Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - gugger11

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Danke Eric ich werde denke ich trotzdem mal hingehen , er wirkte sehr nett und ich will evtl. Ärger vermeiden.

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Hallo,


sorry ich Blicks gerade nicht und hab auch nichts im Archiv gefunden.

Also, wohne seit 1.1.2010 in F und habe Steuer 2009 in D zu bezahlen.

Jetzt sagte der F Finanzbeamte beim abstempeln der GK Bescheinigung ich soll der Monat vorbei kommen wegen der Steuer 2009.

Ist das richtig?  Ich muss doch erst dieses Jahr in F versteuern, oder?

Dank vorab.

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Steuern / Neuer Arbeitgeber Grenzgängerbescheinigung
« am: 10. April 2010, 16:05:09 »
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand Auskunft geben, ich habe im Archiv nichts gefunden.

Anfang des Jahres habe ich die  Travailleurs frontaliers   bereits anfang des Jahres für meinen alten AG ausfüllen lassen.

Jetzt hat sich der AG geändert, ist von der Adresse her identisch, auch das Finanzamt bleibt das gleiche.

Ist es jetzt zwingend erforderlich eine weitere Bescheinigung erstellen zu lassen?

Danke vorab und Grüsse

guggi



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Steuern / Straßbourg-Freiburg
« am: 15. Mai 2008, 19:48:29 »
Hallo, gelte ich als Grenzgänger wenn ich in Straßbour gwohne und  in Freiburg arbeite?

Danke vorab und Grüße

Stefan

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Steuern / Re: Unterhalt und Steuerzahlung in Frankreich
« am: 02. Mai 2008, 19:48:13 »
Also meine Anwältin meinte vor 4 Jahren,wenn ich nach F ziehen würde, und ich würde gar nichts mehr bezahlen an Untehalt,könnte mich niemand belangen.
Ob das heute noch stimmt weis ich nicht, ich wohne im Grenzgebiet und die Scheidungsanwälte kennen diese Situation bestimmt,vielleicht hast du da jemand wo du nachfragen kannst.
Gruß
Stefan

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Steuern / Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 02. Mai 2008, 19:44:35 »
Hallo zusammen,

bin neu und habe zum Thema Besteuerung bereits hier im forum  einiges gelesen,allerdings nicht so richtig verstanden.

Also wäre ich dankbar wenn mir jemand folgendes erklärt:

Umzug nach F im Mai 2008. Arbeitgeber in D

Grenzgängerstatus wird erlangt.

Besteuert bisher in D Jan-Apr. verdienst: 20000€  Steuer: 3316.-€

Ab Mai dann Grenzgängerstatus, denke ich oder?

Meine Fragen:

Wie werde ich nun besteuert? Gelten die 20000€ als Jahresgesammteinkommen für die Steuererklärung in D?

Und das Einkommen ab Mai - Dez. als Jahreseinkommen für die Steuerabgabe in F ?

Ab wann gilt genau der Grenzgängerstatus? Ab Antragsdatum oder dann wann das Formular vorliegt?

Danke vorab für jeden Helfer.

Schönes WE

Stefan




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