Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Kaltblut

Seiten: 1
1
d. h. betrifft nicht die Grenzgänger welche "nur" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" beziehen ???

Da ist eine gute Frage, die ich auch gern wissen würde :laugh:
Aber Frontalier hat oben ja klar schon gesagt, dass es nicht für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit gilt.

Meine Frage geht jetzt an Euch alle raus, die - wie ich - nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit haben: habt Ihr trotzdem das Kästchen 8ST angekreuzt, um sicher zu gehen? Oder gibt das einen Fehler bei der Declaration?

Viele Grüße,
Christian

2
Steuern / Direktversicherung eintragen???
« am: 06. Juni 2020, 18:18:52 »
Hallo liebe Leute,
ich hoffe, irgendjemand weiss etwas zu meiner letzten Frage von heute:  :nixwieweg:

Zählt die Direktversicherung als Versicherung, die ich angeben muss in No. 2042 Feld 8TT?

(Zur Info: Gehalt aus Deutschland, Sozialabgaben in Deutschland, wohnhaft in Frankreich, Steuern in Frankreich)

Muss ich meine deutsche Direktversicherung mit den Vertragsdaten angeben? Zählt sie als Lebensversicherungsvertrag da auch bei einem evtl. Todesfall von mir vor Renteneintritt eine Summe an meine Hinterbliebenen gezahlt würde? Die Direktversicherung wird zur Hälfte von mir und zur Hälfte vom deutschen Arbeitgeber bezahlt, ist noch in der Laufzeit und es wird die nächsten Jahre nichts ausgeschüttet sondern nur bezahlt.

Danke schon mal falls jemand etwas weiss!

Viele Grüße,
Christian

3
Guten Tag alle miteinander,

muss ich die Existenz meines alten Girokontos und Sparbuchs in Deutschland in 8UU (und déclaration annexe n°3916) angeben, wenn gar keine Einkünfte darauf gehen? Ich gehe mal fast davon aus, sie müssen zur Kontrolle trotzdem angegeben werden?

Vom Sparbuch z. B. habe ich alles Geld bis auf zwei Euro auf mein französisches Livret Bleu transferiert.

Auf das alte Girokonto (compte courant) in D überweise ich hin und wieder etwas Geld von meinem französischen Konto, damit ich gelegentliche Käufe in Deutschland schneller bezahlen kann. Auch mein PayPal Konto ist damit verknüpft, deshalb habe ich davon schon mal Abgänge und auch Zugänge wenn ich etwas privat auf Leboncoin oder Ebay Kleinanzeigen verkauft habe. Aber es gibt darauf definitiv keine Gehaltszahlungen oder Aktienausschüttungen oder irgendwelche anderen Kapitalerträge in Deutschland.

Im nächsten Jahr werde ich gemeinsam mit meiner Frau die Steuererklärung abgeben. Muss ich dann auch Ihre alten deutschen Konten mit angeben oder wird das von Ihrer jetzigen alleinigen Declaration dann übertragen? Nicht, dass man da was vergisst. Wird sonst teuer laut dem netten Hinweisfenster.  :lach:

Vielen Dank schon mal.
Christian

4
Steuern / Re: Steuererklärung gemeinsam ausfüllen
« am: 06. Juni 2020, 17:35:28 »
Hallo zusammen,

Ich denke auch, das ist eine gute Idee mit einer Liste.
Viele Fragen gab es ja auch zum Elterngeld aus Deutschland. Ich hoffe, ich fasse die Infos dazu hier richtig zusammen:
  • Das empfangene Elterngeld wird in No. 2042 1AG und No. 2047 Punkt 10 zum steuerpflichtigen Netto aus Deutschland addiert.
  • Das Elterngeld unterliegt auch in Frankreich dem Progressionsvorbehalt als steuerpflichtige Angabe und wird bei der Ermittlung der STeuer berücksichtigt. Deshalb wird es nicht in No. 2042 8TK / 8TI eingetragen.

Sollte das so stimmen, würde ich hiermit offiziell beantragen, der Liste folgende Reihe zuzufügen:
- Elterngeld aus dem Ausland, Wohnsitz in F     Formular 2042, Feld 1AG und Formular 2047 unter Punkt 10, jeweils als Addition zum steuerpflichtigen Netto aus D

Grüße an alle,
Christian

5
Wohnen / Prozedur beim Immobilienkauf
« am: 29. August 2018, 22:28:22 »
Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hat ein paar kurze Antworten zu ein paar generellen Fragen, wie man sich in Frankreich am besten verhält, wenn man ein Haus kaufen möchte. Ich meine eher Fragen zum Grundstück und der Vorgeschichte bzw Belastungen. Die hilfreiche Broschüre vom EVZ (https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Brochure_Immobilienkauf_web.pdf) zum eigentlichen Vertragsabschluss habe ich schon gefunden.

Aber sie lässt einige Fragen offen:

Zum Beispiel habe ich mir ein Haus angesehen, dass im Nachhinein eine Terrasse angebaut hat. Wie heißt das Amt, auf dem ich erfahren kann, ob der Anbau z.B. angemeldet und legal ist, um zu vermeiden, dass es irgendwann die Behörden mich anschreiben, dass ich den Anbau zurückbauen muss?

Oder wie erfährt man, ob es einen Nachbarschaftsstreit (vielleicht schon mit eröffnetem Gerichtsverfahren) wegen einer Mauer oder verseuchtem Boden o.ä. gibt.

Kurz, welche Stellen sollte man anschreiben, um sich in Frankreich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, werden in Frankreich solche Informationen herausgegeben?

