Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - André27

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Hallo zusammen
Die Sache mit dem Außendienst in KA, RA oder OG ist überhaupt kein Problem, das mache ich schon sein über 10 Jahren so mit Arbeitgebern in HH, K, PF.!!!!!
Einfach im Grenzgängerformular 5011 unter Punkt 2 ein paar Städte die sich in der Grenzzone befinden eintragen und fertig.
Gruß André

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus Mercedes Gaggenau
« am: 29. Mai 2008, 08:39:55 »
Hallo Eliott
Gaggenau gehört noch in den Grenzbereich, siehe meine NAchricht von eben an Dich unter dem anderen Punkt
Gruß André

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Steuern / Re: Gesetzestext Grenzgängerstatus
« am: 29. Mai 2008, 08:35:56 »
Hy Elliot
Habe das vorliegen, wenn Du mir Deine E-Mail Adresse gibst, kann ich Dir das mailen.
Gruß André

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Steuern / Re: Dienstwagen
« am: 29. Mai 2008, 08:26:16 »
Hallo Dieter
auch hier in F gilt diese 1% Regelung, leider. Wird wie in D als zusätliches zu versteuerndes Einkommen gesehen.
Gruß André

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Steuern / Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« am: 29. Mai 2008, 08:16:46 »
Hallo Dieter
vielen Dank für die Infos
Habe heute einen Termin beim D Steuerberater , werde dann dementsprechend informiren.
Gruß André.

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Steuern / Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« am: 05. Mai 2008, 13:10:32 »
Hy,
das Thema interessiert mich auch ganz besonders, da ich ab dem 1.8 vermutlich auch den Grenzgängerstatus verlieren werde, da ich einen anderen Job annehmen werde, evt. in München.
Habe mich in RA mal beim Finazamt erkundigt, man braucht einen "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer".
Wenn man in F zu viel Steuren bezahlt haben sollte, bekommt man die wieder zurück, das Problem ist glaube ich, dass man in D dann immer Steuerklasse 1 bekommt, obwohl wie bei mir meine Frau hier in F weiterhin Ihre Steueren bezahlen kann.
Recht kompliziert, ich hoffe jemand kennt sich hier sehr gut aus.
Gruß André

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Hallo zusammen,
zu diesem Thema kann ich leider sehr aktuell Stellung nehmen, da ich gerade meine Kündigung bekommen habe und auch eine Abfindung.
Wenn Du gekündigt worden bist, ist die !!!!!! komplette Abfindung steuerfrei !!!!!!, wenigsten was positives, es muß aber so in der Kündigung stehen, d.h. betriebsbedingte Kündigung.
Wenn Du gekündigt hast, mußt Du das wie ein normales Gehalt versteuern.
Wenn weitere Infos notwendig, kann ich Dir die Telefonnummer meines französischen Steuerberaters geben.
Gruß André

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Steuern / Re: Rentenversicherung
« am: 05. Mai 2008, 12:55:44 »
Ist leider definitiv so, man kann nicht raus.
Gruß André

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Hallo Jörg und Mareike
Diese Adapter gibt es z.B.beim Mediamarkt,man muß dort speziell danach fragen.
Ich habe noch welche die ich nicht mehr brauche, einmal in Analog und einmal in Digital, könnt Ihr haben wenn Ihr wollt.
Wohne in Seltz, Mobilnummer: 0049 172 723 1883.
Bitte erst am Montag.
Gruß André

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Behörden / Re: Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« am: 03. Mai 2008, 16:32:26 »
Hallo zusammen
super Euere Infos.
Habt Ihr eine Ahnung ob dieser Personalausweis ohne Wohnort auch beim eichecken im Flughafen gilt, es ist für mich immer lästig den Reisepass bei einem Inlandsflug dabei zu haben.
Danke im Voraus für Rückmeldungen.
Gruß André27 

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Hallo unbekannterweise
Danke für Die Rückmeldung
Wenn ich das richtig verstehe, muß ich mich sofort melden, egal ob ich in der Zwischenzeit was neues finden werde.
D.h. das komplette Procedere obwohl es evt. nicht notwendig wäre.
Habe aber auch schon im Internet in verschiedene Berichten gelesen, dass es ausreichend sei, sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu melden.
Das wäre dann bei mir der 1.8.

Freue mich über weitere Rückmeldungen
Gruß André27


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Hallo zusammen,
bin neu hier und mir brennt die Frage.
Habe heute, am 2.5.08 leider eine Kündigung bekommen, das Arbeitsverhältnis endet zum 31.7.08.
D.h. ich habe 3 Monate Zeit mir selbst was zu suchen, werde auch ganz bestimmt was finden.
Nun stellt sich die Frage zu welchem Zeitpunkt muß ich mich melden, wenn ich die Kündigung bekommen habe, oder erst ein paar Tage vor Beginn der Arbeitslosigkeit, Ende Juli.
Dass ich mich als Deutscher Grenzgänger der in D. arbeitet und in Fr. wohnt, in Frankreich melden muß und wo weiß ich schon, nur wann muß ich das tun.
Bin gespannt auf Antworten.
Im Voraus schon vielen Dank
Gruß André27

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