Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Julian83

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Hallo zusammen,
ich greife hier das Thema mal auf, da ich denke das es hier am besten passt.

Meine Frau (französin) und ich wohnen in Deutschland. Jetzt würde meine Frau gerne in Frankreich eine Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst antreten, was ja laut Doppelbesterungsabkommen bedeutet, dass das sie Ihr Gehalt in Frankreich versteuern muss.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: In welche Steuerklasse werde ich in Deutschland eingestuft? Kann ich als Hauptverdiener weiterhin in der Steuerklasse 3 bleiben oder werde ich wie die angestellten im öffentlichen Dienst die in Fr wohnen und in D arbeiten in die Steuerklasse 1 eingestuft?
Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Grüße Julian
   

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