Kann ich z.B. beim Rathaus Auskunft bekommen über geplante Bauvorhaben, die die Wohnqualität herabsetzen werden?

Oder vertraue ich da einfach dem Notar, der im Zuge seiner Arbeit solche Dinge verlässlich herausfindet?

Wenn ich nicht privat sondern von einem Makler kaufe, weiss der solche Dinge und hat eine Auskunftspflicht?

Wenn ich privat kaufe, hat der Hausbesitzer eine solche Auskunftspflicht, die er schriftlich niederlegen muss?

Das Forum hier ist groß und ich hoffe, jemand kann mir mit ein paar Antworten helfen.

Grüßeeee,
Christian

6
Hallo zusammen,

nachdem mein neues Auto nun ordentlich angemeldet ist würde ich gerne mein vorheriges verkaufen.
Es gibt ja offfensichtlich eine Regelung, dass die CT nicht älter als 6 Monate alt sein darf wobei ich im Internet auch erfahren habe, dass man es damit doch nicht so ernstz nimmt.

Mir ist es auch egal, ob jemand den Wagen kaufen und herrichten (ist nötig) bzw. als Ersatzteillager nehmen möchte, das Teil soll nur weg. Was für Möglichkeiten gibt es?

Was muss formal getan werden, damit ich den Wagen hergeben kann (Kaufvertrag abschließen? Wie CG ungültig machen? Versicherung beenden?). Ich kenne das Prozedere hier nicht und werde aus dem Internet nicht wirklich schlau... Ich will ja vermeiden, dass der Käufer weiter mit meiner Registrierung auf meiner Verischerung rumfährt...

Oder was/welche Papiere brauche ich, um den Wagen zu einem Verschrotter zu bringen?

Viele Grüße,
Christian


7
Ich frage mich nur wieso du 180 Tage lediglich angibst. Wenn du 12 monate mit durchschnittlich 20 Arbeitstagen holst und ziehst 30 tage urlaub ab und vllt noch 5 feiertage, dann kannst du mindestens 205 tage angeben.

Danke Euch beiden schonmal für die Antworten. Ich habe tatsächlich erst ab März 2017 gearbeitet, das ist das Einkommen für 10 Monate von 2017! Ab nächstes Mal muss ich dann schon mehr zahlen denn dann komm ich auf jeden Fall auf über 26.000. Aber diesmal geht's noch. Und danke für den Tipp mit den 4,75, ich hatte bisher nur 4,70 gelesen!

Eigentlich wollte ich das alles auf Papier machen, habe aber gesehen, dass man dafür nur bis 17. Mai Zeit hatte. Hoffe, ich bekomme das auch online hin, dann bin ich noch reichtzeitig dabei. Musste mir allerdings dafür gerade einen FranceConnect zulegen und mich über Laposte identifizieren lassen am kommenden Freitag. Oder ist es nicht schlimm, wenn man mit 8 Tagen Verspätung die Steuer in Papierform abgibt? Gibt es da eine Kulanzzeit? Irgendjemand auch so schlurig wie ich und hat entsprechende Erfahrungen gemacht? Würde sonst nämlich Freitag die Declaration auf Papier abgeben...

Viele Grüße,
Christian

8
Kann den Beitrag leider nicht löschen aber da niemand antwortet, lösche ich mal das ganze Gesabbel

9

deine Rechnung kommt in etwa hin, aber du kannst es dir noch einfacher machen.

Viele Grüße
Schnäggschje

Vielen Dank für die detailierte Hilfe! Das ist nun aber auch meine erste Steuererklärung in F und mit dem Simulator (ledig, kein Kind angegeben, Einkommen 2017 25.300 netto (alle SV abgezogen), Kilometer (Brunstatt - Freiburg - Brunstatt) 80km*180 Tage (CV 7) und Essenspauschale 4,70 Euro * 180 Tage komme ich auf etwa 735 Euro Steuer für 2017!

Kann das stimmen? Kommt da noch die Wohnsteuer etc hinzu? Kommt mir recht wenig vor. Ich hatte in dem km-Rechner übrigens nur als höchsten CV 7 stehen, in meiner Carte Grise steht unter bei P.6 allerdings 8!

Viele Grüße, Christian

10
Steuern / Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2
« am: 17. April 2018, 10:16:14 »
Wertvolle Informationen hier, vielen Dank dafür! Grade das mit den 4,75 für die tägliche Brotzeit habe ich gar nicht gewusst.

Ist es denn so, wie ich vor ein paar Woche noch ergoogelt hatte, dass die erste Steuerklärung immer noch persönlich in der Administration abgegeben werden muss (und man ab der zweiten erst online abgeben kann) oder hat sich das im Zuge der Digitalisierung der Administrationen (zB auch Autoregistrierung etc) erledigt und ich kann meine erste Erklärung bald online abgeben?

Viele Grüße,
Christian

11
Vorstellungen / Hallo miteinander!
« am: 10. April 2018, 14:39:51 »
Bin seit Mitte 2017 im 68er Bereich und habe bisher mehr oder weniger regelmäßig hier mitgelesen.
MIttlerweile ist dieses Forum erste Anlaufstelle, wenn Fragen zum Grenzgängerleben etc auftauchen.

Freu mich auf jeden Fall, weiterhin still mitzulesen aber jetzt dann auch mal aktiv ins Geschehen eingreifen zu können...

Bis bald und immer schön die Ohren steif halten,
Christian

Seiten: 1