Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Welferdinger

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 26. März 2020, 21:43:16 »
Mal was anderes in dieser Situation:
Wir wissen aktuell nicht wie wir genau verfahren sollen/dürfen/können. Was denkt ihr:
Meine Tochter lebt bei mir, ihr Vater in Deutschland (Pfalz). Wie ist es da mit den Papa-Wochenenden?
Ebenso, der Sohn meines Partners lebt in Deutschland (Stuttgart), zu uns kommen?

Ich sehe folgende Probleme: Kinder sind keine Grenzgänger. Welche Begründung bestünde dann, dass ich mein Kind wegfahre und wieder hole?
Das Kind meines Partners hat keinen Wohnsitz in Frankreich. Mal eben holen mit französischem Kennzeichen, bei Stuttgart, wäre wohl nicht so gut, aktuell. Welche Begründung gäbe es auf deutschen und französischen Boden.

Gestern bei Facebook gesehen: Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands müssen an ihren Wohnort zurückkehren.

Momentan gehen wir auf Nummer sicher und alle Kinder bleiben an ihrem Wohnsitz, da so weitere Ansteckungsgefahren verhindert werden können. Sollte die Ausgangssperre aber verlängert werden und die Grenzkontrollen so weitergeführt werden, ist es auf Dauer keine Lösung, da die Kinder ihre Väter auch wiedersehen möchten.

Was meint ihr?
Die Problematik wird auch in Frankreichs Medien besprochen. Wenn die beiden Elternteile auseinander wohnen. Die zuständige Ministerin hat aber explizit darauf ihngewiesen, dass Fahrten aus diesem Grund erlaubt". Steht in der derogation "déplacements pour motif familial impérieux, pour l’assistance aux personnes vulnérables ou pour la garde d’enfants » sont autorisés (voir article 1, 4°)."

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Hallo,
Krankenversicherung ist nicht notwendig, wenn Du schon in F versichert bist.
Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit müssen dann in D versteuert werden.
(siehe hier S. 73 https://www.frontaliers-grandest.eu/uploads/publications/Ratgeber_Deutschland_Frankreich_2018.pdf)
Man ist beschränkt Steuerpflichtiger. Es gibt keinen Grundfreibetrag d.h. alle Einnahmen werden vom 1 verdienten Euro an besteuert. Das ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland anders.
Die in Deutschland versteuerten Einnahmen müssen bei der frz. Steuererklärung ebenfalls angegeben werden. Aufgrund des Doppelbesteurungsabkommens zwischen D und F werden sie nicht noch einmal versteuert sondern lediglich zur Berechnung des Steuersatzes der in F zu verteuernden übrigen Einnahmen herangezogen. Was je nachdem wie die Einnahmen in D sind in F schon was ausmachen kann.


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Versicherungen / Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« am: 22. Januar 2019, 23:03:24 »
Hallo habe gerade gelesen:
"In meiner ersten Steuererklärung, die ich im Mai abgegeben habe, wurde von meinem Steuerberater die LV nicht angegeben".
Damit würde ich allerdings nicht spassen.
Der französischen Steuerverwaltung sind alle Lebensversicherungen im Ausland ebenso wie allen Auslandskonten anzugeben.
Wer dies nicht tut riskiert eine Strafe für jede nicht angegeben LV und nicht angegebenes Konto bis zu 10.000 Euro.
Es findet auch ein Austausch der Daten zwischen D und F statt so daß sie es früher oder später mitgeteilt bekommen.

