Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - lamyjl

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Versicherungen / Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« am: 10. April 2017, 08:10:35 »
Hallo:-)
Wir haben ein paar kleine Verständnisfragen,hoffe uns kann jemand helfen.
Wir haben die Versicherungskarte bei der CPAM in Saargemünd beantragt. Diese fordern nun weitere Unterlagen. Und ging es eigentlich nur um die Sozialversicherungsnummer, die steht aber nirgends drauf bisher. :/
Die Déclaration,RIP und Lohnzettel sind ja kein Thema.
Aber sie möchten auch eine durch den Arzt unterschriebene Déclaration de médicin. Wir gehen aber nirgends in Frankreich zum Arzt. Was tun wir in diesem Fall?
2. Gibt es ja verschiedene Meinungen,wann und ob diese Karte abläuft. Reicht es,diese ab und zu in einer Apotheke einzusetzen und das E106 hinzuschicken,wenn es mal wieder von der Krankenkasse kommt? Oder muss man es regelmäßig beantragen?
3.ich wechsele zum 01.03. die Krankenkasse. Reicht dann ein neues E106 von denen oder muss die komplette Karte neu beantragt werden?

Danke für die Hilfe!!!
VG
Jenny

Wenn Du nicht in F zum Arzt gehst, macht es kein Sinn eine Versicherungskarte in F zu beantragen: es ist sogar davon abzuraten, denn wenn Du in F Geldanlage hast, und keine Soziale Hilfe von Frankreich in Anspruch nimmst, dann bist Du von den sozialen Abgaben befreit (immerhin 15,5%)

Viele Grüsse

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Nein,

Du machst den entsprechendes Formular und Du geht's nach CPAM in Frankreich; Dort erhaltest Du eine Versicherungskarte (carte vitale) und Du füllst den Antrag für deine Kinder und/oder deine gepacste Freundin: Alle sind dann mit versichert.

Vorausetzung: Du bist gepacst, und diese sind bei Dir zu Hause. Es ist egal wo Du deine Sozialleistungen zahlt.

mit freundlichen Grüssen

J.-L. LAMARCHE

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Guten Tag,
aufpassen, wenn man in Frankreich wohnt, ist man in Frankreich steuerpflichtig und nicht in Deutschland!
Die Einkommensteuer ist in Frankreich in der Regel billiger, jedoch kommet die Gemeindesteuer dazu!
Für das französische Finanzamt spielt es keine Rolle, ob dies in F oder D angemeldet wird!

Was die KfZ-Versicherung betrifft, die Kosten sind in etwa vergleichbar (ausser für grosse PkW wie Mercedes, etc...), jedoch bei Unfall (schuldig) wird nicht zwischen Haftpflicht und Vollkasko unterschieden: alles geht auf.

Vorteil: in Normalfall kümmert sich die Versicherung um die Regulierung, auch wenn man nicht schuldig ist!

Mit freundlichen Grüssen

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Guten Tag,

wenn Du pacs hat und deine Freundin nicht arbeitet, kann sie ohne Beitrag bei dir krankenversichert werden: nur ein Antrag stellen. Das gleiche gilt für das Kind. Des gleichen müsst ihr eine gemeinsame Steuererklärung machen!

Ach auch ihr habt weiterhin Anspruch auf deutsches Kindergeld

Mit freundlichen Grüssen.

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Guten Tag,

ich stimme ich zu, dass die DKV seltsam vorgeht. Ausserdem berechnet sie die Abgabe auf den KV Betrag inklusive der deutschen Steuern, also zahlt man doppelt drauf!
Darüberhinaus spielt aber die URSSAF ein komischer Spiel: diese Abgabe (TSA) ist definitiv keine Steuer,  sondern eine Sozialabgabe zur Finanzierung der CMU (Zusatzversicherung und Krankenversicherung für Bedürftige). Dies ist eindeutig so beschrieben im "code de la sécurité sociale" vorauf sich die DKV bezieht. Die URSSAF ist zudem auch eine Sozialbehörde.

Wäre es möglich, die von Saarbrücker in seinem pdf erwähnte Mitteilung der URSSAF in Original Form zu erhalten? da das pdf keine Quelle zitiert, ist es schwierig, es als Grundlage / Argumentation anzuwenden.

Im Voraus besten Dank.

PS: andere hilfreiche Anlaufstellen, die sich vielleicht rühren würden, wenn mehr Leute sich melden würden: CLEISS (Pendant zum DVKA in Frankreich) und SOLVIT (Anlaufstelle für innereuropäische administrative Angelegenheiten)


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