Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sflany

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Steuern / Re: Steuern für 2018
« am: 04. April 2019, 19:52:29 »
Danke vielmals!

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Steuern / Re: Steuern für 2018
« am: 04. April 2019, 16:56:59 »
Danke für die Info!

Also ganz normal, wie immer? Gibt es schon ein Datum, bis wann. Habe noch nichts gefunden. Im Vorjahr war es der 17.5., wenn ich mich nicht irre.

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Steuern / Re: numéro d'accès en ligne impots
« am: 04. April 2019, 16:51:05 »
Sorry, ich habe jetzt ewig nicht mehr auf die Seite geschaut!

Ich hoffe, dir konnte in der Zwischenzeit geholfen werden. Falls nicht, ich habe einfach der Finanz in Straßburg geschrieben (bin dort wohnhaft). Google einfach mal nach deiner zuständigen sip, da gibt es sicher eine Kontaktadresse, die du wählen kannst!

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Steuern / Steuern für 2018
« am: 04. April 2019, 13:12:08 »
Hallo zusammen,

kurze Frage bezüglich der Lohnsteuer für das Jahr 2018. Habe jetzt schon mehrmals über das année blanche gelesen bin aber noch nicht ganz schlau geworden, was das jetzt bedeutet. Interpretiere ich das richtig und es entfällt tatsächlich die Lohnsteuer für das Jahr 2018 (zumindest teilweise) und wenn ja, muss man dennoch iwo seine Einnahmen melden?

Grüße
Sflany

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Steuern / Re: numéro d'accès en ligne impots
« am: 26. Februar 2019, 20:48:02 »
ich habe ewig per Mail mit der Finanz kommuniziert. Die waren sehr nett und zuvorkommend, jetzt sollte alles laufen.
Würde entweder diesen Weg versuchen oder wirklich dort persönlich auftauchen.

Ich zahle z.B. erst ab März für 2019 Steuern (Januar und Februar werden mir dafür auf die anderen Monate hin anteilsmäßig aufgerechnet).

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Steuern / Re: numéro d'accès en ligne impots
« am: 17. Februar 2019, 19:25:39 »
Hallo Nase!

Sorry für die späte Rückmeldung und danke für deine Antwort!
Mittlerweile hat sich alles geregelt, ich habe zwar die Nummer nicht, aber immerhin kann ich jetzt ab März steuern zahlen - juhu ;)

LG

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Steuern / Re: numéro d'accès en ligne impots
« am: 08. Januar 2019, 20:33:45 »
Merci vielmals für die Info. Leider ist auch diese Nummer nicht auf meinem Bescheid zu finden. Werde morgen mal wieder das Finanzamt kontaktieren....

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Steuern / Re: numéro d'accès en ligne impots
« am: 07. Januar 2019, 22:51:22 »
Merci vielmals für die Antwort! Sorry, dass ich nochmal nachfrage, bin mir nicht sicher, ob das richtig ist. Bei der Registrierung muss ich meine numéro fiscal angeben  (die habe ich), dann die revenue fiscal de référence  (die habe ich auch) und eben die numéro d'accès en ligne  (da steht bei meinem avis: voir votre déclaration / da ich die damals erstmalig analog durchgeführt habe, steht da bei meiner déclaration nichts).
Iwas passt da nicht....

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Steuern / numéro d'accès en ligne impots
« am: 07. Januar 2019, 19:59:23 »

Hallo zusammen!

wollte mich eben als grenzgänger online für die finanz registrieren, damit ich die steuern für 2019 gleich monatlich an den staat zahlen kann. hätte eigentlich reibungslos geklappt, wenn ich nicht die numéro d'accès en ligne benötigen würde, die ich partout nicht finde. Angeblich sollte ich diese auf meiner letzten declaration finden, nix da - die habe ich nämlich analog gemacht und da stand definitiv nichts drauf. hat irgendjemand hier eine idee, wie ich zu der nummer komme?
die beiden anderen nummern hätte ich für die registrierung....

danke für eure hilfe!

LG
sflany

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Steuern / Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2
« am: 15. April 2018, 17:05:53 »
Danke für die Hilfe!