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Hallo,

nach  § 4 Nr. 1b UStG (Umsatzsteuergsetz) ist die Lieferung unter den oben schon genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Allerdings ist Voraussetzung, daß der Lieferort im EU-Ausland , in diesem Falle Frankreich liegt, und die Ware tatsächlich dahin verbracht wird.
Genau das ist eben der Knackpunkt. Der Händler muss umsatzsteuerfrei liefern. Er muss aber gegenüber dem deutschen Finanzamt nachweisen, daß das Fahrzeug nach wirklich nach Frankreich verbracht wurde. Dafür muss er Nachweise beibringen (z. B. Kopie des quitus fiscal oder carte grise). Kann er das nicht, ist er gegenüber dem deutschen Finanzamt der Steuerschuldner. Da es schon öfter Fälle gab, bei denen trickreiche Kunden das Fahrzeug einfach in Deutschland angemeldet haben, um die MwSt.  zu sparen oder das Fahrzeug Monate lang gar nicht anmelden, hat der Händler das Steuerrisiko.
Das vorläufige Einbehalten der MwSt. - als Pfand- ist eine Vorsichtsmaßnahme, die auf schlechten Erfahrungen beruht.


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Normalweise darf man, wenn man in bei der frz. Krankenkasse versichert ist nur bei akuten Fällen zur Behandlung ins Ausland. Sollte es gewisse Spezialisten z. B. nur in Deutschland geben, muss man sich die Genehmigung der Krankenkasse holen.
Die Abgeordneten der Grenzregion verhandeln seit einiger Zeit mit der Regierung in Paris, daß grenzüberschreitende Behandlungen möglich werden sollen. Ist aber wohl noch ein langer Weg.

Ein Zusatzversicherung gibt es nicht. Auslandsreiseversicherung greift nicht dem Fall.

Es gibt eine Möglichkeit. Man schliesst eine private Versicherung für expartriates ab. ist gar nicht mal so teuer. Allerdings sind diese Versicherung für Menschen gedacht, die sich für eine begrenzte Zeit im Ausland aufhalten und nicht ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt im Ausland hat.
Beste Grüsse


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Hallo,
Das auto ist von 2001 und hat in dem brief bereits unter k eine e nummer drin stehn.
Die e* muss 15 stellig sein. Es gab auch 7 stellige, die gehen nicht.

Eine vorläufige carte grise gibt es erst, wenn die Prozedur durchlaufen ist, d.h. alle Sachen korrekt sind und die Behörde alles verarbeitet hat. Dauert zur Zeit mindestens 14 Tage. Wenn du gleich mit dem Auto fahren willst braucht du ein W Kennzeichen.
Quitus fiscal gibt es auf dem Finanzamt sofort.

Ich würde einen Serviceagentur empfehlen. Habe gute Erfahrungen gemacht. Die wissen genau worauf es ankommt und man schickt nicht alles doppelt und dreifach bzw. reagiert immer wieder, wenn etwas fehlt. Kann eine sehr gute empfehlen (dafür bitte PN).
Beste Grüße

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Ich wurde deshalb aber schon einmal von der Gendarmerie kontrolliert.
Wer das vermeiden will, hat den  Aufkleber besser an der Scheibe.

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Hallo,

Peugeot Deutschland hat die Preise für COC-Papiere Anfang Oktober von 135 Euro auf 200 Euro erhöht.
Wenn in den Deutschen Fahrzeugpapieren  (im Fahrzuegbrief unter K)schon die 15 stellige e* Nummer vorhanden ist, braucht man zur Zulassung in Frankreich keine COC-Papiere.
Beste Grüße

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Wohnen / Re: Leibrente viager occupée SINNVOLL Vor-u. Nachteile
« am: 24. September 2018, 23:54:13 »
Hallo,

beschäftige mich schon länger damit.
Meine Ansicht dazu:
"Sinnvoll? Pietätlos? Moralisch vertretbar? Rechtlich einwandfrei??"

1. Rechtlich einwandfrei ? Eindeutig ja. "Le droit du viager" ist in zahlreichen Gesetzestexten und Urteilen eindeutig geregelt.

