
https://www.cec-zev.eu/de/themen/coronavirus-in-der-deutsch-franzoesischen-grenzregion/coronavirus-in-der-grenzregion-faqs/

Prima
Danke

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 09. April 2020, 19:08:54 »
@Nase
In Frankreich benötigst du jetzt drei Formulare.
Das Formular welches du bei jedem "Freigang" ausfüllen musst, das Formular welches vom Arbeitgeber auszufüllen ist und das neue Formular, welches du benötigst um nach Frankreich einzureisen.

Die Deutschen wollen von mir zwischenzeitlich keinerlei Formulare mehr, denen reicht bei der Grenzüberfahrt mein deutscher Perso.


Hier noch eine Neuigkeit für alle aus dem Département Moselle:

Vom 10.04. bis 13.04. ist, ähnlich wie es wohl schon in Paris ist, jeglicher Sport im öffentlichen Raum zwischen 11:00 Uhr und 19:00 Uhr untersagt.


Moin, gibts da einen Link wo mann das nachlesen kann ? bzw hat jemand Informationen zum Elsass diesbezüglich ?

Frohe Ostern Euch allen und bleibt gesund
Roman  :winkerwinker: :winkerwinker:

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. März 2020, 20:15:31 »
N ábend
Mein Grenzübertritt, hier nähe Saarbrücken, am Freitag sagte mir der Gendarm, einkaufen nur in Frankreich ! Hast Du Corona, mußt du hier in Frankreich zum Arzt und dich hier, in Frankreich registrieren lassen.
Bist du beim deutschen Arzt in Behandlung, z. B. wegen chronischer Krankheit, darfst du in D zum Arzt.
Aber immer nur wenn du die entsprechende Bescheinigung dabei hast.
Gruß
Roman

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Arbeiten / Re: Corona und Arbeit
« am: 20. März 2020, 19:54:35 »
Klar,
bin auf dem Hinweg in Grosbliederstroff , Richtung Güdingen, rüber, auf dem Nachhauseweg in Kleinblittersdorf.

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Arbeiten / Re: Corona und Arbeit
« am: 20. März 2020, 18:36:23 »
N´abend

Dann will ich mal von meiner Erfahrung von heute erzählen.
Wir wollten Frankreich verlassen, mit der Begründung das ich einige Lebensmittel brauch und Brennstoff, sprich Kaminholz. Der nette franz. Gendarm sagte  mir, " Ihr wohnt in Frankreich, dann müsst ihr auch alles dort kaufen". Erst als ich dann erwähnt habe das ich heute alles in einem Gang mache und ja auch noch arbeiten gehe, hat er mich wiederwillig durch gewunken.
Auf der Rückreise haben 2 weitere Gendarmen auch nicht schlecht geschaut als ich mit einem Anhänger voll Zeug wieder einreisen wollte.
Grenzübertritt bei uns also nur noch mit Bescheinigung von Arbeitgeber.
Gruß
Roman

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Behörden / Grenzgänger Corona
« am: 12. März 2020, 21:03:27 »
Gerade im Netzt gefunden


https://www.frontaliers-grandest.eu/fr/actualites/teletravail-et-coronavirus-qu-en-est-il-de-la-securite-sociale?fbclid=IwAR0qzIs49YRnRbtPT08gq6Wh0RUwyYXgeKp2IyN0sMxUHzwOgl2Y97pQkCc


Ein in Frankreich lebender Arbeitnehmer, der für ein Grenzunternehmen arbeitet, kann eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr telearbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf seine soziale Sicherheit hat. Diese Schwelle entspricht einer Arbeit von weniger als 25% seiner Zeit in seinem Wohnsitzland und dem Erhalt von weniger als 25% seines Gehalts dort. Diese Schwelle wird über ein Kalenderjahr hinweg bewertet.

Wird diese Schwelle überschritten (d.h. Arbeit im Wohnland mit 25 % oder mehr der Arbeitszeit/des Arbeitsentgelts im Wohnland), muss der Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem des Wohnlandes angeschlossen sein und für sein gesamtes Einkommen dazu beitragen.

Problem mit dem Coronavirus: Was ist zu tun, wenn diese Schwelle überschritten wird?
Spezifischer Fall von Telearbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Das französische Ministerium für soziale Sicherheit betrachtet die Situation als Fall höherer Gewalt. Telearbeit, die unter diesen außergewöhnlichen Umständen eingerichtet wird, sollte daher nicht zu einer Änderung der Zugehörigkeit des betreffenden Arbeitnehmers zu seinem üblichen System der sozialen Sicherheit führen.

Wenn also ausnahmsweise die 25 %-Schwelle wegen des Coronavirus überschritten wird, ist vorgesehen, dass der Grenzgänger dem Sozialversicherungssystem seines Arbeitslandes angeschlossen bleiben kann (ohne in das Sozialversicherungssystem seines Wohnlandes wechseln zu müssen).

Diese Elemente wurden an die für die soziale Sicherheit zuständigen europäischen Kollegen weitergeleitet. Wir warten auf die Bestätigung der Anwendung dieser Toleranz innerhalb der Europäischen Union.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)


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Sonstiges / Re: Rechtsanwalt Grenznähe Saarlouis /Saabrücken
« am: 04. März 2020, 16:30:03 »
Tach der Herr,
versuch den mal. Das wäre meine erste Wahl.

https://avocat.de/Sarreguemines_60.html


Gruß
Roman

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