Hm, ich werde mich dann wohl erkundigen müssen, ob ich da noch für 2016 etwas nachzuzahlen habe (bzw. gibt es denn die Möglichkeit, etwas nachzuzahlen?)- wäre aber aus meiner Sicht iwie sehr komisch, wenn dies der Fall wäre..... (habe ja weder in Frankreich noch als Grenzgänger einen Gehalt bezogen....)

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Steuern / Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2
« am: 15. April 2018, 12:31:50 »
Ein herzliches Hallo!

Ich wohne seit August 2016 in Frankreich, arbeite allerdings erst seit Mai 2017 in Freiburg, wodurch ich seit diesem Zeitpunkt in das Grenzgängerabkommen falle. Bis Juli 2016 habe ich noch in Österreich gearbeitet, habe dann eine Auszeit genommen und mich weitergebildet (in Österreich gibt es diese Möglichkeit, da bekommt man vom Arbeitsamt jeden Monat 50% des vorherigen Lohns). Jetzt meine Frage - muss ich, nachdem ich seit 2016 in Fr lebe, nun auch iwie für 2016 in Frankreich einen Steuererklärung machen?
Und dann noch eine Frage bezüglich der Steuererklärung für 2017 - ich habe einen angenommenen Bruttolohn von 3200€, da wird mir in Deutschland die Sozial- und Pensionsversicherung abgezogen, wodurch ich monatlich 2600€ überwiesen bekomme. Muss ich nun am französischen Steuerbescheid (das Grenzgängerformular ist mit 3200€ ausgefüllt) mit 3200€ als Monatslohn rechnen oder nehme ich die 2600€ her?
Eine letzte Frage noch - gibt es irgendwo eine Anleitung, was ich wo ausfüllen muss. Ich fahre täglich mit dem Auto zur Arbeit, da Öffis nicht möglich sind. Wo kann ich das denn ausfüllen? Bzw. es gibt doch - so habe ich es gehört - die Möglichkeit, auch täglich einen Zuschuss für eine Brotzeit oä anzugeben.


LG und vielen Dank für eure Hilfe!
Sflany

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Steuern / Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« am: 18. März 2018, 13:11:30 »
Hallo!

Vielen Dank für die Antwort - dann werde ich da mal einen Termin ausmachen.
Hm, 40 km sind nicht gerade viel..... bei mir sind es täglich gesamt über 160 Kilometer....

LG

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Steuern / Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« am: 17. März 2018, 20:25:24 »
Hallo zusammen!

Ich bin seit Mai 2018 in Freiburg beschäftigt und wohne in Straßburg. Aus diesem Grund muss ich meine Lohnsteuer ja bekanntlich in Frankreich zahlen. Da ich das noch nie gemacht habe, wollte ich fragen, ob es hier jemanden gibt, der mir erklären kann, wie das ganze denn funktioniert. Wichtig für mich ist auf jeden Fall, dass ich irgendwo meine täglich Kilometerleistung, die ich mit dem Auto abspule, erwähnen kann.
Ab wann ist es denn überhaupt möglich, die Steuern für das Jahr 2017 zu bezahlen?
LG und danke für eure Hilfe,
Sflany

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Pendlerpauschale
« am: 14. August 2017, 22:14:11 »
Merci für die Hilfe - habe dazu eben folgendes gefunden:

Lorsque la distance entre le domicile et le lieu de travail n’excède pas 40 km, vous pouvez déduire le montant de vos frais réels de transport à condition d’en justifier.
Si la distance est supérieure à 40 Km, vous devez pouvoir justifier l'éloignement entre votre domicile et votre lieu de travail par des circonstances particulières notamment liées à l'emploi ou à des contraintes familiales ou sociales. Si aucun motif ne justifie l'éloignement, la déduction est admise à hauteur des 40 premiers kilomètres.

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Steuern / Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« am: 14. August 2017, 22:13:17 »
Merci vielmals für die Info!

Hab eben das hier gefunden :) Fragt sich nur, ob 40km pro Richtung, oder insgesamt...

Lorsque la distance entre le domicile et le lieu de travail n’excède pas 40 km, vous pouvez déduire le montant de vos frais réels de transport à condition d’en justifier.
Si la distance est supérieure à 40 Km, vous devez pouvoir justifier l'éloignement entre votre domicile et votre lieu de travail par des circonstances particulières notamment liées à l'emploi ou à des contraintes familiales ou sociales. Si aucun motif ne justifie l'éloignement, la déduction est admise à hauteur des 40 premiers kilomètres.

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