2. Pietätlos ? Was das ganze mit Pietät oder Pietätlosigkeit zutun hat,  kann ich nicht erkennen.

3. Moralisch vertretbar? Darüber habe ich mir lange Gedanken gemacht. Ich bin letztlich zu dem Schluss gekommen, daß es für mich moralisch vertretbar ist. Erwachsene Menschen schliessen bei vollem Bewußtsein einen Vertrag miteinander ab. Dieser Vertrag auferlegt beiden Seiten Rechte und Pflichten. Die eine Seite gibt ihr Eigentum her, behält oft das Nutzungsrecht, bekommt eine Einmalzahlung und eine monatliche Leibrente. Dies ermöglicht dem Veräusserer in seinem gewohnten Lebensumfeld zu bleiben, mit der monatlichen Rente einen bequemeren Lebensabend zu verbringen und sich nicht mehr selbst um die ganzen Arbeiten, die mit der Erhaltung einer Immobilie verbunden sind kümmern zu müssen.
Dies übernimmt nun ein anderer an seiner Stelle. Dieser trägt ein gewisses Risiko. Z.B.  das jede Menge unvorhergesehene Investitionen  in Erhaltungsreparaturen geleistet werden müssen. Als Gegenleistung erhält er dafür die Aussicht eine Immobilie unter Marktwert erwerben zu können. Dies ist nicht mehr als fair. Der oder die Veräusserer  würden im anderen Falle die Immobilie nach ihrem Ableben meist anderen nachlassen, die nichts dafür getan haben ihnen den Lebensabend durch materielle Unterstützung zu erleichtern. Verwandten oder im schlimmsten Falle dem Staat (als Vollerbe oder Empfänger der Erbschaftssteuer).
4. Sinnvoll ? Das muss jeder aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation entscheiden.

Beste Grüße

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Hallo,

rechtlich dürfte man wohl schwerlich etwas unternehmen können.

Das sind Entscheidungen des Bürgermeisters. Fraglich ist, ob er dafür die Rückendeckung der Mehrheit
im Gemeinderat hat.
Letztlich wird man nur etwas auf politischer Ebene bewegen können. Ein Sportverein dürfte schon ein gewisses Gewicht
bei den Kommunalwahlen in die Waagschale werfen können.

2020 sind in Frankreich Kommunalwahlen. Ein erster Schritt wäre sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Was leider viele Deutsche, die in Frankreich leben, nicht tun. Die Eintragung muß bis zum Jahresende des Vorjahres der Wahl erfolgen.
Jeder EU-Bürger kann auch für den Gemeinderat kandidieren. Er kann nur nicht Maire (Bürgermeister) oder adjoint (Beigeordneter) werden. Die Tatsache kandidieren zu dürfen, ist aber gerade in kleinen Gemeinden wichtig. Eine Liste muss dort nämlich so viele Kandidaten aufweisen, wie Sitze im Gemeinderat zu erringen sind. (In sehr kleinen Gemeinden ist es noch mal anders). Es bereitet oft schon Schwierigkeiten genügend Kandidaten zu finden. Die Kandidatur auf einem der hinteren, eher aussichtslosen Listenplätze, kann daher schon eine Hilfe für Gegenspieler der aktuellen Mehrheit sein.

In den Grenzgemeinden ist der Anteil an deutschen Einwohner oft sehr hoch. Man sollte sich engagieren und an der Entwicklung der Gemeinde teilnehmen. Wählen ist das mindeste.

P.S. Konkrete Tipps gebe ich auch gerne per persönlicher email.

Beste Grüße

Welderdinger
 
   

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"Zum anderen Thema: Weder Le Pen noch Gauland noch Strache haben irgendetwas Positives in ihrem Programm - nur fatal einfache "Antworten" für komplexe Probleme; zumindest die AfD und FPÖ sind zutiefst neo-liberal. Jeder "kleine Mann" der die wählt müßte kräftige Schläge auf den Hinterkopf bekommen."

Wenn sie mal genau hinschauen, würden sie feststellen, dass das die neuen Arbeiterparteien (mit dem höchsten Anteil an Arbeiterstimmen) sind. Die linken Parteien werden doch nur noch von verbeamteten Gutmenschen und ihren Familienangehörigen gewählt.

Wessen Marionette der ehemalige Investment-Banker Macron ist dürfte nach den Steuergeschenken für die Superreichen doch klar sein.

 Im Übrigen sollte sich jeder, der seit Jahren in Frankreich lebt doch mal fragen, was hat die EU den wirklich für die Grenzgänger verbessert ? Ich habe noch die Grenzen erlebt. Wurde allerdings mit regionalem Kennzeichen so gut wie nie kontrolliert. Aber der Kriminalitätstourismus war deutlich geringer. Auch die Zeit vor dem Euro war nicht schlechter. Ich musste zwar DM in Francs umtauschen. Aber meine Kaufkraft war damals höher als heute. Trotz schönen Binnenmarkt, werden mir heute die Versicherungen gekündigt, die ich in Deutschland abgeschlossen habe. Mit Hinweis auf rechtliche Bestimmungen.
Früher konnte ich ein Fahrzeug in Deutschland leasen, obwohl ich Frankreich lebte. Geht heute auch nicht mehr. Danke EU.
Ich könnte noch einige Beispiele nennen.
Die Super-Europäer wie Merkel und Macron schützen doch die kleine Leute nicht. Sie verhindern nicht, daß Firmen von ausländischen Heuschrecken aufgekauft und ausgesaugt werden, danach werden die Mitarbeiter abgewickelt.



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Ich wäre da extrem vorsichtig. Steuern aus Mieteinnahmen müssen in beiden Ländern angegeben werden. Vor einigen Jahren hat das die Frau des saarländischen Finanzministers im umgekehrten Falle (Frankreich-Deutschland) vergessen.
Die Finanzbehörden sowohl in Deutschland wie in Frankreich verstehen da keinen Spass. Da hilft auch der Hinweis auf eine falsche steuerliche Beratung nicht.

Beste Grüße

https://www.bild.de/regional/saarland/stephan-toscani/ermittlungen-gegen-toscani-gattin-38985154.bild.html

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Versicherungen / Re: Rechtsschutzversicherung
« am: 07. Juni 2018, 18:12:46 »
Hallo,
ich hatte von meiner Versicherung eine Erklärung verlangt über die Rechtsgrundlage. Wurde mir auch gegeben.
Die Kündigung bleibt bestehen.

Habe eine andere Lösung gefunden. Da ich noch eine kleine Einzelfirma in Deutschland angemeldet habe, habe ich nun eine Rechtsschutzversicherung für Gewerbeschutz mit eingeschlossenen Privatrechtsschutz abgeschlossen. Ist unwesentlich teurer als meine bisherige Privatrechtschutzversicherung und ich kann sie in Deutschland sogar noch von der Steuer absetzen.
Eine Einzelfirma in Deutschland (Gewerbeschein kostet 30 Euro) ist eine Lösung für viele Probleme, ob Fahrzeugzulassung, Versicherungen etc.


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Hallo,
Leasing über die Grenze hinweg war früher - vor allem bei den frz. Herstellern- recht problemlos möglich. Die Herstellerbanken machen das jetzt nicht mehr, da sich - dank EU- die Gesetzgebung geändert hat. Die Mehrwertsteuer, die früher im Land des Leasinggebers (d. h. der Bank) fällig war, ist nun im Land des Leasingnehmers (d.h. Nutzers)  fällig. Das ist ein Aufwand für die Banken, den die sich nicht zumuten wollen.
Eine Finanzierung über die Herstellerbanken ist meist nicht möglich, weil die in Deutschland den Fahrzeugbrief als Sicherheit einbehalten. Dies ist wegen der Carte grise halt nicht möglich. Und eine "gage" auf das Fahrzeug in Frankreich eintragen zu lassen, ist denen auch zu aufwendig. 
Wenn man über Deutschland finanzieren will, funktioniert das am Besten über eine normale Bank (Verbraucherbank), die keine Fahrzeugdukomente als Sicherheit will. Davon gibt es einige. Findet man auch über Vergleichsportale.

Beste Grüße

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